Rom hat endlich gesiegt; aber das Bescheiden mit einem weit geringeren Gewinn, als er zu Anfang gefordert, ja geboten worden war, sowie die energische Opposition, auf welche in Rom der Friede stiess, bezeichnen sehr deutlich die Halbheit und die Oberflaechlichkeit des Sieges wie des Friedens; und wenn Rom gesiegt hat, so verdankt es diesen Sieg zwar auch der Gunst der Goetter und der Energie seiner Buerger, aber mehr als beiden den die Maengel der roemischen Kriegfuehrung noch weit uebertreffenden Fehlern seiner Feinde.

KAPITEL III.
Die Ausdehnung Italiens bis an seine natürlichen Grenzen

Die italische Eidgenossenschaft, wie sie aus den Krisen des fuenften Jahrhunderts hervorgegangen war, oder der Staat Italien vereinigte unter roemischer Hegemonie die Stadt- und Gaugemeinden vom Apennin bis an das Ionische Meer. Allein bevor noch das fuenfte Jahrhundert zu Ende ging, waren diese Grenzen bereits nach beiden Seiten hin ueberschritten, waren jenseits des Apennin wie jenseits des Meeres italische, der Eidgenossenschaft angehoerige Gemeinden entstanden. Im Norden hatte die Republik, alte und neue Unbill zu raechen, bereits im Jahre 471 (283) die keltischen Senonen vernichtet, im Sueden in dem grossen Kriege 490-513 (264-241) die Phoeniker von der sizilischen Insel verdraengt. Dort gehoerte ausser der Buergeransiedlung Sena namentlich die latinische Stadt Ariminum, hier die Mamertinergemeinde in Messana zu der von Rom geleiteten Verbindung, und wie beide national italischen Ursprungs waren, so hatten auch beide teil an den gemeinen Rechten und Pflichten der italischen Eidgenossenschaft. Es mochten mehr die augenblicklich draengenden Ereignisse als eine umfassende politische Berechnung diese Erweiterungen hervorgerufen haben; aber begreiflicherweise brach wenigstens jetzt, nach den grossen, gegen Karthago erstrittenen Erfolgen, bei der roemischen Regierung eine neue und weitere politische Idee sich Bahn, welche die natuerliche Beschaffenheit der Halbinsel ohnehin schon nahe genug legte. Politisch und militaerisch war es wohl gerechtfertigt, die Nordgrenze von dem niedrigen und leicht zu ueberschreitenden Apennin an die maechtige Scheidewand Nord- und Suedeuropas, die Alpen, zu verlegen und mit der Herrschaft ueber Italien die ueber die Meere und Inseln im Westen und Osten der Halbinsel zu vereinigen; und nachdem durch die Vertreibung der Phoeniker aus Sizilien der schwerste Teil getan war, vereinigten sich mancherlei Umstaende, um der roemischen Regierung die Vollendung des Werkes zu erleichtern.

In der Westsee, die fuer Italien bei weitem mehr in Betracht kam als das Adriatische Meer, war die wichtigste Stellung, die grosse fruchtbare und hafenreiche Insel Sizilien, durch den karthagischen Frieden zum groesseren Teil in den Besitz der Roemer uebergegangen. Koenig Hieron von Syrakus, der in den letzten zweiundzwanzig Kriegsjahren unerschuetterlich an dem roemischen Buendnis festgehalten hatte, haette auf eine Gebietserweiterung billigen Anspruch gehabt; allein wenn die roemische Politik den Krieg in dem Entschluss begonnen hatte, nur sekundaere Staaten auf der Insel zu dulden, so ging bei Beendigung desselben ihre Absicht entschieden schon auf den Eigenbesitz Siziliens. Hieron mochte zufrieden sein, dass ihm sein Gebiet - das heisst ausser dem unmittelbaren Bezirk von Syrakus die Feldmarken von Eloros, Neeton, Akrae, Leontini, Megara und Tauromenion - und seine Selbstaendigkeit gegen das Ausland, in Ermangelung jeder Veranlassung, ihm diese zu schmaelern, beides im bisherigen Umfang gelassen ward, und dass der Krieg der beiden Grossmaechte nicht mit dem voelligen Sturz der einen oder der anderen geendigt hatte und also fuer die sizilische Mittelmacht wenigstens noch die Moeglichkeit des Bestehens blieb. In dem uebrigen bei weitem groesseren Teile Siziliens, in Panormos, Lilybaeon, Akragas, Messana, richteten die Roemer sich haeuslich ein. Sie bedauerten nur, dass der Besitz des schoenen Eilandes doch nicht ausreichte, um die westliche See in ein roemisches Binnenmeer zu verwandeln, solange noch Sardinien karthagisch blieb. Da eroeffnete sich bald nach dem Friedensschluss eine unerwartete Aussicht, auch diese zweite Insel des Mittelmeeres den Karthagern zu entreissen. In Afrika hatten unmittelbar nach dem Abschluss des Friedens mit Rom die Soeldner und die Untertanen gemeinschaftlich gegen die Phoeniker sich empoert. Die Schuld der gefaehrlichen Insurrektion trug wesentlich die karthagische Regierung. Hamilkar hatte in den letzten Kriegsjahren seinen sizilischen Soeldnern den Sold nicht wie frueher aus eigenen Mitteln auszahlen koennen und vergeblich Geldsendungen von daheim erbeten; er moege, hiess es, die Mannschaft nur zur Abloehnung nach Afrika senden. Er gehorchte, aber da er die Leute kannte, schiffte er sie vorsichtig in kleineren Abteilungen ein, damit man sie truppweise abloehnen oder mindestens auseinanderlegen koenne, und legte selber hierauf den Oberbefehl nieder. Allein alle Vorsicht scheiterte, nicht so sehr an den leeren Kassen als an dem kollegialischen Geschaeftsgang und dem Unverstand der Buerokratie. Man wartete, bis das gesamte Heer wieder in Libyen vereinigt stand und versuchte dann, den Leuten an dem versprochenen Solde zu kuerzen. Natuerlich entstand eine Meuterei unter den Truppen, und das unsichere und feige Benehmen der Behoerden zeigte den Meuterern, was sie wagen konnten. Die meisten von ihnen waren gebuertig aus den von Karthago beherrschten oder abhaengigen Distrikten; sie kannten die Stimmung, welche die von der Regierung dekretierte Schlaechterei nach dem Zuge des Regulus und der fuerchterliche Steuerdruck dort ueberall hervorgerufen hatten, und kannten auch ihre Regierung, die nie Wort hielt und nie verzieh: sie wussten, was ihrer wartete, wenn sie mit dem meuterisch erpressten Solde sich nach Hause zerstreuten. Seit langem hatte man in Karthago sich die Mine gegraben und bestellte jetzt selbst die Leute, die nicht anders konnten, als sie anzuenden. Wie ein Lauffeuer ergriff die Revolution Besatzung um Besatzung, Dorf um Dorf; die libyschen Frauen trugen ihren Schmuck herbei, um den Soeldnern die Loehnung zu zahlen; eine Menge karthagischer Buerger, darunter einige der ausgezeichnetsten Offiziere des sizilischen Heeres, wurden das Opfer der erbitterten Menge; schon war Karthago von zwei Seiten belagert und das aus der Stadt ausrueckende karthagische Heer durch die Verkehrtheit des ungeschickten Fuehrers gaenzlich geschlagen.

Wie man also in Rom den gehassten und immer noch gefuerchteten Feindin groesserer Gefahr schweben sah, als je die roemischen Kriege ueber ihn gebracht hatten, fing man an, mehr und mehr den Friedensschluss von 513 (241) zu bereuen, der, wenn er nicht wirklich voreilig war, jetzt wenigstens allen voreilig erschien, und zu vergessen, wie erschoepft damals der eigene Staat gewesen war, wie maechtig der karthagische damals dagestanden hatte. Die Scham verbot zwar, mit den karthagischen Rebellen offen in Verbindung zu treten, ja man gestattete den Karthagern ausnahmsweise, zu diesem Krieg in Italien Werbungen zu veranstalten, und untersagte den italischen Schiffern, mit den Libyern zu verkehren. Indes darf bezweifelt werden, ob es der Regierung von Rom mit diesen bundesfreundlichen Verfuegungen sehr ernst war. Denn als nichtsdestoweniger der Verkehr der afrikanischen Insurgenten mit den roemischen Schiffern fortging und Hamilkar, den die aeusserste Gefahr wieder an die Spitze der karthagischen Armee zurueckgefuehrt hatte, eine Anzahl dabei betroffener italischer Kapitaene aufgriff und einsteckte, verwandte sich der Senat fuer dieselben bei der karthagischen Regierung und bewirkte ihre Freigebung. Auch die Insurgenten selbst schienen in den Roemern ihre natuerlichen Bundesgenossen zu erkennen; die sardinischen Besatzungen, welche gleich der uebrigen karthagischen Armee sich fuer die Aufstaendischen erklaert hatten, boten, als sie sich ausserstande sahen, die Insel gegen die Angriffe der unbezwungenen Gebirgsbewohner aus dem Innern zu halten, den Besitz derselben den Roemern an (um 515 239); und aehnliche Anerbietungen kamen sogar von der Gemeinde Utica, welche ebenfalls an dem Aufstand teilgenommen hatte und nun durch die Waffen Hamilkars aufs aeusserste bedraengt ward. Das letztere Anerbieten wies man in Rom zurueck, hauptsaechlich wohl, weil es ueber die natuerlichen Grenzen Italiens hinaus und also weitergefuehrt haben wuerde, als die roemische Regierung damals zu gehen gedachte; dagegen ging sie auf die Anerbietungen der sardinischen Meuterer ein und uebernahm von ihnen, was von Sardinien in den Haenden der Karthager gewesen war (516 238). Mit schwererem Gewicht als in der Angelegenheit der Mamertiner trifft die Roemer hier der Tadel, dass die grosse und siegreiche Buergerschaft es nicht verschmaehte, mit dem feilen Soeldnergesindel Bruederschaft zu machen und den Raub zu teilen, und es nicht ueber sich gewann, dem Gebote des Rechtes und der Ehre den augenblicklichen Gewinn nachzusetzen. Die Karthager, deren Bedraengnis eben um die Zeit der Besetzung Sardiniens aufs hoechste gestiegen war, schwiegen vorlaeufig ueber die unbefugte Vergewaltigung; nachdem indes diese Gefahr wider Erwarten und wahrscheinlich wider Verhoffen der Roemer durch Hamilkars Genie abgewendet und Karthago in Afrika wieder in seine volle Herrschaft eingesetzt worden war (517 237), erschienen sofort in Rom karthagische Gesandte, um die Rueckgabe Sardiniens zu fordern. Allein die Roemer, nicht geneigt, den Raub wieder herauszugeben, antworteten mit nichtigen oder doch nicht hierher gehoerenden Beschwerden ueber allerlei Unbill, die die Karthager roemischen Handelsleuten zugefuegt haben sollten, und eilten, den Krieg zu erklaeren ^1; der Satz, dass in der Politik jeder darf, was er kann, trat hervor in seiner unverhuellten Schamlosigkeit. Die gerechte Erbitterung hiess die Karthager, den gebotenen Krieg annehmen; haette Catulus fuenf Jahre zuvor auf Sardiniens Abtretung bestanden, der Krieg wuerde wahrscheinlich seinen Fortgang gehabt haben. Allein jetzt, wo beide Inseln verloren, Libyen in Gaerung, der Staat durch den vierundzwanzigjaehrigen Krieg mit Rom und den fast fuenfjaehrigen entsetzlichen Buergerkrieg aufs aeusserste geschwaecht war, musste man wohl sich fuegen. Nur auf wiederholte flehentliche Bitten und nachdem die Phoeniker sich verpflichtet hatten, fuer die mutwillig veranlassten Kriegsruestungen eine Entschaedigung von 1200 Talenten (2 Mill. Taler) nach Rom zu zahlen, standen die Roemer widerwillig vom Kriege ab. So erwarb Rom fast ohne Kampf Sardinien, wozu man Korsika fuegte, die alte etruskische Besitzung, in der vielleicht noch vom letzten Kriege her einzelne roemische Besatzungen standen. Indes beschraenkten die Roemer, eben wie es die Phoeniker getan hatten, sich in Sardinien und mehr noch in dem rauhen Korsika auf die Besetzung der Kuesten. Mit den Eingeborenen im Innern fuehrte man bestaendige Kriege, oder vielmehr man trieb dort die Menschenjagd: man hetzte sie mit Hunden und fuehrte die gefangene Ware auf den Sklavenmarkt, aber an eine ernstliche Unterwerfung ging man nicht. Nicht um ihrer selbst willen hatte man die Inseln besetzt, sondern zur Sicherung Italiens. Seit sie die drei grossen Eilande besass, konnte die Eidgenossenschaft das Tyrrhenische Meer das ihrige nennen.

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^1 Dass die Abtretung der zwischen Sizilien und Italien liegenden Inseln, die der Friede von 513 (241) den Karthagern vorschrieb, die Abtretung Sardiniens nicht einschloss, ist ausgemacht (vgl. 2, 60); es ist aber auch schlecht beglaubigt, dass die Roemer die Besetzung der Insel drei Jahre nach dem Frieden damit motivierten. Haetten sie es getan, so wuerden sie bloss der politischen Schamlosigkeit eine diplomatische Albernheit hinzugefuegt haben.

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Die Gewinnung der Inseln in der italischen Westsee fuehrte in das roemische Staatswesen einen Gegensatz ein, der zwar allem Anschein nach aus blossen Zweckmaessigkeitsruecksichten und fast zufaellig entstanden, aber darum nicht minder fuer die ganze Folgezeit von der tiefsten Bedeutung geworden ist; den Gegensatz der festlaendischen und der ueberseeischen Verwaltungsform oder, um die spaeter gelaeufigen Bezeichnungen zu brauchen, den Gegensatz Italiens und der Provinzen. Bis dahin hatten die beiden hoechsten Beamten der Gemeinde, die Konsuln, einen gesetzlich abgegrenzten Sprengel nicht gehabt, sondern ihr Amtsbezirk sich soweit erstreckt wie ueberhaupt das roemische Regiment; wobei es sich natuerlich von selbst versteht, dass sie faktisch sich in das Amtsgebiet teilten, und ebenso sich von selbst versteht, dass sie in jedem einzelnen Bezirk ihres Sprengels durch die dafuer bestehenden Bestimmungen gebunden waren, also zum Beispiel die Gerichtsbarkeit ueber roemische Buerger ueberall dem Praetor zu ueberlassen und in den latinischen und sonst autonomen Gemeinden die bestehenden Vertraege einzuhalten hatten. Die seit 487 (267) durch Italien verteilten vier Quaestoren beschraenkten die konsularische Amtsgewalt formell wenigstens nicht, indem sie in Italien ebenso wie in Rom lediglich als von den Konsuln abhaengige Hilfsbeamte betrachtet wurden. Man scheint diese Verwaltungsweise anfaenglich auch auf die Karthago abgenommenen Gebiete erstreckt und Sizilien wie Sardinien einige Jahre durch Quaestoren unter Oberaufsicht der Konsuln regiert zu haben; allein sehr bald wusste man sich praktisch von der Unentbehrlichkeit eigener Oberbehoerden fuer die ueberseeischen Landschaften ueberzeugen. Wie man die Konzentrierung der roemischen Jurisdiktion in der Person des Praetors bei der Erweiterung der Gemeinde hatte aufgeben und in die entfernteren Bezirke stellvertretende Gerichtsherren hatte senden muessen, ebenso masste jetzt (527 227) auch die administrativ-militaerische Konzentration in der Person der Konsuln aufgegeben werden. Fuer jedes der neuen ueberseeischen Gebiete, sowohl fuer Sizilien wie fuer Sardinien nebst Korsika, ward ein besonderer Nebenkonsul eingesetzt, welcher an Rang und Titel dem Konsul nach- und dem Praetor gleichstand, uebrigens aber, gleich dem Konsul der aelteren Zeit vor Einsetzung der Praetur, in seinem Sprengel zugleich Oberfeldherr, Oberamtmann und Oberrichter war. Nur die unmittelbare Kassenverwaltung ward wie von Haus aus den Konsuln, so auch diesen neuen Oberbeamten entzogen und ihnen ein oder mehrere Quaestoren zugegeben, die zwar in alle Wege ihnen untergeordnet und in der Rechtspflege wie im Kommando ihre Gehilfen waren, aber doch die Kassenverwaltung zu fuehren und darueber nach Niederlegung ihres Amtes dem Senat Rechnung zu legen hatten.

Diese Verschiedenheit in der Oberverwaltung schied wesentlich die ueberseeischen Besitzungen Roms von den festlaendischen. Die Grundsaetze, nach denen Rom die abhaengigen Landschaften in Italien organisiert hatte, wurden grossenteils auch auf die ausseritalischen Besitzungen uebertragen. Dass die Gemeinden ohne Ausnahme die Selbstaendigkeit dem Auslands gegenueber verloren, versteht sich von selbst. Was den inneren Verkehr anlangt, so durfte fortan kein Provinziale ausserhalb seiner eigenen Gemeinde in der Provinz rechtes Eigentum erwerben, vielleicht auch nicht eine rechte Ehe schliessen. Dagegen gestattete die roemische Regierung wenigstens den sizilischen Staedten, die man nicht zu fuerchten hatte, eine gewisse foederative Organisation und wohl selbst allgemeine sikeliotische Landtage mit einem unschaedlichen Petitions- und Beschwerderecht ^2. Im Muenzwesen war es zwar nicht wohl moeglich, das roemische Courant sofort auch auf den Inseln zum allein gueltigen zu erklaeren; aber gesetzlichen Kurs scheint dasselbe doch von vornherein erhalten zu haben und ebenso, wenigstens in der Regel, den Staedten im roemischen Sizilien das Recht, in edlen Metallen, zu muenzen, entzogen worden zu sein ^3. Dagegen blieb nicht bloss das Grundeigentum in ganz Sizilien unangetastet - der Satz, dass das ausseritalische Land durch Kriegsrecht den Roemern zu Privateigentum verfallen sei, war diesem Jahrhundert noch unbekannt -, sondern es behielten auch die saemtlichen sizilischen und sardinischen Gemeinden die Selbstverwaltung und eine gewisse Autonomie, die freilich nicht in rechtsverbindlicher Weise ihnen zugesichert, sondern provisorisch zugelassen ward. Wenn die demokratischen Gemeindeverfassungen ueberall beseitigt und in jeder Stadt die Macht in die Haende des die staedtische Aristokratie repraesentierenden Gemeinderates gelegt ward; wenn ferner wenigstens die sizilischen Gemeinden angewiesen wurden, jedes fuenfte Jahr dem roemischen Zensus korrespondierend eine Gemeindeschaetzung zu veranstalten, so war beides nur eine notwendige Folge der Unterordnung unter den roemischen Senat, welcher mit griechischen Ekklesien und ohne Uebersicht der finanziellen und militaerischen Hilfsmittel einer jeden abhaengigen Gemeinde in der Tat nicht regieren konnte; und auch in den italischen Landschaften war in dieser wie in jener Hinsicht das gleiche geschehen.