(b) Da der grose Alexander bey seinen Feldzügen unbekanter Weise auf ein Rathhaus zu forschen gieng, hörte er, daß zu dem Richter ein Mann sagte: Ich habe einen Keller wollen graben, und da habe ich einen Schatz gefunden,welcher aber nicht mir, sondern dem Manne gehört, von dem ich das Haus gekauft, ich bitte also ihn zu nöthigen, daß er sein Geld annehme. Der andere sprach: der Schatz ist niemahls meiner gewesen, denn die Stätte darauf ich das verkaufte Haus gebaut, war ein freyer Platz, darauf jeder bauen konte. Endlich sind diese Männer eins worden dem Richter den Schatz zu geben. Der Richter wendet aber dargegen ein: Ihr bekennt Beyde, daß der Schatz nicht eure sey, da er da in euren Häusern gefunden worden ist: unter was Vorschein solt ich ihn denn annehmen, da ich hier fremd bin? Davor behüten mich die Götter, daß ich mich nicht fremdes Gutes anmasse! Ihr schiebet die ganze Sache meinem Amte und Gewissen heim. Wohlan, so will ich einen Rath finden. Habe darauf den einen gefragt: ob er einen Sohn habe, der denn mit Ja antwortet: Ob auch der andere eine Tochter habe? Und da dieser gleichfals Ja sagt: Habe der Richter den Ausspruch gethan, daß diese einander heyrathen sollen, und er wolle ihnen den gefundenen Schatz zum Braut=Schatze mitgeben. Da Alexander über diese kluge Gerechtigkeit erstaunet, hat der Richter gesagt: Ist es auch möglich, daß Leute gefunden werden die anders thun? Und auf des Alexanders Ja! setzt er noch dieses zu: Ob an solchen Oertern, wo sie nicht also richteten, die Götter auch Regen fallen liesen, und ob die Sonne alda auch ihre Strahlen gäbe?
(c) Cambyses ließ einem Richter der sich bestechen lassen, und daher ein ungerechtes Urtheil abgefasset hatte, die Haut vom Leibe ziehen, dieselbe mit Nägeln an den Richterstuhl zum ewigen Spectacul fest anschlagen und damit bedecken,auch den Sohn an dessen Stelle zum Richter setzen.
(d) Gleichwie Galeacius Herzog von Meyland gethan, welcher einen Advocaten, der die Processe boßhafter Weise so lange triebe und aufhielte, ließ an Galgen hengen und dann in Stücke zerreisen.
(e) Römischer Kayser, welcher davor hielte, daß es bey Austheilung der Geschenke, und Belohnung treuer Dienste nur aufs Glück ankäme.
(f) Velibegus und Arsambegus zwei Türkische Obristen hatten ein Duel miteinander, da der letztere den erstbenannten rückwärts hinterlistiger Weise verwundete/worauf die Sache nach Constantinopel gekommen, und Velilebus citirt und befragt werde. Unter andern sagte dieser folgende Worte: Mein Gegenpart hat mich hinterlistig angegriffen/hätte er/als einem Cavallier gebührt, sich ritterlich erzeigen wollen, so hätte er nur sollen erscheinen, als welchen ich oftmals zu einem Duell heraus gefordert. Worauf die anwesenden Bassen zornig worden, und gesprochen: Was hast du dich mit deinem Spieß=Gesellen rauffen wollen? Sind denn keine Christen mehr in der Welt, an denen du deine Mannheit hättest erweisen können? Ihr esset beyde unsers Kaysers Brod, und habt euch miteinander schlagen wollen? Aus was Recht und Fug hast du das in Sinn genommen? Und wo hast du dergleichen Exempel jemahl unter uns gehabt? Hast du nicht denken sollen, wer unter euch beyden gefallen und umkommen wäre, der wäre mit Schaden unsers Kaysers gefallen und umkommen. Worauf er auch in das Gefängniß geworfen worden.
(g) Magnus
(h) Fabius, Römischer Bürgermeister gab ein Gesetz, daß keiner auf einem Banquet mehr verzehren dürfte als dreysig Sestertios, so viel als ohngefehr zwölf Thaler. Messinius verordnete: daß kein Fremder Wein dorfte eingelegt werden. Emilius gebot den Römern nicht mehr als fünf Gerichte zu speisen. Antio befahl, das Koch=Handwerk nicht vielen lernen zu lassen, denn er hielt dafür, daß, wo viele Köche wären, die Leute nur arm, der Leib ungesund, die Seele aber und das Gemüthe beflecket würden. Julius Cäsar brachte auf, daß niemand mit zugeschlossener Thür essen durfte, damit die Censores sehen könten, ob jemand im Essen Überfluß brauchte. Aristimius schrieb vor, daß man zwar des Mittags jemand möchte zu Gaste haben, aber nicht länger als biß gegen den Abend behalten.
Ende dieses Projekt Gutenberg Etextes "Die von denen Faunen gepeitschte
Laster" von Sidonia Hedwig Zäunemann.