Das nächste Reservat ward in Hoachanas, dem Hauptorte der roten Nation, gebildet. Dort wurde 1902 der Platz selbst mit einem Flächeninhalt von 50000 ha für unveräußerliches Eigentum des Stammes erklärt. Amtlich festgelegt konnten indessen seine Grenzen bis zum Ausbruch des Aufstandes noch nicht werden. Weitere Reservate wurden im Namalande vorläufig nicht gebildet, da bei der geringen Seelenzahl der Hottentotten im Verhältnis zu dem weiten Lande ein Bedürfnis hierzu noch nicht vorlag. Während sich so im Namalande die Frage der Reservatbildung mithin in der glattesten Weise abgewickelt hatte, nahm sie im Hererogebiet einen ganz anderen Verlauf.

Die Mission, der im Hererolande in dieser Sache zu erwartenden Schwierigkeiten sich wohl bewußt, regte die Frage überhaupt für dort erst im Jahre 1901 an. Nach längeren Verhandlungen erging auf Grund einer Weisung von Berlin unter dem 31. Januar 1902 an die Bezirks- und Distriktsämter im Hererolande nachstehende Weisung des Gouverneurs:

».... Die pp. ersuche ich ergebenst, hiernach festzustellen, welche Reservate für die einzelnen Hererostämme gewünscht werden. Das Bezirksamt Windhuk wird voraussichtlich deren mehrere in Vorschlag bringen müssen. Für die übrigen Verwaltungsbehörden dürfte je eins genügen, da auch nur je ein geschlossener Hererostamm in deren Bezirk wohnhaft ist.

»Um übertriebenen Forderungen, die namentlich seitens der Mission zu erwarten sind, zu begegnen, bitte ich, bei den bezüglichen Besprechungen mit Missionaren und Häuptlingen stets den Begriff »Reservat« klar festzuhalten. Dieser Begriff geht dahin, daß das zum Reservat erklärte Land seitens der Eingeborenen nie verkauft werden darf, daß aber alles übrige Land nach wie vor in deren Eigentum verbleibt und dieselben niemand zu dessen Verkauf zwingen kann. Die Mission hat zunächst mit den Reservaten an sich nichts zu tun, doch ist es naturgemäß, wenn die letzteren sich um die Missionsstationen herum gruppieren und wenn dann die Missionare versuchen werden, mittels besonderer Abmachungen mit den Eingeborenen sich innerhalb der Reservate unter Ausschluß aller übrigen Weißen gewisse Rechte zu sichern. Unter diesem Gesichtspunkte der drohenden Monopolisierung einerseits, anderseits aber auch der Sicherung der Zukunft der Eingeborenen sind daher die Lage und der Umfang der Reservate festzusetzen. Auch ersuche ich, bei den Verhandlungen zu betonen, daß die Schaffung der Reservate selbst vorläufig noch nicht in allzu naher Zeit in Aussicht zu nehmen sei.

»Im übrigen verweise ich auf die Allerhöchste Verordnung vom 10. April 1898.«

Die hieraus eingegangenen Vorschläge wurden einstweilen zurückgelegt, bis ich Gelegenheit hatte, während eines Heimaturlaubes im Jahre 1902 in der Sache persönlich im Kolonialamt Vortrag zu halten. In einer Konferenz zu Berlin, November 1902, bei der auch der Missionsinspektor Dr. Schreiber zugegen war, wurde beschlossen: 1. Im Gebiet von Otjimbingwe jetzt schon ein förmliches Reservat zu bilden. 2. In den übrigen Gebieten des Hererolandes lediglich sogenannte »papierne« Reservate festzulegen, d. h., es sollten durch eine Kommission einstweilen diejenigen Gebiete bezeichnet werden, die in Zukunft für den Fall der Einrichtung fester Reservate in Betracht kämen. In diesen Gebieten sollten dann Landveräußerungen schon jetzt nur in dringenden Ausnahmefällen zugelassen werden.

Nachdem ich in das Schutzgebiet zurückgekehrt war, erging demnächst unter dem 21. Mai 1903 an die Verwaltungsbehörden im Hererolande folgendes Rundschreiben:

»Die pp. ersuche ich um Vorschläge über die in Aussicht genommenen Reservatbildungen, wobei ich jedoch dringend festzuhalten bitte, daß nur annehmbare Vorschläge eingereicht werden, und verweise in dieser Beziehung auf die Verfügung vom 31. Januar 1902. Die auf letztere eingegangenen Vorschläge entsprechen nicht immer dieser Anforderung. Ein Stamm wie derjenige des Häuptlings Tjetjo mit vielleicht 2000 Seelen bedarf nur ein bis zwei guter Wasserstellen nebst dem dazu gehörigen Weideland. Zu weitgehend sind auch die Vorschläge, die seinerzeit für die Stämme von Omaruru und Okahandja-Waterberg eingereicht worden sind. Als annehmbar können — um dies zu wiederholen — nur Vorschläge bezeichnet werden, die 1. nicht allzu ausgedehnte Gebiete beanspruchen, 2. nicht verkehrsreiche Plätze in Aussicht nehmen, deren Besiedlung durch Weiße bereits in Angriff genommen oder zu erhoffen ist.

»Den gelegentlich der Missionskonferenz in Windhuk zusammengetretenen Herero-Missionaren habe ich die vorstehenden Gesichtspunkte auseinandergesetzt und im großen und ganzen Verständnis gefunden. Indessen sind doch von dieser Seite Versuche zu weitergehenden Anforderungen zu erwarten, als die Regierung sie zu bewilligen vermag.