Die Verfassung Karthagos bezeichnet Aristoteles, der etwa fuenfzig Jahre vor dein Anfang des Ersten Punischen Krieges starb, als uebergegangen aus der monarchischen in eine Aristokratie oder in eine zur Oligarchie sich neigende Demokratie; denn mit beiden Namen benennt er sie. Die Leitung der Geschaefte stand zunaechst bei dem Rat der Alten, welcher gleich der spartanischen Gerusia bestand aus den beiden jaehrlich von der Buergerschaft ernannten Koenigen und achtundzwanzig Gerusiasten, die auch, wie es scheint, Jahr fuer Jahr von der Buergerschaft erwaehlt wurden. Dieser Rat ist es, der im wesentlichen die Staatsgeschaefte erledigt, zum Beispiel die Einleitungen zum Kriege trifft, die Aushebungen und Werbungen anordnet, den Feldherrn ernennt und ihm eine Anzahl Gerusiasten beiordnet, aus denen dann regelmaessig die Unterbefehlshaber genommen werden; an ihn werden die Depeschen adressiert. Ob neben diesem kleinen Rat noch ein grosser stand, ist zweifelhaft; auf keinen Fall hatte er viel zu bedeuten. Ebensowenig scheint den Koenigen ein besonderer Einfluss zugestanden zu haben; hauptsaechlich funktionierten sie als Oberrichter, wie sie nicht selten auch heissen (Schofeten, praetores). Groesser war die Gewalt des Feldherrn; Isokrates, Aristoteles’ aelterer Zeitgenosse, sagt, dass die Karthager sich daheim oligarchisch, im Felde aber monarchisch regierten und so mag das Amt des karthagischen Feldherrn mit Recht von roemischen Schriftstellern als Diktatur bezeichnet werden, obgleich die ihm beigegebenen Gerusiasten tatsaechlich wenigstens seine Macht beschraenken mussten, und ebenso nach Niederlegung des Amtes ihn eine den Roemern unbekannte ordentliche Rechenschaftslegung erwartete. Eine feste Zeitgrenze bestand fuer das Amt des Feldherrn nicht, und es ist derselbe also schon deshalb vom Jahrkoenig unzweifelhaft verschieden gewesen, von dem ihn auch Aristoteles ausdruecklich unterscheidet; doch war die Vereinigung mehrerer Aemter in einer Person bei den Karthagern ueblich, und so kann es nicht befremden, dass oft derselbe Mann zugleich als Feldherr und als Schofet erscheint.

Aber ueber der Gerusia und ueber den Beamten stand die Koerperschaft der Hundertvier-, kuerzer Hundertmaenner oder der Richter, das Hauptbollwerk der karthagischen Oligarchie. In der urspruenglichen karthagischen Verfassung fand sie sich nicht, sondern sie war gleich dem spartanischen Ephorat hervorgegangen aus der aristokratischen Opposition gegen die monarchischen Elemente derselben. Bei der Kaeuflichkeit der Aemter und der geringen Mitgliederzahl der hoechsten Behoerde drohte eine einzige durch Reichtum und Kriegsruhm vor allen hervorleuchtende karthagische Familie, das Geschlecht des Mago, die Verwaltung in Krieg und Frieden und die Rechtspflege in ihren Haenden zu vereinigen; dies fuehrte ungefaehr um die Zeit der Dezemvirn zu einer Aenderung der Verfassung und zur Einsetzung dieser neuen Behoerde. Wir wissen, dass die Bekleidung der Quaestur ein Anrecht gab zum Eintritt in die Richterschaft, dass aber dennoch der Kandidat einer Wahl unterlag durch gewisse sich selbst ergaenzende Fuenfmaennerschaften; ferner dass die Richter, obwohl sie rechtlich vermutlich von Jahr zu Jahr gewaehlt wurden, doch tatsaechlich laengere Zeit, ja lebenslaenglich im Amt blieben, weshalb sie bei den Roemern und Griechen gewoehnlich Senatoren genannt werden. So dunkel das einzelne ist, so klar erkennt man das Wesen der Behoerde als einer aus aristokratischer Kooptation hervorgehenden oligarchischen; wovon eine vereinzelte, aber charakteristische Spur ist, dass in Karthago neben dem gemeinen Buerger- ein eigenes Richterbad bestand. Zunaechst waren sie bestimmt zu fungieren als politische Geschworene, die namentlich die Feldherren, aber ohne Zweifel vorkommendenfalls auch die Schofeten und Gerusiasten nach Niederlegung ihres Amtes zur Verantwortung zogen und nach Gutduenken, oft in ruecksichtslos grausamer Weise, selbst mit dem Tode bestraften. Natuerlich ging hier wie ueberall, wo die Verwaltungsbehoerden unter Kontrolle einer anderen Koerperschaft gestellt werden, der Schwerpunkt der Macht ueber von der kontrollierten auf die kontrollierende Behoerde; und es begreift sich leicht, teils dass die letztere allenthalben in die Verwaltung eingriff, wie denn zum Beispiel die Gerusia wichtige Depeschen erst den Richtern vorlegt und dann dem Volke, teils dass die Furcht vor der regelmaessig nach dem Erfolg abgemessenen Kontrolle daheim den karthagischen Staatsmann wie den Feldherrn in Rat und Tat laehmte.

Die karthagische Buergerschaft scheint, wenn auch nicht wie in Sparta ausdruecklich auf die passive Assistenz bei den Staatshandlungen beschraenkt, doch tatsaechlich dabei nur in einem sehr geringen Grade von Einfluss gewesen zu sein. Bei den Wahlen in die Gerusia war ein offenkundiges Bestechungssystem Regel; bei der Ernennung eines Feldherrn wurde das Volk zwar befragt, aber wohl erst, wenn durch Vorschlag der Gerusia der Sache nach die Ernennung erfolgt war; und in anderen Faellen ging man nur an das Volk, wenn die Gerusia es fuer gut fand oder sich nicht einigen konnte. Volksgerichte kannte man in Karthago nicht. Die Machtlosigkeit der Buergerschaft ward wahrscheinlich wesentlich durch ihre politische Organisierung bedingt; die karthagischen Tischgenossenschaften, die hierbei genannt und den spartanischen Pheiditien verglichen werden, moegen oligarchisch geleitete Zuenfte gewesen sein. Sogar ein Gegensatz zwischen “Stadtbuergern” und “Handarbeitern” wird erwaehnt, der auf eine sehr niedrige, vielleicht rechtlose Stellung der letzteren schliessen laesst.

Fassen wir die einzelnen Momente zusammen, so erscheint die karthagische Verfassung als ein Kapitalistenregiment, wie es begreiflich ist bei einer Buergergemeinde ohne wohlhabende Mittelklasse und bestehend einerseits aus einer besitzlosen, von der Hand in den Mund lebenden staedtischen Menge, anderseits aus Grosshaendlern, Plantagenbesitzern und vornehmen Voegten. Das System, die heruntergekommenen Herren auf Kosten der Untertanen wieder zu Vermoegen zu bringen, indem sie als Schatzungsbeamte und Fronvoegte in die abhaengigen Gemeinden ausgesendet werden, dieses unfehlbare Kennzeichen einer verrotteten staedtischen Oligarchie, fehlt auch in Karthago nicht; Aristoteles bezeichnet es als die wesentliche Ursache der erprobten Dauerhaftigkeit der karthagischen Verfassung. Bis auf seine Zeit hatte in Karthago weder von oben noch von unten eine nennenswerte Revolution stattgefunden; die Menge blieb fuehrerlos infolge der materiellen Vorteile, welche die regierende Oligarchie allen ehrgeizigen oder bedraengten Vornehmen zu bieten imstande war und ward abgefunden mit den Brosamen, die in Form der Wahlbestechung oder sonst von dem Herrentisch fuer sie abfielen. Eine demokratische Opposition konnte freilich bei solchem Regiment nicht mangeln; aber noch zur Zeit des Ersten Punischen Krieges war dieselbe voellig machtlos. Spaeterhin, zum Teil unter dem Einfluss der erlittenen Niederlagen, erscheint ihr politischer Einfluss im Steigen und in weit rascherem, als gleichzeitig der der gleichartigen roemischen Partei: die Volksversammlungen begannen in politischen Fragen die letzte Entscheidung zu geben und brachen die Allmacht der karthagischen Oligarchie. Nach Beendigung des Hannibalischen Krieges ward auf Hannibals Vorschlag sogar durchgesetzt, dass kein Mitglied des Rates der Hundert zwei Jahre nacheinander im Amte sein koenne und damit die volle Demokratie eingefuehrt, welche allerdings nach der Lage der Dinge allein Karthago zu retten vermochte, wenn es dazu ueberhaupt noch Zeit war. In dieser Opposition herrschte ein maechtiger patriotischer und reformierender Schwung; doch darf darueber nicht uebersehen werden, auf wie fauler und morscher Grundlage sie ruhte. Die karthagische Buergerschaft, die von kundigen Griechen der alexandrinischen verglichen wird, war so zuchtlos, dass sie insofern es wohl verdient hatte, machtlos zu sein; und wohl durfte gefragt werden, was da aus Revolutionen fuer Heil kommen solle, wo, wie in Karthago, die Buben sie machen halfen.

In finanzieller Hinsicht behauptet Karthago in jeder Beziehung unter den Staaten des Altertums den ersten Platz. Zur Zeit des Peloponnesischen Krieges war diese phoenikische Stadt nach dem Zeugnis des ersten Geschichtschreibers der Griechen allen griechischen Staaten finanziell ueberlegen und werden ihre Einkuenfte denen des Grosskoenigs verglichen; Polybios nennt sie die reichste Stadt der Welt. Von der Intelligenz der karthagischen Landwirtschaft, welche Feldherren und Staatsmaenner dort wie spaeter in Rom wissenschaftlich zu betreiben und zu lehren nicht verschmaehten, legt ein Zeugnis ab die agronomische Schrift des Karthagers Mago, welche von den spaeteren griechischen und roemischen Landwirten durchaus als der Grundkodex der rationellen Ackerwirtschaft betrachtet und nicht bloss ins Griechische uebersetzt, sondern auch auf Befehl des roemischen Senats lateinisch bearbeitet und den italischen Gutsbesitzern offiziell anempfohlen ward. Charakteristisch ist die enge Verbindung dieser phoenikischen Acker- mit der Kapitalwirtschaft; es wird als eine Hauptmaxime der phoenikischen Landwirtschaft angefuehrt, nie mehr Land zu erwerben, als man intensiv zu bewirtschaften vermoege. Auch der Reichtum des Landes an Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen, worin Libyen infolge seiner Nomadenwirtschaft es nach Polybios’ Zeugnis vielleicht allen uebrigen Laendern der Erde damals zuvortat, kam den Karthagern zugute. Wie in der Ausnutzung des Bodens die Karthager die Lehrmeister der Roemer waren, wurden sie es auch in der Ausbeutung der Untertanen; durch diese floss nach Karthago mittelbar die Grundrente “des besten Teils von Europa” und der reichen, zum Teil, zum Beispiel in der Byzakitis und an der Kleinen Syrte, ueberschwenglich gesegneten nordafrikanischen Landschaft. Der Handel, der in Karthago von jeher als ehrenhaftes Gewerbe galt, und die auf Grund des Handels aufbluehende Reederei und Fabrikation brachten schon im natuerlichen Laufe der Dinge den dortigen Ansiedlern jaehrlich goldene Ernten, und es ist frueher schon bezeichnet worden, wie man durch ausgedehnte und immer gesteigerte Monopolisierung nicht bloss aus dem Aus-, sondern auch aus dem Inland allen Handel des westlichen Mittelmeeres und den ganzen Zwischenhandel zwischen dem Westen und Osten mehr und mehr in diesem einzigen Hafen zu konzentrieren verstand. Wissenschaft und Kunst scheinen in Karthago, wie spaeterhin in Rom, zwar wesentlich durch hellenischen Einfluss bestimmt, aber nicht vernachlaessigt worden zu sein; es gab eine ansehnliche phoenikische Literatur und bei Eroberung der Stadt fanden sich reiche, freilich nicht in Karthago geschaffene, sondern aus den sizilischen Tempeln weggefuehrte Kunstschaetze und betraechtliche Bibliotheken vor. Aber auch der Geist stand hier im Dienste des Kapitals; was von der Literatur hervorgehoben wird, sind vornehmlich die agronomischen und geographischen Schriften, wie das schon erwaehnte Werk des Mago und der noch in Uebersetzung vorhandene, urspruenglich in einem der karthagischen Tempel oeffentlich aufgestellte Bericht des Admirals Hanno von seiner Beschiffung der westafrikanischen Kueste. Selbst die allgemeine Verbreitung gewisser Kenntnisse und besonders der Kunde fremder Sprachen ^3, worin das Karthago dieser Zeit ungefaehr mit dem kaiserlichen Rom auf einer Linie gestanden haben mag, zeugt von der durchaus praktischen Richtung, welche der hellenischen Bildung in Karthago gegeben ward. Wenn es schlechterdings unmoeglich ist, von der Kapitalmasse sich eine Vorstellung zu machen, die in diesem London des Altertums zusammenstroemte, so kann wenigstens von den oeffentlichen Einnahmequellen einigermassen einen Begriff geben, dass trotz des kostspieligen Systems, nach dem Karthago sein Kriegswesen organisiert hatte, und trotz der sorg- und treulosen Verwaltung des Staatsguts dennoch die Beisteuern der Untertanen und die Zollgefaelle die Ausgaben vollstaendig deckten und von den Buergern direkte Steuern nicht erhoben wurden; ja dass noch nach dem Zweiten Punischen Kriege, als die Macht des Staates schon gebrochen war, die laufenden Ausgaben und eine jaehrliche Abschlagszahlung nach Rom von 340000 Talern ohne Steuerausschreibung bloss durch eine einigermassen geregelte Finanzwirtschaft gedeckt werden konnten und vierzehn Jahre nach dem Frieden der Staat zur sofortigen Erlegung der noch uebrigen sechsunddreissig Termine sich erbot. Aber es ist nicht bloss die Summe der Einkuenfte, in der sich die Ueberlegenheit der karthagischen Finanzwirtschaft ausspricht; auch die oekonomischen Grundsaetze einer spaeteren und vorgeschritteneren Zeit finden wir hier allein unter allen bedeutenderen Staaten des Altertums: es ist von auslaendischen Staatsanleihen die Rede, und im Geldsystem finden wir neben Gold- und Silber- ein dem Stoff nach wertloses Zeichengeld erwaehnt, welches in dieser Weise sonst dem Altertum fremd ist. In der Tat, wenn der Staat eine Spekulation waere, nie haette einer glaenzender seine Aufgabe geloest als Karthago.

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^3 Der Wirtschafter auf dem Landgut, obwohl Sklave, muss dennoch, nach der Vorschrift des karthagischen Agronomen Mago (bei Varro rast. 1, 17), lesen koennen und einige Bildung besitzen. Im Prolog des Plautinischen ‘Poeners’ heisst es von dem Titelhelden:

Die Sprachen alle kann er, aber tut, als koenn’

Er keine - ein Poener ist es durchaus; was wollt ihr mehr?

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