Abgesehen von Nr. 1, Krieg gegen Witbooi, war somit das Schlußergebnis nach raschem Verlauf der Kriegshandlungen stets Entwaffnung der Aufrührer und Bestrafung der Rädelsführer, außerdem bei Nr. 2, 4 und 5 Internierung der Stämme als Kriegsgefangene in Windhuk. Im ganzen war daher nur gegen den Stamm der Witboois Milde geübt worden, und bei diesem lagen besondere bei Schilderung des letzten Entscheidungskampfes gegen ihn (Kapitel II) aufgeführte Gründe vor. Sonst aber sind die Ergebnisse etwa dieselben, wie wir sie jetzt nach einem langen, mit bedeutender Übermacht durchgeführten, opfervollen Kampfe erzielt haben.

Die Ursache dieses Unterschiedes liegt, wie schon erwähnt, mit in der Teilnahme treugebliebener Eingeborener auf unserer Seite. Sie verhinderte einerseits den Abfall weiterer Stämme, anderseits bot sie aber auch eine stets betretbare Brücke zu den Aufständischen. Sobald letztere genügend geschlagen waren, konnte man mittels dieser Brücke wieder rechtzeitig Fühlung mit ihnen gewinnen und so deren Auseinanderlaufen behufs Bildung gefährlicher Guerillabanden verhüten. An dieser Brücke hat es bei dem gegenwärtigen Aufstande gefehlt. Andernfalls würde unter den Bedingungen, wie sie jetzt geboten werden, die Masse der Hereros wohl schon nach dem Gefecht von Waterberg zur Übergabe bereit gewesen und infolgedessen der Hottentottenaufstand nicht ausgebrochen sein. Denn kriegsmüde waren die Hereros nach allen Nachrichten vielfach schon vor Waterberg, und nur das Eingreifen des infolge seines Schuldbewußtseins tatkräftig gewordenen Oberhäuptlings Samuel hat damals deren Masse noch einmal zum Widerstande bei Waterberg zu vereinigen vermocht.

Am deutlichsten war dieser Wert der eingeborenen Bundesgenossen während des Krieges 1896 zutage getreten (Nr. 2 des oben gegebenen Verzeichnisses). Damals hatten wir mit einem allgemeinen Hereroaufstand rechnen müssen, als der offene Übertritt des Oberhäuptlings Samuel auf unsere Seite der Sache eine andere Wendung gab. Nunmehr wurde der eine Gegner, Nikodemus, durch dessen Halbbruder Assa Riarua lediglich gegen Zusage gerechter Behandlung zur freiwilligen Ergebung bewogen.[111] Zu dem anderen Gegner, Kahimema[112], ritten dagegen nach dem Gefecht von Otjunda zwei unserer verbündeten, mit jenem verwandten Hereros und bewogen ihn gleichfalls zur Ergebung, indem sie ihm erklärten, »weiteres Fechten nützt Dir doch nichts, der Major (Gouverneur) hat uns gesagt, daß er mit Schießen nicht aufhören werde, bis er Dich habe«. Gleichzeitig wurden die Khauas-Hottentotten durch einen Stammesgenossen, der nach dem Gefecht von Otjunda zu uns übergegangen war, lediglich gegen Zusicherung des Lebens zur Übergabe bewogen. Andernfalls hätten namentlich die Khauas-Hottentotten einen Guerillakrieg noch lange fortsetzen und damit die Entwicklung des Distrikts Gobabis ebensolange in Frage stellen können. Im übrigen gestatte ich mir, aus dem Schlusse meines im Juni 1896 erstatteten Berichts über das Ergebnis des damaligen Feldzuges (siehe Kapitel III) folgende Sätze zu wiederholen: »Überhaupt hat die diesmalige Zusammensetzung der Feldtruppe — Weiße nur als Kern, die Masse Eingeborene — sich als die für hiesige Verhältnisse in der Tat zweckmäßigste erwiesen usw. Nicht stolze Heeresmassen verbürgen den Sieg, sondern die Geeignetheit der betreffenden Truppe für die gegebenen Verhältnisse.«

Die Wehrkraft des Schutzgebietes vor dem Bondelzwartsaufstande.

Unter diesem Abschnitt muß ich des Zusammenhanges halber gleichfalls manches wiederholen, was bereits im Kapitel VII unter »Schutztruppe« gesagt worden ist. Wie dort bereits erwähnt, betrug die Stärke der Schutztruppe vor Beginn des Bondelzwartsaufstandes im Jahre 1903 etatmäßig rund 780 Köpfe. Davon waren etwa 500 in einer Feldtruppe, bestehend aus vier Feldkompagnien und einer Batterie, vereinigt, der Rest als Polizeitruppe verwendet. Die Feldtruppe war in ihrer vollen Stärke beritten sowie mit bespannten und marschbereiten Fahrzeugen versehen, daher auch jederzeit zum Ausmarsch befähigt. Bei dem großen Raum, auf dem sie disloziert werden mußte, war sie jedoch nicht auch zur sofortigen gemeinsamen Verwendung bereit, sondern hätte zu ihrer Vereinigung etwa vier Wochen bedurft. Infolge der Art ihrer Dislozierung konnten jedoch im Norden, d. h. im Hererolande, bereits binnen zehn Tagen drei Kompagnien und eine Batterie zum gemeinsamen Handeln vereinigt stehen, im Süden dagegen, d. h. im Namalande, erst innerhalb 20 Tagen zwei Kompagnien und eine Batterie. Erleichtert wurde diese Sache dadurch, daß sämtliche Kompagnie- bzw. Batteriestabsquartiere mit dem Truppenstabsquartier heliographisch verbunden waren. Die Kompagniestabsquartiere befanden sich, um dies nochmals zu wiederholen, in Keetmanshoop (3. Kompagnie), Omaruru (2. Kompagnie), Outjo (4. Kompagnie).

1. Feldkompagnie in Windhuk beim kleinen Dienst.

In Windhuk, dem Truppenstabsquartier, lagen die 1. Kompagnie und die Gebirgs-Batterie. Für die Errichtung einer zweiten Batterie war Johann-Albrechtshöhe bei Karibib ins Auge gefaßt und dort der Kasernenbau bereits begonnen worden.

Auf die 280 Mann Polizeitruppe war dagegen im Falle kriegerischer Verwicklungen nur insoweit zu rechnen, als es sich um die Verteidigung der eigenen Stationen handelte. Denn die letzteren konnten nicht unbesetzt bleiben, gleichviel in welcher Gegend des Schutzgebietes die Verwicklungen entstanden waren. Auch den Polizeitruppen war Artillerie zugeteilt, und zwar vier aus früherer Zeit stammende Geschütze C. 73, von denen je eines in Keetmanshoop, Gobabis, Omaruru und Outjo stationiert war.

Die Feldtruppe stand unter dem stellvertretenden Truppenkommandeur und war scharf getrennt von der Polizeitruppe, die den Verwaltungsbeamten unterstellt war. Zur Wehrkraft des Schutzgebietes traten schließlich noch die Mannschaften des Beurlaubtenstandes in der Stärke von etwa 750 Mann, ferner 15 militärisch ausgebildete Buren und endlich etwa 120 militärisch ausgebildete Bastards. Bei einer allgemeinen Mobilmachung konnte die Truppe daher um etwa 900 Köpfe verstärkt werden. Im ganzen Schutzgebiet standen sonach rund 1600 ausgebildete Soldaten zur Verfügung, die jedoch niemals auf einen Punkt zusammengezogen werden konnten, da im Falle kriegerischer Verwicklungen kein Teil des Landes ohne militärischen Schutz belassen werden durfte.