Otjihaenena, den 19. August 1901.
Sehr geehrter Herr Gouverneur!
Soeben kommen die unterzeichneten Herero-Großleute zu mir und bitten mich, Euer Hochwohlgeboren folgendes mitzuteilen: Kajata von Okatumba erzählt, daß um Ostern 1900 ein Ansiedler, Herr Westphal, nach Okatumba gekommen sei und habe sich dort ein kleines Pfahlhaus gebaut und darin einen kleinen Store eröffnet. Jetzt habe er vor etwa fünf Wochen angefangen, ein Haus aus Lehmsteinen zu bauen. Er wie auch Muambo hätten ihm dieses verboten, weil er kein Eigentum habe; aber Herr Westphal habe sich gar nicht daran gekehrt. Sie könnten Herrn Westphal in Okatumba keine Heimstätte geben, da der Platz ihnen und ihren Kindern bleiben solle, da sie denselben seit 1893 bewohnten, auch seien sie in dieser Zeit nicht nach anderen Plätzen gezogen. Die Handlungsweise hätte ihn mit veranlaßt, die anderen Großleute zu einer Beratung zusammenzurufen. Da sie nun niemand hätten, welcher die deutsche Sprache gut verstände und schreiben könnte, so seien sie zu ihrem Missionar gekommen, damit derselbe Euer Hochwohlgeboren obiges und noch folgendes schreibe.
Vorige Woche ist ein Herr Stöpke hier angekommen und dieser hat uns gesagt, er habe den Platz zwischen der Farm des Herrn Conrad in Orumbo und der Farm des Herrn Schmerenbeck in Ommadjereke von der Bezirkshauptmannschaft in Windhuk gekauft und verlange daher, daß Mbaratjo mit seinen Leuten, welche auf demselben wohnen, von dort wegziehen sollen. In Otjivero wohnt Herr Heldt, welcher nun schon drei Jahre dort wohnt und sucht den Platz auf allerlei Art und Weise zu kaufen. In Okamaraere gegenüber von Orumbo wohnt Herr Wosidlo, in Omitava wohnt Herr Eilers und in Okahua hat sich in diesen Tagen Herr v. Falkenhausen niedergelassen. Orumbo ist dahin, Ommadjereke und Ogipave ist an Herrn Schmerenbeck übergegangen und Otjituepa an die Herren Voigts. Dieses ist aber nicht von uns geschehen, sondern von Samuel Maharero.
Aber nun geehrter Herr Gouverneur, wo sollen wir bleiben, wenn unser ganzer Fluß und alles Land uns abgenommen wird? Anbei legen wir ein Verzeichnis aller Werften, welche im Gebiete von Otjituepa bis Omitava liegen. Diese alle tränken ihr Vieh im Weißen Nosob. Und so fragen wir nochmals, wo sollen alle diese Leute hin?
Wir sehen mit Entsetzen, wie ein Platz nach dem anderen in die Hände der Weißen übergeht, und bitten wir daher unseren geehrten Herrn Gouverneur untertänigst, doch keinen weiteren Verkauf hier im Gebiete des Weißen Nosob zu genehmigen und alles Land, welches noch nicht verkauft ist, zu einem großen Hereroreservat zu machen; denn dann sind wir und unsere Kinder geborgen, d. h. wir haben einen Platz, wo wir wohnen können und Gärten machen. Alle auf dem Verzeichnis verzeichneten Werften haben sich an dem Aufstande in Gobabis nicht beteiligt, ja viele von uns haben sogar gegen unsere Landsleute Kahimema und Nikodemus mitgefochten. So haben wir auch treu bis heute auf seiten der Regierung gestanden und werden auch noch ferner dasselbe tun. So dürfen wir auch hoffen, daß Sie, geehrter Herr, unsere Bitte erfüllen werden.
Wir Endesunterzeichneten bemerken noch zum Schluß, daß Herr Missionar Lang in dieser Sache nichts zu tun hat. Wir haben unter Darlegung, wie alles gekommen ist, versucht, unser Herz vor Ihnen auszuschütten, und das konnte hier nur Herr Missionar in Worten wiedergeben.
Alle Unterzeichneten senden darum ihrem geehrten Gouverneur
viele Grüße.
Dieser Brief stammt von den in der Nähe der Missionsstation Otjihaenena wohnenden Herero-Großen, an der Spitze der schon mehrfach genannte Kajata, und hat viel dazu beigetragen, daß man der Frage der Schaffung unveräußerlicher Reservate für die Eingeborenen auch im Hererolande näher trat.
Denn mit noch mehr Sorge als die Regierung hatte die Rheinische Mission dem Schwinden des Stammesvermögens der Eingeborenen zugesehen. Sie war es daher, die in zahlreichen Eingaben immer wieder auf die Notwendigkeit der Schaffung von unverkäuflichen Reservaten für die Eingeborenen zurückkam. In einem Schreiben vom 21. April 1902 führte deren Vertretung z. B. folgendes aus:
»Und nun erlauben Sie uns, daß wir etwas näher auf die ganze Art und Weise eingehen, wie die Europäer mehr und mehr in den Besitz des Landes kommen. Es ist ja durchaus anzuerkennen, daß die Regierung jeden einzelnen Landverkauf erst genehmigen muß. Wie schon oben angedeutet, vollziehen sich aber fast alle Landverkäufe in der Art, daß die Hereros bei den Händlern, die gar nicht selten gegen den Willen der Hereros sich unter ihnen niederlassen, auf Borg, oder wie man dort zu Lande sehr bezeichnend sagt, »auf Bankerott« alle möglichen Waren, und zwar keineswegs nur gute und nützliche Dinge, sondern vielfach ganz unnötigen Putz und dgl. kaufen, wozu sie von den betreffenden Händlern auf alle Weise ermuntert werden, solange sie noch irgend etwas, sei es Vieh oder Land, besitzen. Gegen dieses sehr zweifelhafte Verfahren hatte der Herr Gouverneur unter dem 1. Januar 1899 eine sehr heilsame Verordnung erlassen. Aber leider wurde dieselbe schon am 23. Februar desselben Jahres wieder suspendiert. Man kann sich des Eindruckes kaum erwehren, daß solches dadurch zu erklären ist, daß der Herr Gouverneur dem Drängen der weißen Ansiedler, oder besser gesagt, Kaufleute nachgegeben hat. Denn tatsächlich gibt es nur sehr wenige der sogenannten »Ansiedler«, die nicht gleichzeitig oder sogar ausschließlich Händler wären, und manche von ihnen haben so viele Farmen erworben, daß sie offenbar Landspekulation im Sinne haben.
»Daß diese Ansiedler es offen aussprechen, wie es in der »Deutsch-Südwestafrikanischen Zeitung« vom 22. Januar dieses Jahres zu lesen steht: »Daß das Land aber überhaupt aus den Händen der Eingeborenen in die der Weißen übergeht, entspricht nur dem Zwecke der Kolonisation in diesem Gebiete. Das Land soll durch Weiße besiedelt werden. Dann müssen die Eingeborenen aber weichen und sich entweder in den Dienst der Weißen begeben oder sich in die ihnen bestimmten Reservate zurückziehen.« Anderwärts wird noch hinzugefügt, daß die weißen Farmer nicht so billig Viehzucht treiben könnten wie die Hereros. Darum müsse diese Konkurrenz dadurch abgetan werden, daß man letzteren ihre wirtschaftliche Selbständigkeit nimmt. Wir sagen, daß dies die Meinung und das Ziel der weißen Ansiedler sei, das ist nicht zu verwundern, sondern ganz natürlich. Aber wogegen wir auf das entschiedenste protestieren müssen, ist dies, daß sich die Regierung diesen Standpunkt aneignet und danach verfährt. Solcher unser Protest stützt sich auf drei gute Gründe, nämlich auf das feierliche Wort unseres Kaisers, auf die Kaiserliche Verordnung, betreffend Schaffung von Eingeborenen-Reservaten, und endlich auf das, was unsere Mission in diesem Gebiete in fast 60jähriger mühsamer Arbeit zustande gebracht hat.«
Diese Ausführungen enthalten vieles Wahre. Immerhin erscheint aber der Standpunkt der Mission ebensosehr als zu weitgehend wie derjenige mancher Weißen. Denn daß die Eingeborenen möglichst besitzlos gemacht werden sollten, erscheint ebenso unberechtigt wie daß sie möglichst in ihrem Besitz erhalten werden sollten. Auf alle Fälle aber verlangten unser Vertragsverhältnis zu den Eingeborenen sowohl wie auch die bestehenden Machtverhältnisse ein schonendes Vorgehen in dieser schwierigen Sache. Wenn demgegenüber der Verfasser des in dem Schreiben der Mission erwähnten Artikels der »Südwestafrikanischen Zeitung« kurzer Hand eine Entrechtung der Eingeborenen verlangt, so hat er anscheinend beides übersehen.
In diesem Zwiespalt der Meinungen mußte daher der Standpunkt des Gouverneurs ein vermittelnder sein. Das Ziel unserer Kolonisation war zweifellos die Schaffung einer von Weißen bevölkerten Kolonie, aber die Erreichung dieses Zieles war ohne Härte und ohne Gewaltmaßregeln anzustreben. Auch erschien es so sehr wohl erreichbar. Denn die Tatsache, daß die Eingeborenen nun einmal arbeitsscheu und genußsüchtig sind, daß sie von der Hand in den Mund leben und somit in dem wirtschaftlichen Wettkampf mit den betriebsameren Weißen schließlich der Sieg diesen zufallen mußte, kann auch der wohlwollendste Berater der Eingeborenen nicht aus der Welt schaffen.
Um indessen bei diesem Wettkampfe die größten Härten von vornherein auszuschließen, war es ein auf den ersten Blick einleuchtender Gedanke, beide Rassen mittels Eindämmung der einen von ihnen in bestimmte Gebiete einerseits zu trennen, anderseits die Eingeborenen, als die wirtschaftlich Schwächeren, lebensfähig zu erhalten. Daher stand die Kolonialverwaltung den Anträgen der Mission auf Reservatsbildung, soweit sie dies mit ihren Pflichten gegenüber einer Besiedlungskolonie vereinbaren konnte, auf das wohlwollendste gegenüber. Geringere Schwierigkeiten als im Hererolande mußte im übrigen die Reservatbildung im Namalande bieten. Dort wohnte ein viehbesitzendes, hier dagegen ein vieharmes Volk. Im Namalande kam denn auch diese Frage zuerst in Fluß, dort wurde sie seitens der Mission bereits 1895 in Anregung gebracht, worauf nach mehrjährigen Verhandlungen die diese Sache regelnde Allerhöchste Verordnung vom 10. April 1898 erlassen worden ist.
In der Fassung dieser Verordnung blieb das Reservat unbeschränktes Eigentum der Eingeborenenstämme, wogegen es der Mission unbenommen war, ihre Ziele durch Abschluß besonderer Verträge mit den ersteren zu erreichen. Erstmals zur Anwendung kam die Verordnung im Gebiete Witboois. Dieser kluge und einsichtige Kapitän hatte den Vorteil, den eine Reservatbildung für die Zukunft seines Stammes bieten mußte, wohl erkannt. Denn, so klug er auch war, den raschen Übergang seines Landes in die Hände der Weißen vermochte auch er nicht zu hindern. Der Zudrang weißer Einwanderer in sein Gebiet war vielmehr bei der in diesem herrschenden Sicherheit sowie bei der anerkannten Tüchtigkeit des dortigen Bezirksamtmanns v. Burgsdorff gerade am lebhaftesten. Schulden hatte dagegen stets sogar auch Kapitän Witbooi. Denn seine Leute waren so wenig wie die übrigen Hottentotten produzierende Elemente. Höchstens waren sie zeitweise an öffentlichen Arbeiten beschäftigt. Da nun nach der Stammessitte der Eingeborenen der Kapitän für seine hungernden Untertanen zu sorgen hat, so konnte auch dem Kapitän Witbooi das Schuldenmachen nicht erspart bleiben, obwohl er — im Gegensatz zu Oberhäuptling Samuel — für seine Person durchaus mäßig lebte.
Der Kapitän, der gewiß zuweilen gleichfalls mit Sorge in die Zukunft seines Volkes gesehen hat, gab daher gern seine Zustimmung zur Schaffung eines Reservates für sein Gebiet. Auf Grund der erwähnten Allerhöchsten Verordnung wurde im Juli 1898 mittels Gouvernementsverfügung das Gebiet von Rietmond und Kalkfontein in einer ungefähren Ausdehnung von insgesamt 120000 ha zum unveräußerlichen Reservat des Witbooistammes erklärt. Die Mission sicherte sich dann ihren Wirkungskreis in diesem durch besonderen Vertrag mit dem Kapitän, in dem ihr für die Dauer von 70 Jahren das Recht eingeräumt war, sich mit ihren Angehörigen im Reservat beliebig niederzulassen und alle Einrichtungen zu treffen, die das Wohl der Eingeborenen in seelsorglicher wie in wirtschaftlicher Hinsicht zu fördern geeignet seien. Die zu erzielenden Einnahmen verpflichtete sich die Mission nur zur Bestreitung von Ausgaben im Interesse des südwestafrikanischen Schutzgebietes zu verwenden. Dieses Reservat wurde auch sofort eingerichtet, und Witbooi wohnte von da ab meist in ihm und nicht mehr in seiner alten Residenz Gibeon.