Gesetze gnug hat eurethalb die Buergerschaft erlassen;

Ihr bracht’ sie, wie man sie erliess; ein Schlupf ist stets gefunden.

Wie heisses Wasser, das verkuehlt, so achtet das Gesetz ihr.

Energischer noch als der Lustspieldichter sprach der Fuehrer der Reformpartei Cato sich aus. “Es hat manches fuer sich”, heisst es in der Vorrede seiner Anweisung zum Ackerbau, “Geld auf Zinsen zu leihen; aber es ist nicht ehrenhaft. Unsere Vorfahren haben also geordnet und in dem Gesetze geschrieben, dass der Dieb zwiefachen, der Zinsnehmer vierfachen Ersatz zu leisten schuldig sei; woraus man abnehmen kann, ein wieviel schlechterer Buerger als der Dieb der Zinsnehmer von ihnen erachtet ward”. Der Unterschied, meint er anderswo, zwischen einem Geldverleiher und einem Moerder sei nicht gross; und man muss es ihm lassen, dass er in seinen Handlungen nicht hinter seinen Reden zurueckblieb - als Statthalter in Sardinien hat er durch seine strenge Rechtspflege die roemischen Bankiers geradezu zum Lande hinausgetrieben. Der regierende Herrenstand betrachtete ueberhaupt seiner ueberwiegenden Majoritaet nach die Wirtschaft der Spekulanten mit Widerwillen und fuehrte sich nicht bloss durchschnittlich rechtschaffener und ehrbarer in den Provinzen als diese Geldleute, sondern tat auch oefter ihnen Einhalt; nur brachen der haeufige Wechsel der roemischen Oberbeamten und die unvermeidliche Ungleichheit ihrer Gesetzhandhabung dem Bemuehen, jenem Treiben zu steuern, notwendig die Spitze ab. Man begriff es auch wohl, was zu begreifen nicht schwer war, dass es weit weniger darauf ankam, die Spekulation polizeilich zu ueberwachen, als der ganzen Volkswirtschaft eine veraenderte Richtung zu geben; hauptsaechlich in diesem Sinne wurde von Maennern, wie Cato war, durch Lehre und Beispiel der Ackerbau gepredigt. “Wenn unsere Vorfahren”, faehrt Cato in der eben angefuehrten Vorrede fort, “einem tuechtigen Mann die Lobrede hielten, so lobten sie ihn als einen tuechtigen Bauern und einen tuechtigen Landwirt; wer also gelobt ward, schien das hoechste Lob erhalten zu haben. Den Kaufmann halte ich fuer wacker und erwerbsfleissig; aber sein Geschaeft ist Gefahren und Ungluecksfaellen allzusehr ausgesetzt. Dagegen die Bauern geben die tapfersten Leute und die tuechtigsten Soldaten; kein Erwerb ist wie dieser ehrbar, sicher und niemandem gehaessig, und die damit sich abgeben, kommen am wenigsten auf boese Gedanken”. Von sich selber pflegte er zu sagen, dass sein Vermoegen lediglich aus zwei Erwerbsquellen herstamme: aus dem Ackerbau und aus der Sparsamkeit; und wenn das auch weder sehr logisch gedacht noch genau der Wahrheit gemaess war ^18, so hat er doch nicht mit Unrecht seinen Zeitgenossen wie der Nachwelt als das Muster eines roemischen Gutsbesitzers gegolten. Leider ist es eine ebenso merkwuerdige wie schmerzliche Wahrheit, dass dieses soviel und sicher im besten Glauben gepriesene Heilmittel der Landwirtschaft selber durchdrungen war von dem Gifte der Kapitalistenwirtschaft. Bei der Weidewirtschaft liegt dies auf der Hand; sie war darum auch bei dem Publikum am meisten beliebt und bei der Partei der sittlichen Reform am wenigsten gut angeschrieben. Aber wie war es denn mit dem Ackerbau selbst? Der Krieg, den vom dritten bis zum fuenften Jahrhundert der Stadt das Kapital gegen die Arbeit in der Art gefuehrt hatte, dass es mittels des Schuldzinses die Bodenrente den arbeitenden Bauern entzog und den muessig zehrenden Rentiers in die Haende fuehrte, war ausgeglichen worden hauptsaechlich durch die Erweiterung der roemischen Oekonomie und das Hinueberwerfen des in Latium vorhandenen Kapitals auf die in dem ganzen Mittelmeergebiet taetige Spekulation. Jetzt vermochte auch das ausgedehnte Geschaeftsgebiet die gesteigerte Kapitalmasse nicht mehr zu fassen; und eine wahnwitzige Gesetzgebung arbeitete zugleich daran, teils die senatorischen Kapitalien auf kuenstlichem Wege zur Anlage in italischem Grundbesitz zu draengen, teils durch die Einwirkung auf die Kornpreise das italische Ackerland systematisch zu entwerten. So begann denn der zweite Feldzug des Kapitals gegen die freie Arbeit oder, was im Altertum wesentlich dasselbe ist, gegen die Bauernwirtschaft; und war der erste arg gewesen, so schien er mit dem zweiten verglichen milde und menschlich. Die Kapitalisten liehen nicht mehr an den Bauern auf Zinsen aus, was an sich schon nicht anging, da der Kleinbesitzer keinen Ueberschuss von Belang mehr erzielte, und auch nicht einfach und nicht radikal genug war, sondern sie kauften die Bauernstellen auf und verwandelten sie im besten Fall in Meierhoefe mit Sklavenwirtschaft. Man nannte das ebenfalls Ackerbau; in der Tat war es wesentlich die Anwendung der Kapitalwirtschaft auf die Erzeugung der Bodenfruechte. Die Schilderung der Ackerbauer, die Cato gibt, ist vortrefflich und vollkommen richtig; aber wie passt sie auf die Wirtschaft selbst, die er schildert und anraet? Wenn ein roemischer Senator, wie das nicht selten gewesen sein kann, solcher Landgueter wie das von Cato beschriebene vier besass, so lebten auf dem gleichen Raum, der zur Zeit der alten Kleinherrschaft hundert bis hundertundfuenfzig Bauernfamilien ernaehrt hatte, jetzt eine Familie freier Leute und etwa fuenfzig groesstenteils unverheiratete Sklaven. Wenn dies das Heilmittel war, um die sinkende Volkswirtschaft zu bessern, so sah es leider der Krankheit selber bis zum Verwechseln aehnlich.

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^18 Einen Teil seines Vermoegens steckte Cato wie jeder andere Roemer in Viehzucht und Handels- und andere Unternehmungen. Aber es war nicht seine Art, geradezu die Gesetze zu verletzen; er hat weder in Staatspachtungen spekuliert, was er als Senator nicht durfte, noch Zinsgeschaefte betrieben. Man tut ihm Unrecht, wenn man ihm in letzter Beziehung eine von seiner Theorie abweichende Praxis vorwirft: das Seedarlehen, mit dem er allerdings sich abgab, ist vor dem Gesetz kein verbotener Zinsbetrieb und gehoert auch der Sache nach wesentlich zu den Reederei- und Befrachtungsgeschaeften.

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Das Gesamtergebnis dieser Wirtschaft liegt in den veraenderten Bevoelkerungsverhaeltnissen nur zu deutlich vor Augen. Freilich war der Zustand der italischen Landschaften sehr ungleich und zum Teil sogar gut. Die bei der Kolonisation des Gebietes zwischen den Apenninen und dem Po in grosser Anzahl daselbst gegruendeten Bauernstellen verschwanden nicht so schnell. Polybios, der nicht lange nach dem Ende dieser Periode die Gegend bereiste, ruehmt ihre zahlreiche, schoene und kraeftige Bevoelkerung; bei einer richtigen Korngesetzgebung waere es wohl moeglich gewesen, nicht Sizilien, sondern die Polandschaft zur Kornkammer der Hauptstadt zu machen. Aehnlich hatte Picenum und der sogenannte “gallische Acker” durch die Aufteilungen des Domaniallandes in Gemaessheit des Flaminischen Gesetzes 522 (232) eine zahlreiche Bauernschaft erhalten, welche freilich im Hannibalischen Krieg arg mitgenommen ward. In Etrurien und wohl auch in Umbrien waren die inneren Verhaeltnisse der untertaenigen Gemeinden dem Gedeihen eines freien Bauernstandes unguenstig. Besser stand es in Latium, dem die Vorteile des hauptstaedtischen Marktes doch nicht ganz entzogen werden konnten und das der Hannibalische Krieg im ganzen verschont hatte, sowie in den abgeschlossenen Bergtaelern der Marser und Sabeller. Sueditalien dagegen hatte der Hannibalische Krieg furchtbar heimgesucht und ausser einer Menge kleinerer Ortschaften die beiden groessten Staedte, Capua und Tarent, beide einst imstande, Heere von 30000 Mann ins Feld zu stellen, zugrunde gerichtet. Samnium hatte von den schweren Kriegen des fuenften Jahrhunderts sich wieder erholt; nach der Zaehlung von 529 (225) war es imstande, halb soviel Waffenfaehige zu stellen als die saemtlichen latinischen Staedte und wahrscheinlich damals nach dem roemischen Buergerdistrikt die bluehendste Landschaft der Halbinsel. Allein der Hannibalische Krieg hatte das Land aufs neue veroedet und die Ackeranweisungen daselbst an die Soldaten des Scipionischen Heeres, obwohl bedeutend, deckten doch wahrscheinlich nicht den Verlust. Noch uebler waren in demselben Kriege Kampanien und Apulien, beides bis dahin wohlbevoelkerte Landschaften, von Freund und Feind zugerichtet worden. In Apulien fanden spaeter zwar Ackeranweisungen statt, allein die hier angelegten Kolonien wollten nicht gedeihen. Bevoelkerter blieb die schoene kampanische Ebene; doch ward die Mark von Capua und der anderen, im Hannibalischen Kriege aufgeloesten Gemeinden Staatsbesitz und waren die Inhaber derselben durchgaengig nicht Eigentuemer, sondern kleine Zeitpaechter. Endlich in dem weiten lucanischen und brettischen Gebiet ward die schon vor dem Hannibalischen Krieg sehr duenne Bevoelkerung von der ganzen Schwere des Krieges selbst und der daran sich reihenden Strafexekutionen getroffen; und auch von Rom aus geschah nicht viel, um hier den Ackerbau wieder in die Hoehe zu bringen - mit Ausnahme etwa von Valentia (Vibo, jetzt Monteleone) kam keine der dort angelegten Kolonien recht in Aufnahme. Bei aller Ungleichheit der politischen und oekonomischen Verhaeltnisse der verschiedenen Landschaften und dem verhaeltnismaessig bluehenden Zustand einzelner derselben ist im ganzen doch der Rueckgang unverkennbar, und er wird durch die unverwerflichsten Zeugnisse ueber den allgemeinen Zustand Italiens bestaetigt. Cato und Polybios stimmen darin ueberein, dass Italien am Ende des sechsten Jahrhunderts weit schwaecher als am Ende des fuenften bevoelkert und keineswegs mehr imstande war, Heermassen aufzubringen wie im Ersten Punischen Kriege. Die steigende Schwierigkeit der Aushebung, die Notwendigkeit, die Qualifikation zum Dienst in den Legionen herabzusetzen, die Klagen der Bundesgenossen ueber die Hoehe der von ihnen zu stellenden Kontingente bestaetigen diese Angaben; und was die roemische Buergerschaft anlangt, so reden die Zahlen. Sie zaehlte im Jahre 502 (252), kurz nach Regulus’ Zug nach Afrika, 298000 waffenfaehige Maenner; dreissig Jahre spaeter, kurz vor dem Anfang des Hannibalischen Krieges (534 220), war sie auf 270000 Koepfe, also um ein Zehntel, wieder zwanzig Jahre weiter, kurz vor dem Ende desselben Krieges (550 204) auf 214000 Koepfe, also um ein Viertel gesunken; und ein Menschenalter nachher, waehrend dessen keine ausserordentlichen Verluste eingetreten waren, wohl aber die Anlage besonders der grossen Buergerkolonien in der norditalischen Ebene einen fuehlbaren ausserordentlichen Zuwachs gebracht hatte, war dennoch kaum die Ziffer wieder erreicht, auf der die Buergerschaft zu Anfang dieser Periode gestanden hatte. Haetten wir aehnliche Ziffern fuer die italische Bevoelkerung ueberhaupt, so wuerden sie ohne allen Zweifel ein verhaeltnismaessig noch ansehnlicheres Defizit aufweisen. Das Sinken der Volkskraft laesst sich weniger belegen, doch ist es von landwirtschaftlichen Schriftstellern bezeugt, dass Fleisch und Milch aus der Nahrung des gemeinen Mannes mehr und mehr verschwanden. Daneben wuchs die Sklavenbevoelkerung, wie die freie sank. In Apulien, Lucanien und dem Brettierland muss schon zu Catos Zeit die Viehwirtschaft den Ackerbau ueberwogen haben; die halbwilden Hirtensklaven waren hier recht eigentlich die Herren im Hause. Apulien ward durch sie so unsicher gemacht, dass starke Besatzung dorthin gelegt werden musste; im Jahre 569 (185) wurde daselbst eine im groessten Massstab angelegte, auch mit dem Bacchanalienwesen sich verzweigende Sklavenverschwoerung entdeckt und gegen 7000 Menschen kriminell verurteilt. Aber auch in Etrurien mussten roemische Truppen gegen eine Sklavenbande marschieren (558 196, und sogar in Latium kam es vor, dass Staedte wie Setia und Praeneste Gefahr liefen, von einer Bande entlaufener Knechte ueberrumpelt zu werden (556 198). Zusehends schwand die Nation zusammen und loeste die Gemeinschaft der freien Buerger sich auf in eine Herren- und Sklavenschaft; und obwohl es zunaechst die beiden langjaehrigen Kriege mit Karthago waren, welche die Buerger- wie die Bundesgenossenschaft dezimierten und ruinierten, so haben zu dem Sinken der italischen Volkskraft und Volkszahl die roemischen Kapitalisten ohne Zweifel ebensoviel beigetragen wie Hamilkar und Hannibal. Es kann niemand sagen, ob die Regierung haette helfen koennen; aber erschreckend und beschaemend ist es, dass in den doch grossenteils wohlmeinenden und tatkraeftigen Kreisen der roemischen Aristokratie nicht einmal die Einsicht in den ganzen Ernst der Situation und die Ahnung von der ganzen Hoehe der Gefahr sich offenbart. Als eine roemische Dame vom hohen Adel, die Schwester eines der zahlreichen Buergeradmirale, die im Ersten Punischen Krieg die Flotten der Gemeinde zugrunde gerichtet hatten, eines Tages auf dem roemischen Markt ins Gedraenge geriet, sprach sie es laut vor den Umstehenden aus, dass es hohe Zeit sei, ihren Bruder wieder an die Spitze einer Flotte zu stellen und durch einen neuen Aderlass der Buergerschaft auf dem Markte Luft zu machen (508 246). So dachten und sprachen freilich die wenigsten; aber es war diese frevelhafte Rede doch nichts als der schneidende Ausdruck der straeflichen Gleichgueltigkeit, womit die gesamte hohe und reiche Welt auf die gemeine Buerger- und Bauernschaft herabsah. Man wollte nicht gerade ihr Verderben, aber man liess es geschehen; und so kam denn ueber das eben noch in maessiger und verdienter Wohlfahrt unzaehliger freier und froehlicher Menschen bluehende italische Land mit Riesenschnelle die Veroedung.

KAPITEL XIII.
Glaube und Sitte

In strenger Bedingtheit verfloss dem Roemer das Leben und je vornehmer er war, desto weniger war er ein freier Mann. Die allmaechtige Sitte bannte ihn in einen engen Kreis des Denkens und Handelns und streng und ernst oder, um die bezeichnenden lateinischen Ausdruecke zu brauchen, traurig und schwer gelebt zu haben, war sein Ruhm. Keiner hatte mehr und keiner weniger zu tun, als sein Haus in guter Zucht zu halten und in Gemeideangelegenheiten mit Tat und Rat seinen Mann zu stehen. Indem aber der einzelne nichts sein wollte noch sein konnte als ein Glied der Gemeinde, ward der Ruhm und die Macht der Gemeinde auch von jedem einzelnen Buerger als persoenlicher Besitz empfunden und ging zugleich mit dem Namen und dern Hof auf die Nachfahren ueber; und wie also ein Geschlecht nach dem anderen in die Gruft gelegt. ward und jedes folgende zu dem alten Ehrenbestande neuen Erwerb haeufte, schwoll das Gesamtgefuehl der edlen roemischen Familien zu jenem gewaltigen Buergerstolz an, dessengleichen die Erde wohl nicht wieder gesehen hat und dessen so fremd- wie grossartige Spuren, wo wir ihnen begegnen, uns gleichsam einer anderen Welt anzugehoeren scheinen. Zwar gehoerte zu dem eigentuemlichen Gepraege dieses maechtigen Buergersinnes auch dies, dass er durch die starre buergerliche Einfachheit und Gleichheit waehrend des Lebens nicht unterdrueckt, aber gezwungen ward, sich in die schweigende Brust zu verschliessen und dass er erst nach dem Tode sich aeussern durfte; dann aber trat er auch in dem Leichenbegaengnis des angesehenen Mannes mit einer sinnlichen Gewaltigkeit hervor, die mehr als jede andere Erscheinung im roemischen Leben geeignet ist, uns Spaeteren von diesem wunderbaren Roemergeist eine Ahnung zu geben. Es war ein seltsamer Zug, dem beizuwohnen die Buergerschaft geladen ward durch den Ruf des Weibels der Gemeinde: “Jener Wehrmann ist Todes verblichen; wer da kann, der komme, dem Lucius Aemilius das Geleite zu geben; er wird weggetragen aus seinem Hause”. Es eroeffneten ihn die Scharen der Klageweiber, der Musikanten und der Taenzer, von welchen letzteren einer in Kleidung und Maske als des Verstorbenen Konterfei erschien, auch wohl gestikulierend und agierend den wohlbekannten Mann noch einmal der Menge vergegenwaertigte. Sodann folgte der grossartigste und eigentuemlichste Teil dieser Feierlichkeit, die Ahnenprozession, gegen die alles uebrige Gepraenge so verschwand, dass wahrhaft vornehme roemische Maenner wohl ihren Erben vorschrieben, die Leichenfeier lediglich darauf zu beschraenken. Es ist schon frueher gesagt worden, dass von denjenigen Ahnen, die die kurulische Aedilitaet oder ein hoeheres ordentliches Amt bekleidet hatten, die in Wachs getriebenen und bemalten Gesichtsmasken, soweit moeglich nach dem Leben gefertigt, aber auch fuer die fruehere Zeit bis in und ueber die der Koenige hinauf nicht mangelnd, an den Waenden des Familiensaales in hoelzernen Schreinen aufgestellt zu werden pflegten und als der hoechste Schmuck des Hauses galten. Wenn ein Todesfall in der Familie eintrat, so wurden mit diesen Gesichtsmasken und der entsprechenden Amtstracht geeignete Leute, namentlich Schauspieler, fuer das Leichenbegaengnis staffiert, so dass die Vorfahren, jeder in dem bei Lebzeiten von ihm gefuehrten vornehmsten Schmuck, der Triumphator im goldgestickten, der Zensor im purpurnen, der Konsul im purpurgesaeumten Mantel, mit ihren Liktoren und den sonstigen Abzeichen ihres Amtes, alle zu Wagen dem Toten das letzte Geleite gaben. Auf der mit schweren purpurnen und goldgestickten Decken und feinen Leintuechern ueberspreiteten Bahre lag dieser selbst, gleichfalls in dem vollen Schmuck des hoechsten von ihm bekleideten Amtes und umgeben von den Ruestungen der von ihm erlegten Feinde und den in Scherz und Ernst ihm gewonnenen Kraenzen. Hinter der Bahre kamen die Leidtragenden, alle in schwarzem Gewande und ohne Schmuck, die Soehne des Verstorbenen mit verhuelltem Haupt, die Toechter ohne Schleier, die Verwandter. und Geschlechtsgenossen, die Freunde, Klienten: und Freigelassenen. So ging der Zug auf den Markt. Hier wurde die Leiche in die Hoehe gerichtet; die Ahnen stiegen von den Wagen herab und liessen auf den kurulischen Stuehlen sich nieder, und des verstorbenen Sohn oder der naechste Geschlechtsgenosse betrat die Rednerbuehne, um in schlichter Aufzaehlung die Namen und Taten eines jeden der im Kreise herumsitzenden Maenner und zuletzt die des juengst Verstorbenen der versammelten Menge zu verlautbaren.