Der reine hypothetische Schluß hat zwei hypothetische Prämissen. Daraus, daß etwas Folge des Grundes ist, wird geschlossen, daß es auch Folge dessen sein muß, dessen Folge der Grund ist. Der Schlußsatz ist dann also selbst hypothetisch, nach dem Schema:

Wenn A gilt, so gilt M
Wenn M gilt, so gilt X
Also wenn A gilt, so gilt X.

Das Gesetz dieses reinen hypothetischen Schlusses läßt sich auch kurz so ausdrücken: Die Folge der Folge ist auch Folge des Grundes.

Z. B.: Wenn sich die Temperatur erhöht, so verlängern
sich die Pendel der Uhren.

Wenn die Pendel der Uhren sich verlängern, so werden die Schwingungen verlangsamt.
Wenn die Schwingungen verlangsamt werden, so gehen die Uhren nach.
Also: Wenn die Temperatur sich erhöht, so gehen die Uhren nach.

§ 58. Der disjunktive Schluß.

Der disjunktive Schluß ist ein Schluß, dessen Obersatz ein disjunktives Urteil ist. Der Schluß beruht auf dem in der Disjunktion ausgesprochenen Verhältnis der Glieder.

Es kann also

I. von der Gültigkeit eines bestimmten Gliedes auf die Ungültigkeit der übrigen geschlossen werden (modus ponendo tollens):

A ist entweder B oder C oder D
A ist B
Also ist A weder C noch D;