2. Kaoko-Land- und Minengesellschaft.
3. Hanseatische Land-, Minen- und Handelsgesellschaft.
4. The South African Territories Ltd.
Ferner sind seitens der Regierung direkt konzessioniert worden:
5. Siedelungsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika.
6. South West Africa Company Ltd.
Hierzu treten zwei weitere, noch nicht genannte Gesellschaften:
7. Otavi-Minen- und Eisenbahngesellschaft, eine Untergesellschaft der Gesellschaft Nr. 6.
8. Gibeon-Schürf- und Handelsgesellschaft.
In die Einzelheiten alles dessen einzugehen, was diese Gesellschaften bis jetzt für das Schutzgebiet geleistet oder auch nicht geleistet haben, dazu fehlt hier der Raum. Den Leser, der sich hierfür interessiert, verweise ich auf die hierüber seitens der Kolonialverwaltung verfaßte und an den Reichstag gegangene Denkschrift vom 28. Februar 1905.[108] Für hier will ich mich darauf beschränken, die während meiner Tätigkeit in Südwestafrika mit den Gesellschaften gemachten Erfahrungen darzulegen. Nach diesen haftet allen unseren Gesellschaften, mit zwei Ausnahmen, der Mangel an Betriebskapital an. Die eine dieser Ausnahmen betrifft die Otavi-Minen- und Eisenbahngesellschaft, die bei 20000000 Mark Grundkapital auch 20000000 Mark Betriebskapital besitzt, die andere finden wir in der Gibeon-Schürf- und Handelsgesellschaft, bei der sich Grundkapital und Anlagekapital gleichfalls die Wage halten. Beide betragen je rund 1000000 Mark. Alle übrigen sechs Konzessionsgesellschaften besitzen zusammen rund 65000000 Mark Grund-, d. h. Aktienkapital, und nur rund 13000000 Mark Betriebskapital. Die Masse des Kapitals steht daher bei ihnen auf dem Papier und setzt sich, wie schon erwähnt, aus sogenannten Gründeranteilen zusammen. Am übelsten tritt dies bei der Hanseatischen Land-, Minen- und Handelsgesellschaft und bei der Kaoko-Land- und Minengesellschaft hervor. Die erstere besitzt rund 2600000 Mark Aktienkapital und nur rund 380000 Mark Betriebskapital, die letztere bei rund 10000000 Mark Aktienkapital sogar nur 800000 Mark Betriebskapital. Beide Gesellschaften haben sich auch bis jetzt von allen am meisten durch Tatenlosigkeit ausgezeichnet. Die Hanseatische Land-, Minen- und Eisenbahngesellschaft hat ihr ganzes kleines Betriebskapital auf eine Schürfexpedition verwendet, die im Jahre 1900 das Rehobother Gebiet auf Mineralien untersuchte. Das Ergebnis war, daß die mineralischen Vorkommen in den betreffenden Gebieten sich nicht für den Großbetrieb, sondern nur für den Abbau im kleinen eigneten. Bei dieser Feststellung hat sich die Gesellschaft beruhigt und von da ab für die weitere Erschließung ihres Gebietes nichts getan, nicht einmal mittels Ausgabe von Schürfscheinen, womit Kosten für sie nicht verbunden gewesen sein würden. Durch das Gebiet der Kaoko-Land- und Minengesellschaft sind dagegen zwei seitens der South West Africa Company gesendete Expeditionen unter Führung des Vertreters der letzteren, Dr. Hartmann, gegangen, ob unter einem Beitrag seitens der erstgenannten Gesellschaft zu den Kosten, ist mir nicht bekannt.