Soll es denn aber immer mit dem andern Geschlechte so bleiben, wie es war und ist? sollen ihm die Menschenrechte, die man ihm so schnöde entrissen hat, sollen ihm die Bürgerrechte, die ihm so ungebührlich vorenthalten werden — auf ewig verloren seyn? soll es im Staat und für den Staat nie einen absoluten Werth erhalten, und immerdar beim relativen bleiben? soll es nie an der Staatsgründung und Erhaltung einen unmittelbaren Antheil behaupten? soll es nie für sich und durch sich denken und handeln? ohne End' und Ziel nur als Scheidemünze gelten? Werden wir uns bei diesen Fragen mit einer wohlweisen Römischen Rechtsfiktion oder einem wohlhergebrachten Verjährungs- und Besitzrechte aushelfen können, um sie ab- und zur unangenehmen Ruhe zu verweisen? Werden wir selbst unser männliches Gewissen mit Bedenklichkeiten über die möglichen Folgen, mit Mißbräuchen und was dergleichen Popanze mehr sind, wodurch man Kinder schreckt, beruhigen und diese Angelegenheit der Menschheit auf die lange, ja lange Bank schieben können —? Dann ist freilich der schöne Morgen der Erlösung noch nicht nahe. — Werden wir uns aber hierbei entbrechen können, uns selbst noch Gothen und Vandalen zu heißen, was weiland unsere Väter waren, wenn wir nicht dieses Unrecht je eher je lieber zu vergüten suchen? Mißbrauch des Rechtes verwirkt nicht das Recht. Menschenrechte können niemals, Bürgerrechte nur durch Felonie verloren werden; und was ist Felonie? Dies aus dem Lehnsrecht entlehnte Wort (keine sonderliche Abkunft!) bezeichnet Alles, was man der Lehnsverbindlichkeit zuwider thut oder unterläßt, und wird aus dem Lehns-Contrakte beurtheilt. Da es sowohl für den Lehnsherrn als für den Vasallen Rechte und Pflichten giebt, die sie einander schuldig sind; so kann nicht nur der Vasall, sondern auch der Lehnsherr der Felonie schuldig werden. Und wie? geht denn wegen einer jeden Handlung oder Unterlassung, die dem Lehns-Contrakte zuwider ist, schon das Lehn verloren? Ist der Lehnsherr, da er nichts mehr und nichts weniger als ein Mensch ist, nicht vielmehr verbunden, den Vasallen zur Leistung der contraktgemäßen That, und zur Vermeidung der contraktswidrigen Unthat von Rechtswegen anzuhalten und auf Schadenersetzung anzutragen? Werden Contrakte durch zugefügte Contraventions-Strafen geschwächt, oder vielmehr verstärkt? Können die Handlungen eines Andern Jemanden zugerechnet werden? und wenn der Vasall wegen Felonie das Lehn verliert, ist der Lehnsherr nicht verpflichtet, es nach dessen Tode demjenigen wieder zu geben, dem es nach dem Ableben des der Felonie schuldig und des Lehnsbesitzes unwürdig befundenen Vasallen zufällt? Kann je durch Felonie das Lehn aufhören? — und wer machte denn den Mann zum Lehnsherrn, und das Weib zur Vasallin —? sind sie nicht beide göttliche Lehnsträger? — Die Erde könnte vielleicht eher ein Weib-, als ein Mannlehn heißen, und ist ohne Zweifel ein vermischtes Feudum. — Man lasse doch die Weiber-Felonie an seinen Ort gestellt seyn, wovon Natur und Geschichte kein lebendiges Wort wissen, und vergesse nicht, daß Gott dem Menschenpaar, welches ER (o, der Menschenwürde!) abschattete, dieses Erden-Lehn anvertrauete, und daß zwischen seinem Lehnrecht und der Stümperei des menschlichen keine Vergleichung denkbar ist. — So weit von bürgerlichen Rechten! — über Menschenrechte kann nur Gott richten; und in seine Hände zu fallen — wie wohl thut das, wenn wir die gehegten und ungehegten Banken der Menschen dagegen halten! —

Ist es etwa Furcht, oder ist es bloß eine Grimasse derselben, die wir vorgeben, um jener gegründeten und rechtmäßigen Forderung mit Anstand ausweichen zu können? Werdet wie die Kinder, ist ein wohlgemeinter Rath; denn nur die kindliche Furcht ist nicht unmännlich: sie besteht in der Sorgfalt, dem auszuweichen, was den ewigen Gesetzen des Wahren und Guten entgegen ist. Jene knechtische, wenn man aus Furcht vor der Strafe thut, was die Gesetze wollen, oder unterläßt, was sie nicht wollen, ist unmännlich, so wie ihre Verwandtin, die Befürchtung, vermittelst deren wir den Gelegenheiten zuvorkommen wollen, wodurch wir dergleichen Strafen und Strafgerichten unterworfen werden können.

Wir wollen ein Geschlecht fürchten, das zur Liebe geschaffen ist, und, wenn es zürnt, selten die Sonne über seinen Zorn untergehen läßt? das bis auf Einen Punkt (und dieser ist eine Sünde wider den heiligen Geist des Geschlechtes) dem Beleidiger zwei Drittheile des Weges entgegen kommt, um ihm Versöhnung anzubieten! Wie viel mehr Ursache haben wir, uns selbst zu fürchten, als ein Geschlecht, das, wenn man es in seine Rechte einsetzte, uns, wo nicht Erkenntlichkeit, so doch Wohlwollen schuldig wäre, und diese Schuld kraft seines Wesens und Seyns so gern abtragen würde!

Man sagt, es sey schwer zu hoffen, daß das menschliche Geschlecht, welches von der Natur sich so weit und breit zu entfernen die Ungezogenheit gehabt, das durch keine Religionsempfindung sich leiten, durch keine Staatstäuschungen sich blenden lasse, sich zu Gesetzen bequemen werde; und so liege denn die Furcht nicht so sehr aus dem Wege, als man es gemeiniglich denke. — Lieber! wie kannst du fordern, daß das Menschengeschlecht sich ewig am Gängelbande wohl befinden werde? Erregen jene Staatstäuschungen und jene Religionsempfindungen, wenn sie nicht von Grundsätzen abstammen, nicht einzig und allein Unglauben und Mißtrauen in Rücksicht der Gesetze? Sollte der Mensch nie zur Achtung für Pflicht gebracht werden? Sollte er nie zu dem Hauptprincip des Lebens gelangen: sei vernünftig? — Sollen denn Sinnlichkeiten ihm mehr als die moralische Vernunft und das Sittengesetz gelten —? Wird er sich nie so weit erheben, seiner geistigen Natur würdig zu seyn, und für das, was er nicht siehet, Ehrfurcht und Achtung zu fassen —? Soll denn bloß Weichheit des Temperaments ihn zur Neigung bringen? oder giebt es auch außer der Temperamentsneigung, die, wenn sie geläutert wird, eine Herzensneigung heißen könnte — giebt es außer ihr auch eine Geistesneigung, so wie es ein Geistesvergnügen geben kann —? Für nichts, was in die Sinne fällt, hat der stolze Mensch in die Länge Achtung — es familiarisirt sich mit ihm, und es ist wie unser einer. — Das einzige Mittel des größten Helden und des größten Gelehrten, sich bei übermenschlicher Ehre (was soll aber die?) zu erhalten, ist: sich zurück zu ziehen. Sobald wir uns näher zeigen, geben wir uns wohlfeiler. — Je höher die Spannung war, je schneller läßt sie nach. Alles, außer sterben, muß der Mensch lernen — Zu Allem, es sei gut oder böse, kann er sich gewöhnen — Ein scheues Pferd führt man zu dem Gegenstande zurück, den es fürchtete; und wie? hier, wo das höchste Ziel seiner Würde auf dem Spiele steht, sollte der Mensch auf seinen Nachdruck Verzicht thun? — Mit nichten — Wir können und werden dahin kommen, daß wir die Göttlichkeit der Gesetze in ihrem Heiligthum, in unserer Seele, verehren und unser Herz durch jene Überzeugungen des Geistes gewinnen. Noch würde sich freilich der Gesetzgeber gröblich verrechnen, wenn er seine Gesetze auf festes Zutrauen zur Vernunft und zur Weisheit seiner Bürger calculirte; allein wird die Menschheit nie die Kinderschuhe ausziehen? Ist dies — nun, so bleibe Alles Altflickerei, und der Mensch schäme sich, daß er Mensch heißt. — Ist die Menschheit indeß im Stande, zu jenem Grade der Vollständigkeit zu gedeihen, den sie sich vorstellen kann, jene Tugend zu üben, die ihr im Ideal Freude macht —; so entferne man den Nebel der Täuschung, wodurch man Menschen betrog, die über kurz oder lang zum Gebrauche der Vernunft kommen und sich betrogen finden müssen. Männer, würdet ihr die Furcht nicht barbarisch und unmenschlich finden, wenn man euch Alles und Jedes von Freiheit bloß darum entzöge, weil ihr es mißbrauchen könntet —? Wie wollet ihr denn jene Furcht nennen, die euch abhält, dem andern Geschlechte seine Ehre wiederzugeben? Die Zeiten sind nicht mehr, um das andere Geschlecht überreden zu können, daß eine Vormundschaft wie bisher für dasselbe zuträglich sei, daß sie seinen Zustand behaglicher und sorgloser mache, als eine Emancipation, wodurch es sich mit Verantwortungen, Sorgen, Unruhen und tausend Unbequemlichkeiten des bürgerlichen Lebens belasten würde, die es jetzt kaum dem Namen nach zu kennen das Glück habe. Wahrlich ein abgenutzter Kunstgriff des unmenschlichen Despoten, wodurch er seinen feigen Sklaven das Gewicht der Ketten erleichtern will! als ob die Freiheit mit allen ihren Ungemächlichkeiten nicht der gemächlichsten Sklaverei vorzuziehen wäre! Glauben Sie nicht, daß das Wirtembergische Land Ihrentwegen geschaffen ist, schrieb Friedrich II an den jetzt regierenden Herzog von Wirtemberg; sondern überzeugen Sie Sich, daß die Vorsehung Sie hat geboren werden lassen, um ihr Volk glücklich zu machen. Und Männer! ihr wollt glauben, eine halbe Welt wäre zu eurem bon plaisir, zu eurem eigentlichen Willen, das ist verdollmetschet: zu eurem Eigenwillen, da? Thiere wirken; Menschen handeln — Warum soll das Weib nicht Ich aussprechen können? Wahrlich ein sanftes Wort, denen, welche die neidlose Natur verstehen — Wer die Kunst versteht, ist neidisch und verräth den Meister nicht — Ist es nicht der größte Menschenvorzug, sich selbst zu kennen? Unser Werth ist unsere Sache; unsere Würde ist die Sache Gottes und gerechter Menschen. Hat Gott bei dem anderen Geschlecht etwas versehen? oder sind es die Männer, die sich an diesem Geschlechte wider den Willen des Schöpfers versündigen! Warum sollen die Weiber keine Person seyn? warum nicht wissen: das ist mir gut, und das ist gut, oder das ist vortheilhaft, und das ist recht? Vieles, und fast das meiste, was mit Vergnügen anhebt, leistet bei weitem nicht, was wahrhaft vortheilhaft ist — Aus ächtem Vortheile tugendhaft seyn, heißt sonst mit andern Worten: es in Reinheit seyn.

Frankreich schreckt eben jetzt mit der Freiheit diejenigen Mächte, welche die zu weit gegangenen Beschlüsse der Nationalversammlung einzuschränken drohen. Gott! zu Ende des achtzehnten Jahrhunderts — wo kein Gespenst, und wär' es eins von nicht ganz kleinem Range, ein Poltergeist, mehr Wirkung thut — kann man mit Freiheit schrecken —! Dahin wär' es gekommen? Ach! auch selbst dem, der an der Kette erzogen ist, blitzt der Name Freiheit auf, dieser göttliche Funke, durch den wir sind was wir sind, und der uns so wenig schrankenlos macht, daß er uns vielmehr fester als Alles an das Allerheiligste der Gesetze bindet. Das weibliche Geschlecht kam um die Menschenrechte ohne seine Schuld, bloß durch den Schwung, den die menschlichen Angelegenheiten bei den Fortschritten zu ihrer Cultur nahmen; Bürgerrechte, die es leider! sehr zeitig und schon bei Entstehung kleinerer Familienstaaten verlor, hat es nie, weder durch Unterhandlungen noch mit Gewalt, zu erringen gesucht, und erwartet sie noch heute mit aller Selbstverleugnung von unserer Gerechtigkeit und Großmuth. Und wir wollen es vergeblich warten lassen? und das Gesuch, welches die Natur für die Weiber einreicht, zu einer Zeit da Menschenrechte laut und auf den Dächern gepredigt werden, mit einem aufrichtigen und deutlichen Nein abweisen?

Die neue Französische Constitution verdient eine Wiederholung meiner Vorwürfe, weil sie für gut fand, einer ganzen Hälfte der Nation nicht zu gedenken, ob sie gleich einem kleineren Theile derselben, der überall wo er sich befindet, auf das Duldungsrecht beschränkt ist, die Rechte aktiver Bürger zugestand. Alle Menschen haben gleiche Rechte — Alle Franzosen, Männer und Weiber, sollten frei und Bürger seyn. Jene Vorschläge zur dégradation civique, wodurch die Männer vermittelst einer feierlichen besonderen Formel der Ehre eines Französischen Bürgers für unwürdig proclamirt werden sollten, falls sie durch Verbrechen diese Strafe verdienten, sind nicht auf das andere Geschlecht ausgedehnt. Über dieses sollte bloß der Fluch ausgesprochen werden: Euer Vaterland hat euch einer infamen Handlung überführt befunden —

Mirabeau, der zur gegenwärtigen Generation von Menschen sein Zutrauen verloren haben mochte, setzt, wie alle große Thäter, sein Zutrauen auf Erziehung, und weiset in seinem Posthumus Travail sur l'éducation publique, die sein Arzt und Freund Cabanis herausgab, das Frauenzimmer zur Häuslichkeit und zu stillen, sanften Tugenden an, (ist denn nicht jede Tugend sanft und still?) worauf das Glück der Familien, und am Ende das Glück des Staates so sehr beruhe. Ohne mich in den Streit einzulassen, der über den Grafen und Nichtgrafen Mirabeau von Freunden und Feinden übertrieben worden, sei es mir erlaubt, der Behauptung zu widersprechen, daß Jemand in seinem Privatleben ein elender Mensch, dagegen doch der tugendhafteste Bürger und der höchste Grad desselben, ein geschickter Officiant, seyn könne. Ein Mensch, der gegen Alles gleichgültig zu seyn vermag, was gut oder böse, gerecht oder ungerecht ist, ein nicht rechtschaffener Mensch, kann kein rechtschaffener Bürger seyn. Horaz sagt: nur Jupiter gehe über den Weisen; der Weise sei reich, frei, gerecht, ein König aller Könige — Da das andere Geschlecht vom Menschen auf den Bürger zu schließen gewohnt ist und jene Rollenspieler, die Nichts aus Grundsätzen, Alles aber nach Zeit und Umständen sind, sehr richtig berechnet; — ist es Wunder, daß diese Glücks- und Unglücksritter das andere Geschlecht zu entfernen suchen? —

Wir irren, wenn wir uns überreden, daß Weiber für die Ehrensache der Menschheit, für den Kampf der Freiheit mit der Alleingewalt, keine Sinne besitzen. Sie haben nicht bloß durch ihren lauten Beifall bezeugt, daß sie den Werth der Freiheit zu schätzen wissen, und daß das Gefühl für dieselbe noch lichterloh aufflammen kann; selbst thätig haben sie mitgewirkt, die Fesseln zu brechen, die man der Nation anlegte, und wahrscheinlich lag es nicht an ihnen, daß sie bei diesem Schauspiele nur Rollen vom zweiten Range spielten.

Die berühmte Verfasserin der Geschichte der Königin Elisabeth, Mad. Keraglio, vertheidigt seit der Revolution in ihrem Journal d'État et du Citoyen die Rechte der Menschheit mit Freimuth, Wahrheit und Stärke. Weiber fühlten jene Zurücksetzung, jenes tiefe Stillschweigen bei einem so schönen Anlaß, jene Verstoßung, wenn es Staatsdienst gilt — Eins unter ihnen wagte es, ihren Unwillen laut werden zu laßen. In einem an die Nationalversammlung abgelassenen Briefe bemerkt es, daß kein Wort in der Constitution von den Weibern vorkomme, obgleich die Mütter Bürgerinnen des Staates seyn müßten. Es schmeichelt sich mit dem Befehle, kraft dessen den Müttern erlaubt seyn werde, in Gegenwart der Bürgerbeamten diesen feierlichen Eid abzulegen. Diese ehrwürdige Ceremonie würde es wünschenswerth gemacht haben, Mutter zu seyn. Die Geschichte sagt nicht, was von den Repräsentanten der Nation auf diese Adresse einer edlen Französin beschlossen worden ist. Betrübt feire ich heute ihr Andenken, heute den 18ten März 1792, da ich in öffentlichen Blättern lese, daß die Franzosen, ungerührt durch diesen Wink, es dahin kommen lassen, daß das andere Geschlecht dringender um diese Rechte angehalten. Schöner würde es gewesen seyn, wenn man dem Geschlechte mit der Bürgerehre zuvorgekommen wäre, und bei dieser ernsthaften Sache kein Ärgerniß des Lachens gegeben hätte. Wehe dem Menschen, durch welchen dergleichen Ärgerniß kommt! Würden wohl alle jene Laternenscenen sich ereignet haben, wenn Weiber Aktivvotantinnen in Frankreich gewesen wären? Durch geheimen Einfluß wird in jedem Staate, besonders in freien, Alles verdorben — Doch ist es die Frage, ob die Pariser Damen schon die Selbstüberwindung gehabt haben, so weit zur Natur zurückzukehren, daß sie die gute Sache menschlich und bürgerlich beherzigen können — — Wahrlich! zu Deutschen Weibern ist größeres Vertrauen zu fassen — Wem Gott Kraft gab, gab er dem nicht auch das Recht sie anzuwenden? sollen denn die Weiber ihr Pfund im Schweißtuche vergraben, ohne es auf Wucher anzulegen, der dem Staate tausendfältige Früchte bringen würde?