Dieselbe wird vorgenommen mit der Hand oder einem gröberen Handtuch und frischem Wasser. Im weiteren gelten ganz die gleichen Regeln wie oben.
Ob der Finger oder die Zehe, der Fuß oder die Hand oder was immer entzündet sei, — überall und stets lösche man, wo es und wann es brennt.
Etwaige nähere Bestimmungen, wann solche Teilwaschungen notwendig erscheinen, stehen bei den einzelnen Krankheitsfällen selbst.
F. Wickelungen.
Unter den Wickelungen sei zuerst genannt
1. Der Kopfwickel.
Dieser Wickel kann auf zweifache Art genommen werden.
Der ganze Kopf, Gesicht und Haare, werden gewaschen, ganz naß gemacht. Das Wasser soll durchdringen bis auf die Haut; doch dürfen die Haare nicht vom Wasser triefen. Das wäre des Guten zu viel.
Darüber (über den ganzen Kopf) bindet man ein trockenes Tuch, in der Art, daß es gut anliegend, luftdicht abschließt und nur die halbe Stirne mit den Augen sichtbar läßt.