Militärdistrikt Grootfontein: Oberleutnant Volkmann.
Von den sechs Bezirksämtern waren mithin zwei, Outjo und Omaruru, durch Offiziere besetzt, die gleichzeitig die an den genannten Plätzen stationierten Kompagnien (4. und 2.) zu führen hatten. Von den 13 Polizeidistrikten wurden diejenigen sechs, deren Hauptorte mit dem Sitze des Bezirksamtmanns zusammenfielen, von diesem gleichzeitig mitverwaltet. Die übrigen sieben unterstanden drei Offizieren und vier Zivilbeamten, unter letzteren drei ehemalige Offiziere. Der nominell zum Bezirk Omaruru gehörende Distrikt Karibib war wegen der näheren Verbindung mit dem Gouvernement 1901 vom Bezirksamt Omaruru losgelöst und selbständig gestellt worden. Dessen förmliche Umwandlung in ein Bezirksamt ist bei seiner starken weißen Besiedlung im übrigen gleichfalls nur eine Frage der Zeit.
Station Aredareigas.
Mit Ausnahme der beiden genannten Fälle, in denen die Bezirksamtmänner zugleich Kompagniechefs waren, war die Trennung zwischen Militär- und Zivilgewalt scharf durchgeführt. Die zur Polizei abkommandierten Unteroffiziere und Mannschaften hatten mit der Truppe dienstlich nur insoweit zu tun, als es die disziplinaren Verhältnisse, die Uniform und die Ausrüstung sowie die Ausbildung — die letztere beschränkte sich auf Reiten und Schießen — bedingten. Eine Versetzung von der Feld- zur Polizeitruppe und umgekehrt konnte auch in denjenigen zwei Bezirken, in denen der Bezirksamtmann zugleich Kompagniechef war, nur durch den Gouverneur verfügt werden. Ebenso waren Fahrzeuge, Reit- und Zugtiere für beide Verwaltungen scharf getrennt. Immerhin blieben zwischen diesen noch mancherlei Reibungsflächen bestehen, wie solche zu den kolonialen Eigentümlichkeiten zu gehören scheinen. Im allgemeinen aber hat der Verwaltungsmechanismus, der, soweit die Kriegsverhältnisse dies gestatteten, bis zum heutigen Tage aufrechterhalten geblieben ist, gut ineinander gegriffen.
Vizefeldwebel d. R. Voigts bei einer Felddienstübung 1900.
Ursprünglich hatten die Bezirksamtmänner, soweit sie juristisch gebildete Beamte waren, nebenamtlich auch als Richter zu funktionieren. Mit Zunahme der weißen Bevölkerung wurde indessen dieser Zustand unhaltbar. Es ging nicht an, daß der Bezirksamtmann auf erfolgte Berufung über beanstandete Verwaltungsmaßnahmen dann in seiner Eigenschaft als Richter gegen sich selbst entschied. 1903 finden wir daher das Schutzgebiet in drei große Gerichtsbezirke geteilt mit dem Sitz der Richter in Keetmanshoop, Windhuk und Swakopmund (Dr. Forkel, Dr. Schottelius, Dr. Oswald). Außerdem bestand in Windhuk ein Obergericht mit einem eigenen Richter (Oberrichter Richter).
Auch die Gerichtsverwaltung nahm mangels eigener Kräfte diejenigen der Schutztruppe mit in Anspruch. Namentlich empfand letztere störend die Übermittlung von Vorladungen und Zahlungsbefehlen an einzeln wohnende Farmer, die bei den ungeheuren Entfernungen große Anforderungen an das Pferdematerial stellte.