James Brown (Rechte). Unser Kollege aus Ungarn hat gestern die wahre Beschaffenheit des Eigennutzes und des Eigentums in der ausbeuterischen Gesellschaft mit so markigen Worten gekennzeichnet, daß davon fürderhin wohl nicht mehr die Rede sein wird. Aber wenn es auch richtig ist, daß erst die wirtschaftliche Gerechtigkeit diese beiden Triebfedern der Arbeit in ihr Recht einzusetzen vermöchte, so muß immer noch gefragt werden, ob der einzige Weg, der zu diesem Ziele führt, nämlich die Organisation freier, selbstherrlicher, unausgebeuteter Arbeit sich überall und ausnahmslos praktikabel erweisen wird. Mit der noch so feierlichen Proklamierung des Grundsatzes, daß jeder Arbeitende sein eigener Herr sei und mit noch so vollständiger Einräumung des Verfügungsrechtes über die Produktionsmittel an alle Arbeitenden, wäre wenig gewonnen, wenn letztere sich unfähig erweisen sollten, von diesen Rechten den entsprechenden Gebrauch zu machen. Worauf es in letzter Linie ankommt, das ist also die Frage, ob die Arbeiter der Zukunft allezeit und überall jene Disciplin, jene Mäßigung und Weisheit an den Tag legen werden, die zur Organisierung wahrhaft fruchtbringender, fortschrittlicher Produktion erforderlich sind? Die ausbeuterische Wirtschaft hat eine vieltausendjährige Routine hinter sich; wie es anzustellen sei, um eine Schar zu stummem Gehorsam gezwungener Knechte in Ordnung zu erhalten, das sagt dem Arbeitgeber nach altem Rechte die gesammelte Erfahrung unzähliger Generationen. Trotzdem begeht auch er häufig Mißgriffe und nur zu oft scheitern seine Pläne an der Widersetzlichkeit der Untergebenen. Die Leiter der Arbeiterassociationen der Zukunft haben so gut wie keinerlei Erfahrungen hinter sich, wenn es sich um die Organisationsformen handelt, welche sie anzuwenden haben; sie werden diejenigen zu Herren erhalten, denen sie befehlen sollen — und trotzdem, so sagt man uns, kann ihnen der Erfolg nicht fehlen, ja er darf nicht fehlen, soll die associierte freie Gesellschaft nicht in ihren Grundfesten erschüttert werden. Denn während die ausbeuterische Gesellschaft die Verantwortlichkeit für das Schicksal der einzelnen Unternehmungen ausschließlich diesen Unternehmungen selber überläßt, hängt vermöge der so oft hervorgehobenen Interessensolidarität der freien Gesellschaft das Wohl und Wehe der Gesamtheit aufs unlöslichste mit dem jeder einzelnen Unternehmung zusammen. Ich will mich gern eines Besseren belehren lassen; aber insolange dies nicht geschehen ist, kann ich nicht umhin, in dem soeben Gesagten Bedenken zu erblicken, welche durch die bisherigen Erfahrungen Freilands mit nichten völlig zerstreut sind. Die freiländischen Arbeiter haben es verstanden, sich zu disciplinieren; folgt daraus, daß dies die Arbeiter überall verstehen werden?
Miguel Spada (Linke). Ich beschränke mich darauf, eine kurze Antwort auf jene Frage zu erteilen, mit welcher der Vorredner geschlossen. Nein, sicherlich, daraus, daß den Freiländern die Organisierung und Disciplinierung der Arbeit ohne herrische Arbeitgeber gelungen ist und daraus, daß sie ganz unfraglich noch zahlreichen anderen Völkern gelingen wird, folgt mit nichten, daß sie allen Völkern notwendigerweise gelingen muß. Möglich, ja sagen wir immerhin wahrscheinlich, daß einzelne Völker sich unfähig erweisen werden, von dieser höchsten Art des Selbstbestimmungsrechtes Gebrauch zu machen; um so schlimmer für diese. Aber daraus, das will ich hoffen, wird doch Niemand die Folgerung ableiten, daß auch jene Völker, und befänden sie sich selbst in der Minderzahl, denen diese Fähigkeit nicht abgeht, auf die Anwendung derselben verzichten sollen. Diese Fähigeren werden dann die Lehrmeister der Unfähigeren werden. Sollten sich aber diese nicht nur unfähig, sondern auch als ungelehrig erweisen — je nun, dann werden sie eben so von dem Erdboden verschwinden, wie ungelehrige Kannibalen verschwinden müssen, wo sie mit Kulturnationen in Berührung treten. Daß die Nation, welcher der Fragesteller angehört, diesen unfähigen Nationen nicht beigezählt werden muß, darauf mag er sich getrost verlassen.
Wladimir Tonof (Freiland). Das geehrte Mitglied aus England (Brown) hat eine unrichtige Vorstellung sowohl von den Schwierigkeiten der hier in Frage kommenden Organisation und Disciplin, als von der Bedeutung eventueller Mißerfolge einzelner Unternehmungen in einem freien Gemeinwesen. Erstere anlangend will ich darauf hinweisen, daß in der Organisation associierter Kapitalien, die bekanntlich Jahrhunderte alt ist, eine keineswegs zu verachtende Vorschule der Arbeitsassociation gegeben ist, soweit es sich um die dabei zu wählenden Formen der Leitung und Überwachung handelt. Zwar giebt es Verschiedenheiten tiefeingreifender Art, die wohl beachtet sein wollen; es liegt aber im Wesen der Sache, daß die Unterschiede alle zu Gunsten der Arbeitsassociation sich geltend machen. Bei diesen sind nämlich die Hauptgebrechen der Kapitalsassociation, das sind Unkenntnis und Gleichgiltigkeit der Genossen den Aufgaben des Unternehmens gegenüber, nicht zu besorgen und es ist daher hier auch jener peinliche, die Aktionsfreiheit der Leitung lähmende und trotzdem nutzlose Kontrollapparat, welcher den Statuten der Kapitalsvergesellschaftungen als Ballast anhaftet, vollkommen entbehrlich. Der einzelne Aktionär versteht in der Regel nichts von den Geschäften seiner Gesellschaft und hat ebenso in der Regel gar nicht die Absicht, sich um den Geschäftsgang anders, als durch Empfangnahme der Dividenden zu kümmern. Trotzdem ist er der Herr des Unternehmens, von seinem Votum hängt dessen Schicksal in letzter Linie ab; welche Umsicht ist daher vonnöten, um diesen Aktionär vor den möglichen Folgen der eigenen Unkenntnis, Leichtgläubigkeit und Nachlässigkeit zu schützen! Die vergesellschafteten Arbeiter dagegen sind mit dem Wesen ihres Unternehmens sehr wohl vertraut, dessen Gedeihen ist ihr vornehmstes materielles Interesse und wird von ihnen auch ausnahmslos als solches erkannt. Das sind ausschlaggebende Vorteile. Oder will man darin eine besondere Schwierigkeit sehen, daß die Arbeiter sich der Leitung von Personen unterwerfen sollen, deren Stellung von ihrem, der zu Leitenden, Votum abhängt? Dann könnte man mit demselben Rechte die Autorität aller aus Wahl hervorgehenden politischen und sonstigen Behörden anzweifeln. Den Leitern fehlt jegliches Mittel, Gehorsam zu erzwingen? Falsch; es fehlt ihnen nur eines, das Recht, den Unbotmäßigen willkürlich zu entlassen. Aber dieses Recht fehlte auch gar mancher anderen, auf Disciplin und vernünftige Fügsamkeit der Mitglieder angewiesenen Körperschaft, die nichtsdestoweniger, oder gerade deshalb weitaus bessere Disciplin hielt, als jene Vereinigungen, deren Gehorsam durch die weitestgehenden Zwangsmittel gewährleistet war. Zwar kann, wo der äußere Zwang fehlt, die Disciplin schwerer in Tyrannei ausarten, aber das ist doch wahrlich kein Übel. Zudem steht den Leitern freier Arbeitervergesellschaftungen ein Zwangsmittel der Disciplin zur Verfügung, dessen Gewalt schrankenloser und unbedingter ist, als die der schonungslosesten Tyrannei: die alles umfassende gegenseitige Kontrolle der Genossen, deren Einfluß selbst der Hartnäckigste auf die Dauer nicht widerstehen kann. Allerdings ist zu all dem unerläßlich, daß die Arbeitenden insgesamt, oder doch zu weitaus überwiegendem Teile vernünftige Männer seien, deren Intelligenz zu nüchterner Abwägung des eigenen Vorteils ausreicht. Allein das ist ja ganz im Allgemeinen die erste und oberste Voraussetzung der Etablierung wirtschaftlicher Gerechtigkeit. Daß diese — das Endergebnis des bisherigen Entwicklungsganges der Menschheit — nur für Menschen paßt, die sich aus dem untersten Stadium der Brutalität herausgearbeitet haben, unterliegt in keinem Betracht einer Frage. Daraus folgt, daß Völker und Individuen, welche diese Stufe der Entwicklung noch nicht erreicht haben, zu derselben erzogen werden müssen, welches Erziehungswerk bei nur einigem guten Willen durchaus nicht schwer ist. Daß es, ernstlich in Angriff genommen, irgendwo gänzlich mißlingen könnte, bezweifeln wir.
Und nun besehen wir uns die zweite Seite der aufgeworfenen Frage. Ist es richtig, daß vermöge der im freien Gemeinwesen waltenden Interessensolidarität das Wohl und Wehe der Gesamtheit unlöslich mit dem jeder einzelnen Unternehmung zusammenhänge? Versteht man darunter, daß in einem solchen Gemeinwesen Jedermann an Jedermanns Wohl, also auch am Gedeihen jeder Unternehmung interessirt ist, so entspricht dies vollkommen dem Sachverhalte; soll aber — und das war ersichtlich die Meinung des geehrten Redners — damit gesagt sein, daß das Wohl eines solchen Gemeinwesens vom Gedeihen jedes einzelnen Unternehmens seiner Angehörigen abhänge, so ist dies durchaus grundlos. Geht es einem Unternehmen schlecht, so verlassen es seine Mitglieder und wenden sich einem besser gedeihenden zu, das ist alles. Wohl aber schützt umgekehrt diese mit der Interessensolidarität verknüpfte Beweglichkeit der Arbeitskräfte das freie Gemeinwesen vor tiefergehenden Folgen etwa wirklich begangener Mißgriffe. Kommt es irgendwo zu übelberatenen Wahlen, so können die ungeschickten Geschäftsleiter verhältnismäßig geringes Unheil stiften; sie sehen sich, d. h. das von ihnen geleitete Unternehmen, sehr rasch von Arbeitern verlassen, die Verluste bleiben bedeutungslos, weil auf einen kleinen Kreis beschränkt. Ja, diese Beweglichkeit erweist sich in letzter Linie als wirksamstes Korrektiv aller wie immer gearteten Fehler, als das Mittel, welches überall die mangelhaften Organisationsformen und schwachen Intelligenzen verdrängt und gleichsam automatisch durch tüchtigere ersetzt. Denn die aus welchem Grunde immer schlecht gedeihenden Unternehmungen werden stets in verhältnismäßig kurzer Zeit von den besseren aufgesogen, ohne daß dies, wie in der ausbeuterischen Gesellschaft, zum Ruine der bei ersteren Beteiligten führen könnte. Es ist daher auch nicht nötig, daß diese freien Organisationen überall gleich im ersten Anlaufe das Beste treffen, damit schließlich allenthalben Ordnung und Tüchtigkeit herrsche; denn im friedlichen Wettbewerbe verschwindet das Mangelhafte rasch vom Schauplatze, indem es in die als tüchtig erprobten Unternehmungen aufgeht, die dann allein das Feld behaupten.
Miguel-Diego (Rechte). Wir wissen nunmehr, daß die neue Ordnung alle natürlichen Erfordernisse des Gelingens in sich vereinigt; daß ihre Einführung ein Erfordernis des Kulturfortschrittes sei, wurde früher schon nachgewiesen. Wie kommt es trotz alledem, daß dieselbe nicht als das Ergebnis des Zusammenwirkens elementarer, gleichsam automatisch eintretender geschichtlicher Vorgänge, sondern vielmehr als eine Art Kunstprodukt, als planmäßig eingeleitetes Resultat der Bestrebungen einzelner Männer ihren Einzug in die Welt hielt? Wie, wenn die „Internationale freie Gesellschaft“ sich nicht gebildet hätte, oder wenn ihr Aufruf erfolglos geblieben, wenn ihr Werk gleich im Keime gewaltsam erstickt worden, oder wenn es aus irgend einem anderen Grunde fehlgeschlagen wäre? Man wird zugeben, daß dies immerhin denkbare Eventualitäten sind. Wie stände es um die wirtschaftliche Gerechtigkeit, wenn eine dieser Möglichkeiten Thatsache geworden wäre? Wenn die Socialreform in Wahrheit eine unvermeidliche Notwendigkeit ist, dann müßte sie sich schließlich auch gegen den Widerstand einer ganzen Welt durchsetzen, dann müßte sich zeigen lassen, daß und kraft welcher unlöslich mit ihr verknüpften Gewalten, sie den Sieg über Vorurteil, bösen Willen und Mißgeschick davongetragen hätte. Erst damit wäre der Beweis erbracht, daß das Werk, um welches wir uns bemühen, mehr ist, als die ephemere Frucht unsicheren Menschenwitzes, daß vielmehr jene Männer, die den ersten Anlaß dazu gaben und seine Entwickelung überwachten, damit lediglich als Werkzeuge jenes Weltgeistes handelten, der — hätten sie ihm versagt — um andere Werkzeuge und Wege zu dem unvermeidlichen Ziele nicht verlegen gewesen wäre.
Henri Ney (Freiland). In der That, wenn die wirtschaftliche Gerechtigkeit auf unser, der Gründer von Freiland, Eingreifen angewiesen wäre, um Thatsache zu werden, dann stünde es schlecht nicht bloß um ihre Notwendigkeit, sondern auch um ihre Sicherheit. Denn was einzelne Menschen schaffen, können demnächst andere Menschen wieder rückgängig machen. Zwar sind äußerlich betrachtet alle geschichtlichen Vorgänge Menschenwerk; aber die großen geschichtlichen Notwendigkeiten unterscheiden sich dadurch von den bloß zufälligen Ereignissen, daß sich bei ihnen allemal erkennen läßt, ihre Akteure seien lediglich die Werkzeuge des Schicksals, Werkzeuge, die der Genius der Menschheit hervorbringt, wenn er ihrer bedarf. Wir wissen nicht, wer die Sprache, das erste Werkzeug, die Schrift, erfunden hat; aber wer es auch sei, wir wissen, daß er in dem Sinne ein bloßes Werkzeug des Fortschritts gewesen, als wir mit der nämlichen Sicherheit, mit welcher wir irgend ein anderes Naturgesetz aussprechen, die Behauptung wagen können, Sprache, Werkzeug, Schrift wären erfunden worden, auch wenn ihre zufälligen Erfinder niemals das Licht der Welt erblickt hätten. Das nämliche nun gilt auch von der wirtschaftlichen Freiheit; sie wäre gefunden worden, auch wenn keiner von uns, die wir sie thatsächlich zuerst fanden, existiert hätte. Nur freilich wäre in diesem Falle die Form ihres Eintritts in die Welt der geschichtlichen Thatsachen wahrscheinlich eine andere geworden, vielleicht eine friedlichere, erfreulichere noch, als jene, deren Zeugen wir sind, vielleicht aber auch eine gewaltthätige und schreckliche.
Um das in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise zu zeigen, muß zunächst erwiesen werden, daß der Fortbestand der modernen Gesellschaft, so wie sie sich im Laufe des letzten Jahrhunderts entwickelt hat, ein Ding innerer Unmöglichkeit ist. Zu diesem Behufe werden Sie mir gestatten, etwas weiter auszuholen.
In der ursprünglichen barbarischen Gesellschaft, wo die Ergiebigkeit der Arbeit so gering war, daß der Schwächere durch den Stärkeren nicht ausgebeutet und das eigene Gedeihen nur durch Verdrängung und Vernichtung der Mitkonkurrenten gefördert werden konnte, waren Blutgier, Grausamkeit, Hinterlist, durchaus erforderlich nicht bloß zum Fortkommen des Individuums, sondern sie dienten auch ersichtlich zum Vorteile jener Gesellschaft, der das Individuum angehörte. Sie waren deshalb nicht bloß allgemein verbreitet, sondern galten ganz offenbar als Tugenden. Der erfolgreichste, erbarmungsloseste Menschenschlächter war der geehrteste seiner Horde und wurde sicherlich in Wort und Lied als nachahmenswürdiges Beispiel gepriesen.
Als dann die Ergiebigkeit der Arbeit wuchs, verloren diese „Tugenden“ zwar viel von ihrer ursprünglichen Bedeutung, in ihr Gegenteil aber verkehrten sie sich erst, als die Sklaverei erfunden wurde und nunmehr die Möglichkeit sich einstellte, statt des Fleisches die Arbeitskraft des besiegten Konkurrenten sich und der eigenen Gemeinschaft nutzbar zu machen. Nun erst wurde blutgierige Grausamkeit, die bis dahin immer noch nützlich gewesen, schädlich, denn sie beraubte um eines vorübergehenden Genusses — des Menschenfleischgenusses — willen das siegende Individuum sowohl, als die Gesellschaft, welcher es angehörte, des dauernden Vorteils vermehrten Wohlstandes und gewachsener Macht. Die bestialische Blutgier mußte daher in der neuen Form des Daseinskampfes allmählich schwinden, aus einer bewunderten und gehegten Tugend zu einer mehr und mehr der allgemeinen Mißbilligung unterworfenen Eigenschaft, d. i. also zu einem Laster werden. Sie mußte dazu werden, weil nur jene Horden, in denen dieser moralische Umwandlungsproceß Platz griff, der Vorteile der neuen Formen der Arbeit und der neuen socialen Institution — der Sklaverei — in vollem Maße teilhaft werden konnten, dadurch an Kultur und Macht zunahmen und ihre gewachsene Macht dann dazu benützten, die auf ihren alten kannibalischen Sitten beharrenden Stämme auszurotten oder sich zu unterwerfen. Eine neue Moral setzte sich solcherart im Laufe der Jahrtausende unter den Menschen fest, eine Moral, die in ihren Grundzügen sich bis auf unsere Tage erhalten hat, die der Ausbeutung.
Eine der seltsamsten Täuschungen aber ist es, diese Ethik „Menschenliebe“ zu nennen. Zwar der wilde, blutdürstige Haß gegen den Nebenmenschen war milderen Gefühlen gewichen, aber von diesen bis zu wirklicher Menschenliebe, unter welcher wir die Wertschätzung des Nebenmenschen als Unseresgleichen verstehen, zum Unterschiede von jenem kalten Wohlwollen, welches wir allenfalls auch dem Tiere entgegenbringen, ist noch ein weiter Schritt. Wirkliche Menschenliebe verträgt sich mit der Ausbeutung so wenig, als mit dem Kannibalismus. Denn die neue Form des Daseinskampfes verdammt zwar das Töten des Besiegten, macht aber an dessen Statt die Unterdrückung und Vergewaltigung des Nebenmenschen zu einem gebieterischen Erfordernisse des eigenen Gedeihens. Und man verstehe wohl: wahre, vollkommene Menschenliebe kann bei jener Art des Daseinskampfes, wie ihn die ausbeuterische Gesellschaft führt, nicht bloß nicht gefördert werden, sie erweist sich als geradezu schädlich und vermag — als allgemein verbreiteter Gattungsinstinkt — gar nicht zu bestehen. Einzelne Individuen mögen immerhin den Nebenmenschen als Ihresgleichen lieben; sie bleiben, solange die Ausbeutung in Kraft ist, seltene und von der öffentlichen Meinung keineswegs geschätzte Sonderlinge. Nur Heuchelei oder grobe Selbsttäuschung werden das in Zweifel ziehen. Allerdings haben die sogenannten civilisierten Nationen des Abendlandes seit länger als einem Jahrtausend das Wort: „Liebe Deinen Nächsten wie dich selbst“ auf ihre Fahnen geschrieben und ohne Scheu behauptet, sich an dasselbe zu halten, oder doch zum mindesten bestrebt zu sein, diesem Worte nachzuleben. In Wahrheit aber liebten sie den Nebenmenschen — bestenfalls — wie ein nützliches Haustier, zogen ohne den geringsten Skrupel Vorteil aus seiner Plage, seiner Marter, und schreckten auch vor dessen kaltblütiger Tötung nicht entfernt zurück, wenn ihr wirklicher oder vermeintlicher Vorteil sie dazu antrieb. Und das waren nicht etwa die Gesinnungen und Gefühle einzelner, besonders hartherziger Individuen, sondern die der Gesellschaft als solcher; sie wurden von der öffentlichen Meinung nicht mißbilligt, sondern gebieterisch gefordert, unter allerlei wohlklingenden Namen als Tugenden gepriesen, und ihr Widerspiel, die wirkliche Menschenliebe, galt, sowie statt leerer Phrasen Thaten in Frage kamen, günstigenfalls als bemitleidenswerte Thorheit, in der Regel aber als todeswürdiges Verbrechen. Er, der jenes Wort gesprochen und zu dem sie in ihren Kirchen beteten, wäre von ihnen allen abermals ans Kreuz geschlagen, verbrannt, gerädert, gehängt — in der jüngsten Vergangenheit vielleicht bloß eingekerkert worden, hätte er es abermals, wie vor neunzehn Jahrhunderten, gewagt, auf offenem Markte und in zündender, nicht mißzuverstehender, lebendiger Rede zu predigen, was ihr blödes Auge und ihr durch Jahrtausende alten Selbstbetrug verwirrter Sinn in den Schriften seiner Jünger wohl las, aber nicht begriff.