Was schliesslich die Verwaltung anlangt, so hing Krieg, Frieden und Buendnis, Kolonialgruendung, Ackerassignation, Bauwesen, ueberhaupt jede Angelegenheit von dauernder und durchgreifender Wichtigkeit, und namentlich das gesamte Finanzwesen lediglich ab von dem Senat. Er war es, der Jahr fuer Jahr den Beamten in der Feststellung ihrer Geschaeftskreise und in der Limitierung der einem jeden zur Verfuegung zu stellenden Truppen und Gelder die allgemeine Instruktion gab, und an ihn ward von allen Seiten in allen wichtigen Faellen rekurriert: keinem Beamten, mit Ausnahme des Konsuls, und keinem Privaten durften die Vorsteher der Staatskasse Zahlung anders leisten als nach vorgaengigem Senatsbeschluss. Nur in die Besorgung der laufenden Angelegenheiten und in die richterliche und militaerische Spezialverwaltung mischte das hoechste Regierungskollegium sich nicht ein; es war zu viel politischer Sinn und Takt in der roemischen Aristokratie, um die Leitung des Gemeinwesens in eine Bevormundung des einzelnen Beamten und das Werkzeug in eine Maschine verwandeln zu wollen.
Dass dies neue Regiment des Senats bei aller Schonung der bestehenden Formen eine vollstaendige Umwaelzung des alten Gemeinwesens in sich schloss, leuchtet ein; dass die freie Taetigkeit der Buergerschaft stockte und erstarrte und die Beamten zu Sitzungspraesidenten und ausfuehrenden Kommissarien herabsanken, dass ein durchaus nur beratendes Kollegium die Erbschaft beider verfassungsmaessiger Gewalten tat und, wenn auch in den bescheidensten Formen, die Zentralregierung der Gemeinde ward, war revolutionaer und usurpatorisch. Indes wenn jede Revolution und jede Usurpation durch die ausschliessliche Faehigkeit zum Regimente vor dem Richterstuhl der Geschichte gerechtfertigt erscheint, so muss auch ihr strenges Urteil es anerkennen, dass diese Koerperschaft ihre grosse Aufgabe zeitig begriffen und wuerdig erfuellt hat. Berufen nicht durch den eitlen Zufall der Geburt, sondern wesentlich durch die freie Wahl der Nation; bestaetigt von vier zu vier Jahren durch das strenge Sittengericht der wuerdigsten Maenner; auf Lebenszeit im Amte und nicht abhaengig von dem Ablauf des Mandats oder von der schwankenden Meinung des Volkes; in sich einig und geschlossen seit der Ausgleichung der Staende; alles in sich schliessend, was das Volk besass von politischer Intelligenz und praktischer Staatskunde; unumschraenkt verfuegend in allen finanziellen Fragen und in der Leitung der auswaertigen Politik; die Exekutive vollkommen beherrschend durch deren kurze Dauer und durch die dem Senat nach der Beseitigung des staendischen Haders dienstbar gewordene tribunizische Interzession, war der roemische Senat der edelste Ausdruck der Nation und in Konsequenz und Staatsklugheit, in Einigkeit und Vaterlandsliebe, in Machtfuelle und sicherem Mut die erste politische Koerperschaft aller Zeiten - auch jetzt noch “eine Versammlung von Koenigen”, die es verstand, mit republikanischer Hingebung despotische Energie zu verbinden. Nie ist ein Staat nach aussen fester und wuerdiger vertreten worden als Rom in seiner guten Zeit durch seinen Senat. In der inneren Verwaltung ist es allerdings nicht zu verkennen, dass die im Senat vorzugsweise vertretene Geld- und Grundaristokratie in den ihre Sonderinteressen betreffenden Angelegenheiten parteiisch verfuhr und dass die Klugheit und die Energie der Koerperschaft hier haeufig von ihr nicht zum Heil des Staates gebraucht worden sind. Indes der grosse, in schweren Kaempfen festgestellte Grundsatz, dass jeder roemische Buerger gleich vor dem Gesetz sei in Rechten und Pflichten, und die daraus sich ergebende Eroeffnung der politischen Laufbahn, das heisst des Eintritts in den Senat fuer jedermann, erhielten neben dem Glanz der militaerischen und politischen Erfolge die staatliche und nationale Eintracht und nahmen dem Unterschied der Staende jene Erbitterung und Gehaessigkeit, die den Kampf der Patrizier und Plebejer bezeichnen; und da die glueckliche Wendung der aeusseren Politik es mit sich brachte, dass laenger als ein Jahrhundert die Reichen Spielraum fuer sich fanden, ohne den Mittelstand unterdruecken zu muessen, so hat das roemische Volk in seinem Senat laengere Zeit, als es einem Volke verstattet zu sein pflegt, das grossartigste aller Menschenwerke durchzufuehren vermocht, eine weise und glueckliche Selbstregierung.
KAPITEL IV.
Sturz der etruskischen Macht. Die Kelten.
Nachdem die Entwicklung der roemischen Verfassung waehrend der zwei ersten Jahrhunderte der Republik dargestellt ist, ruft uns die aeussere Geschichte Roms und Italiens wieder zurueck in den Anfang dieser Epoche. Um diese Zeit, als die Tarquinier aus Rom vertrieben wurden, stand die etruskische Macht auf ihrem Hoehepunkt. Die Herrschaft auf der Tyrrhenischen See besassen unbestritten die Tusker und die mit ihnen eng verbuendeten Karthager. Wenn auch Massalia unter steten und schweren Kaempfen sich behauptete, so waren dagegen die Haefen Kampaniens und der volskischen Landschaft und seit der Schlacht von Alalia auch Korsika im Besitz der Etrusker. In Sardinien gruendeten durch die vollstaendige Eroberung der Insel (um 260 500) die Soehne des karthagischen Feldherrn Mago die Groesse zugleich ihres Hauses und ihrer Stadt, und in Sizilien behaupteten die Phoeniker waehrend der inneren Fehden der hellenischen Kolonien ohne wesentliche Anfechtung den Besitz der Westhaelfte. Nicht minder beherrschten die Schiffe der Etrusker das Adriatische Meer, und selbst in den oestlichen Gewaessern waren ihre Kaper gefuerchtet.
Auch zu Lande schien ihre Macht im Steigen. Den Besitz der latinischen Landschaft zu gewinnen, war fuer Etrurien, das von den volskischen in seiner Klientel stehenden Staedten und von seinen kampanischen Besitzungen allein durch die Latiner geschieden war, von der entscheidendsten Wichtigkeit. Bisher hatte das feste Bollwerk der roemischen Macht Latium ausreichend beschirmt und die Tibergrenze mit Erfolg gegen Etrurien behauptet. Allein als der gesamte tuskische Bund, die Verwirrung und die Schwaeche des roemischen Staats nach der Vertreibung der Tarquinier benutzend, jetzt unter dem Koenig Lars Porsena von Clusium seinen Angriff maechtiger als zuvor erneuerte, fand er nicht ferner den gewohnten Widerstand; Rom kapitulierte und trat im Frieden (angeblich 247 507) nicht bloss alle Besitzungen am rechten Tiberufer an die naechstliegenden tuskischen Gemeinden ab und gab also die ausschliessliche Herrschaft ueber den Strom auf, sondern lieferte auch dem Sieger seine saemtlichen Waffen aus und gelobte, fortan des Eisens nur zur Pflugschar sich zu bedienen. Es schien, als sei die Einigung Italiens unter tuskischer Suprematie nicht mehr fern.
Allein die Unterjochung, womit die Koalition der etruskischen und karthagischen Nation die Griechen wie die Italiker bedroht, ward gluecklich abgewendet durch das Zusammenhalten der durch Stammverwandtschaft wie durch die gemeinsame Gefahr aufeinander angewiesenen Voelker. Zunaechst fand das etruskische Heer, das nach Roms Fall in Latium eingedrungen war, vor den Mauern von Aricia die Grenze seiner Siegesbahn durch die rechtzeitige Hilfe der den Aricinern zur Hilfe herbeigeeilten Kymaeer (248 506). Wir wissen nicht, wie der Krieg endigte, und namentlich nicht, ob Rom schon damals den verderblichen und schimpflichen Frieden zerriss; gewiss ist nur, dass die Tusker auch diesmal auf dem linken Tiberufer sich dauernd zu behaupten nicht vermochten.
Bald ward die hellenische Nation zu einem noch umfassenderen und noch entscheidenderen Kampf gegen die Barbaren des Westens wie des Ostens genoetigt. Es war um die Zeit der Perserkriege. Die Stellung der Tyrier zu dem Grosskoenig fuehrte auch Karthago in die Bahnen der persischen Politik - wie denn selbst ein Buendnis zwischen den Karthagern und Xerxes glaubwuerdig ueberliefert ist - und mit den Karthagern die Etrusker. Es war eine der grossartigsten politischen Kombinationen, die gleichzeitig die asiatischen Scharen auf Griechenland, die phoenikischen auf Sizilien warf, um mit einem Schlag die Freiheit und die Zivilisation vom Angesicht der Erde zu vertilgen. Der Sieg blieb den Hellenen. Die Schlacht bei Salamis (274 der Stadt 480) rettete und raechte das eigentliche Hellas; und an demselben Tag - so wird erzaehlt - besiegten die Herren von Syrakus und Akragas, Gelon und Theron, das ungeheure Heer des karthagischen Feldherrn Hamilkar, Magos Sohn, bei Himera so vollstaendig, dass der Krieg damit zu Ende war und die Phoeniker, die damals noch keineswegs den Plan verfolgten, ganz Sizilien fuer eigene Rechnung sich zu unterwerfen, zurueckkehrten zu ihrer bisherigen defensiven Politik. Noch sind von den grossen Silberstuecken erhalten, welche aus dem Schmuck der Gemahlin Gelons, Damareta, und anderer edler Syrakusanerinnen fuer diesen Feldzug geschlagen wurden, und die spaeteste Zeit gedachte dankbar des milden und tapferen Koenigs von Syrakus und des herrlichen, von Simonides gefeierten Sieges.
Die naechste Folge der Demuetigung Karthagos war der Sturz der Seeherrschaft ihrer etruskischen Verbuendeten. Schon Anaxilas, der Herr von Rhegion und Zankte, hatte ihren Kapern die sizilische Meerenge durch eine stehende Flotte gesperrt (um 272 482); einen entscheidenden Sieg erfochten bald darauf die Kymaeer und Hieron von Syrakus bei Kyme (280 474) ueber die tyrrhenische Flotte, der die Karthager vergeblich Hilfe zu bringen versuchten. Das ist der Sieg, welchen Pindaros in der ersten pythischen Ode feiert, und noch ist der Etruskerhelm vorhanden, den Hieron nach Olympia sandte mit der Aufschrift: “Hiaron des Deinomenes Sohn und die Syrakosier dem Zeus Tyrrhanisches von Kyma” ^1.
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^1 Fιάρον ο Διομένεος καί τοί Συρακόσιοι τοί Δί' Τύραν' από Κύμας.