Aber in solchen Zeiten hat die Vernunft von vornherein gegen die Unvernunft verlorenes Spiel. Die Regierung schritt freilich ein; die frommen Preller wurden polizeilich gestraft und ausgewiesen, jede auslaendische nicht besonders konzessionierte Gottesverehrung untersagt, selbst die Befragung des verhaeltnismaessig unschuldigen Spruchorakels in Praeneste noch 512 (242) von Amts wegen verhindert und, wie schon gesagt ward, das Muckerwesen streng verfolgt. Aber wenn die Koepfe einmal gruendlich verrueckt sind, so setzt auch der hoehere Befehl sie nicht wieder in die Richte. Wieviel die Regierung dennoch nachgeben musste oder wenigstens nachgab, geht gleichfalls aus dem Gesagten hervor. Die roemische Sitte, die etruskischen Weisen in vorkommenden Faellen von Staats wegen zu befragen und deshalb auch auf die Fortpflanzung der etruskischen Wissenschaft in den vornehmen etruskischen Familien von Regierungs wegen hinzuwirken, sowie die Gestattung des nicht unsittlichen und auf die Frauen beschraenkten Geheimdienstes der Demeter moegen wohl noch der aelteren, unschuldigen und verhaeltnismaessig gleichgueltigen Uebernahme auslaendischer Satzungen beizuzaehlen sein. Aber die Zulassung des Goettermutterdienstes ist ein arges Zeichen davon, wie schwach dem neuen Aberglauben gegenueber sich die Regierung fuehlte, vielleicht auch davon, wie tief er in sie selber eingedrungen war; und ebenso ist es entweder eine unverzeihliche Nachlaessigkeit oder etwas noch Schlimmeres, dass gegen eine Wirtschaft, wie die Bacchanalien waren, erst so spaet und auch da noch auf eine zufaellige Anzeige hin von den Behoerden eingeschritten ward.

Wie nach der Vorstellung der achtbaren Buergerschaft dieser Zeit das roemische Privatleben beschaffen sein sollte, laesst sich im wesentlichen abnehmen aus dem Bilde, das uns von dem des aelteren Cato ueberliefert worden ist. Wie taetig Cato als Staatsmann, Sachwalter, Schriftsteller und Spekulant auch war, so war und blieb das Familienleben der Mittelpunkt seiner Existenz - besser ein guter Ehemann sein, meinte er, als ein grosser Senator. Die haeusliche Zucht war streng. Die Dienerschaft durfte nicht ohne Befehl das Haus verlassen noch ueber die haeuslichen Vorgaenge mit Fremden schwatzen. Schwerere Strafen wurden nicht mutwillig auferlegt, sondern nach einer gleichsam gerichtlichen Verhandlung zuerkannt und vollzogen; wie scharf es dabei herging, kann man daraus abnehmen, dass einer seiner Sklaven wegen eines ohne Auftrag von ihm abgeschlossenen und dem Herrn zu Ohren gekommenen Kaufhandels sich erhing. Wegen leichter Vergehen, zum Beispiel bei Beschickung der Tafel vorgekommener Versehen, pflegte der Konsular dem Fehlbaren die verwirkten Hiebe nach Tische eigenhaendig mit dem Riemen aufzuzaehlen. Nicht minder streng hielt er Frau und Kinder in Zucht, aber in anderer Art; denn an die erwachsenen Kinder und an die Frau Hand anzulegen wie an die Sklaven, erklaerte er fuer suendhaft. Bei der Wahl der Frau missbilligte er die Geldheiraten und empfahl, auf gute Herkunft zu sehen, heiratete uebrigens selbst im Alter die Tochter eines seiner armen Klienten. Uebrigens nahm er es mit der Enthaltsamkeit auf Seiten des Mannes so, wie man es damit ueberall in Sklavenlaendern nimmt; auch galt ihm die Ehefrau durchaus nur als ein notwendiges Uebel. Seine Schriften fliessen ueber von Scheltreden gegen das schwatzhafte, putzsuechtige, unregierliche schoene Geschlecht; “ueberlaestig und hoffaertig sind die Frauen alle” - meinte der alte Herr - und “waeren die Menschen der Weiber los, so moechte unser Leben wohl minder gottlos sein”. Dagegen war die Erziehung der ehelichen Kinder ihm Herzens- und Ehrensache und die Frau in seinen Augen eigentlich nur der Kinder wegen da. Sie naehrte in der Regel selbst, und wenn sie ihre Kinder an der Brust von Sklavinnen saugen liess, so legte sie dafuer auch wohl selbst deren Kinder an die eigene Brust - einer der wenigen Zuege, worin das Bestreben hervortritt, durch menschliche Beziehungen, Muttergemeinschaft und Milchbruederschaft die Institution der Sklaverei zu mildern. Bei dem Waschen und Wickeln der Kinder war der alte Feldherr, wenn irgend moeglich, selber zugegen. Mit Ehrfurcht wachte er ueber die kindliche Unschuld; wie in Gegenwart der vestalischen Jungfrauen, versichert er, habe er in Gegenwart seiner Kinder sich gehuetet, ein schaendliches Wort in den Mund zu nehmen und nie vor den Augen seiner Tochter die Mutter umfasst, ausser wenn diese bei einem Gewitter in Angst geraten sei. Die Erziehung seines Sohnes ist wohl der schoenste Teil seiner mannigfaltigen und vielfach ehrenwerten Taetigkeit. Seinem Grundsatz getreu, dass der rotbackige Bube besser tauge als der blasse, leitete der alte Soldat seinen Knaben selbst zu allen Leibesuebungen an und lehrte ihn ringen, reiten, schwimmen und fechten und Hitze und Frost ertragen. Aber er empfand auch sehr richtig, dass die Zeit vorbei war, wo der Roemer damit auskam, ein tuechtiger Bauer und Soldat zu sein, und ebenso den nachteiligen Einfluss, den es auf das Gemuet des Knaben haben musste, wenn er in dem Lehrer, der ihn gescholten und gestraft und ihm Ehrerbietung abgewonnen hatte, spaeterhin einen Sklaven erkannte. Darum lehrte er selbst den Knaben, was der Roemer zu lernen pflegte, lesen und schreiben und das Landrecht kennen; ja er arbeitete noch in spaeten Jahren sich in die allgemeine Bildung der Hellenen soweit hinein, dass er imstande war, das, was er daraus dem Roemer brauchbar erachtete, seinem Sohn in der Muttersprache zu ueberliefern. Auch seine ganze Schriftstellerei war zunaechst auf den Sohn berechnet, und sein Geschichtswerk schrieb er fuer diesen mit grossen deutlichen Buchstaben eigenhaendig ab. Er lebte schlicht und sparsam. Seine strenge Wirtschaftlichkeit litt keine Luxusausgaben. Kein Sklave durfte ihn mehr kosten als 1500 (460 Taler), kein Kleid mehr als 100 Denare (30 Taler); in seinem Haus sah man keinen Teppich und lange Zeit an den Zimmerwaenden keine Tuenche. Fuer gewoehnlich ass und trank er dieselbe Kost mit seinem Gesinde und litt nicht, dass die Mahlzeit ueber 30 Asse (21 Groschen) an baren Auslagen zu stehen kam; im Kriege war sogar der Wein durchgaengig von seinem Tisch verbannt und trank er Wasser oder nach Umstaenden Wasser mit Essig gemischt. Dagegen war er kein Feind von Gastereien; sowohl mit seiner Klubgesellschaft in der Stadt als auch auf dem Lande mit seinen Gutsnachbarn sass er gern und lange bei Tafel, und wie seine mannigfaltige Erfahrung und sein schlagfertiger Witz ihn zu einem beliebten Gesellschafter machten, so verschmaehte er auch weder die Wuerfel noch die Flasche, teilte sogar in seinem Wirtschaftsbuch unter anderen Rezepten ein erprobtes Hausmittel mit fuer den Fall, dass man eine ungewoehnlich starke Mahlzeit und einen allzutiefen Trunk getan. Sein ganzes Sein bis ins hoechste Alter hinauf war Taetigkeit. Jeder Augenblick war eingeteilt und ausgefuellt, und jeden Abend pflegte er bei sich zu rekapitulieren, was er den Tag ueber gehoert, gesagt und getan hatte. So blieb denn Zeit fuer die eigenen Geschaefte wie fuer die der Bekannten und der Gemeinde und nicht minder fuer Gespraech und Vergnuegen; alles ward rasch und ohne viel Reden abgetan, und in echtem Taetigkeitsinn war ihm nichts so verhasst als die Vielgeschaeftigkeit und die Wichtigtuerei mit Kleinigkeiten.

So lebte der Mann, der den Zeitgenossen und den Nachkommen als der rechte roemische Musterbuerger galt und in dem, gegenueber dem griechischen Muessiggang und der griechischen Sittenlosigkeit, die roemische, allerdings etwas grobdraehtige Taetigkeit und Bravheit gleichsam verkoerpert erschienen - wie denn ein spaeter roemischer Dichter sagt:

Nichts ist an der fremden Sitt’ als tausendfache Schwindelei;

Besser als der roemische Buerger fuehrt sich keiner auf der Welt;

Mehr als hundert Sokratesse gilt der eine Cato mir.

Solche Urteile wird die Geschichte nicht unbedingt sich aneignen; aber wer die Revolution ins Auge fasst, welche der entartete Hellenismus dieser Zeit in dem Leben und Denken der Roemer vollzog, wird geneigt sein, die Verurteilung der fremden Sitte eher zu schaerfen als zu mildern.

Die Bande der Familie lockerten sich mit grauenvoller Geschwindigkeit. Pestartig griff die Grisetten- und Buhlknabenwirtschaft um sich, und wie die Verhaeltnisse lagen, war es nicht einmal moeglich, gesetzlich dagegen. etwas Wesentliches zu tun - die hohe Steuer, welche Cato als Zensor (570 184) auf diese abscheulichste Gattung der Luxussklaven legte, wollte nicht viel bedeuten und ging ueberdies ein paar Jahre darauf mit der Vermoegenssteuer ueberhaupt tatsaechlich ein. Die Ehelosigkeit, ueber die schon zum Beispiel im Jahre 520 (234) schwere Klage gefuehrt ward, und die Ehescheidungen nahmen natuerlich im Verhaeltnis zu. Im Schosse der vornehmsten Familien kamen grauenvolle Verbrechen vor, wie zum Beispiel der Konsul Gaius Calpurnius Piso von seiner Gemahlin und seinem Stiefsohn vergiftet ward, um eine Nachwahl zum Konsulat herbeizufuehren und dadurch dem letzeren das hoechste Amt zu verschaffen, was auch gelang (574 180). Es beginnt ferner die Emanzipation der Frauen. Nach alter Sitte stand die verheiratete Frau von Rechts wegen unter der eheherrlichen, mit der vaeterlichen gleichstehenden Gewalt, die unverheiratete unter der Vormundschaft ihrer naechsten maennlichen Agnaten, die der vaeterlichen Gewalt wenig nachgab; eigenes Vermoegen hatte die Ehefrau nicht, die vaterlose Jungfrau und die Witwe wenigstens nicht dessen Verwaltung. Aber jetzt fingen die Frauen an, nach vermoegensrechtlicher Selbstaendigkeit zu streben und teils auf Advokatenschleichwegen, namentlich durch Scheinehen, sich der agnatischen Vormundschaft entledigend die Verwaltung ihres Vermoegens selbst in die Hand zu nehmen, teils bei der Verheiratung sich auf nicht viel bessere Weise der nach der Strenge des Rechts notwendigen eheherrlichen Gewalt zu entziehen. Die Masse von Kapital, die in den Haenden der Frauen sich zusammenfand, schien den Staatsmaennern der Zeit so bedenklich, dass man zu dem exorbitanten Mittel griff, die testamentarische Erbeseinsetzung der Frauen gesetzlich zu untersagen (585 169), ja sogar durch eine hoechst willkuerliche Praxis auch die ohne Testament auf Frauen fallenden Kollateralerbschaften denselben groesstenteils zu entziehen. Ebenso wurden die Familiengerichte ueber die Frau, die an jene eheherrliche und vormundschaftliche Gewalt anknuepften, praktisch mehr und mehr zur Antiquitaet. Aber auch in oeffentlichen Dingen fingen die Frauen schon an, einen Willen zu haben und gelegentlich, wie Cato meinte, “die Herrscher der Welt zu beherrschen”; in der Buergerschaftsversammlung war ihr Einfluss zu spueren, ja es erhoben sich bereits in den Provinzen Statuen roemischer Damen.

Die Ueppigkeit stieg in Tracht, Schmuck und Geraet, in den Bauten und in der Tafel; namentlich seit der Expedition nach Kleinasien im Jahre 564 (190) trug der asiatisch-hellenische Luxus, wie er in Ephesos und Alexandreia herrschte, sein leeres Raffinement und seine geld-, tag- und freudenverderbende Kleinkraemerei ueber nach Rom. Auch hier waren die Frauen voran; sie setzten es trotz Catos eifrigem Schelten durch, dass der bald nach der Schlacht von Cannae (539 215) gefasste Buergerschaftsbeschluss, welcher ihnen den Goldschmuck, die bunten Gewaender und die Wagen untersagte, nach dem Frieden mit Karthago (559 195) wieder aufgehoben ward; ihrem eifrigen Gegner blieb nichts uebrig, als auf diese Artikel eine hohe Steuer zu legen (570 184). Eine Masse neuer und groesstenteils frivoler Gegenstaende, zierlich figuriertes Silbergeschirr, Tafelsofas mit Bronzebeschlag, die sogenannten attalischen Gewaender und Teppiche von schwerem Goldbrokat fanden jetzt ihren Weg nach Rom. Vor allem war es die Tafel, um die dieser neue Luxus sich drehte. Bisher hatte man ohne Ausnahme nur einmal am Tage warm gegessen; jetzt wurden auch bei dem zweiten Fruehstueck (prandium) nicht selten warme Speisen aufgetragen, und fuer die Hauptmahlzeit reichten die bisherigen zwei Gaenge nicht mehr aus. Bisher hatten die Frauen im Hause das Brotbacken und die Kueche selber beschafft und nur bei Gastereien hatte man einen Koch von Profession besonders gedungen, der dann Speisen wie Gebaeck gleichmaessig besorgte. Jetzt dagegen begann die wissenschaftliche Kochkunst. In den guten Haeusern ward ein eigener Koch gehalten. Die Arbeitsteilung ward notwendig, und aus dem Kuechenhandwerk zweigte das des Brot- und Kuchenbackens sich ab - um 583 (171) entstanden die ersten Baeckerlaeden in Rom. Gedichte ueber die Kunst, gut zu essen, mit langen Verzeichnissen der essenswertesten Seefische und Meerfruechte fanden ihr Publikum; und es blieb nicht bei der Theorie. Auslaendische Delikatessen, pontische Sardellen, griechischer Wein fingen an, in Rom geschaetzt zu werden, und Catos Rezept, dem gewoehnlichen Landwein mittels Salzlake den Geschmack des koischen zu geben, wird den roemischen Weinhaendlern schwerlich erheblichen Abbruch getan haben. Das alte ehrbare Singen und Sagen der Gaeste und ihrer Knaben wurde verdraengt durch die asiatischen Harfenistinnen. Bis dahin hatte man in Rom wohl bei der Mahlzeit tapfer getrunken, aber eigentliche Trinkgelage nicht gekannt; jetzt kam das foermliche Kneipen in Schwung, wobei der Wein wenig oder gar nicht gemischt und aus grossen Bechern getrunken ward und das Vortrinken mit obligater Nachfolge regierte, das “griechisch Trinken” (Graeco more bibere) oder “griechen” (pergraecari, congraecare), wie die Roemer es nennen. Im Gefolge dieser Zechwirtschaft nahm das Wuerfelspiel, das freilich bei den Roemern laengst ueblich war, solche Verhaeltnisse an, dass die Gesetzgebung es noetig fand, dagegen einzuschreiten. Die Arbeitsscheu und das Herumlungern griffen zusehends um sich ^2. Cato schlug vor, den Markt mit spitzen Steinen pflastern zu lassen, um den Tagedieben das Handwerk zu legen; man lachte ueber den Spass und kam der Lust zu lottern und zu gaffen von allen Seher. her entgegen. Der erschreckenden Ausdehnung der Volkslustbarkeiten waehrend dieser Epoche wurde bereits gedacht. Zu Anfang derselben ward, abgesehen von einigen unbedeutenden, mehr den religioesen Zeremonien beizuzaehlenden Wettrennen und Wettfahrten, nur im Monat September ein einziges allgemeines Volksfest von viertaegiger Dauer und mit einem fest bestimmten Kostenmaximum abgehalten; am Schlusse derselben hatte dieses Volksfest wenigstens schon sechstaegige Dauer und wurden ueberdies daneben zu Anfang April das Fest der Goettermutter oder die sogenannten megalensischen, gegen Ende April das Ceres- und das Flora-, im Juni das Apollo-, im November das Plebejerfest und wahrscheinlich alle diese bereits mehrtaegig gefeiert. Dazu kamen die zahlreichen Instaurationen, bei denen die fromme Skrupulositaet vermutlich oft bloss als Vorwand diente, und die unaufhoerlichen ausserordentlichen Volksfeste, unter denen die schon erwaehnten Schmaeuse von den Geloebniszehnten (2., 391), die Goetterschmaeuse, die Triumphal- und die Leichenfeste und vor allem die Festlichkeiten hervortreten, welche nach dem Abschluss eines der laengeren, durch die etruskisch-roemische Religion abgegrenzten Zeitraeume, der sogenannten Saecula, zuerst im Jahre 505 (249), gefeiert wurden. Gleichzeitig mehrten sich die Hausfeste. Waehrend des Zweiten Punischen Krieges kamen unter den Vornehmen die schon erwaehnten Schmausereien an dem Einzugstag der Goettermutter auf (seit 550 204), unter den geringeren Leuten die aehnlichen Saturnalien (seit 537 217); beide unter dem Einfluss der fortan festverbuendeten Gewalten des fremden Pfaffen und des fremden Kochs. Man war ganz nahe an dem idealen Zustand, dass jeder Tagedieb wusste, wo er jeden Tag verderben konnte; und das in einer Gemeinde, wo sonst fuer jeden einzelnen wie fuer alle zusammen die Taetigkeit Lebenszweck und das muessige Geniefeen von der Sitte wie vom Gesetz geaechtet gewesen war! Dabei machten innerhalb dieser Festlichkeiten die schlechten und demoralisierenden Elemente mehr und mehr sich geltend. Den Glanz- und Schlusspunkt der Volksfeste bildeten freilich nach wie vor noch die Wettfahrten; und ein Dichter dieser Zeit schildert sehr anschaulich die Spannung, womit die Augen der Menge an dem Konsul hingen, wenn er den Wagen das Zeichen zum Abfahren zu geben im Begriff war. Aber die bisherigen Lustbarkeiten genuegten doch schon nicht mehr; man verlangte nach neuen und mannigfaltigeren. Neben den einheimischen Ringern und Kaempfern treten jetzt (zuerst 568 186) auch griechische Athleten auf. Von den dramatischen Auffuehrungen wird spaeter die Rede sein; es war wohl auch ein Gewinn von zweifelhaftem Wert, aber doch auf jeden Fall der beste bei dieser Gelegenheit gemachte Erwerb, dass die griechische Komoedie und Tragoedie nach Rom verpflanzt ward. Den Spass, Hasen und Fuechse vor dem Publikum laufen und hetzen zu lassen, mochte man schon lange sich gemacht haben; jetzt wurden aus diesen unschuldigen Jagden foermliche Tierhetzen, und die wilden Bestien Afrikas, Loewen und Panther, wurden (zuerst nachweislich 568 186) mit grossen Kosten nach Rom transportiert, um toetend oder sterbend den hauptstaedtischen Gaffern zur Augenweide zu dienen. Die noch abscheulicheren Fechterspiele, wie sie in Etrurien und Kampanien gangbar waren, fanden jetzt auch in Rom Eingang; zuerst im Jahre 490 (264) wurde auf dem roemischen Markt Menschenblut zum Spasse vergossen. Natuerlich trafen diese entsittlichenden Belustigungen auch auf strengen Tadel; der Konsul des Jahres 476 (268), Publius Sempronius Sophus, sandte seiner Frau den Scheidebrief zu, weil sie einem Leichenspiel beigewohnt hatte; die Regierung setzte es durch, dass die Ueberfuehrung der auslaendischen Bestien nach Rom durch Buergerbeschluss untersagt ward und hielt mit Strenge darauf, dass bei den Gemeindefesten keine Gladiatoren erschienen. Allein auch hier fehlte ihr doch sei es die rechte Macht oder die rechte Energie; es gelang zwar, wie es scheint, die Tierhetzen niederzuhalten, aber das Auftreten von Fechterpaaren bei Privatfesten, namentlich bei Leichenfeiern, ward nicht unterdrueckt. Noch weniger war es zu verhindern, dass das Publikum dem Tragoeden den Komoedianten, dem Komoedianten den Seiltaenzer, dem Seiltaenzer den Fechter vorzog und die Schaubuehne sich mit Vorliebe in dem Schmutze des hellenischen Lebens herumtrieb. Was von bildenden Elementen in den szenischen und musischen Spielen enthalten war, gab man von vornherein preis; die Absicht der roemischen Festgeber ging ganz und gar nicht darauf, durch die Macht der Poesie die gesamte Zuschauerschaft wenn auch nur voruebergehend auf die Hoehe der Empfindung der Besten zu erheben, wie es die griechische Buehne in ihrer Bluetezeit tat, oder einem ausgewaehlten Kreise einen Kunstgenuss zu bereiten, wie unsere Theater es versuchen. Wie in Rom Direktion und Zuschauer beschaffen waren, zeigt der Auftritt bei den Triumphalspielen 587 (167), wo die ersten griechischen Floetenspieler, da sie mit ihren Melodien durchfielen, vom Regisseur angewiesen wurden, statt zu musizieren miteinander zu boxen, worauf denn der Jubel kein Ende nehmen wollte.

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