Bezwingt Lucanien ganz und - fuehret weg die Geiseln.

So wie diesem roemischen Staatsmann und Krieger mochte man unzaehligen anderen, die an der Spitze des roemischen Gemeinwesens gestanden haben, es nachruehmen, dass sie adlige und schoene, tapfere und kluge Maenner gewesen; aber weiter war auch nichts von ihnen zu melden. Es ist wohl nicht bloss Schuld der Ueberlieferung, dass keiner dieser Cornelier, Fabier, Papirier und wie sie weiter heissen, uns in einem menschlich bestimmten Bild entgegentritt. Der Senator soll nicht schlechter und nicht besser, ueberhaupt nicht anders sein als die Senatoren alle; es ist nicht noetig und nicht wuenschenswert, dass ein Buerger die uebrigen uebertreffe, weder durch prunkendes Silbergeraet und hellenische Bildung noch durch ungemeine Weisheit und Trefflichkeit. Jene Ausschreitungen straft der Zensor und fuer diese ist kein Raum in der Verfassung. Das Rom dieser Zeit gehoert keinem einzelnen an; die Buerger muessen sich alle gleichen, damit jeder einem Koenig gleich sei.

Allerdings macht schon jetzt daneben die hellenische Individualentwicklung sich geltend; und die Genialitaet und Gewaltsamkeit derselben traegt eben wie die entgegengesetzte Richtung den vollen Stempel dieser grossen Zeit. Es ist nur ein einziger Mann hier zu nennen; aber in ihm ist auch der Fortschrittsgedanke gleichsam inkarniert. Appius Claudius (Zensor 442 312; Konsul 447, 458 307, 296), der Ururenkel des Dezemvirs, war ein Mann von altem Adel und stolz auf die lange Reihe seiner Ahnen; aber dennoch ist er es gewesen, der die Beschraenkung des vollen Gemeindebuergerrechts auf die ansaessigen Leute gesprengt, der das alte Finanzsystem gebrochen hat. Von Appius Claudius datieren nicht bloss die roemischen Wasserleitungen und Chausseen, sondern auch die roemische Jurisprudenz, Eloquenz, Poesie und Grammatik - die Veroeffentlichung eines Klagspiegels, aufgezeichnete Reden und pythagoreische Sprueche, selbst Neuerungen in der Orthographie werden ihm beigelegt. Man darf ihn darum noch nicht unbedingt einen Demokraten nennen, noch ihn jener Oppositionspartei beizaehlen, die in Manius Curius ihren Vertreter fand; in ihm war vielmehr der Geist der alten und neuen patrizischen Koenige maechtig, der Geist der Tarquinier und der Caesaren, zwischen denen er in dem fuenfhundertjaehrigen Interregnum ausserordentlicher Taten und gewoehnlicher Maenner die Verbindung macht. Solange Appius Claudius an dem oeffentlichen Leben taetigen Anteil nahm, trat er in seiner Amtsfuehrung wie in seinem Lebenswandel, keck und ungezogen wie ein Athener, nach rechts wie nach links hin Gesetzen und Gebraeuchen entgegen; bis dann, nachdem er laengst von der politischen Buehne abgetreten war, der blinde Greis wie aus dem Grabe wiederkehrend, in der entscheidenden Stunde den Koenig Pyrrhos im Senate ueberwand und Roms vollendete Herrschaft ueber Italien zuerst foermlich und feierlich aussprach. Aber der geniale Mann kam zu frueh oder zu spaet; die Goetter blendeten ihn wegen seiner unzeitigen Weisheit. Nicht das Genie des einzelnen herrschte in Rom und durch Rom in Italien, sondern der eine unbewegliche, von Geschlecht zu Geschlecht im Senat fortgepflanzte politische Gedanke, in dessen leitende Maximen schon die senatorischen Knaben sich hineinlebten, indem sie in Begleitung ihrer Vaeter mit zum Rate gingen und an der Tuer des Saales der Weisheit derjenigen Maenner lauschten, auf deren Stuehlen sie dereinst bestimmt waren zu sitzen. So wurden ungeheure Erfolge um ungeheuren Preis erreicht; denn auch der Nike folgt ihre Nemesis. Im roemischen Gemeinwesen kommt es auf keinen Menschen besonders an, weder auf den Soldaten noch auf den Feldherrn, und unter der starren sittlich-polizeilichen Zucht wird jede Eigenartigkeit des menschlichen Wesens erstickt. Rom ist gross geworden wie kein anderer Staat des Altertums; aber es hat seine Groesse teuer bezahlt mit der Aufopferung der anmutigen Mannigfaltigkeit, der bequemen Laesslichkeit, der innerlichen Freiheit des hellenischen Lebens.

KAPITEL IX.
Kunst und Wissenschaft

Die Entwicklung der Kunst und namentlich der Dichtkunst steht im Altertum im engsten Zusammenhang mit der Entwicklung der Volksfeste. Das schon in der vorigen Epoche wesentlich unter griechischem Einfluss, zunaechst als ausserordentliche Feier, geordnete Dankfest der roemischen Gemeinde, die “grossen” oder “roemischen Spiele”, nahm waehrend der gegenwaertigen an Dauer wie an Mannigfaltigkeit der Belustigungen zu. Urspruenglich beschraenkt auf die Dauer eines Tages wurde das Fest nach der gluecklichen Beendigung der drei grossen Revolutionen von 245, 260 und 387 (509, 494 und 367) jedesmal um einen Tag verlaengert und hatte am Ende dieser Periode also bereits eine viertaegige Dauer ^1. Wichtiger noch war es, dass das Fest wahrscheinlich mit Einsetzung der von Haus aus mit der Ausrichtung und Ueberwachung desselben betrauten kurulischen Aedilitaet (387 367) seinen ausserordentlichen Charakter und damit seine Beziehung auf ein bestimmtes Feldherrngeluebde verlor und in die Reihe der ordentlichen, jaehrlich wiederkehrenden als erstes unter allen eintrat. Indes blieb die Regierung beharrlich dabei, das eigentliche Schaufest, namentlich das Hauptstueck, das Wagenrennen, nicht mehr als einmal am Schluss des Festes stattfinden zu lassen; an den uebrigen Tagen war es wohl zunaechst der Menge ueberlassen, sich selber ein Fest zu geben, obwohl Musikanten, Taenzer, Seilgaenger, Taschenspieler, Possenreisser und dergleichen Leute mehr nicht verfehlt haben werden, gedungen oder nicht gedungen, dabei sich einzufinden. Aber um das Jahr 390 (364) trat eine wichtige Veraenderung ein, welche mit der vielleicht gleichzeitig erfolgten Fixierung und Verlaengerung des Festes in Zusammenhang stehen wird: man schlug von Staats wegen waehrend der ersten drei Tage im Rennplatz ein Brettergeruest auf und sorgte fuer angemessene Vorstellungen auf demselben zur Unterhaltung der Menge. Um indes nicht auf diesem Wege zu weit gefuehrt zu werden, wurde fuer die Kosten des Festes eine feste Summe von 200000 Assen (14500 Taler) ein fuer allemal aus der Staatskasse ausgeworfen und diese ist auch bis auf die Punischen Kriege nicht gesteigert worden; den etwaigen Mehrbetrag mussten die Aedilen, welche diese Summe zu verwenden hatten, aus ihrer Tasche decken und es ist nicht wahrscheinlich, dass sie in dieser Zeit oft und betraechtlich vom Eigenen zugeschossen haben. Dass die neue Buehne im allgemeinen unter griechischem Einfluss stand, beweist schon ihr Name (scaena σκηνή). Sie war zwar zunaechst lediglich fuer Spielleute und Possenreisser jeder Art bestimmt, unter denen die Taenzer zur Floete, namentlich die damals gefeierten etruskischen, wohl noch die vornehmsten sein mochten; indes war nun doch eine oeffentliche Buehne in Rom entstanden und bald oeffnete dieselbe sich auch den roemischen Dichtern.

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^1 Was Dionys (6, 95; vgl. B. G. Niebuhr, Roemische Geschichte. Bd. 2, S. 40) und, schoepfend aus einer anderen Dionysischen Stelle, Plutarch (Cam. 42) von dem latinischen Fest berichtet, ist, wie ausser anderen Gruenden schlagend die Vergleichung der letzteren Stelle mit Liv. 6, 42 (F. W. Ritschl, Parerga zu Plautus und Terentius. Leipzig 1845. Bd. 1, S. 313) zeigt, vielmehr von den roemischen Spielen zu verstehen; Dionys hat, und zwar nach seiner Gewohnheit im Verkehrten beharrlich, den Ausdruck ludi maximi missverstanden.

Uebrigens gab es auch eine Ueberlieferung, wonach der Ursprung des Volksfestes, statt wie gewoehnlich auf die Besiegung der Latiner durch den ersten Tarquinius, vielmehr auf die Besiegung der Latiner am Regiller See zurueckgefuehrt ward (Cic. div. 1, 26, 55; Dion. Hal. 7, 71). Dass die wichtigen, an der letzten Stelle aus Fabius aufbehaltenen Angaben in der Tat auf das gewoehnliche Dankfest und nicht auf eine besondere Votivfeierlichkeit gehen, zeigt die ausdrueckliche Hinweisung auf die jaehrliche Wiederkehr der Feier und die genau mit der Angabe bei dem falschen Asconius (Ps. Ascon. p. 142 Or.) stimmende Kostensumme.

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Denn an Dichtern fehlte es in Latium nicht. Latinische “Vaganten” oder “Baenkelsaenger” (grassatores, spatiatores) zogen von Stadt zu Stadt und von Haus zu Haus und trugen ihre Lieder (saturae) mit gestikulierendem Tanz zur Floetenbegleitung vor. Das Mass war natuerlich das einzige, das es damals gab, das sogenannte saturnische. Eine bestimmte Handlung lag den Liedern nicht zugrunde, und ebensowenig scheinen sie dialogisiert gewesen zu sein; man wird sich dieselben nach dem Muster jener eintoenigen, bald improvisierten, bald rezitierten Ballaten und Tarantellen vorstellen duerfen, wie man sie heute noch in den roemischen Osterien zu hoeren bekommt. Dergleichen Lieder kamen denn auch frueh auf die oeffentliche Buehne und sind allerdings der erste Keim des roemischen Theaters geworden. Aber diese Anfaenge der Schaubuehne sind in Rom nicht bloss, wie ueberall, bescheiden, sondern in bemerkenswerter Weise gleich von vornherein bescholten. Schon die Zwoelf Tafeln treten dem ueblen und nichtigen Singsang entgegen, indem sie nicht bloss auf Zauber-, sondern selbst auf Spottlieder, die man auf einen Mitbuerger verfertigt oder ihm vor der Tuere absingt, schwere Kriminalstrafen setzen und die Zuziehung von Klagefrauen bei der Bestattung verbieten. Aber weit strenger als durch die gesetzlichen Restriktionen ward die beginnende Kunstuebung durch den sittlichen Bann getroffen, welchen der philisterhafte Ernst des roemischen Wesens gegen diese leichtsinnigen und bezahlten Gewerbe schleuderte. “Das Dichterhandwerk”, sagt Cato, “war sonst nicht angesehen; wenn jemand damit sich abgab oder bei den Gelagen sich anhaengte, so hiess er ein Bummler.” Wer nun aber gar Tanz, Musik und Baenkelgesang fuer Geld betrieb, ward bei der immer mehr sich festsetzenden Bescholtenheit eines jeden durch Dienstverrichtungen gegen Entgelt gewonnenen Lebensunterhalts von einem zwiefachen Makel getroffen. Wenn daher das Mitwirken bei den landueblichen maskierten Charakterpossen als ein unschuldiger jugendlicher Mutwille betrachtet ward, so galt das Auftreten auf der oeffentlichen Buehne fuer Geld und ohne Masken geradezu fuer schaendlich, und der Saenger und Dichter stand dabei mit dem Seiltaenzer und dem Hanswurst voellig in gleicher Reihe. Dergleichen Leute wurden durch die Sittenmeister regelmaessig fuer unfaehig erklaert, in dem Buergerheer zu dienen und in der Buergerversammlung zu stimmen. Es wurde ferner nicht bloss, was allein schon bezeichnend genug ist, die Buehnendirektion betrachtet als zur Kompetenz der Stadtpolizei gehoerig, sondern es ward auch der Polizei wahrscheinlich schon in dieser Zeit gegen die gewerbmaessigen Buehnenkuenstler eine ausserordentliche arbitraere Gewalt eingeraeumt. Nicht allein hielten die Polizeiherren nach vollendeter Auffuehrung ueber sie Gericht, wobei der Wein fuer die geschickten Leute ebenso reichlich floss, wie fuer den Stuemper die Pruegel fielen, sondern es waren auch saemtliche staedtische Beamte gesetzlich befugt, ueber jeden Schauspieler zu jeder Zeit und an jedem Orte koerperliche Zuechtigung und Einsperrung zu verhaengen. Die notwendige Folge davon war, dass Tanz, Musik und Poesie, wenigstens soweit sie auf der oeffentlichen Buehne sich zeigten, den niedrigsten Klassen der roemischen Buergerschaft und vor allem den Fremden in die Haende fielen; und wenn in dieser Zeit die Poesie dabei noch ueberhaupt eine zu geringe Rolle spielte, als dass fremde Kuenstler mit ihr sich beschaeftigt haetten, so darf dagegen die Angabe, dass in Rom die gesamte sakrale und profane Musik wesentlich etruskisch, also die alte, einst offenbar hochgehaltene latinische Floetenkunst durch die fremdlaendische unterdrueckt war, schon fuer diese Zeit gueltig erachtet werden.