Schon zu Beginn des zweiten Jahres hatten uns unsere europäischen Bevollmächtigten angezeigt, daß die bei ihnen einlaufenden Anmeldungen sich in gewaltigen Dimensionen vermehrten. Die in den Zeitungen veröffentlichten Berichte aus Freiland — es waren inzwischen Korrespondenten einiger der größten europäischen und amerikanischen Journale bei uns eingetroffen — hatten die Auswanderungslust selbstverständlich in hohem Grade entfacht und wenn nicht alle Anzeichen trogen, hatten wir uns für das zweite Jahr unseres Aufenthalts am Kenia auf einen Zuzug von mindestens dem doppelten, wahrscheinlich aber von dreifachem Umfange, wie im ersten Jahre, gefaßt zu machen. Es mußte also für Beschaffung der erforderlichen Kommunikationsmittel Vorsorge getroffen werden. Da zahlreiche der bemittelten neuen Mitglieder einstweilen die Schiffe fremder Gesellschaften gegen Zahlung benutzten, anstatt darauf zu warten, bis auf unseren Schiffen die Reihe an sie käme, so war das Dringendste, für Vermehrung der Fahrgelegenheiten von Mombas ab zu sorgen. Es wurden daher schleunigst 1000 neue Wagen nebst der entsprechenden Anzahl von Zugtieren gekauft und successive vom März ab in Betrieb gesetzt. Gleichzeitig aber kaufte unser Londoner Bevollmächtigter sechs und kurze Zeit darauf noch vier weitere Dampfer von 4000-10000 Tonnen Laderaum, die zu unseren Zwecken umgebaut, je 1000 bis 3000 Passagiere faßten. Mit Hülfe dieser neuen Dampfer wurde zunächst der Verkehr über Triest verstärkt; die größten Schiffe kamen an dieses, zum Transport über Suez für ganz Mitteleuropa günstigst gelegene Ausfallthor; daneben aber wurde zweimal in der Woche eine Fahrt ab Marseille und einmal im Monat eine Fahrt ab San Franzisko über den stillen Ocean eingerichtet. Nachdem noch für alle Fälle eine dritte Serie von 1000 Wagen bestellt worden war, erachteten wir uns den Anforderungen des bevorstehenden zweiten Jahres gegenüber ausreichend gerüstet.

So standen die Dinge, als Demestre mit der Erklärung vor den Ausschuß trat, daß die primitive Art der Beförderung von Mombas ab angesichts der voraussichtlich auch in Zukunft anhaltenden gewaltigen Einwanderung unmöglich genügen könne. Wir müßten sofort an den Bau einer Eisenbahn von Edenthal an die Küste denken.

Alles, was Demestre zur Begründung seines Vorschlages sagte, war so richtig und einleuchtend, daß derselbe ohne Debatte einhellig angenommen wurde, ja, daß sich Jedermann insgeheim wunderte, ihn nicht schon längst selber gemacht zu haben. Es handelte sich jetzt nurmehr darum, die Trace der zukünftigen Eisenbahn festzustellen. In erster Reihe stand der alte Weg, durch Kikuja ins Massailand, durch dieses, den Kilima östlich umgehend über Tawenta und Teita nach Mombas. Eine zweite, möglicherweise viel günstigere Trace, ließ sich zwei Längengrade weiter östlich, aber gleichfalls nach Süden gerichtet und in Mombas die Küste erreichend, durch Kikuja ins Land der Ukumbani und dort das Flußthal des Athi bis Teita verfolgend, denken. Diese Trace konnte günstigenfalls eine Distanzverkürzung von nahe an 200 Kilometern mit sich bringen. Die dritte, kürzeste Route an den Ocean aber wäre die in streng östlicher Richtung, den Dana verfolgend, durch die Gallaländer an die Wituküste gewesen; hier konnte eventuell nahezu die Hälfte der Distanz erspart werden, denn in der Luftlinie waren wir östlich keine 450 Kilometer vom Meere entfernt.

Diese drei Alternativlinien sollten also näher untersucht werden, so genau, als es binnen wenigen Monaten möglich wäre; denn länger als höchstens ein halbes Jahr sollte mit dem Beginne der Bauarbeiten nicht gezögert werden. Die Tracierung der alten Route, die er schon ziemlich genau kannte, behielt sich Demestre vor; nach dem Athi und dem Dana wurden zwei andere tüchtige Ingenieure, begleitet gleich Demestre von einem Stabe nicht minder tüchtiger Kollegen, entsendet. Außerdem aber mußten diese beiden letzteren Expeditionen, da sie noch gänzlich unbekannte Gebiete mit wahrscheinlich feindlichen Einwohnern zu durchziehen hatten, wehrhaft gemacht werden. Sie waren je 300 Mann stark und hatten außer entsprechenden Repetirgewehren auch einige Kriegselefanten, Kanonen und Raketen mit sich. Überdies waren alle drei Expeditionen von einer kleinen Schar Naturforscher — unter diesen hauptsächlich Geologen — begleitet. Anfangs Mai zogen diese Expeditionen aus; womöglich noch vor der kleinen Regenzeit — im August — sollten sie zurück sein.

11. Kapitel.

Die Haager Versammlung der „Internationalen freien Gesellschaft“ hatte, wie man sich erinnern wird, dem Ausschusse Generalvollmacht für die Dauer von zwei Jahren erteilt. Am 20. Oktober lief diese Frist zu Ende, und bis dahin mußte sich die Gesellschaft eine neue, endgiltige Verfassung geben, eine frei durch das Volk von Freiland gewählte Behörde die bisherigen Vollmachten des Ausschusses übernehmen. Dieser berief daher schon für den 15. September eine constituierende Versammlung, und zwar, da die Zahl der Bewohner Freilands zu groß war, als daß allesamt zu einer Beratung hätten vereinigt werden können, indem er das Land in 500, der Einwohnerzahl nach gleiche Sektionen teilte und jede Sektion zur Wahl eines Abgeordneten aufforderte. Diese derart zustande gekommene Repräsentantenversammlung erklärte er sofort zur vorläufigen Trägerin der obersten souveränen Gewalt und forderte sie auf, das Weitere zu verfügen, es ihr anheim stellend, ob sie ihn bis zu Ausarbeitung der Verfassung noch vorläufig in Funktion belassen, oder irgend eine neue, sofort zu schaffende Behörde mit der Geschäftsführung von Freiland betrauen wolle. Die Versammlung entschied sich nach kurzer Debatte einstimmig für das Erstere und beauftragte überdies den Ausschuß, einen Verfassungsentwurf vorzulegen. Da ein solcher für alle Fälle bereits fertig ausgearbeitet war, so konnte dieser Forderung sofort willfahrt werden. Dr. Strahl legte den Verfassungsentwurf namens des Ausschusses „auf den Tisch des Hauses“, dieses beschloß dessen Drucklegung und trat schon nach drei Tagen in die Beratung der neuen Verfassung. Auch diese Beratungen waren, angesichts der großen Einfachheit der vorgeschlagenen Grundgesetze und Ausführungsbestimmungen nicht sehr langatmig und schon am 2. Oktober konnten diese, einhellig approbiert, als solche verkündet, und in ihrem Geiste die neue Verwaltung in Kraft gesetzt werden.

Die Grundgesetze lauteten:

l. Jeder Bewohner Freilands hat das gleiche unveräußerliche Anrecht auf den gesamten Boden und auf die von der Gesamtheit beigestellten Produktionsmittel.

2. Frauen, Kinder, Greise und Arbeitsunfähige haben Anspruch auf auskömmlichen, der Höhe des allgemeinen Reichtums billig entsprechenden Unterhalt.

3. Niemand kann, sofern er nicht in die Rechtssphäre eines Anderen greift, in der Bethätigung seines freien individuellen Willens gehindert werden.