Foslier 1 - -

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Also die fuenfzehn bis sechzehn hohen Adelsgeschlechter, die zur Zeit der Licinischen Gesetze in der Gemeinde maechtig waren, haben ohne wesentliche Aenderung des Bestandes, freilich zum Teil wohl durch Adoption aufrecht erhalten, die naechsten zwei Jahrhunderte, ja bis zum Ende der Republik sich behauptet. Zu dem Kreise der plebejischen Nobilitaet treten zwar von Zeit zu Zeit neue Geschlechter hinzu; indes auch die alten plebejischen Haeuser, wie die Licinier, Fulvier, Atilier, Domitier, Marcier, Junier, herrschen in den Fasten in der entschiedensten Weise durch drei Jahrhunderte vor.

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Von diesem allmaehlich sich veraendernden Geiste der Regierung trug den Stempel das Regiment. Zwar in der Verwaltung der aeusseren Angelegenheiten ueberwog in dieser Zeit noch diejenige Folgerichtigkeit und Energie, durch welche die Herrschaft der roemischen Gemeinde ueber Italien gegruendet worden war. In der schweren Lehrzeit des Krieges um Sizilien hatte die roemische Aristokratie sich allmaehlich auf die Hoehe ihrer neuen Stellung erhoben; und wenn sie das von Rechts wegen lediglich zwischen den Gemeindebeamten und der Gemeindeversammlung geteilte Regiment verfassungswidrig fuer den Gemeinderat usurpierte, so legitimierte sie sich dazu durch ihre zwar nichts weniger als geniale, aber klare und feste Steuerung des Staats waehrend des hannibalischen Sturmes und der daraus sich entspinnenden weiteren Verwicklungen, und bewies es der Welt, dass den weiten Kreis der italisch-hellenischen Staaten zu beherrschen einzig der roemische Senat vermochte und in vieler Hinsicht einzig verdiente: Allein ueber dem grossartigen und mit den grossartigsten Erfolgen gekroenten Auftreten des regierenden roemischen Gemeinderats gegen den aeusseren Feind darf es nicht uebersehen werden, dass in der minder scheinbaren und doch weit wichtigeren und weit schwereren Verwaltung der inneren Angelegenheiten des Staates sowohl die Handhabung der bestehenden Ordnungen wie die neuen Einrichtungen einen fast entgegengesetzten Geist offenbaren, oder, richtiger gesagt, die entgegengesetzte Richtung hier bereits das Uebergewicht gewonnen hat.

Vor allem dem einzelnen Buerger gegenueber ist das Regiment nicht mehr, was es gewesen. Magistrat heisst der Mann, der mehr ist als die andern; und wenn er der Diener der Gemeinde ist, so ist er eben darum der Herr eines jeden Buergers. Aber diese straffe Haltung laesst jetzt sichtlich nach. Wo das Koteriewesen und der Aemterbettel so in Bluete steht wie in dem damaligen Rom, huetet man sich, die Gegendienste der Standesgenossen und die Gunst der Menge durch strenge Worte und ruecksichtslose Amtspflege zu verscherzen. Wo einmal ein Beamter mit altem Ernst und alter Strenge auftritt, da sind es in der Regel, wie zum Beispiel Cotta (502 252) und Cato, neue, nicht aus dem Schosse des Herrenstandes hervorgegangene Maenner. Es war schon etwas, dass Paullus, als er zum Oberfeldherrn gegen Perseus ernannt worden war, statt nach beliebter Art sich bei der Buergerschaft zu bedanken, derselben erklaerte, er setze voraus, dass sie ihn zum Feldherrn gewaehlt haetten, weil sie ihn fuer den faehigsten zum Kommando gehalten, und ersuche sie deshalb, ihm nun nicht kommandieren zu helfen, sondern stillzuschweigen und zu gehorchen. Roms Suprematie und Hegemonie im Mittelmeergebiet ruhte nicht zum wenigsten auf der Strenge seiner Kriegszucht und seiner Rechtspflege. Unzweifelhaft war es auch, im grossen und ganzen genommen, den ohne Ausnahme tief zerruetteten hellenischen, phoenikischen und orientalischen Staaten in diesen Beziehungen damals noch unendlich ueberlegen; dennoch kamen schon arge Dinge auch in Rom vor. Wie die Erbaermlichkeit der Oberfeldherren, und zwar nicht etwa von der Opposition gewaehlter Demagogen, wie Gaius Flaminius und Gaius Varro, sondern gut aristokratischer Maenner, bereits im dritten Makedonischen Krieg das Wohl des Staates auf das Spiel gesetzt hatte, ist frueher erzaehlt worden. Und in welcher Art die Rechtspflege schon hin und wieder gehandhabt ward, das zeigt der Auftritt im Lager des Konsuls Lucius Quinctius Flamininus bei Placentia (562 192) - um seinen Buhlknaben fuer die ihm zuliebe versaeumten Fechterspiele in der Hauptstadt zu entschaedigen, hatte der hohe Herr einen in das roemische Lager gefluechteten, vornehmen Boier herbeirufen lassen und ihn mit eigener Hand beim Gelage niedergestossen. Schlimmer als der Vorgang selber, dem mancher aehnliche sich an die Seite stellen liesse, war es noch, dass der Taeter nicht bloss nicht vor Gericht gestellt ward, sondern, als ihn der Zensor Cato deswegen aus der Liste der Senatoren strich, seine Standesgenossen den Ausgestossenen im Theater einluden, seinen Senatorenplatz wieder einzunehmen - freilich war er der Bruder des Befreiers der Griechen und eines der maechtigsten Koteriehaeupter des Senats.

Auch das Finanzwesen der roemischen Gemeinde ging in dieser Epoche eher zurueck als vorwaerts. Zwar der Betrag der Einnahmen war zusehends im Wachsen. Die indirekten Abgaben - direkte gab es in Rom nicht - stiegen infolge der erweiterten Ausdehnung des roemischen Gebietes, welche es zum Beispiel noetig machte, in den Jahren 555, 575 (199, 179) an der kampanischen und brettischen Kueste neue Zollbueros in Puteoli, Castra (Squillace) und anderswo einzurichten. Auf demselben Grunde beruht der neue, die Salzverkaufspreise nach den verschiedenen Distrikten Italiens abstufende Salztarif vom Jahre 550 (204), indem es nicht laenger moeglich war, den jetzt durch ganz Italien zerstreuten roemischen Buergern das Salz zu einem und demselben Preise abzugeben; da indes die roemische Regierung wahrscheinlich den Buergern dasselbe zum Produktionspreis, wenn nicht darunter abgab, so ergab diese Finanzmassregel fuer den Staat keinen Gewinn. Noch ansehnlicher war die Steigerung des Ertrages der Domaenen. Die Abgabe freilich, welche von dem zur Okkupation verstatteten italischen Domanialland dem Aerar von Rechts wegen zukam, ward zum allergroessten Teil wohl weder gefordert noch geleistet. Dagegen blieb nicht bloss das Hutgeld bestehen, sondern es wurden auch die infolge des Hannibalischen Krieges neu gewonnenen Domaenen, namentlich der groessere Teil des Gebiets von Capua und das von Leontini, nicht zum Okkupieren hingegeben, sondern parzelliert und an kleine Zeitpaechter ausgetan und der auch hier versuchten Okkupation von der Regierung mit mehr Nachdruck als gewoehnlich entgegengetreten; wodurch dem Staate eine betraechtliche und sichere Einnahmequelle entstand. Auch die Bergwerke des Staats, namentlich die wichtigen spanischen, wurden durch Verpachtung verwertet. Endlich traten zu den Einnahmen die Abgaben der ueberseeischen Untertanen hinzu. Ausserordentlicherweise flossen waehrend dieser Epoche sehr bedeutende Summen in den Staatsschatz, namentlich an Beutegeld aus dem Antiochischen Kriege 200 (14500000 Taler), aus dem Perseischen 210 Mill. Sesterzen (15 Mill. Taler) - letzteres die groesste Barsumme, die je auf einmal in die roemische Kasse gelangt ist.

Indes ward diese Zunahme der Einnahme durch die steigenden Ausgaben groesstenteils wieder ausgeglichen. Die Provinzen, etwa mit Ausnahme Siziliens, kosteten wohl ungefaehr ebensoviel als sie eintrugen; die Ausgaben fuer Wege- und andere Bauten stiegen im Verhaeltnis mit der Ausdehnung des Gebiets; auch die Rueckzahlung der von den ansaessigen Buergern waehrend der schweren Kriegszeiten erhobenen Vorschuesse (tributa) lastete noch manches Jahr nachher auf dem roemischen Aerar. Dazu kamen die durch die verkehrte Wirtschaft und die schlaffe Nachsicht der Oberbehoerden dem gemeinen Wesen verursachten sehr namhaften Verluste. Von dem Verhalten der Beamten in den Provinzen, von ihrer ueppigen Wirtschaft aus gemeinem Saeckel, von den Unterschleifen namentlich am Beutegut, von dem beginnenden Bestechungs- und Erpressungssystem wird unten noch die Rede sein. Wie der Staat bei den Verpachtungen seiner Gefaelle und den Akkorden ueber Lieferungen und Bauten im allgemeinen wegkam, kann man ungefaehr danach ermessen, dass der Senat im Jahre 587 (167) beschloss, von dem Betrieb der an Rom gefallenen makedonischen Bergwerke abzusehen, weil die Grubenpaechter doch entweder die Untertanen pluendern oder die Kasse bestehlen wuerden - freilich ein naives Armutszeugnis, das die kontrollierende Behoerde sich selber ausstellte. Man liess nicht bloss, wie schon gesagt ward, die Abgabe von dem okkupierten Domanialland stillschweigend fallen, sondern man litt es auch, dass bei Privatanlagen in der Hauptstadt und sonst auf oeffentlichen Grund und Boden uebergegriffen und das Wasser aus den oeffentlichen Leitungen zu Privatzwecken abgeleitet ward; es machte sehr boeses Blut, wenn einmal ein Zensor gegen solche Kontravenienten ernstlich einschritt und sie zwang, entweder auf die Sondernutzung des gemeinen Gutes zu verzichten oder dafuer das gesetzliche Boden- und Wassergeld zu zahlen. Der Gemeinde gegenueber bewies das sonst so peinliche oekonomische Gewissen der Roemer eine merkwuerdige Weite. “Wer einen Buerger bestiehlt”, sagt Cato, “beschliesst sein Leben in Ketten und Banden; in Gold und Purpur aber, wer die Gemeinde bestiehlt.” Wenn trotz dessen, dass das oeffentliche Gut der roemischen Gemeinde ungestraft und ungescheut von Beamten und Spekulanten gepluendert ward, noch Polybios es hervorhebt, wie selten in Rom der Unterschleif sei, waehrend man in Griechenland kaum hier und da einen Beamten finde, der nicht in die Kasse greife; wie der roemische Kommissar und Beamte auf sein einfaches Treuwort hin ungeheure Summen redlich verwalte, waehrend in Griechenland der kleinsten Summe wegen zehn Briefe besiegelt und zwanzig Zeugen aufgeboten wuerden und doch jedermann betruege, so liegt hierin nur, dass die soziale und oekonomische Demoralisation in Griechenland noch viel weiter vorgeschritten war als in Rom und namentlich hier noch nicht wie dort der unmittelbare und offenbare Kassendefekt florierte. Das allgemeine finanzielle Resultat spricht sich fuer uns am deutlichsten in dem Stand der oeffentlichen Bauten und in dem Barbestand des Staatsschatzes aus. Fuer das oeffentliche Bauwesen finden wir in Friedenszeiten ein Fuenftel, in Kriegszeiten ein Zehntel der Einkuenfte verwendet, was den Umstaenden nach nicht gerade reichlich gewesen zu sein scheint. Es geschah mit diesen Summen sowie mit den nicht in die Staatskasse unmittelbar fallenden Bruchgeldern wohl manches fuer die Pflasterung der Wege in und vor der Hauptstadt, fuer die Chaussierung der italischen Hauptstrassen ^6, fuer die Anlage oeffentlicher Gebaeude. Wohl die bedeutendste unter den aus dieser Periode bekannten hauptstaedtischen Bauten war die wahrscheinlich im Jahre 570 (184) verdungene grosse Reparatur und Erweiterung des hauptstaedtischen Kloakennetzes, wofuer auf einmal 1700000 Taler (24 Mill. Sesterzen) angewiesen wurden und der vermutlich der Hauptsache nach angehoert, was von den Kloaken heute noch vorhanden ist. Aber allem Anschein nach stand in dem oeffentlichen Bauwesen, auch abgesehen von den schweren Kriegszeiten, diese Periode hinter dem letzten Abschnitt der vorigen zurueck; zwischen 482 und 607 (272 und 147) ist in Rom keine neue Wasserleitung angelegt worden. Der Staatsschatz nahm freilich zu: die letzte Reserve betrug im Jahre 545 (209), wo man sich genoetigt sah, sie anzugreifen, nur 1144000 Taler (4000 Pfund Gold; 2, 171), wogegen kurze Zeit nach dem Schluss dieser Periode (597 157) nahe an 6 Mill. Taler in edlen Metallen in der Staatskasse vorraetig waren. Allein bei den ungeheuren ausserordentlichen Einnahmen, welche in dem Menschenalter nach dem Ende des Hannibalischen Krieges der roemischen Staatskasse zuflossen, befremdet die letztere Summe mehr durch ihre Niedrigkeit als durch ihre Hoehe. Soweit bei den vorliegenden, mehr als duerftigen Angaben es zulaessig ist, hier von Resultaten zu sprechen, zeigen die roemischen Staatsfinanzen wohl einen Ueberschuss der Einnahme ueber die Ausgabe, aber darum doch nichts weniger als ein glaenzendes Gesamtergebnis.

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