Vieles in der Stadt- und Landwirthschaft hat man bis jetzt als unbedeutend behandelt; viele Hausthiere sind lange nicht in dem gehörigen Maße genutzt und im Ertrage in Anschlag gekommen, und überhaupt ist das anzubauende Feld nicht klein, welches auf Weiberköpfe und Hände wartet, um urbar zu werden — Fast möcht' ich sagen, die Ökonomie sei weiblichen Geschlechtes, und vorzüglich die, welche ins Große geht — Wie wir doch Alles so meisterhaft — wie soll ich sagen? — umzukehren oder zu verkehren gewußt haben!
Und du, heilige Justiz! unübersteiglich dem, der dich, wie der Pilger die Alpen, ohne Alpenschuhe, Stab und Führer ersteigen will! mystische Aristokratie, die du dich oft zwischen Fürsten und Volk stellest — angeblich um Mittler- oder Mäkler-Dienste zwischen beiden zu üben, eigentlich aber um beide zu beherrschen — darf ich es wagen, dich um Audienz zu bitten? Zwar weiß ich, wie edel dir deine Zeit ist, um dich nach einem dreistündigen Sessionsschlaf zu erholen, und zu einer abermaligen Sessionsruhe neue Kräfte zu sammeln; doch will ich dich gewiß weniger aufhalten, als du alle deine Partheien aufhältst — Die Beobachtung der Natur hat den größten Meistern in den schönen Künsten die Regel zugeführt: daß wenige und einfache Zeichen, wenn sie mit Weisheit gewählet werden, eine kräftigere Wirkung thun, als durch eine verschwenderische Häufung zwecklos gewählter Zeichen möglich ist. Darf ich so frei seyn, diesen Umstand der gesetzgebenden und gesetzübenden Justiz zur Erwägung zu empfehlen? Hume ging von seinem Freunde Jortin, einem Geistlichen, mit dem er über natürliche und geoffenbarte Religion einen Wortwechsel gehabt hatte; und da der Philosoph nicht zugeben wollte, daß der Geistliche ihn begleitete, fiel er. Der Geistliche, der ihn fallen hörte, kam ihm mit seinem Lichte zu Hülfe, und machte ihn mit den Worten verdrießlich: »Habe ich Ihnen nicht oft gesagt, lieber Freund, daß Sie Sich nicht zu viel auf eigene Kräfte verlassen sollen, und daß das natürliche Licht nicht hinreicht?« Die natürliche Religion verlor durch diesen Fall Hume'ns nur eben so viel, wie die geoffenbarte durch das Licht Jortin's gewann; allein die Justiz verliert durch den Umstand, daß auch die ersten ihrer Officianten sehr oft nicht wissen, wie sie mit ihr daran sind — Sie fallen mit und ohne Licht, mit und ohne Begleitung; und ich weiß nicht, woran es liegt, daß Niemand recht weiß, was Rechtens ist. Ihre Sentenzen, welche die Sache lösen wollen und sollen, sind gemeiniglich neue Räthsel, die sie aufgeben; und doch gehören viele Sächsische Fristen und viele doppelte Sächsische Fristen dazu, ehe man die hochlöblichen Herren zum Stehen bringt; und wie viele Fristen verlaufen nicht, ehe sie zum Sitzen kommen! Die Justiz war zu jeder Frist eine dürftige Krücke, an welcher der Staat hinkte, und noch obendrein von so schadenfroher und bösartiger Natur, daß sie auch selbst dem, der sich zutrauensvoll auf sie stützte, die Hand durchbohrte. Wie oft sind ihre Urtheile vergiftete Hostien, die man bei großem Pomp des Hochamts empfängt. — — In ihrer goldenen Zeit ist die Justiz ein Guckkasten, worin schöne Raritäten und schöne Spielwerke zu schauen sind — Es gab von jeher unter den Juristen Élégants; und wer hat nicht von der eleganten Jurisprudenz reden gehört? Auch der einsichtsvollste Jurist wird in eigenen Angelegenheiten nicht wissen, was er zu thun und zu lassen habe, um etwas Rechtbeständiges zu unternehmen; und so scheint die gar zu große Kunst der Justiz dem Menschen, den Gott aufrichtig gemacht, völlig unangemessen zu seyn.
Sollte sich einst die bürgerliche Verbesserung der Weiber bis auf die Rechtspflege erstrecken, und das Recht aufhören, ein Monopol einer besondern besoldeten Männer-Klasse zu seyn; nur alsdann wird man anfangen einzusehen, daß Rechtspflege nicht heißt, im Orakelton unverständliche Formeln hersagen, die nur wirksam sind, weil neben der Wagschale auch das Schwert liegt, sondern daß sie sich bemühen muß, die Partheien über Recht und Unrecht zu belehren und zu überzeugen, wenn sie einen Theil der Ehre verdienen will, die sie sich jetzt so gränzenlos und machtvollkommen beilegt. Man sagt: Necker sei tugendhaft, um damit prahlen zu können; la Fayette sei es, um es zu seyn und nicht zu scheinen. Würde dies nicht der Fall mit Richtern aus der weiblichen und männlichen Klasse seyn?
Schon fängt der Gedanke an sich je länger je mehr zu regen, daß nur Gleiche zwischen Gleichen entscheiden können, wenn Recht nicht ein todter Buchstabe bleiben, sondern ein lebendiger werden soll. Würde es indeß nicht schreiendes Unrecht seyn, bis dahin, und ehe jener glühende Funke in der Asche zum Feuer ausschlägt, den Weibern die Richter- und Schöppenstühle zu verschließen? Man behauptet in England: unbesoldete, dem Beklagten gleiche, von ihm anerkannte, nur auf eine kurze Zeit zum Wohl der Mitmenschen und nicht schnöden Gewinnstes oder eitler Ehre halben berufene, einstimmige Richter, oder Geschworne (Juries), wären eine Schutzwehr der bürgerlichen Freiheit, und eine unüberwindliche Festung, wenn gleich die Künstelei der politischen Maschine bisweilen zu gesucht seyn sollte, wenn gleich in ihrem Räderwerke zu viel oder zu wenig Zusammensetzung Statt fände, wenn gleich in der Vertheilung der Gewalt, in der Repräsentation des Volkes, und in der Abtheilung der Stände Organisations-, Schwachheits- und Bosheitsfehler wären — Jene Justiz-Verwaltung allein würde schon, was schwächlich ist, beim Leben erhalten, und nichts erschöpfen lassen, was zum Vortheile und zum Glanze der Nation einen Beitrag liefern kann. In der That, auch im monarchischen Staate könnte durch eine ähnliche Justizverwaltung Alles einen andern Schwung bekommen, und so Manches belebt werden, was jetzt gelähmt ist — Monarch und Volk würden gewinnen. Wie aber, wenn sogar das andere Geschlecht an dieser Rechtspflege Antheil nähme, wenn nicht bloß durch gute Männer (arbitros), sondern auch durch gute Weiber, Zank und Streit beigelegt oder entschieden würde? müßte da die Justizverwaltung nicht noch vollkommener werden? Menschen, die bloß gesetzlich sind, haben keine Haltung; — es sind im eigentlichen Sinne bloß unnütze Knechte, die zwar thun, was ihnen geboten ist, allein damit nichts Gutes stiften — Die Gesetze und die Leidenschaften sind oft so verwandt, daß der, welcher der Vernunft und dem Gewissen (der praktischen Vernunft) nicht folgt, bei aller positiven Gesetzlichkeit nicht selten ein verdorbener Mensch ist — Wer kann hierauf genauere Rücksicht nehmen als das andere Geschlecht? wer es mehr empfinden als Weiber, daß der Zwang, durch den Andere eben so frei werden, die Probe der wahren Freiheit sei? — Trockne und ungekünstelte Wahrheit gilt in der Geschichte und überall mehr, als eine noch so glänzend scheinende Falschheit. Jener medicinische Pfuscher, der einen König von einem Quartanfieber befreiete, welchem alle kunstverständige Ärzte, ihrer hohen und tiefen Gelehrsamkeit ungeachtet, nicht gewachsen waren, antwortete, als er par ordre du Roi den Doktor-Hut erhalten sollte, und der Form halben examinirt ward, auf die Frage: »was ist das Fieber?« eine Krankheit, die Sie, meine Herren, sehr geschickt zu definiren, und nicht zu curiren verstehen, und die ich nicht definiren, wohl aber curiren kann — Die evidente Vernunft ist eine Mitgift, welche die Natur allen Menschen in gleichem Maße bewilligt hat. Der allergemeinste Grundsatz des Naturrechtes, mit dessen Ausübung Zwang unwidersprechlich verbunden werden kann, ist das Gesetz:
verhindere, daß die Vollkommenheit aller
Menschen nicht gemindert werde;
und liegt in dem höchsten Material-Gesetze der Sittlichkeit:
vervollkommne alle Menschen.
Ist Vollkommenheit nicht die höchste Stufe der Ausbildung aller Kräfte zu einem Ganzen? Ich will es hier mit keiner Schule verderben; denn meine Absicht ist nicht, nach väterlicher Weise der Richter- und Philosophenstühle, durch Zank und Streit die edle Zeit des Handelns zu versäumen. Darf ich indeß, um die Justiz zu überzeugen, daß sie mit sich selbst uneins ist, noch beiläufig bemerken, daß die Vollkommenheit aller Menschen mir der Zweck der sittlichen Gesetze zu seyn scheint? Und was will man mehr als diese höchste Ausbildung? Sollten indeß Gesetze nicht auf alle Menschen ausgedehnt werden? Kann man ein vernünftiges Wesen bloß als Mittel zu höheren Zwecken ansehen? Jener allgemeine materielle Grundsatz ist und bleibt ein Kennzeichen der Form aller Sittlichkeit, gemäß der allgemein geltenden Gesetzmäßigkeit und ihrem obersten Grundsatze: die Vorschriften, nach denen du handelst, müssen so beschaffen seyn, daß sie allgemeine Gesetze werden können. Verschlag' ich zu weit, oder kann unsere neue Philosophie nicht ein Tribunalsausspruch meiner Vorschläge werden? Eine gute Gesetzgebung ist sicher das Meisterstück des menschlichen Geistes; und wer aus Kenntniß unserer Natur weiß, daß die Sitten der Nationen ihre Bildung größtentheils der Wirkung der Gesetze zuschreiben müssen, wird es mir nicht verdenken, daß ich unsere Juristen etwas weiter zurückführe, als diese Herren vom gewöhnlichen Schlage zu gehen gewohnt sind. Schon da, wo die Weiber jetzt das Richteramt führen, in gewissen causis privilegiatis, zeigen sie sich als Meisterinnen in ihrer Art, und beschämen ihre Männer, die gemeiniglich Alles verderben, sobald sie es sich herausnehmen, Stellvertreter ihrer Weiber seyn zu wollen —