Die Honorierung der Direktoren anlangend, ist zu bemerken, daß dieselbe bei den verschiedenen Gesellschaften von Anbeginn höchst verschieden war. Wo zur Leitung keine ausnahmsweisen Kenntnisse und kein besonderer Scharfblick erforderlich war, begnügten sich die Vorsteher damit, daß ihre Mühewaltung einer Arbeitsleistung von täglich 8-10 Stunden gleichgesetzt wurde; es gab aber auch Direktoren, die bis zu 24 Stunden täglich angerechnet erhielten, was schon im ersten Jahre einem Jahresgehalt von ungefähr 850 £ entsprach. Den Funktionären minderen Grades wurden in der Regel zwischen 8 und 10 Arbeitsstunden angerechnet; die kontrollierenden Aufsichtsräte erhielten für ihre Funktion meist keinerlei Extravergütung.
Die den Associationen gewährten Kredite erreichten im ersten Betriebsjahre durchschnittlich 145 £ per Kopf der beteiligten Arbeiterschaft — und wenn nun die Frage auftaucht, von wo wir diese Beträge für die Gesammtzahl unserer Mitglieder aufbrachten, so ist die Antwort: eben durch die Mitglieder. Und zwar sind hier nicht blos die von den Mitgliedern anläßlich ihres Beitritts zur Internationalen freien Gesellschaft gezahlten freiwilligen Beiträge gemeint, denn diese waren in erster Reihe dem Transportdienste zwischen Triest und Freiland geweiht, und hätten, auch wenn sie allesammt zur Ausstattung unserer Associationen mit Kapitalien herbeigezogen worden wären, zu diesem Behufe nicht genügt; die im Laufe des ersten Jahres beanspruchten Kredite umfaßten die Gesamtsumme von nahezu 2 Millionen Pfd. Sterling, während die gleichzeitig eingelaufenen freiwilligen Beiträge nur unwesentlich 1,5 Mill. Pfd. Sterling überstiegen. Die hauptsächlichen Mittel, die wir zu obigen Krediten an unsere Mitglieder gebrauchten, lieferte uns einerseits das durch die verfügbaren Vorräte repräsentierte gesellschaftliche Vermögen, andererseits die von den Mitgliedern gezahlte Steuer.
Nicht unerwähnt darf hier bleiben, daß sich der Ausschuß für die ersten Jahre die Entscheidung über Ausmaß und Reihenfolge der zu gewährenden Kredite vorbehielt. Diese — wenn auch blos negative — Einmischung in die Betriebsverhältnisse der Associationen stand allerdings nicht im Einklange mit dem Prinzipe des unbedingten Selbstbestimmungsrechtes der Produzenten, war aber insolange unvermeidlich, als unser Gemeinwesen jene hohe Stufe der Ergiebigkeit der Arbeit noch nicht thatsächlich erreicht hatte, welche eben die Voraussetzung vollkommener Durchführung aller ihm zu Grunde liegenden Prinzipien ist. Späterhin, als die Ausrüstung mit auf der Höhe des technischen Fortschritts stehenden Produktionsmitteln der Hauptsache nach bei uns vollbracht war und es sich folglich nurmehr darum handelte, das Vorhandene fortlaufend zu ergänzen und zu verbessern, konnte niemals die Frage sein, ob die Überschüsse der laufenden Produktion auch genügen würden, selbst den weitestgehenden neu auftauchenden Kapitalansprüchen zu genügen. Anders zu Beginn, wo die Kapitalbedürfnisse unbegrenzt und die Hülfsmittel noch unentwickelt waren. Mehr, als es zu leisten vermochte, konnte das freie Gemeinwesen nicht bieten, und es mußte sich daher eine Auslese der zu bewilligenden Investionskredite vorbehalten. Dank der durch die freie Beweglichkeit der Arbeitskräfte sich geltend machenden durchgreifenden Interessensolidarität konnte dies geschehen, ohne daß damit auch nur vorübergehend eine gefährliche Bevorzugung oder Benachteiligung der verschiedenen Produzenten in ihren wesentlichen materiellen Interessen verknüpft gewesen wäre. Denn wenn — wie dies kaum zu vermeiden war — durch die gewährten oder verweigerten Kredite einzelne Produktionen begünstigt oder benachteiligt wurden, so hatte dies unmittelbar und selbstverständlich ein derartiges Zu- und Abströmen von Arbeitskraft zur Folge, daß die auf die gleichen Arbeitsleistungen entfallenden Erträge sich alsbald wieder ins Gleichgewicht setzten.
Doch wie gesagt, nur auf Ausmaß und Reihenfolge der zu gewährenden Kredite erstreckte sich diese in den ersten Jahren geübte Einmischung, nicht aber auf die Art der Verwendung derselben. Diesbezüglich wurde von Anbeginn das Prinzip der Selbstverantwortlichkeit der Produzenten zu vollständiger Durchführung gebracht. Da die Produzenten für die Rückzahlung der empfangenen Kapitalien aufzukommen hatten, so blieb es ihre Sache, für die nützliche Verwendung derselben Sorge zu tragen. Allerdings sind es — wie früher erwähnt — die Konsumenten, welche in letzter Linie die Kosten der gemachten Anlagen bezahlen; aber das thun sie selbstverständlich nur, wenn und insoweit diese Anlagen nützlich und notwendig sind. Hätte eine Association überflüssige oder schlechte Maschinen angeschafft, so wäre es ihr unmöglich gewesen, die für dieselben zu leistenden Abzahlungen auf die Käufer ihrer Erzeugnisse abzuwälzen, sie hätte durch solche Investionen ihren Gewinn nicht erhöht, sondern geschmälert, und man durfte es daher füglich dem Eigeninteresse der bei den Associationen Beteiligten überlassen, dafür Sorge zu tragen, daß derartige Kapitalvergeudung unterbleibe.
Wir kommen nun zu der Frage, wie es möglich war, das gleiche Anrecht Aller auf gleich ergiebigen Boden zur Wahrheit zu machen. — Auch dieses Problem löste sich in einfachster Weise durch die im Prinzipe der freien Vergesellschaftung enthaltene freie Beweglichkeit der Arbeitskräfte. Zwar gab es auch in Freiland besseren und minder guten Boden wie überall in der Welt; aber da dem besseren Boden mehr Arbeiter zuströmten, als dem schlechten und da einem bekannten ökonomischen Gesetze zufolge der Mehraufwand von Arbeitskraft auf gleicher Bodenfläche mit verhältnismäßig sinkendem Ertrage verknüpft ist, so entfiel für den einzelnen Arbeiter, respektive für die einzelne Arbeitsstunde auf bestem Boden kein höherer Reinertrag, als auf überhaupt noch in Arbeit genommenem schlechtesten.
Im Danaplateau z. B. konnten mit einem Arbeitsaufwande von 80 Stunden 120 Centner Weizen vom Hektar gewonnen werden, in Edenthal mit dem gleichen Arbeitsaufwande bloß 90 Centner. Die Bodenassociation im Danaplateau hatte daher, da der Centner Weizen 3⅛ Schilling galt und ⅛ Schilling zur Deckung aller Spesen ausreichte, am Schlusse des Jahres 4½ Schilling pro Arbeitsstunde als Gewinn und konnte von diesem nach Abzug der Steuer und der Kapitalrückzahlungen 2¾ Schilling zur Verteilung bringen. Die Mitglieder der Edenthal-Association dagegen erhielten bloß 2 Schilling pro Arbeitsstunde Gewinnanteil, und da nähere Untersuchung ergab, daß dieser Unterschied nicht in zufälligen Witterungsverschiedenheiten und auch nicht in minderer Arbeit, sondern in der Beschaffenheit des Bodens zu suchen sei, so war die Folge, daß im nächsten Jahre die neu eingewanderten Feldarbeiter mit Vorliebe den besseren Boden des Danaplateaus aufsuchten. Dort kamen jetzt durchschnittlich 105 Arbeitsstunden auf den Hektar, in Edenthal bloß 60; die mehraufgewendeten 25 Stunden ergaben aber auf Ersterem keinen Rohertrag von je 1½ Centner, wie im Durchschnitt die früher aufgewendeten 80 Stunden, sondern bloß einen solchen von knapp ¾ Centner, d. h. der Ertrag stieg nicht von 120 auf 157½ sondern bloß auf 138 Centner, sank also per geleisteter Arbeitsstunde auf 1,34 Centner, was zur Folge hatte, daß der Gewinn, ungeachtet der inzwischen wegen Verbesserung der Kommunikationsmittel eingetretenen namhaften Preissteigerung des Getreides, sich bloß auf 5 Schilling erhöhte, wovon 3 Schilling pro Stunde zur Verteilung gelangten. In Edenthal dagegen verminderte sich der Rohertrag durch den Entgang von 20 Arbeitsstunden per Hektar bloß um je 8 Centner; er betrug also jetzt für 60 Arbeitsstunden 82 Centner oder 1,27 Centner per Arbeitsstunde. Die Edenassociation zahlte also eine Kleinigkeit mehr als die von Dana und da zudem der Aufenthalt in Edenthal mit größeren Annehmlichkeiten verknüpft war, als der im Danaplateau, so wandte sich nun der Zuzug von Ackerbauern wieder insolange nach Edenthal, bis endlich — nach 2 ferneren Betriebsepochen — eine ungefähr fünfprocentige Gewinndifferenz zu Gunsten Danas hervortrat, bei welcher es dann, von kleinen Schwankungen abgesehen, auch sein Bewenden hatte.
Ebenso aber, wie das durch die Freizügigkeit der Arbeitskräfte verwirklichte Prinzip der Interessensolidarität Denjenigen, der thatsächlich schlechteren Boden bearbeitet, in den Mitgenuß der Vorteile besseren Bodens setzt, so partizipiert auch jeder, in welchem Produktionszweige immer Beschäftigte an allen wie immer gearteten Vorteile des besten Bodens und umgekehrt zieht auch der Bodenbebauer, wie überhaupt jeglicher Produzent, Gewinn aus sämmtlichen Produktionsvorteilen, die in welchem Arbeitszweige unseres Gemeinwesens immer erzielt werden, gerade so, als ob er bei demselben unmittelbar beteiligt wäre. Alle Produktionsmittel sind Gemeingut; über das Ausmaß des Nutzens, den ein jeglicher von uns von diesem gemeinsamen Eigentume ziehen mag, entscheidet nicht der Zufall des Besitzes — aber auch nicht die Fürsorge einer Alles bevormundenden kommunistischen Obrigkeit, sondern einzig die Fähigkeit und der Fleiß eines Jeden.
9. Kapitel.
Ausgedehnteste Öffentlichkeit aller wirtschaftlichen Vorgänge war — wie bereits erwähnt — die oberste Voraussetzung des richtigen Funktionierens der im Vorherigen geschilderten überaus einfachen Organisation, die in Wahrheit in nichts anderem, als in der Hinwegräumung aller, der freien Bethätigung von weisem Eigennutze geleiteter individueller Willkür im Wege stehenden Hindernisse bestand. Um so notwendiger war es, diese souveräne Willkür wohl zu beraten, dem Eigennutze alle Handhaben zu richtigem und raschem Erfassen seines wahren Vorteils zu bieten.
Kein wie immer geartetes Geschäftsgeheimnis! Das war gleichsam mit eines der Grundgesetze von Edenthal. Da draußen, wo der Kampf ums Dasein darin gipfelt, einander nicht blos auszubeuten und zu verknechten, sondern überdies wirtschaftlich zu vernichten, wo infolge der allgemeinen, aus Unterkonsum hervorgehenden Überproduktion konkurrieren gleichbedeutend ist mit: einander die Kunden abjagen; da draußen in der alten Welt wäre Preisgebung der Geschäftsgeheimnisse gleichbedeutend mit Preisgebung mühsam ergatterten, erlisteten Absatzes, also mit Untergang. Wo die ungeheure Mehrzahl der Menschen kein Anrecht auf steigende Produktionserträge besitzt, sondern sich — unbekümmert um die Ergiebigkeit der Arbeit — mit „Arbeitslohn“, d. i. mit dem zur Lebensfristung Erforderlichen begnügen muß, dort kann es auch keine Verwendung für die Gesammterträge hochproduktiver Arbeit geben. Denn die wenigen Besitzenden können unmöglich die stetig wachsenden Überschüsse verzehren und ihr Bestreben, solche zu kapitalisieren, d. h. in Arbeitsinstrumente zu verwandeln, scheitert an der Unmöglichkeit der Verwendung von Produktionsmitteln, für deren Produkte es keine Verwendung giebt. Es herrscht also in der ausbeuterischen Welt ein stetiges Mißverhältnis zwischen Produktivkraft und Konsum, zwischen Angebot und Nachfrage, und die selbstverständliche Folge ist, daß der Absatz Gegenstand eines eben so stetigen und schonungslosen Kampfes zwischen den verschiedenen Produzenten ist. Nicht möglichst viel und gut zu erzeugen, sondern für einen möglichst großen Teil der eigenen Erzeugnisse einen Markt zu erobern, ist die vornehmste Sorge der ausbeuterischen Produzenten, und da dieser Absatzmarkt angesichts des oben klargelegten Mißverhältnisses stets nur auf Kosten anderer Produzenten erlangt und behauptet werden kann, so besteht hier notwendigerweise ein dauernder und unversöhnlicher Interessenkonflikt. Anders bei uns. Wir können des Absatzes jederzeit sicher sein, denn bei uns kann nicht mehr erzeugt werden, als gebraucht wird, da ja der gesamte Produktionsertrag dem Arbeitenden gehört und der Verbrauch, die Befriedigung irgendeines realen Bedürfnisses, die ausschließliche Triebfeder der Arbeit ist; bei uns kann also durch Preisgebung seiner Absatzquellen niemand um seine Kunden kommen, da ihm für die eventuell verlorenen notwendigerweise andere zufallen müßten.