Was aber durchgeführt werden muß, ist die Gleichstellung der beiden Rassen vor Gericht, ob auch in bezug auf Glaubwürdigkeit, mag in jedem einzelnen Falle der Richter entscheiden. Weist doch auch die weiße Rasse in diesem Punkte manche zweifelhafte Elemente auf. Daß dagegen Eingeborene niemals über Weiße aburteilen dürfen, ist selbstverständlich, dies unbeschadet der Notwendigkeit eines seitens des Werftvorstandes abzuordnenden Beisitzers, gleichsam als Zeuge zu der Gerichtsverhandlung, falls der Angeklagte ein Eingeborener ist. Diese Vorsichtsmaßregel beugt von Hause aus den mißtrauischen Eingeborenen gegenüber allen Gerüchten über ein etwaiges parteiisches Gerichtsverfahren vor.
In jedem Reservat usw. muß dagegen die Spitze der Regierungsgewalt bei dem deutschen Regierungsvertreter liegen. Doch ist, um die Rassen getrennt zu halten, dringend erforderlich, daß außer diesem und seinen Organen nur Mitglieder der Mission sich in den Reservaten usw. niederlassen dürfen. Wir haben jetzt genugsam gesehen, daß beide Rassen sich nicht nebeneinander vertragen, auch wenn, wie dies zur Zeit der Fall, ein Einwanderungsgesetz eine Fernhaltung wenigstens der unliebsamsten weißen und schwarzen Elemente vom Schutzgebiet erhoffen läßt. Denn wenn die Eingeborenen auch von jetzt ab politisch machtlos sind, so sind sie darum doch nicht ungefährlich geworden. Ihre heimliche Flucht aus den Reservaten und Lokationen, um sich von Raub und Viehdiebstahl zu nähren, wird niemand hindern können. Die zum Teil auffallend geringe Gewehrabgabe seitens der zur Zeit sich freiwillig stellenden Eingeborenen scheint darauf schließen zu lassen, daß auch diese an die Möglichkeit eines solchen Rückweges denken. Sie wollen, wie man zu sagen pflegt, erst sehen, »wie der Hase läuft«, und halten sich daher ihre Waffen in Reserve. Darum möge der Gouverneur Südwestafrikas sich nicht durch diejenigen unverständigen Stimmen beirren lassen, welche die Eingeborenen künftig als Parias oder Sklaven behandelt wissen wollen. Die Entrechtung der Stämme darf noch lange nicht zur Entrechtung des einzelnen Individuums führen. Eine solche würde unserem Interesse durchaus widersprechen, aber auch unserer Stellung als einer gesitteten Kolonialmacht, die sich jetzt erst recht den Schutz des Schwachen zur Pflicht machen muß.
Neben den Lokationen und Reservaten kann es noch eine dritte Stellung für die Eingeborenen geben, nämlich lediglich im Dienst bei den Weißen. Der weiße Arbeitgeber, der sich auf die Behandlung seiner Arbeiter versteht, wird allmählich zu einem Stamm seßhafter Eingeborener gelangen, und zwischen beiden wird eine Art patriarchalischen Verhältnisses entstehen. Diese Eingeborenen werden stets auf derselben Farm wohnen, und das Dienstverhältnis wird sich von den Vätern auf die Söhne fortpflanzen. Bei den übrigen Arbeitgebern wird ein fortgesetzter Austausch der Arbeitskräfte mit den Reservaten und Lokationen stattfinden, wobei aber jeder Zwang zu vermeiden sein wird, mit Ausnahme desjenigen zur Arbeit überhaupt. Letzterer kann mittels Auferlegung von Abgaben zugunsten der Staatsverwaltung herbeigeführt werden. Wo und wie sich jedoch der Eingeborene die Mittel zu seinen Steuern erwirbt, ist seine Sache. Von Vorteil wird es sein, sich zur Steuereintreibung die Mitwirkung der Werftvorstände zu sichern, indem sie mittels Anweisung ihrer Gehälter auf die eingehenden Abgaben für die Sache interessiert werden.
Das sind etwa die Grundzüge unserer künftigen Eingeborenenpolitik. Ob und wie weit sie durchzuführen sind, muß jedoch, wie ich schon gesagt habe, dem an Ort und Stelle befindlichen Gouverneur überlassen werden. Binde man ihm die Hände nicht, höre man aber auch nicht auf die wohl zu erwartenden Anklagen Weißer über Mangel an Arbeitskräften, die sie dem Gouverneur zuschreiben, aber nur ihrem eigenen Unverständnis für die Behandlung Untergebener verdanken. Gelingt es, die Eingeborenenfrage in dem angedeuteten Sinne zu regeln, dann lassen sich auf ihr die Faktoren für die wirtschaftliche Entwicklung unseres südwestafrikanischen Schutzgebietes, Bergbau und Viehzucht, leichter aufbauen, als dies bei der unklaren Stellung der weißen zu der schwarzen Rasse bisher der Fall gewesen ist. Ob dann das Schutzgebiet die gewaltigen Opfer des jetzigen Aufstandes je zu lohnen imstande sein wird, ist dagegen eine Frage, die ich mir nicht zu beantworten getraue. Wer würde überhaupt dem alten Vaterlande den Erwerb wie die Festhaltung des Schutzgebietes zu empfehlen gewagt haben, hätte er diese Opfer voraussehen können? Jetzt, nachdem unsere nationale Ehre in Mitleidenschaft gezogen ist, kommt diese Frage für uns dagegen gar nicht mehr in Betracht.
Die Ausgaben des gegenwärtigen Aufstandes können wir ruhig auf das Konto »Für die nationale Ehre« buchen. Lohnt dann die Kolonie dereinst die bis zum Aufstand gemachten und die nach ihm zu machenden Aufwendungen — und daran möchte ich nicht zweifeln —, dann werden wir immer noch das erreicht haben, was in letzter Linie das Ziel jeder Kolonisation sein wird, nämlich ein gutes Geschäft. Mit dem Wunsche, daß es meinem Nachfolger, dem Gouverneur v. Lindequist, gelingen möge, die Kolonie auf diesem Wege ein gutes Stück vorwärts zu bringen, will ich dieses Buch schließen.