Auf allem diesem aber beruht die Dauer der roemischen Vermoegen, die vielleicht noch merkwuerdiger ist als deren Groesse. Die frueher hervorgehobene, in dieser Art vielleicht einzige Erscheinung, dass der Bestand der grossen Geschlechter durch mehrere Jahrhunderte sich fast gleich bleibt, findet hier, in den einigermassen engen, aber soliden Grundsaetzen der kaufmaennischen Vermoegensverwaltung ihre Erklaerung.

Bei der einseitigen Hervorhebung des Kapitals in der roemischen Oekonomie konnten die von der reinen Kapitalistenwirtschaft unzertrennlichen Uebelstaende nicht ausbleiben. Die buergerliche Gleichheit, welche bereits durch das Emporkommen des regierenden Herrenstandes eine toedliche Wunde empfangen hatte, erlitt einen gleich schweren Schlag durch die scharf und immer schaerfer sich zeichnende soziale Abgrenzung der Reichen und der Armen. Fuer die Scheidung nach unten hin ist nichts folgenreicher geworden als der schon erwaehnte, anscheinend gleichgueltige, in der Tat einen Abgrund von Kapitalistenuebermut und Kapitalistenfrevel in sich schliessende Satz, dass es schimpflich sei, fuer die Arbeit Geld zu nehmen - es zog sich damit die Scheidewand nicht bloss zwischen dem gemeinen Tageloehner und Handwerker und dem respektablen Guts- und Fabrikbesitzer, sondern ebenso auch zwischen dem Soldaten und Unteroffizier und dem Kriegstribun, zwischen dem Schreiber und Boten und dem Beamten. Nach oben hin zog eine aehnliche Schranke das von Gaius Flaminius veranlasste Claudische Gesetz (kurz vor 536 218), welches Senatoren und Senatorensoehnen untersagte, Seeschiffe ausser zum Transport des Ertrags ihrer Landgueter zu besitzen und wahrscheinlich auch sich bei den oeffentlichen Lizitationen zu beteiligen, ueberhaupt ihnen alles das zu betreiben verbot, was die Roemer unter “Spekulation” (quaestus) verstanden ^17. Zwar ward diese Bestimmung nicht von den Senatoren hervorgerufen, sondern war ein Werk der demokratischen Opposition, welche damit zunaechst wohl nur den Uebelstand beseitigen wollte, dass Regierungsmitglieder mit der Regierung selbst Geschaefte machten; es kann auch sein, dass die Kapitalisten hier schon, wie spaeter so oft, mit der demokratischen Partei gemeinschaftliche Sache gemacht und die Gelegenheit wahrgenommen haben, durch den Ausschluss der Senatoren die Konkurrenz zu vermindern. Jener Zweck ward natuerlich nur sehr unvollkommen erreicht, da das Assoziationswesen den Senatoren Wege genug eroeffnete, im stillen weiter zu spekulieren; aber wohl hat dieser Volksschluss eine gesetzliche Grenze zwischen den nicht oder doch nicht offen spekulierenden und den spekulierenden Vornehmen gezogen und der zunaechst politischen eine reine Finanzaristokratie an die Seite gestellt, den spaeter so genannten Ritterstand, dessen Rivalitaeten mit dem Herrenstand die Geschichte des folgenden Jahrhunderts erfuellen.

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^17 Liv. 21, 63 (vgl. Cic. Verr. 5, 18, 45) spricht nur von der Verordnung ueber die Seeschiffe; aber dass auch die Staatsentreprisen (redemptiones) dem Senator gesetzlich untersagt waren, sagen Asconius (tog. cand. p. 94 Orelli) und Dio Cassius (55, 10, 5), und da nach Livius “jede Spekulation fuer den Senator unschicklich gefunden ward”, so hat das Claudische Gesetz wahrscheinlich weiter gereicht.

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Eine weitere Folge der einseitigen Kapitalmacht war das unverhaeltnismaessige Hervortreten eben der sterilsten und fuer die Volkswirtschaft im ganzen und grossen am wenigsten produktiven Verkehrszweige. Die Industrie, die in erster Stelle haette erscheinen sollen, stand vielmehr an der letzten. Der Handel bluehte; aber er war durchgaengig passiv. Nicht einmal an der Nordgrenze scheint man imstande gewesen zu sein, fuer die Sklaven, welche aus den keltischen und wohl auch schon aus den deutschen Laendern nach Ariminum und den anderen norditalischen Maerkten stroemten, mit Waren Deckung zu geben; wenigstens wurde schon 523 (231) die Ausfuhr des Silbergeldes in das Keltenland von der roemischen Regierung untersagt. In dem Verkehr nun gar mit Griechenland, Syrien, Aegypten, Kyrene, Karthago musste die Bilanz notwendig zum Nachteil Italiens sich stellen. Rom fing an, die Hauptstadt der Mittelmeerstaaten und Italien Roms Weichbild zu werden; mehr wollte man eben auch nicht sein und liess den Passivhandel, wie jede Stadt, die nichts weiter als Hauptstadt ist, notwendig ihn fuehrt, mit opulenter Gleichgueltigkeit sich gefallen - besass man doch Geld genug, um damit alles zu bezahlen, was man brauchte und nicht brauchte. Dagegen die unproduktivsten aller Geschaefte, der Geldhandel und das Hebungswesen, waren der rechte Sitz und die feste Burg der roemischen Oekonomie. Was endlich in dieser noch an Elementen zur Emporbringung eines wohlhabenden Mittel- und auskoemmlichen Kleinstandes enthalten war, verkuemmerte unter dem unseligen Sklavenbetrieb oder steuerte im besten Fall zur Vermehrung des leidigen Freigelassenenstandes bei.

Aber vor allem zehrte die tiefe Unsittlichkeit, welche der reinen Kapitalwirtschaft inwohnt, an dem Marke der Gesellschaft und des Gemeinwesens und ersetzte die Menschen- und die Vaterlandsliebe durch den unbedingten Egoismus. Der bessere Teil der Nation empfand es sehr lebendig, welche Saat des Verderbens in jenem Spekulantentreiben lag; und vor allem richteten sich der instinktmaessige Hass des grossen Haufens wie die Abneigung des wohlgesinnten Staatsmanns gegen das seit langem von den Gesetzen verfolgte und dem Buchstaben des Rechtes nach immer noch verpoente gewerbsmaessige Leihgeschaeft. Es heisst in einem Lustspiel dieser Zeit:

Wahrhaftig gleich eracht’ ich ganz die Kuppler und euch Wuchrer;

Wenn jene feilstehn insgeheim, tut ihr’s auf offnem Markte.

Mit Kneipen die, mit Zinsen ihr, schindet die Leut’ ihr beide.