Eine gemeingebraeuchliche Aera hat sich nicht gebildet; doch ist in sakralen Verhaeltnissen gezaehlt worden nach dem Einweihungsjahr des kapitolinischen Jupitertempels, von wo ab ja auch die Beamtenliste lief.

Nahe lag es, neben den Namen der Beamten die wichtigsten unter ihrer Amtsfuehrung vorgefallenen Ereignisse anzumerken; und aus solchen, dem Beamtenkatalog beigefuegten Nachrichten ist die roemische Chronik, ganz wie aus den der Ostertafel beigeschriebenen Notizen die mittelalterliche, hervorgegangen. Aber erst spaet kam es zu der Anlegung einer foermlichen, die Namen saemtlicher Beamten und die merkwuerdigen Ereignisse Jahr fuer Jahr stetig verzeichnenden Chronik (liber annalis) durch die Pontifices. Vor der unter dem 5. Juni 351 (403) angemerkten Sonnenfinsternis, womit wahrscheinlich die vom 20. Juni 354 (400) gemeint ist, fand sich in der spaeteren Stadtchronik keine Sonnenfinsternis nach Beobachtung verzeichnet; die Zensuszahlen derselben fangen erst seit dem Anfang des fuenften Jahrhunderts der Stadt an, glaublich zu lauten; die vor dem Volk gefuehrten Busssachen und die von Gemeinde wegen gesuehnten Wunderzeichen scheint man erst seit der zweiten Haelfte des fuenften Jahrhunderts regelmaessig in die Chronik eingetragen zu haben. Allem Anschein nach hat die Einrichtung eines geordneten Jahrbuchs und, was sicher damit zusammenhaengt, die eben eroerterte Redaktion der aelteren Beamtenliste zum Zweck der Jahrzaehlung mittels Einlegung der chronologisch noetigen Fuelljahre in der ersten Haelfte des fuenften Jahrhunderts stattgefunden. Aber auch nachdem sich die Uebung festgestellt hatte, dass es dem Oberpontifex obliege, Kriegslaeufte und Kolonisierungen, Pestilenz und teuere Zeit, Finsternisse und Wunder, Todesfaelle der Priester und anderer angesehener Maenner, die neuen Gemeindebeschluesse, die Ergebnisse der Schatzung Jahr fuer Jahr aufzuschreiben und diese Anzeichnungen in seiner Amtwohnung zu bleibendem Gedaechtnis und zu jedermanns Einsicht aufzustellen, war man damit von einer wirklichen Geschichtschreibung noch weit entfernt. Wie duerftig die gleichzeitige Aufzeichnung noch am Schlusse dieser Periode war und wie weiten Spielraum sie der Willkuer spaeterer Annalisten gestattete, zeigt mit schneidender Deutlichkeit die Vergleichung der Berichte ueber den Feldzug vom Jahre 456 (298) in den Jahrbuechern und auf der Grabschrift des Konsuls Scipio ^4. Die spaeteren Historiker waren augenscheinlich ausserstande, aus diesen Stadtbuchnotizen einen lesbaren und einigermassen zusammenhaengenden Bericht zu gestalten; und auch wir wuerden, selbst wenn uns das Stadtbuch noch in seiner urspruenglichen Fassung vorlaege, schwerlich daraus die Geschichte der Zeit pragmatisch zu schreiben vermoegen. Indes gab es solche Stadtchroniken nicht bloss in Rom, sondern jede latinische Stadt hat wie ihre Pontifices, so auch ihre Annalen besessen, wie dies aus einzelnen Notizen zum Beispiel fuer Ardea, Ameria, Interamna am Nar deutlich hervorgeht; und mit der Gesamtheit dieser Stadtchroniken haette vielleicht sich etwas Aehnliches erreichen lassen, wie es fuer das fruehere Mittelalter durch die Vergleichung der verschiedenen Klosterchroniken erreicht worden ist. Leider hat man in Rom spaeterhin es vorgezogen, die Luecke vielmehr durch hellenische oder hellenisierende Luege zu fuellen.

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^4 1, 470. Nach den Annalen kommandiert Scipio in Etrurien, sein Kollege in Samnium und ist Lucanien dies Jahr im Bunde mit Rom; nach der Grabschrift erobert Scipio zwei Staedte in Samnium und ganz Lucanien.

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Ausser diesen freilich duerftig angelegten und unsicher gehandhabten offiziellen Veranstaltungen zur Feststellung der verflossenen Zeiten und vergangenen Ereignisse koennen in dieser Epoche kaum Aufzeichnungen vorgekommen sein, welche der roemischen Geschichte unmittelbar gedient haetten. Von Privatchroniken findet sich keine Spur. Nur liess man sich in den vornehmen Haeusern es angelegen sein, die auch rechtlich so wichtigen Geschlechtstafeln festzustellen und den Stammbaum zu bleibendem Gedaechtnis auf die Wand des Hausflurs zu malen. An diesen Listen, die wenigstens auch die Aemter nannten, fand nicht bloss die Familientradition einen Halt, sondern es knuepften sich hieran auch wohl frueh biographische Aufzeichnungen. Die Gedaechtnisreden, welche in Rom bei keiner vornehmen Leiche fehlen durften und regelmaessig von dem naechsten Verwandten des Verstorbenen gehalten wurden, bestanden wesentlich nicht bloss in der Aufzaehlung der Tugenden und Wuerden des Toten, sondern auch in der Aufzaehlung der Taten und Tugenden seiner Ahnen; und so gingen auch sie wohl schon in fruehester Zeit traditionell von einer Generation auf die andere ueber. Manche wertvolle Nachricht mochte hierdurch erhalten, freilich auch manche dreiste Verdrehung und Faelschung in die Ueberlieferung eingefuehrt werden.

Aber wie die Anfaenge der wirklichen Geschichtschreibung gehoeren ebenfalls in diese Zeit die Anfaenge der Aufzeichnung und konventionellen Entstellung der Vorgeschichte Roms. Die Quellen dafuer waren natuerlich dieselben wie ueberall. Einzelne Namen, wie die der Koenige Numa, Ancus, Tullus, denen die Geschlechtsnamen wohl erst spaeter zugeteilt worden sind, und einzelne Tatsachen, wie die Besiegung der Latiner durch Koenig Tarquinius und die Vertreibung des tarquinischen Koenigsgeschlechts mochten in allgemeiner, muendlich fortgepflanzter wahrhafter Ueberlieferung fortleben. Anderes lieferte die Tradition der adligen Geschlechter, wie zum Beispiel die Fabiererzaehlungen mehrfach hervortreten. In anderen Erzaehlungen wurden uralte Volksinstitutionen, besonders mit grosser Lebendigkeit rechtliche Verhaeltnisse symbolisiert und historisiert; so die Heiligkeit der Mauern in der Erzaehlung vom Tode des Remus, die Abschaffung der Blutrache in der von dem Ende des Koenigs Tatius, die Notwendigkeit der die Pfahlbruecke betreffenden Ordnung in der Sage von Horatius Cocles ^5, die Entstehung des Gnadenurteils der Gemeinde in der schoenen Erzaehlung von den Horatiern und Curiatiern, die Entstehung der Freilassung und des Buergerrechts der Freigelassenen in derjenigen von der Tarquinierverschwoerung und dem Sklaven Vindicius. Ebendahin gehoert die Geschichte der Stadtgruendung selbst, welche Roms Ursprung an Latium und die allgemeine latinische Metropole Alba anknuepfen soll. Zu den Beinamen der vornehmen Roemer entstanden historische Glossen, wie zum Beispiel Publius Valerius der “Volksdiener” (Poplicola) einen ganzen Kreis derartiger Anekdoten um sich gesammelt hat, und vor allem knuepften an den heiligen Feigenbaum und andere Plaetze und Merkwuerdigkeiten der Stadt sich in grosser Menge Kuestererzaehlungen von der Art derjenigen an, aus denen ueber ein Jahrtausend spaeter auf demselben Boden die Mirabilia Urbis erwuchsen. Eine gewisse Zusammenknuepfung dieser verschiedenen Maerchen, die Feststellung der Reihe der sieben Koenige, die ohne Zweifel auf der Geschlechterrechnung ruhende Ansetzung ihrer Regierungszeit insgesamt auf 240 Jahre ^6 und selbst der Anfang offizieller Aufzeichnung dieser Ansetzungen hat wahrscheinlich schon in dieser Epoche stattgefunden: die Grundzuege der Erzaehlung und namentlich deren Quasichronologie treten in der spaeteren Tradition mit so unwandelbarer Festigkeit auf, dass schon darum ihre Fixierung nicht in, sondern vor die literarische Epoche Roms gesetzt werden muss. Wenn bereits im Jahre 458 (296) die an den Zitzen der Woelfin saugenden Zwillinge Romulus und Remus in Erz gegossen an dem heiligen Feigenbaum aufgestellt wurden, so muessen die Roemer, die Latium und Samnium bezwangen, die Entstehungsgeschichte ihrer Vaterstadt nicht viel anders vernommen haben als wir sie bei Livius lesen; sogar die Aboriginer, das sind die “Vonanfanganer”, dies naive Rudiment der geschichtlichen Spekulation des latinischen Stammes, begegnen schon um 465 (289) bei dem sizilischen Schriftsteller Kallias. Es liegt in der Natur der Chronik, dass sie zu der Geschichte die Vorgeschichte fuegt und wenn nicht bis auf die Entstehung von Himmel und Erde, doch wenigstens bis auf die Entstehung der Gemeinde zurueckgefuehrt zu werden verlangt; und es ist auch ausdruecklich bezeugt, dass die Tafel der Pontifices das Gruendungsjahr Roms angab. Danach darf angenommen werden, dass das Pontifikalkollegium, als es in der ersten Haelfte des fuenften Jahrhunderts anstatt der bisherigen spaerlichen und in der Regel wohl auf die Beamtennamen sich beschraenkenden Aufzeichnungen zu der Anlegung einer foermlichen Jahreschronik fortschritt, auch die zu Anfang fehlende Geschichte der Koenige Roms und ihres Sturzes hinzufuegte und, indem es auf den Einweihungstag des kapitolinischen Tempels, den 13. September 245 (509), zugleich die Stiftung der Republik setzte, einen freilich nur scheinhaften Zusammenhang zwischen der zeitlosen und der annalistischen Erzaehlung herstellte. Dass bei dieser aeltesten Aufzeichnung der Urspruenge Roms auch der Hellenismus seine Hand im Spiele gehabt hat, ist kaum zu bezweifeln; die Spekulation ueber Ur- und spaetere Bevoelkerung, ueber die Prioritaet des Hirtenlebens vor dem Ackerbau und die Umwandlung des Menschen Romulus in den Gott Quirinus sehen ganz griechisch aus, und selbst die Truebung der echt nationalen Gestalten des frommen Numa und der weisen Egeria durch die Einmischung fremdlaendischer pythagoreischer Urweisheit scheint keineswegs zu den juengsten Bestandteilen der roemischen Vorgeschichte zu gehoeren.

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^5 Diese Richtung der Sage erhellt deutlich aus dem aelteren Plinius (nat. 36, 15, 100).

^6 Man rechnete, wie es scheint, drei Geschlechter auf ein Jahrhundert und rundete die Ziffer 233 1/3 auf 240 ab, aehnlich wie die Epoche zwischen der Koenigsflucht und dem Stadtbrand auf 120 Jahre abgerundet ward. Wodurch man gerade auf diese Zahlen gefuehrt ward, zeigt zum Beispiel die oben eroerterte Feststellung des Flaechenmasses.