Infolge dieses Umschlages der öffentlichen Meinung schien man unmittelbar nach dem Ausbruch des Aufstandes im alten Vaterlande geneigt, das bisherige System als die Hauptursache der Katastrophe anzusehen und daher zu verurteilen. Die Eingeborenen seien zu milde behandelt worden, und erst dadurch hätten sie den Mut zu dem Aufstande gefunden. Denn Milde betrachteten die Eingeborenen als Schwäche. Dieses Urteil erscholl, und mit ihm wurde das bisherige System kurzweg abgetan. Hiermit aber komme ich auf den springenden Punkt der Sache. Es hat in bezug auf Eingeborenenbehandlung in Südwestafrika niemals das System eines einzelnen oder einzelner gegeben, auch im Gegensatz zur öffentlichen Meinung in der Heimat niemals geben können. Es gab vielmehr lediglich ein System des deutschen Mutterlandes, das keine blutige Eroberungspolitik wünschte, vielmehr in Südwestafrika seine Kolonisation mit dem Abschluß von Schutz- und Handelsverträgen mit den Eingeborenen begonnen und so den Schutz des deutschen Handels wie von Leben und Eigentum der unter den Eingeborenen wohnenden Weißen den Stammeshäuptlingen anvertraut hatte. Im Verfolg dieses Systems mußten daher die Häuptlinge gleichsam als Beamte des Reiches für den Schutz der in ihren Gebieten befindlichen Weißen interessiert werden. Auch die seitens des Mutterlandes in der Kolonie entfalteten Machtmittel entsprachen lediglich diesem Gesichtspunkte, indem sie ohne die Mitwirkung der Häuptlinge den Weißen ausreichenden Schutz nicht bieten konnten. Wer mithin dieses System für falsch hielt, der durfte nicht die angeblich zu nachsichtige Behandlung der Eingeborenen angreifen, er mußte vielmehr den Bruch mit dem System selbst verlangen. Und dieser Bruch bedeutete nichts anderes als Aushebung der Verträge und gewaltsame Unterwerfung der Eingeborenen, koste es, was es wolle. Mit anderen Worten: der Änderung unseres Systems mußte eine bedeutende Verstärkung unserer Machtmittel in personeller wie materieller Richtung vorhergehen, um wieviel, möge jeder sich selbst sagen, wenn er jetzt nach Südwestafrika hinübersieht.
Von diesem logischen Gedankengang mußte jede gegen die Art unserer Eingeborenenbehandlung gerichtete Bewegung getragen sein. Unter dem Druck der öffentlichen Meinung in der Heimat würde es dann vielleicht möglich gewesen sein, diejenigen Machtmittel zu erlangen, die als Vorbedingung für eine Änderung unseres Kolonisationssystems erforderlich gewesen sein würden, wie dies ja auch jetzt tatsächlich eingetreten ist. Statt dessen aber richtete sich die mit zunehmender weißer Einwanderung steigende Bewegung gegen die Eingeborenen lediglich gegen die bisherige Politik. So konnte in der Heimat der Gedanke entstehen, die Kolonialverwaltung, insbesondere der Gouverneur ließen sich bei ihrer Politik lediglich durch übelangebrachte Sentimentalität leiten, obwohl die zur Verfügung stehenden Machtmittel eine andere Politik gestattet hätten.[110] Hatte doch sogar noch kurz vor dem Bondelzwarts-Aufstande 1903 der Bezirksverein des Hauptortes des Schutzgebietes, Windhuk, die Kolonialverwaltung wegen Verstärkung unserer Schutztruppe um eine Gebirgsbatterie angegriffen, da die hierfür erforderlichen Mittel besser einem wirtschaftlichen Zweck zugeführt worden wären. Dabei sah man an sich schon in der Heimat eine Verminderung der Schutztruppe stets lieber als deren Verstärkung. Aber auch die unter den Eingeborenen selbst lebenden Weißen schienen aus ihren Angriffen gegen den Gouverneur wegen dessen wohlwollender Behandlung der ersteren zu schließen, der Ansicht zu sein, daß — die diesem zur Verfügung stehenden Machtmittel zu einer anderen Art Eingeborenenpolitik ausreichend gewesen wären.
Allerdings war in Wirklichkeit auch schon mit den damaligen Machtmitteln eine scheinbare Herrenstellung der Weißen über die Eingeborenen erzielt und von diesen stillschweigend anerkannt worden. Dies war aber lediglich das Ergebnis der sonst von Wohlwollen gegen die Eingeborenen getragenen Politik des Mutterlandes. Die Sache selbst möge ein Ausflug auf das Gebiet der Rechtspflege erweisen, indem wir die Sühne für an Weißen begangene Morde mit derjenigen in bezug auf Eingeborene in Vergleich stellen. Während meiner Amtszeit im Schutzgebiet kamen zu Tode:
| A. Weiße durch Handlungen Eingeborener. | |
| Namen | Sühne |
| a) 1894 Engländer Christi | 1 Todesurteil u. 1 Freiheitsstrafe, |
| b) 1895 ein Reiter der Schutztruppe. | 6 Todesurteile, |
| c) 1895 Bur Smith | 2 Todesurteile, |
| d) 1896 Engländer Feyton. | 1 Todesurteil, |
| e) 1899 Ansiedler Claasen und Dürr. | 2 Todesurteile, |
| f) 1900 ein weißer Polizist | 3 Todesurteile. |
| B. Eingeborene durch Handlungen Weißer. | |
| a) 1896 Hottentotten Jantje und Kurieb | 1. Instanz: 5½ Jahre Zuchthaus, |
| 2. Instanz: 3 Monate Gefängnis, | |
| b) 1901 Herero Leonhardt. | 1 Jahr Gefängnis, |
| c) 1902 Herero Kamauru | 2 Jahre Gefängnis, |
| d) 1903 Tochter des Häuptlings Zacharias von Otjimbingwe | 1. Instanz: Freisprechung, |
| 2. Instanz: 3 Jahre Gefängnis. | |
Diese Zusammenstellung möge erkennen lassen, welche Bewandtnis es im Grunde mit der angeblichen Milde gegen die Eingeborenen unter dem bisherigen System gehabt hat. Sie ergibt, daß das Leben des Weißen höher eingeschätzt worden ist, als dasjenige des Eingeborenen, was auch der ziffermäßigen Unterlegenheit der Weißen entsprochen hat. Immerhin ist aber die Ahndung dieser Vergehen gegen das Leben Eingeborener von weißer Seite als unstreitig zu milde zu bezeichnen. Denn während das weiße Gericht bei seinen Stammesgenossen stets Milderungsgründe gefunden und bloß Totschlag angenommen hat, kennen die Eingeborenen solch eine subtile Auffassung nicht. Für sie ist Mord und Totschlag genau dasselbe.
Abgesehen von den aufgezählten Verletzungen Eingeborener mit nachgefolgtem Tode, sind nach Ausweis der Akten des Lazaretts Windhuk in den Jahren 1901/03 noch acht Eingeborene wegen körperliche Verletzungen, die durch Mißhandlung seitens Weißer, meist der Dienstherrschaft, herbeigeführt wurden, in Lazarettbehandlung gewesen. Die gerichtliche Sühne hatte in diesen Fällen stets in Geldstrafen bestanden, die im Nichtbeitreibungsfalle in entsprechende Gefängnisstrafen umzuwandeln waren. Umgekehrt sind Fälle tätlichen Angriffs Eingeborener auf Weiße stets mit Kettenhaft und Hieben bestraft worden. Bei dieser Gelegenheit sei mir vergönnt, den vielen Klagen über die angeblich vorhandene besondere Faulheit und Unzuverlässigkeit der eingeborenen Bediensteten entgegenzuhalten, daß solche Klagen auch den weißen Dienstboten Europas gegenüber nicht zu verstummen pflegen, sowie daß, wenn man die letzteren fragen würde, sie über ihre Herrschaften auch ihr eigenes Urteil haben dürften.
Einen weiteren Beweis für die ausreichende Stärke der Schutztruppe schienen nach Verlauf und Ergebnis auch
die bisherigen Eingeborenenaufstände
zu liefern. Deren Niederschlagung war stets derart glatt gelungen, daß die öffentliche Meinung im Schutzgebiete sowohl wie in der Heimat über den kriegerischen Wert der südwestafrikanischen Eingeborenen sich allmählich irrige Anschauungen zu eigen gemacht hatte. Bei Beginn des Hereroaufstandes 1904 erwartete man daher nur »Sedans« und hatte für andere Erfolge lediglich Mißachtung. Hierbei war eben übersehen worden, daß wir die früheren rascheren Erfolge neben der zwar kleinen, aber landeskundigen und kriegsgewohnten Schutztruppe in erster Linie der Mitwirkung der Eingeborenen selbst zu verdanken hatten. Dies möge aus folgender Zusammenstellung der bisherigen Aufstände hervorgehen: