Rom war in fürchterlicher Gärung. Drusus’ Angriff auf die Rittergerichte und sein durch die Ritterpartei bewirkter jäher Sturz, sodann der zweischneidige Varische Prozeßkrieg hatten die bitterste Zwietracht gesät zwischen Aristokratie und Bourgeoisie sowie zwischen den Gemäßigten und den Ultras. Die Ereignisse hatten der Partei der Nachgiebigkeit vollständig recht gegeben: was sie beantragt hatte, freiwillig zu verschenken, das hatte man mehr als halb gezwungen zugestehen müssen; allein die Art, wie dies Zugeständnis erfolgt war, trug eben wie die frühere Weigerung den Charakter des eigensinnigen und kurzsichtigen Neides. Statt allen italischen Gemeinden das gleiche Recht zu gewähren, hatte man die Zurücksetzung nur anders formuliert. Man hatte eine große Anzahl italischer Gemeinden in den römischen Bürgerverband aufgenommen, aber was man verlieh, wieder mit einem ehrenrührigen Makel behaftet, die Neu- neben die Altbürger ungefähr wie die Freigelassenen neben die Freigeborenen gestellt. Man hatte die Gemeinden zwischen dem Po und den Alpen durch das Zugeständnis des latinischen Rechts mehr gereizt als befriedigt. Man hatte endlich einem ansehnlichen und nicht dem schlechtesten Teil der Italiker, sämtlichen wieder unterworfenen insurgierten Gemeinden, nicht bloß das Bürgerrecht vorenthalten, sondern sogar ihre ehemaligen, durch den Aufstand vernichteten Verträge ihnen nicht wieder rechtlich verbrieft, höchstens im Gnadenweg und auf beliebigen Widerruf dieselben erneuert ^10. Die Zurücksetzung im Stimmrecht verletzte um so tiefer, als sie bei der damaligen Beschaffenheit der Komitien politisch sinnlos war und die scheinheilige Fürsorge der Regierung für die unbefleckte Reinheit der Wählerschaft jedem Unbefangenen lächerlich erscheinen mußte; all jene Beschränkungen aber waren insofern gefährlich, als sie jeden Demagogen dazu einluden, durch Aufnahme der mehr oder minder gerechten Forderungen der Neubürger sowohl wie der vom Bürgerrecht ausgeschlossenen Italiker seine anderweitigen Zwecke durchzusetzen. Wenn somit die heller sehende Aristokratie diese halben und mißgünstigen Konzessionen ebenso unzulänglich finden mußte wie die Neubürger und die Ausgeschlossenen selbst, so vermißte sie ferner schmerzlich in ihren Reihen die zahlreichen und vorzüglichen Männer, die die Varische Hochverratskommission ins Elend gesandt hatte und die zurückzurufen deswegen nur noch schwieriger war, weil sie nicht durch Volks-, sondern durch Geschworenengerichte verurteilt worden waren; denn sowenig man Bedenken trug, einen Volksschluß auch richterlicher Natur durch einen zweiten zu kassieren, so erschien doch die Kassation eines Geschworenenverdikts durch das Volk eben der besseren Aristokratie als ein sehr gefährliches Beispiel. So waren weder die Ultras noch die Gemäßigten mit dem Ausgang der italischen Krise zufrieden. Aber von noch tieferem Grolle schwoll das Herz des alten Mannes, der mit erfrischten Hoffnungen in den Italischen Krieg gezogen und daraus unfreiwillig zurückgekommen war, mit dem Bewußtsein, neue Dienste geleistet und dafür neue schwerste Kränkungen empfangen zu haben, mit dem bitteren Gefühle, von den Feinden nicht mehr gefürchtet, sondern geringgeschätzt zu werden, mit jenem Wurm der Rache im Herzen, der sich aufnährt an seinem eigenen Gifte. Auch von ihm galt, was von den Neubürgern und den Ausgeschlossenen: unfähig und unbehilflich wie er sich erwiesen hatte, war doch sein populärer Name in der Hand eines Demagogen ein furchtbares Werkzeug.

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^10 Dediticiis, sagt Licinianus (p. 15) unter dem Jahre 667 (87), omnibus [ci]vita[sJ data; qui polliciti mult[aJ milia militum vix XV … cobortes miserunt worin der Livianische Bericht (ep. 80: Italicis populis a senatu civltas data est) in teilweise schärferer Fassung wiedererscheint. Dediticii sind nach römischem Staatsrecht diejenigen peregrinischen Freien (Gaius inst. 13-15, 25; Ulp. 20, 14; 22, 2), die den Römern untertan geworden und zu keinem Bündnis zugelassen worden sind. Sie behalten nicht bloß Leben, Freiheit und Eigentum, sondern können auch in Gemeinden mit eigener Verfassung konstituiert sein. Απόλιδες, nullius certae civitatis cives (Ulp. 20, 14; vgl. Dig. 48, 19, 17, 1), sind nur die durch rechtliche Fiktion den dediticii gleichgestellten Freigelassenen (ii qui dediticiorum numero sunt, nur mißbräuchlich und bei besseren Schriftstellern selten geradezu dediticii genannt: Gaius inst. 1, 12; Ulp. 1, 14; Paul. 4, 12, 6) ebenso wie die verwandten liberti Latini Juniani. Aber die dediticii sind dennoch dem römischen Staate gegenüber insofern rechtlos, als nach römischem Staatsrecht jede Dedition notwendig unbedingt ist (Polyb. 21,1; vgl. 20, 9 u.10; 36, 2) und alle ihnen ausdrücklich oder stillschweigend zugestandenen Rechte nur precario, also auf beliebigen Widerruf zugestanden werden (App. Hisp. 44), der römische Staat also, was er auch gleich oder später über seine Deditizier verhängen mag, niemals gegen sie eine Rechtsverletzung begehen kann. Diese Rechtlosigkeit hört erst auf durch Abschließung eines Bündnisvertrages (Liv. 34, 57). Darum erscheinen deditio und foedus als staatsrechtlich sich ausschließende Gegenstände (Liv. 4, 30; 28, 34; Cod. Theod. 7, 13, 16 und dazu Gothofr.), und nichts anderes ist auch der den Juristen geläufige Gegensatz der Quasideditizier und der Quasilatiner, denn die Latiner sind eben die Föderierten im eminenten Sinn (Cic. Balb. 24, 54).

Nach dem älteren Staatsrecht gab es, mit Ausnahme der nicht zahlreichen, infolge des Hannibalischen Krieges ihrer Verträge verlustig erklärten Gemeinden, keine italischen Deditizier; noch in dem Plautischen Gesetz von 664/65 (90/89) schloß die Bezeichnung: qui foederatis civitatibus adscripti fuerunt (Cic. Arch. 4, 7) wesentlich alle Italiker ein. Da nun aber unter den dediticii, die 667 (87) nachträglich das Bürgerrecht empfingen, doch nicht füglich bloß die Brettier und Picenter verstanden sein können, so wird man annehmen dürfen, daß alle Insurgenten, soweit sie die Waffen niedergelegt und nicht nach dem Plautisch-Papirischen Gesetz das Bürgerrecht erworben hatten, als Deditizier behandelt oder, was dasselbe ist, daß ihre durch die Insurrektion von selbst kassierten Verträge (darum qui foederati fuerunt in der angeführten Ciceronischen Stelle) ihnen bei der Ergebung nicht rechtlich erneuert wurden.

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Mit diesen Elementen politischer Konvulsionen verband sich der rasch fortschreitende Verfall der ehrbaren Kriegssitte und der militärischen Disziplin. Die Keime, welche die Einstellung der Proletarier in das Heer in sich trug, entwickelten sich mit erschreckender Geschwindigkeit während des demoralisierenden Insurgentenkriegs, der jeden waffenfähigen Mann ohne Unterschied zum Dienst zuzulassen nötigte und der vor allem unmittelbar in das Hauptquartier wie in das Soldatenzelt die politische Propaganda trug. Bald zeigten sich die Folgen in dem Erschlaffen aller Bande der militärischen Hierarchie. Während der Belagerung von Pompeii ward der Befehlshaber des Sullanischen Belagerungskorps, der Konsular Aulus Postumius Albinus, von seinen Soldaten, die von ihrem Feldherrn dem Feinde verraten zu sein glaubten, mit Steinen und Knütteln erschlagen; und der Oberbefehlshaber Sulla begnügte sich, die Truppen zu ermahnen, durch tapferes Verhalten vor dem Feind die Erinnerung an diesen Vorgang auszulöschen. Die Urheber dieser Tat waren die Flottensoldaten, von jeher die am mindesten achtbare Truppe: bald folgte eine vorwiegend aus dem Stadtpöbel ausgehobene Abteilung der Legionäre dem gegebenen Beispiel. Angestiftet von einem der Helden des Marktes, Gaius Titius, vergriff sie sich an dem Konsul Cato. Durch einen Zufall entging derselbe diesmal dem Tode; Titius aber ward zwar festgesetzt, indes nicht bestraft. Als Cato dann bald darauf wirklich in einem Gefechte umkam, wurden seine eigenen Offiziere, namentlich der jüngere Gaius Marius, ob mit Recht oder mit Unrecht ist nicht auszumachen, als die Urheber seines Todes bezeichnet.

Zu dieser beginnenden politischen und militärischen kam die vielleicht noch entsetzlichere ökonomische Krise, die im Verfolg des Bundesgenossenkrieges und der asiatischen Unruhen über die römischen Geldmänner hereingebrochen war. Die Schuldner, unfähig, auch nur die Zinsen zu erschwingen, und dennoch von ihren Gläubigern unerbittlich gedrängt, hatten bei dem beikommenden Gerichtsvorstand, dem Stadtprätor Asellio, teils Aufschub erbeten, um ihre Besitzungen verkaufen zu können, teils die alten verschollenen Zinsgesetze wieder hervorgesucht und nach der vor Zeiten festgestellten Vorschrift den vierfachen Betrag der dem Gesetz zuwider gezahlten Zinsen von den Gläubigern eingeklagt. Asellio gab sich dazu her, das tatsächlich bestehende Recht durch dessen Buchstaben zu beugen, und instruierte in gewöhnlicher Weise die verlangten Zinsklagen; worauf die verletzten Gläubiger unter Leitung des Volkstribuns Lucius Cassius sich auf dem Markt zusammentaten und den Prätor, da er eben in priesterlichem Schmuck ein Opfer darbrachte, vor dem Tempel der Eintracht überfielen und erschlugen - eine Freveltat, wegen deren nicht einmal eine Untersuchung stattfand (665 89). Andererseits ging in den Schuldnerkreisen die Rede, daß der leidenden Menge nicht anders geholfen werden könne als durch “neue Rechnungsbücher”, das heißt durch gesetzliche Vernichtung der Forderungen sämtlicher Gläubiger an sämtliche Schuldner. Es war genau wieder wie während des Ständestreits: wieder machten die Kapitalisten im Bunde mit der befangenen Aristokratie der gedrückten Menge und der zur Mäßigung des starren Rechtes mahnenden Mittelpartei den Krieg und den Prozeß; wieder stand man an dem Rande desjenigen Abgrundes, in den der verzweifelte Schuldner den Gläubiger mit sich hinabreißt; nur war seitdem an die Stelle der einfach bürgerlichen und sittlichen Ordnung einer großen Ackerstadt die soziale Zerrissenheit einer Kapitale vieler Nationen und diejenige Demoralisation getreten, in der der Prinz mit dem Bettler sich begegnet; nur waren alle Mißverhältnisse breiter, schroffer, in grauenhafter Weise großartiger geworden. Indem der Bundesgenossenkrieg all die gärenden politischen und sozialen Elemente in der Bürgerschaft gegeneinander rüttelte, legte er den Grund zu einer neuen Revolution. Zum Ausbruch brachte sie ein Zufall.

Der Volkstribun Publius Sulpicius Rufus war es, der im Jahre 666 (88) bei der Bürgerschaft die Anträge stellte, jeden Senator, der über 2000 Denare (600 Taler) schulde, seiner Ratsstelle verlustig zu erklären; den durch unfreie Geschworenengerichte verurteilten Bürgern die Rückkehr in die Heimat freizugeben; die Neubürger durch sämtliche Distrikte zu verteilen und ingleichen den Freigelassenen Stimmrecht in allen Distrikten zu gestatten. Es waren Vorschläge, die aus dem Munde dieses Mannes zum Teil wenigstens überraschten. Publius Sulpicius Rufus (geboren 630 124) verdankte seine politische Bedeutung weniger seiner adligen Geburt, seinen bedeutenden Verbindungen und seinem angeerbten Reichtum als seinem ungemeinen Rednertalent, worin von den Altersgenossen keiner ihm gleichkam; die mächtige Stimme, die lebhaften, zuweilen an Theateraktion streifenden Gebärden, die üppige Fülle seines Wortstroms ergriffen auch wen sie nicht überzeugten. Seiner Parteistellung nach stand er von Haus aus auf der Seite des Senats, und sein erstes politisches Auftreten (659 95) war die Anklage des der Regierungspartei tödlich verhaßten Norbanus gewesen. Unter den Konservativen gehörte er zu der Fraktion des Crassus und Drusus. Was ihn zunächst veranlaßte, sich für das Jahr 666 (88) um das Volkstribunat zu bewerben und um dessentwillen seinen patrizischen Adel abzulegen, wissen wir nicht; doch scheint es dadurch, daß auch er, wie die gesamte Mittelpartei, von den Konservativen als Revolutionär verfolgt worden war, noch keineswegs Revolutionär geworden zu sein und keineswegs einen Umsturz der Verfassung im Sinne des Gaius Gracchus beabsichtigt zu haben. Eher mag er, als der einzige aus dem Varischen Prozeßsturm unversehrt hervorgegangene namhafte Mann der Partei des Crassus und Drusus, sich berufen gefühlt haben, das Werk des Drusus zu vollenden und die noch bestehenden Zurücksetzungen der Neubürger schließlich zu beseitigen, wozu er des Tribunats bedurfte. Noch aus seinem Tribunat werden mehrere Handlungen von ihm erwähnt, die das gerade Gegenteil demagogischer Absichten verraten - so hinderte er durch sein Einschreiten einen seiner Kollegen, die auf Grund des Varischen Gesetzes ergangenen Geschworenenurteile durch Volksschluß zu kassieren; und als der gewesene Ädil Gaius Caesar verfassungswidrig sich mit Überspringung der Prätur um das Konsulat für 667 (87) bewarb, wie es heißt in der Absicht, sich später die Führung des Asiatischen Krieges übertragen zu lassen, trat, entschlossener und schärfer als irgendein anderer, Sulpicius ihm entgegen. Ganz im Sinne des Drusus also forderte er von sich wie von andern zunächst und vor allem die Einhaltung der Verfassung. Aber freilich vermochte er ebensowenig wie Drusus das Unverträgliche zu vereinigen und die von ihm beabsichtigte, an sich verständige, aber von der ungeheuren Mehrzahl der Altbürgerschaft auf gütlichem Wege niemals zu erlangende Verfassungsänderung in strenger Form Rechtens durchzusetzen. Der Bruch mit der mächtigen Familie der Iulier, unter denen namentlich der Bruder des Gaius, der Konsular Lucius Caesar, im Senat sehr einflußreich war, und mit der derselben anhängenden Fraktion der Aristokratie hat ohne Zweifel auch wesentlich mitgewirkt und den zornmütigen Mann durch persönliche Erbitterung über die ursprüngliche Absicht hinausgeführt. Aber der Charakter der von ihm eingebrachten Anträge ist doch von der Art, daß sie keineswegs die Persönlichkeit und die bisherige Parteistellung ihres Urhebers verleugnen. Die Gleichstellung der Neubürger mit den Altbürgern war nichts als die teilweise Wiederaufnahme der von Drusus entworfenen Anträge zu Gunsten der Italiker und wie diese nur die Erfüllung der Vorschriften einer gesunden Politik. Die Zurückrufung der durch die Varischen Geschworenen Verurteilten opferte zwar den Grundsatz der Unverletzlichkeit des Geschworenenwahrspruchs, für den Sulpicius eben noch selbst mit der Tat eingestanden war, aber sie kam zunächst wesentlich den eigenen Parteigenossen des Antragstellers, den gemäßigten Konservativen, zugute, und es läßt sich von dem stürmischen Mann recht wohl begreifen, daß er bei seinem ersten Auftreten eine solche Maßregel entschieden bekämpfte und dann, ergrimmt über den Widerstand, auf den er traf, sie selber beantragte. Die Maßregel gegen die Überschuldung der Senatoren war ohne Zweifel herbeigeführt durch die Bloßlegung der trotz alles äußeren Glanzes tief zerrütteten ökonomischen Lage der regierenden Familien bei Gelegenheit der letzten finanziellen Krise; es war zwar peinlich, aber an sich doch im wohlverstandenen Interesse der Aristokratie, wenn, wie dies die Folge des Sulpicischen Antrags sein mußte, alle Individuen aus dem Senat ausschieden, die nicht vermochten, ihre Passiva rasch zu liquidieren, und wenn das Koteriewesen, das in der Überschuldung vieler Senatoren und ihrer dadurch herbeigeführten Abhängigkeit von den reichen Kollegen seinen hauptsächlichen Halt fand, durch die Beseitigung des notorisch feilen Senatorengesindels gedämpft ward - womit natürlich nicht geleugnet werden soll, daß Rufus eine den Senat so schroff und gehässig prostituierende Säuberung der Kurie, wie er sie vorschlug, ohne seine persönlichen Zerwürfnisse mit den herrschenden Koteriehäuptern sicher niemals beantragt haben würde. Endlich die Bestimmung zu Gunsten der Freigelassenen hatte unzweifelhaft zunächst den Zweck, den Antragsteller zum Herrn der Gasse zu machen; an sich aber war sie weder unmotiviert noch mit der aristokratischen Verfassung unvereinbar. Seitdem man angefangen hatte, die Freigelassenen zum Militärdienst mit hinzuzuziehen, war ihre Forderung des Stimmrechts insofern gerechtfertigt, als Stimmrecht und Dienstpflicht stets Hand in Hand gegangen waren. Vor allen Dingen aber kam bei der Nichtigkeit der Komitien politisch sehr wenig darauf an, ob in diesen Sumpf noch eine Kloake mehr sich entleerte. Die Möglichkeit, mit den Komitien zu regieren, ward für die Oligarchie eher gesteigert als gemindert durch die unbeschränkte Zulassung der Freigelassenen, welche ja zu einem sehr großen Teil von den regierenden Familien persönlich und ökonomisch abhängig waren und richtig verwandt eben ein Mittel für die Regierung abgeben konnten, die Wahlen gründlicher noch als bisher zu beherrschen. Wider die Tendenzen der reformistisch gesinnten Aristokratie lief diese Maßregel allerdings wie jede andere politische Begünstigung des Proletariats; allein sie war auch für Rufus schwerlich etwas anderes, als was das Getreidegesetz für Drusus gewesen war: ein Mittel, um das Proletariat auf seine Seite zu ziehen und mit dessen Hilfe den Widerstand gegen die beabsichtigten, wahrhaft gemeinnützigen Reformen zu brechen. Es ließ sich leicht voraussehen, daß dieser nicht gering sein, daß die bornierte Aristokratie und die bornierte Bourgeoisie ebendenselben stumpfsinnigen Neid wie vor dem Ausbruch der Insurrektion jetzt nach ihrer Überwindung betätigen, daß die große Majorität aller Parteien die im Augenblick der furchtbarsten Gefahr gemachten halben Zugeständnisse im stillen oder auch laut als unzeitige Nachgiebigkeit bezeichnen und jeder Ausdehnung derselben sich leidenschaftlich widersetzen werde. Drusus’ Beispiel hatte gezeigt, was dabei herauskam, wenn man konservative Reformen allein im Vertrauen auf die Senatsmajorität durchzusetzen unternahm; es war vollkommen erklärlich, daß sein Freund und Gesinnungsgenosse verwandte Absichten in Opposition gegen diese Mehrheit und in den Formen der Demagogie zu realisieren versuchte. Rufus gab demnach sich keine Mühe, durch den Köder der Geschworenengerichte den Senat für sich zu gewinnen. Besseren Rückhalt fand er bei den Freigelassenen und vor allem an dem bewaffneten Gefolge - dem Bericht seiner Gegner zufolge bestand es aus 3000 gedungenen Leuten und einem “Gegensenat” von 600 jungen Männern aus der besseren Klasse -, mit dem er in den Straßen und auf dem Markte erschien. Seine Anträge stießen denn auch auf den entschiedensten Widerstand bei der Majorität des Senats, welche zunächst, um Zeit zu gewinnen, die Konsuln Lucius Cornelius Sulla und Quintus Pompeius Rufus, beide abgesagte Gegner der Demagogie, bewog, außerordentliche religiöse Festlichkeiten anzuordnen, während deren die Volksversammlungen ruhten. Sulpicius antwortete mit einem heftigen Auflauf, bei welchem unter anderen Opfern der junge Quintus Pompeius, der Sohn des einen und Schwiegersohn des anderen Konsuls, den Tod fand und das Leben der beiden Konsuln selbst ernstlich bedroht ward - Sulla soll sogar nur dadurch gerettet worden sein, daß Marius ihm sein Haus öffnete. Man mußte nachgeben; Sulla verstand sich dazu, die angekündigten Festlichkeiten abzusagen, und die Sulpicischen Anträge gingen nun ohne weiteres durch. Allein es war damit ihr Schicksal noch keineswegs gesichert. Mochte auch in der Hauptstadt sich die Aristokratie geschlagen geben, so gab es jetzt - zum erstenmal seit dem Beginn der Revolution - noch eine andere Macht in Italien, die nicht übersehen werden durfte: die beiden starken und siegreichen Armeen des Prokonsuls Strabo und des Konsuls Sulla. War auch Strabos politische Stellung zweideutig, so stand Sulla, obwohl er der offenbaren Gewalt für den Augenblick gewichen war, nicht bloß mit der Senatsmajorität in vollem Einvernehmen, sondern war auch, unmittelbar nachdem er die Festlichkeiten abgesagt hatte, abgegangen nach Kampanien zu seiner Armee. Den unbewaffneten Konsul durch die Knüttelmänner oder die wehrlose Hauptstadt durch die Schwerter der Legionen zu terrorisieren, lief am Ende auf dasselbe hinaus; Sulpicius setzte voraus, daß der Gegner, jetzt wo er konnte, Gewalt mit Gewalt vergelten und an der Spitze seiner Legionen nach der Hauptstadt zurückkehren werde, um den konservativen Demagogen mitsamt seinen Gesetzen über den Haufen zu werfen. Vielleicht irrte er sich. Sulla wünschte den Krieg gegen Mithradates ebensosehr, wie ihm grauen mochte vor dem hauptstädtischen politischen Brodel; bei seinem originellen Indifferentismus und seiner unübertroffenen politischen Nonchalance hat es große Wahrscheinlichkeit, daß er den Staatsstreich, den Sulpicius erwartete, keineswegs beabsichtigte und daß er, wenn man ihn hätte gewähren lassen, nach der Einnahme von Nola, dessen Belagerung ihn noch beschäftigte, unverweilt sich mit seinen Truppen nach Asien eingeschifft haben würde. Indes wie dem auch sein mag, Sulpicius entwarf, um den vermuteten Streich zu parieren, den Plan, Sulla den Oberbefehl abzunehmen, und ließ zu diesem Ende mit Marius sich ein, dessen Name noch immer hinreichend populär war, um einen Antrag, den Oberbefehl im Asiatischen Kriege auf ihn zu übertragen, der Menge plausibel erscheinen zu lassen, und dessen militärische Stellung und Kapazität für den Fall eines Bruches mit Sulla eine Stütze werden konnte. Die Gefahr, die darin lag, den alten, ebenso unfähigen als rach- und ehrsüchtigen Mann an die Spitze der kampanischen Armee zu stellen, mochte Sulpicius nicht übersehen und ebensowenig die arge Abnormität, einem Privatmann ein außerordentliches Oberkommando durch Volksschluß zu übertragen; aber eben Marius’ erprobte staatsmännische Unfähigkeit gab eine Art Garantie dafür, daß er die Verfassung nicht ernstlich würde gefährden können, und vor allem war Sulpicius’ eigene Lage, wenn er Sullas Absichten richtig beurteilte, eine so bedrohte, daß dergleichen Rücksichten kaum mehr in Betracht kamen. Daß der abgestandene Held selbst bereitwillig jedem entgegenkam, der ihn als Condottiere gebrauchen wollte, versteht sich von selbst; nach dem Oberbefehl nun gar in einem asiatischen Krieg gelüstete sein Herz seit vielen Jahren und nicht weniger vielleicht danach, einmal gründlich abzurechnen mit der Senatsmajorität. Demnach erhielt auf Antrag des Sulpicius durch Beschluß des Volkes Gaius Marius mit außerordentlicher höchster oder sogenannter prokonsularischer Gewalt das Kommando der kampanischen Armee und den Oberbefehl in dem Krieg gegen Mithradates, und es wurden, um das Heer von Sulla zu übernehmen, zwei Volkstribune in das Lager von Nola abgesandt.

Die Botschaft kam an den unrechten Mann. Wenn irgend jemand berufen war, den Oberbefehl im Asiatischen Kriege zu führen, so war es Sulla. Er hatte wenige Jahre zuvor mit dem größten Erfolge auf demselben Kriegsschauplatz kommandiert: er hatte mehr als irgendein anderer Mann beigetragen zur Überwältigung der gefährlichen italischen Insurrektion; ihm als Konsul des Jahres, in welchem der Asiatische Krieg zum Ausbruch kam, war in der hergebrachten Weise und mit voller Zustimmung seines ihm befreundeten und verschwägerten Kollegen das Kommando in demselben übertragen worden. Es war ein starkes Ansinnen, einen unter solchen Verhältnissen übernommenen Oberbefehl nach Beschluß der souveränen Bürgerschaft von Rom abzugeben an einen alten militärischen und politischen Antagonisten, in dessen Händen die Armee, niemand mochte sagen zu welchen Gewaltsamkeiten und Verkehrtheiten, mißbraucht werden konnte. Sulla war weder gutmütig genug, um freiwillig einem solchen Befehl Folge zu leisten, noch abhängig genug, um es zu müssen. Sein Heer war, teils infolge der von Marius herrührenden Umgestaltungen des Heerwesens, teils durch die von Sulla gehandhabte sittlich lockere und militärisch strenge Disziplin, wenig mehr als eine ihrem Führer unbedingt ergebene und in politischen Dingen indifferente Lanzknechtschar. Sulla selbst war ein blasierter, kalter und klarer Kopf, dem die souveräne römische Bürgerschaft ein Pöbelhaufen war, der Held von Aquae Sextiae ein bankrotter Schwindler, die formelle Legalität eine Phrase, Rom selbst eine Stadt ohne Besatzung und mit halbverfallenen Mauern, die viel leichter erobert werden konnte als Nola. In diesem Sinne handelte er. Er versammelte seine Soldaten - es waren sechs Legionen oder etwa 35000 Mann - und setzte ihnen die von Rom angelangte Botschaft auseinander, nicht vergessend, ihnen anzudeuten, daß der neue Oberfeldherr ohne Zweifel nicht dieses Heer, sondern andere, neu gebildete Truppen nach Kleinasien führen werde. Die höheren Offiziere, immer noch mehr Bürger als Militärs, hielten sich zurück, und nur ein einziger von ihnen folgte dem Feldherrn gegen die Hauptstadt; allein die Soldaten, die nach früheren Erfahrungen in Asien einen bequemen Krieg und unendliche Beute zu finden hofften, brausten auf; in einem Nu waren die beiden von Rom gekommenen Tribune zerrissen und von allen Seiten erscholl der Zuruf, daß der Feldherr sie auf Rom zu führen möge. Unverweilt brach der Konsul auf, und unterwegs seinen Gleichgesinnten Kollegen an sich ziehend, gelang er in raschen Märschen, wenig sich kümmernd um die von Rom ihm entgegeneilenden Abgesandten, die ihn aufzuhalten versuchten, bis unter die Mauern der Hauptstadt. Unerwartet sah man Sullas Heersäulen sich aufstellen an der Tiberbrücke und am Collinischen und Esquilinischen Tore und sodann zwei Legionen in Reih’ und Glied, ihre Feldzeichen voran, den Befriedeten Mauerring überschreiten, jenseits dessen das Gesetz den Krieg gebannt hatte. So viel schlimmer Hader, so viele bedeutende Fehden waren innerhalb dieser Mauern zum Austrag gekommen, ohne daß ein römisches Heer den heiligen Stadtfrieden gebrochen hätte; jetzt geschah es, zunächst um der elenden Frage willen, ob dieser oder jener Offizier berufen sei, im Osten zu kommandieren. Die einrückenden Legionen gingen vor bis auf die Höhe des Esquilin; als die von den Dächern heranregnenden Geschosse und Steine die Soldaten unsicher machten und sie zu weichen anfingen, erhob Sulla selbst die flammende Fackel und, mit Brandpfeilen und Anzündung der Häuser drohend, brachen die Legionen sich Bahn bis auf den Esquilinischen Marktplatz (unweit S. Maria Maggiore). Hier wartete ihrer die eiligst von Marius und Sulpicius zusammengeraffte Mannschaft und warf die zuerst eindringenden Kolonnen durch die Überzahl zurück. Aber von den Toren kam denselben Verstärkung; eine andere Abteilung der Sullaner machte Anstalt, auf der Suburastraße die Verteidiger zu umgehen; sie mußten zurück. Am Tempel der Tellus, wo der Esquilin anfängt sich gegen den Großen Marktplatz zu senken, versuchte Marius noch einmal sich zu setzen; er beschwor Senat und Ritter und die gesamte Bürgerschaft, den Legionen sich entgegenzuwerfen. Aber er selbst hatte dieselben aus Bürgern in Lanzknechte umgeschaffen; sein eigenes Werk wandte sich gegen ihn; sie gehorchten nicht der Regierung, sondern ihrem Feldherrn. Selbst als die Sklaven unter dem Versprechen der Freiheit aufgefordert wurden, sich zu bewaffnen, erschienen ihrer nicht mehr als drei. Es blieb den Führern nichts übrig, als eiligst durch die noch unbesetzten Tore zu entrinnen; nach wenigen Stunden war Sulla unumschränkter Herr von Rom. Diese Nacht brannten die Wachfeuer der Legionen auf dem Großen Marktplatz der Hauptstadt.

Die erste militärische Intervention in den bürgerlichen Fehden hatte es zur vollen Evidenz gebracht, sowohl daß die politischen Kämpfe auf dem Punkt angekommen waren, wo nur noch offene und unmittelbare Gewalt die Entscheidung gibt, als auch daß die Gewalt des Knüttels nichts ist gegen die Gewalt des Schwertes. Es ist die konservative Partei gewesen, die das Schwert zuerst gezogen und an der denn auch jenes ahnungsvolle Wort des Evangeliums über den, der zuerst das Schwert erhebt, seinerzeit sich erfüllt hat. Für jetzt triumphierte sie vollständig und durfte ihren Sieg nach Belieben selber formulieren. Von selbst verstand es sich, daß die Sulpicischen Gesetze als von Rechts wegen nichtig bezeichnet wurden. Ihr Urheber und seine namhaftesten Anhänger hatten sich geflüchtet; sie wurden, zwölf an der Zahl, von dem Senat als Vaterlandsfeinde zur Fahndung und Hinrichtung ausgeschrieben. Publius Sulpicius ward infolgedessen bei Laurentum ergriffen und niedergemacht und das an Sulla gesandte Haupt des Tribuns nach dessen Anordnung auf dem Markt auf ebenderselben Rednerbühne zur Schau gestellt, wo er selbst noch wenige Tage zuvor in voller Jugend- und Rednerkraft gestanden hatte. Die anderen Geächteten wurden verfolgt; auch dem alten Gaius Marius waren die Mörder auf den Fersen. Wie der Feldherr auch die Erinnerung an seine glorreichen Tage durch eine Kette von Erbärmlichkeiten getrübt haben mochte, jetzt, wo der Retter des Vaterlandes um sein Leben lief, war er wieder der Sieger von Vercellae und mit atemloser Spannung vernahm man in ganz Italien die Ereignisse seiner wundersamen Flucht. In Ostia hatte er ein Fahrzeug bestiegen, um nach Afrika zu segeln; allein widrige Winde und Mangel an Vorräten zwangen ihn, am Circeischen Vorgebirg zu landen und auf gut Glück in die Irre zu gehen. Von wenigen begleitet und keinem Dach sich anvertrauend, gelangte der greise Konsular zu Fuß, oft vom Hunger gepeinigt, in die Nähe der römischen Kolonie Minturnae an der Mündung des Garigliano. Hier zeigten sich in der Ferne die verfolgenden Reiter; mit genauer Not ward das Ufer erreicht, und ein dort liegendes Handelsschiff entzog ihn seinen Verfolgern; allein die ängstlichen Schiffer legten bald wieder an und suchten das Weite, während Marius am Strande schlief. In dem Strandsumpf von Minturnae, bis zum Gürtel in den Schlamm versunken und das Haupt unter einem Schilfhaufen verborgen, fanden ihn seine Verfolger und lieferten ihn ab an die Stadtbehörde von Minturnae. Er ward ins Gefängnis gelegt und der Stadtbüttel, ein kimbrischer Sklave, gesandt, ihn hinzurichten; allein der Deutsche erschrak vor dem blitzenden Auge seines alten Besiegers und das Beil entsank ihm, als der General mit seiner gewaltigen Stimme ihn anherrschte, ob er der Mann sei, den Gaius Marius zu töten. Als man dies vernahm, ergriff die Beamten von Minturnae die Scham, daß der Retter Roms größere Ehrfurcht finde bei den Sklaven, denen er die Knechtschaft, als bei den Mitbürgern, denen er die Freiheit gebracht hatte; sie lösten seine Fesseln, gaben ihm Schiff und Reisegeld und sandten ihn nach Aenaria (Ischia). Die Verbannten mit Ausnahme des Sulpicius fanden in diesen Gewässern sich allmählich zusammen; sie liefen am Eryx und bei dem ehemaligen Karthago an, allein die römischen Beamten wiesen sie in Sizilien wie in Afrika zurück. So entrannen sie nach Numidien, dessen öde Stranddünen ihnen einen Zufluchtsort für den Winter gewährten. Allein der König Hiempsal II., den sie zu gewinnen hofften und der auch eine Zeitlang sich die Miene gegeben hatte, mit ihnen sich verbinden zu wollen, hatte es nur getan, um sie sicher zu machen, und versuchte jetzt, sich ihrer Personen zu bemächtigen. Mit genauer Not entrannen die Flüchtlinge seinen Reitern und fanden vorläufig eine Zuflucht auf der kleinen Insel Kerkina (Kerkena) an der tunesischen Küste. Wir wissen es nicht, ob Sulla seinem Glücksstern auch dafür dankte, daß es ihm erspart blieb, den Kimbrersieger töten zu lassen; wenigstens scheint es nicht, daß die minturnensischen Beamten bestraft worden sind.