5. Am 8. April, 19. Mai und 25. Juli 1890 mit den Kapitänen der Bondelzwarts, der Swartmodder- und der Feldschuhträger-Hottentotten, betreffend Landrechte verschiedener Art und Größe innerhalb der betreffenden Stammesgebiete und abgeschlossen von einer englischen Gesellschaft, dem sogenannten Kharraskhoma-Syndikat.

Durch die Verträge zu 1. und 2. kam alles Land längs der Küste vom Orange bis zum unteren Omarurufluß in die Hände von Lüderitz und dessen Rechtsnachfolgern. Nach dem Innern des Landes betrug die Breite des Küstenstrichs 20 Meilen; ob geographische oder englische, ist nicht gesagt. Der Vertrag Nr. 3 umfaßte das Jan Jonkergebiet, d. h. alles Land zwischen Swakop und Kuiseb bis an die Grenze von Windhuk, der Vertrag Nr. 4 mit den Swartboois endlich das ganze Kaokofeld.

B. Minenrechte.

1. In den mit den Verträgen zu A. bezeichneten Gebieten, in denen sämtliche Minenrechte mit abgetreten worden waren.

2. In dem Gebiete der Bastards von Rehoboth, abgeschlossen am 4. Juni 1884.

3. In dem Lande der Hereros, abgeschlossen am 11. Oktober 1884.

Als sofortigen Gegenwert für die Landabtretung erhielten die vertragschließenden Eingeborenenstämme: Zu 1. Bethanien 600 Pfd. Sterl. und 260 Gewehre, zu 2. die Topnaars 20 Pfd. Sterl., zu 3. die Afrikaner 100 Pfd. Sterl., zu 4. die Swartboois 150 Pfd. Sterl. (hiervon erhielt 50 Pfd. Sterl. der Kapitän der in Zesfontein wohnenden Abzweigung der Topnaars, der den Mitbesitz des Kaokofeldes beanspruchte), zu 5. die drei Stämme insgesamt rund 2300 Pfd. Sterl. und eine Anzahl Anteilscheine des Syndikats.

Für die abgegebenen Minenrechte erhielten die Eingeborenen nur Abgaben in Aussicht gestellt, sobald der Betrieb begonnen haben würde. Wenn sonach auch die Minenkonzessionen ihnen keinerlei greifbare Vorteile einbrachten, konnten sie später doch ohne jede Schwierigkeit in Kraft gesetzt werden, da die Eingeborenen für deren Wert keinerlei Verständnis besaßen. Sogar die Hereros haben dem Beginn des Bergbaues in den in ihrem Gebiete gelegenen Otjosongatibergen mit Gleichmut zugesehen. Dagegen haben sie das dortige Land selbst — noch etwa sechs Monate vor dem Aufstande — zur Verwertung an die Regierung abgetreten, nachdem sie die Erfahrung gemacht hatten, daß sie sich selbst angesichts der dort entdeckten Kupferfunde der eindringenden Landspekulanten nur schwer würden erwehren können.

Totalansicht von Windhuk, Blick von Westen.