Von einer poetischen Literatur ist keine Rede. Weder die Maskenspiele noch die Buehnenrezitationen koennen eigentlich feste Texte gehabt haben, sondern wurden je nach Beduerfnis regelmaessig von den Vortragenden selbst verfertigt. Von schriftstellerischen Arbeiten aus dieser Zeit wusste man spaeterhin nichts aufzuzeigen als eine Art roemischer ‘Werke und Tage’, eine Unterweisung des Bauern an seinen Sohn ^2, und die schon erwaehnten pythagoreischen Gedichte des Appius Claudius, den ersten Anfang hellenisierender roemischer Poesie. Uebrig geblieben ist von den Dichtungen dieser Epoche nichts als eine und die andere Grabschrift im saturnischen Masse.
Wie die Anfaenge der roemischen Schaubuehne so gehoeren auch die Anfaenge der roemischen Geschichtschreibung in diese Epoche, sowohl der gleichzeitigen Aufzeichnung der merkwuerdigen Ereignisse wie der konventionellen Feststellung der Vorgeschichte der roemischen Gemeinde.
Die gleichzeitige Geschichtschreibung knuepft an das Beamtenverzeichnis an. Das am weitesten zurueckreichende, das den spaeteren roemischen Forschern vorgelegen hat und mittelbar auch uns noch vorliegt, scheint aus dem Archiv des kapitolinischen Jupitertempels herzuruehren, da es von dem Konsul Marcus Horatius an, der denselben am 13. September seines Amtsjahres einweihte, die Namen der jaehrigen Gemeindevorsteher auffuehrt, auch auf das unter den Konsuln Publius Servilius und Lucius Aebutius (nach der jetzt gangbaren Zaehlung 291 der Stadt 463) bei Gelegenheit einer schweren Seuche erfolgte Geloebnis: von da an jedes hundertste Jahr in die Wand des kapitolinischen Tempels einen Nagel zu schlagen, Ruecksicht nimmt. Spaeterhin sind es die Mass- und Schriftgelehrten der Gemeinde, das heisst die Pontifices, welche die Namen der jaehrigen Gemeindevorsteher von Amts wegen verzeichnen und also mit der aelteren Monat- eine Jahrtafel verbinden; beide werden seitdem unter dem - eigentlich nur der Gerichtstagtafel zukommenden - Namen der Fasten zusammengefasst. Diese Einrichtung mag nicht lange nach der Abschaffung des Koenigtums getroffen sein, da in der Tat, um die Reihenfolge der oeffentlichen Akte konstatieren zu koennen, die offizielle Verzeichnung der Jahrbeamten dringendes praktisches Beduerfnis war; aber wenn es ein so altes offizielles Verzeichnis der Gemeindebeamten gegeben hat, so ist dies wahrscheinlich im gallischen Brande (364 390) zugrunde gegangen und die Liste des Pontifikalkollegiums nachher aus der von dieser Katastrophe nicht betroffenen kapitolinischen, so weit diese zurueckreichte, ergaenzt worden. Dass das uns vorliegende Vorsteherverzeichnis zwar in den Nebensachen, besonders den genealogischen Angaben nach der Hand aus den Stammbaeumen des Adels vervollstaendigt worden ist, im wesentlichen aber von Anfang an auf gleichzeitige und glaubwuerdige Aufzeichnungen zurueckgeht, leidet keinen Zweifel; die Kalenderjahre aber gibt dasselbe nur unvollkommen und annaehernd wieder, da die Gemeindevorsteher nicht mit dem Neujahr, ja nicht einmal mit einem ein fuer allemal festgestellten Tage antraten, sondern aus mancherlei Veranlassungen der Antrittstag sich hin und her schob und die haeufig zwischen zwei Konsulaten eintretenden Zwischenregierungen in der Rechnung nach Amtsjahren ganz ausfielen. Wollte man dennoch nach dieser Vorsteherliste die Kalenderjahre zaehlen, so war es noetig, den Antritts- und Abgangstag eines jeden Kollegiums nebst den etwaigen Interregnen mit anzumerken; und auch dies mag frueh geschehen sein. Ausserdem aber wurde die Liste der Jahrbeamten zur Kalenderjahrliste in der Weise hergerichtet, dass man durch Akkommodation jedem Kalenderjahr ein Beamtenpaar zuteilte und, wo die Liste nicht ausreichte, Fuelljahre einlegte, welche in der spaeteren (Varronischen) Tafel mit den Ziffern 379-383, 421, 430, 445, 453 bezeichnet sind. Vom Jahre 291 (463) ist die roemische Liste nachweislich, zwar nicht im einzelnen, wohl aber im ganzen, mit dem roemischen Kalender in Uebereinstimmung, also insoweit chronologisch sicher, als die Mangelhaftigkeit des Kalenders selbst dies verstattet; die jenseits jenes Jahres liegenden 47 Jahrstellen entziehen sich der Kontrolle, werden aber wenigstens in der Hauptsache gleichfalls richtig sein ^3; was jenseits des Jahres 245 (509) liegt, ist chronologisch verschollen.
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^2 Erhalten ist davon das Bruchstueck:
Bei trocknem Herbste, nassem - Fruehling, wirst du, Knabe,
Einernten grosse Spelte.
Wir wissen freilich nicht, mit welchem Rechte dieses Gedicht spaeterhin als das aelteste roemische galt (Macr. Sat. 5, 20; Fest. v. flaminius p. 93 M; Serv. georg. 1, 101; Plin. nat. 17, 2, 14).
^3 Nur die ersten Stellen in der Liste geben Anlass zum Verdacht und moegen spaeter hinzugefuegt sein, um die Zahl der Jahre von der Koenigsflucht bis zum Stadtbrande auf 120 abzurunden.
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