II. auf die Gültigkeit eines Gliedes von der Ungültigkeit aller übrigen geschlossen werden (modus tollendo ponens):
| A ist entweder B oder C oder D |
| A ist weder C noch D |
| A ist B. |
Z. B.: Dieses Dreieck ist entweder rechtwinklig oder spitzwinklig oder stumpfwinklig.
| Nach I. | Nun ist es rechtwinklig |
| Also weder spitzwinklig noch stumpfwinklig. | |
| Nach II. Nun ist es weder spitzwinklig noch stumpfwinklig | |
| Also ist es rechtwinklig. | |
Ist die Disjunktion eine mehrgliedrige, so ergibt sich für den Fall I. ein konjunktiv verneinendes Urteil, für den Fall II. eine um ein Glied verkleinerte Disjunktion. Bei einer zweigliedrigen Disjunktion ergibt sich im ersten Fall das einfach verneinende, im zweiten Fall das einfach bejahende Urteil.
Eine besondere Art des disjunktiven Schlusses ist das Dilemma, Trilemma, Polylemma (syllogismus cornutus). Hier wird aus der Verneinung aller Glieder der Disjunktion die Verneinung ihrer gemeinschaftlichen Voraussetzung erschlossen.
| Wenn A gilt, so gilt entweder B oder C |
| Nun gilt weder B noch C |
| Also gilt auch A nicht; |
oder kategorisch gefaßt:
| A ist entweder B oder C |
| Nun ist S weder B noch C |
| Also ist S auch nicht A. |