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Es waren dies Niederlagen so gut wie die an der Allia, und auch der roemische Senat scheint sie als solche empfunden und die guenstige Wendung, die die italischen Verhaeltnisse bald nach dem Abschluss der demuetigenden Vertraege mit Karthago und Tarent fuer Rom nahmen, mit aller Energie benutzt zu haben, um die gedrueckte maritime Stellung zu verbessern. Die wichtigsten Kuestenstaedte wurden mit roemischen Kolonien belegt: der Hafen von Caere, Pyrgi, dessen Kolonisierung wahrscheinlich in diese Zeit faellt; ferner an der Westkueste Antium im Jahre 415 (339); Tarracina im Jahre 425 (329), die Insel Pontia 441 (313), womit, da Ardea und Circeii bereits frueher Kolonisten empfangen hatten, alle namhaften Seeplaetze im Gebiet der Rutuler und Volsker latinische oder Buergerkolonien geworden waren; weiter im Gebiet der Aurunker Minturnae und Sinuessa im Jahre 459 (295), im lucanischen Paestum und Cosa im Jahre 481 (273), und am adriatischen Litoral Sena gallica und Castrum novum um das Jahr 471 (283), Ariminum im Jahre 486 (268), wozu noch die gleich nach der Beendigung des Pyrrhischen Krieges erfolgte Besetzung von Brundisium hinzukommt. In der groesseren Haelfte dieser Ortschaften, den Buerger- oder Seekolonien ^6, war die junge Mannschaft vom Dienst in den Legionen befreit und lediglich bestimmt, die Kuesten zu ueberwachen. Die gleichzeitige wohlueberlegte Bevorzugung der unteritalischen Griechen vor ihren sabellischen Nachbarn, namentlich der ansehnlichen Gemeinden Neapolis, Rhegion, Lokri, Thurii, Herakleia, und deren gleichartige und unter gleichartigen Bedingungen gewaehrte Befreiung vom Zuzug zum Landheer vollendete das um die Kuesten Italiens gezogene roemische Netz.
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^6 Es waren dies Pyrgi, Ostia, Antium, Tarracina, Minturnae, Sinuessa, Sena gallica und Castrum novum.
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Aber mit einer staatsmaennischen Sicherheit, von welcher die folgenden Generationen haetten lernen koennen, erkannten es die leitenden Maenner des roemischen Gemeinwesens, dass alle diese Kuestenbefestigungen und Kuestenbewachungen unzulaenglich bleiben mussten, wenn nicht die Kriegsmarine des Staats wieder auf einen achtunggebietenden Fuss gebracht ward. Einen gewissen Grund dazu legte schon nach der Unterwerfung von Antium (416 338) die Abfuehrung der brauchbaren Kriegsgaleeren in die roemischen Docks; die gleichzeitige Verfuegung indes, dass die Antiaten sich alles Seeverkehrs zu enthalten haetten ^7, charakterisiert mit schneidender Deutlichkeit, wie ohnmaechtig damals die Roemer noch zur See sich fuehlten und wie voellig ihre Seepolitik noch aufging in der Okkupierung der Kuestenplaetze. Als sodann die sueditalischen Griechenstaedte, zuerst 428 (326) Neapel, in die roemische Klientel eintraten, machten die Kriegsschiffe, welche jede dieser Staedte sich verpflichtete, den Roemern als bundesmaessige Kriegshilfe zu stellen, zu einer roemischen Flotte wenigstens wieder einen Anfang. Im Jahre 443 (311) wurden weiter infolge eines eigens deswegen gefassten Buergerschaftsschlusses zwei Flottenherren (duoviri navales) ernannt, und diese roemische Seemacht wirkte im Samnitischen Kriege mit bei der Belagerung von Nuceria. Vielleicht gehoert selbst die merkwuerdige Sendung einer roemischen Flotte von 25 Segeln zur Gruendung einer Kolonie auf Korsika, welcher Theophrastos in seiner um 446 (308) geschriebenen Pflanzengeschichte gedenkt, dieser Zeit an. Wie wenig aber mit allem dem unmittelbar erreicht war, zeigt der im Jahre 448 (306) erneuerte Vertrag mit Karthago. Waehrend die Italien und Sizilien betreffenden Bestimmungen des Vertrages von 406 (348) unveraendert blieben, wurde den Roemern ausser der Befahrung der oestlichen Gewaesser jetzt weiter die frueher gestattete des Atlantischen Meers, sowie der Handelsverkehr mit den Untertanen Karthagos in Sardinien und Afrika, endlich wahrscheinlich auch die Festsetzung auf Korsika ^8 untersagt, sodass nur das karthagische Sizilien und Karthago selbst ihrem Handel geoeffnet blieben. Man erkennt hier die mit der Ausdehnung der roemischen Kuestenherrschaft steigende Eifersucht der herrschenden Seemacht: sie zwang die Roemer, sich ihrem Prohibitivsystem zu fuegen, sich von den Produktionsplaetzen im Okzident und im Orient ausschliessen zu lassen - in diesen Zusammenhang gehoert noch die Erzaehlung von der oeffentlichen Belohnung des phoenikischen Schiffers, der ein in den Atlantischen Ozean ihm nachsteuerndes roemisches Fahrzeug mit Aufopferung seines eigenen auf eine Sandbank gefuehrt hatte - und ihre Schiffahrt auf den engen Raum des westlichen Mittelmeers vertragsmaessig zu beschraenken, um nur ihre Kueste nicht der Pluenderung preiszugeben und die alte und wichtige Handelsverbindung mit Sizilien zu sichern. Die Roemer mussten sich fuegen; aber sie liessen nicht ab von den Bemuehungen, ihr Seewesen aus seiner Ohnmacht zu reissen. Eine durchgreifende Massregel in diesem Sinne war die Einsetzung der vier Flottenquaestoren (quaestores classici) im Jahre 487 (267), von denen der erste in Ostia, dem Seehafen der Stadt Rom, seinen Sitz erhielt, der zweite von Cales, damals der Hauptstadt des roemischen Kampaniens, aus die kampanischen und grossgriechischen, der dritte von Ariminum aus die transapenninischen Haefen zu beaufsichtigen hatte; der Bezirk des vierten ist nicht bekannt. Diese neuen staendigen Beamten waren zwar nicht allein, aber doch mitbestimmt, die Kuesten zu ueberwachen und zum Schutze derselben eine Kriegsmarine zu bilden. Die Absicht des roemischen Senats, die Selbstaendigkeit zur See wiederzugewinnen und teils die maritimen Verbindungen Tarents abzuschneiden, teils den von Epeiros kommenden Flotten das Adriatische Meer zu sperren, teils sich von der karthagischen Suprematie zu emanzipieren, liegt deutlich zutage. Das schon eroerterte Verhaeltnis zu Karthago waehrend des letzten italischen Krieges weist davon die Spuren auf. Zwar zwang Koenig Pyrrhos die beiden grossen Staedte noch einmal - es war das letzte Mal - zum Abschluss einer Offensivallianz; allein die Lauigkeit und Treulosigkeit dieses Buendnisses, die Versuche der Karthager, sich in Rhegion und Tarent festzusetzen, die sofortige Besetzung Brundisiums durch die Roemer nach Beendigung des Krieges zeigen deutlich, wie sehr die beiderseitigen Interessen schon sich einander stiessen.
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^7 Diese Angabe ist ebenso bestimmt (Liv. 8,14: interdictum mari Antiati populo est) wie an sich glaubwuerdig; denn Antium war ja nicht bloss von Kolonisten, sondern auch noch von der ehemaligen, in der Feindschaft gegen Rom aufgenaehrten Buergerschaft bewohnt. Damit im Widerspruch stehen freilich die griechischen Berichte, dass Alexander der Grosse († 431 323) und Demetrios der Belagerer († 471 283) in Rom ueber antiatische Seeraeuber Beschwerde gefuehrt haben sollen. Der erste aber ist mit dem ueber die roemische Gesandtschaft nach Babylon gleichen Schlages und vielleicht gleicher Quelle. Demetrios dem Belagerer sieht es eher aehnlich, dass er die Piraterie im Tyrrhenischen Meer, das er nie mit Augen gesehen hat, durch Verordnung abschaffte, und undenkbar ist es gerade nicht, dass die Antiaten auch als roemische Buerger ihr altes Gewerbe noch trotz des Verbots unter der Hand eine Zeitlang fortgesetzt haben; viel wird indes auch auf die zweite Erzaehlung nicht zu geben sein.
^8 Nach Servius (Aen. 4, 628) war in den roemisch-karthagischen Vertraegen bestimmt, es solle kein Roemer karthagischen, kein Karthager roemischen Boden betreten (vielmehr besetzen), Korsika aber zwischen beiden neutral bleiben (ut neque Romani ad litora Carthaginiensium accederent neque Carthaginienses ad litora Romanorum - Corsica esset media inter Romanos et Carthaginienses). Das scheint hierher zu gehoeren und die Kolonisierung von Korsika eben durch diesen Vertrag verhindert worden zu sein.
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