7 Ein anderer Name kann wohl kaum in der Korruptel Liv. 89 miam in Samnio sich verbergen; vgl. Strab. 5, 3, 10.

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Noch gab es in den Provinzen zu tun. Zwar Sardinien war dem Statthalter der revolutionären Regierung Quintus Antonius rasch durch Lucius Philippus entrissen worden (672 82) und auch das Transalpinische Gallien leistete geringen oder gar keinen Widerstand; aber in Sizilien, Spanien, Africa schien die Sache der in Italien geschlagenen Partei noch keineswegs verloren. Sizilien regierte für sie der zuverlässige Statthalter Marcus Perpenna. Quintus Sertorius hatte im Diesseitigen Spanien die Provinzialen an sich zu fesseln und aus den in Spanien ansässigen Römern eine nicht unansehnliche Armee sich zu bilden gewußt, welche zunächst die Pyrenäenpässe sperrte; er hatte auch hier wieder bewiesen, daß, wo immer man ihn hinstellte, er an seinem Platze und unter all den revolutionären Inkapazitäten er der einzige praktisch brauchbare Mann war. In Africa war der Statthalter Hadrianus zwar, da er das Revolutionieren allzu gründlich betrieb und den Sklaven die Freiheit zu schenken anfing, bei einem durch die römischen Kaufleute von Utica angezettelten Auflauf in seiner Amtswohnung überfallen und mit seinem Gesinde verbrannt worden (672 82); indes hielt die Provinz nichtsdestoweniger zu der revolutionären Regierung, und Cinnas Schwiegersohn, der junge fähige Gnaeus Domitius Ahenobarbus, übernahm daselbst den Oberbefehl. Es war sogar von dort aus die Propaganda in die Klientelstaaten Numidien und Mauretanien getragen worden. Deren legitime Regenten Hiempsal II., des Gauda, und Bogud, des Bocchus Sohn, hielten zwar mit Sulla; aber mit Hilfe der Cinnaner war jener durch den demokratischen Prätendenten Hiarbas vom Thron gestoßen worden, und ähnliche Fehden bewegten das Mauretanische Reich. Der aus Italien geflüchtete Konsul Carbo verweilte auf der Insel Kossyra (Pantellaria) zwischen Afrika und Sizilien, unschlüssig, wie es scheint, ob er nach Ägypten sich flüchten oder in einer der treuen Provinzen versuchen sollte, den Kampf zu erneuern.

Sulla sandte nach Spanien den Gaius Annius und den Gaius Valerius Flaccus, als Statthalter jenen der jenseitigen, diesen der Ebroprovinz. Das schwierige Geschäft, die Pyrenäenpässe mit Gewalt sich zu eröffnen, ward ihnen dadurch erspart, daß der von Sertorius dort hingestellte General durch einen seiner Offiziere ermordet ward und darauf die Truppen desselben sich verliefen. Sertorius, viel zu schwach, um sich im gleichen Kampfe zu behaupten, raffte eilig die nächststehenden Abteilungen zusammen und schiffte in Neukarthago sich ein - wohin, wußte er selbst nicht, vielleicht an die afrikanische Küste oder nach den Kanarischen Inseln, nur irgendwohin, wohin Sullas Arm nicht reiche. Spanien unterwarf hierauf sich willig den Sullanischen Beamten (um 673 81), und Flaccus focht glücklich mit den Kelten, durch deren Gebiet er marschierte, und mit den spanischen Keltiberern (674 80).

Nach Sizilien ward Gnaeus Pompeius als Proprätor gesandt und die Insel, als Pompeius mit 120 Segeln und sechs Legionen sich an der Küste zeigte, von Perpenna ohne Gegenwehr geräumt. Pompeius schickte von dort ein Geschwader nach Kossyra, das die daselbst verweilenden Marianischen Offiziere aufhob; Marcus Brutus und die übrigen wurden sofort hingerichtet, den Konsul Carbo aber hatte Pompeius befohlen, vor ihn selbst nach Lilybäon zu führen, um ihn hier, uneingedenk des in gefährlicher Zeit ihm von ebendiesem Manne zuteil gewordenen Schutzes, persönlich dem Henker zu überliefern (672 82). Von hier weiter beordert nach Afrika, schlug Pompeius die von Ahenobarbus und Hiarbas gesammelten, nicht unbedeutenden Streitkräfte mit seinem allerdings weit zahlreicheren Heer aus dem Felde und gab, die Begrüßung als Imperator vorläufig ablehnend, sogleich das Zeichen zum Sturm auf das feindliche Lager. So ward er an einem Tage der Feinde Herr; Ahenobarbus war unter den Gefallenen; mit Hilfe des Königs Bogud ward Hiarbas in Bulla ergriffen und getötet und Hiempsal in sein angestammtes Reich wiedereingesetzt; eine große Razzia gegen die Bewohner der Wüste, von denen eine Anzahl gätulischer, von Marius als frei anerkannter Stämme Hiempsal untergeben wurden, stellte auch hier die gesunkene Achtung des römischen Namens wieder her; in vierzig Tagen nach Pompeius’ Landung in Afrika war alles zu Ende (674? 80). Der Senat wies ihn an, sein Heer aufzulösen, worin die Andeutung lag, daß er nicht zum Triumph gelassen werden solle, auf welchen er als außerordentlicher Beamter dem Herkommen nach keinen Anspruch machen durfte. Der Feldherr grollte heimlich, die Soldaten laut; es schien einen Augenblick, als werde die afrikanische Armee gegen den Senat revoltieren und Sulla gegen seinen Tochtermann zu Felde ziehen. Indes Sulla gab nach und ließ den jungen Mann sich berühmen, der einzige Römer zu sein, der eher Triumphator (12. März 675 79) als Senator geworden war; ja bei der Heimkehr von diesen bequemen Großtaten begrüßte der “Glückliche”, vielleicht nicht ohne einige Ironie, den Jüngling als den “Großen”.

Auch im Osten hatten nach Sullas Einschiffung im Frühling 671 (83) die Waffen nicht geruht. Die Restauration der alten Verhältnisse und die Unterwerfung einzelner Städte kostete, wie in Italien so auch in Asien, noch manchen blutigen Kampf; namentlich gegen die freie Stadt Mytilene mußte Lucius Lucullus, nachdem er alle milderen Mittel erschöpft hatte, endlich Truppen führen, und selbst ein Sieg im freien Felde machte dem eigensinnigen Widerstand der Bürgerschaft kein Ende.

Mittlerweile war der römische Statthalter von Asien, Lucius Murena, mit dem König Mithradates in neue Verwicklungen geraten. Dieser hatte sich nach dem Frieden beschäftigt, seine auch in den nördlichen Provinzen erschütterte Herrschaft wieder zu befestigen; er hatte die Kolchier beruhigt, indem er seinen tüchtigen Sohn Mithradates ihnen zum Statthalter setzte, dann diesen selbst aus dem Wege geräumt, und rüstete nun zu einem Zug in sein Bosporanisches Reich. Auf die Versicherungen des Archelaos hin, der inzwischen bei Murena eine Freistatt hatte suchen müssen, daß diese Rüstungen gegen Rom gerichtet seien, setzte sich Murena unter dem Vorgeben, daß Mithradates noch kappadokische Grenzdistrikte in Besitz habe, mit seinen Truppen nach dem kappadokischen Komana in Bewegung, verletzte also die pontische Grenze (671 83). Mithradates begnügte sich, bei Murena und, da dies vergeblich war, bei der römischen Regierung Beschwerde zu führen. In der Tat erschienen Beauftragte Sullas den Statthalter abzumahnen; allein er fügte sich nicht, sondern überschritt den Halys und betrat das unbestritten pontische Gebiet, worauf Mithradates beschloß, Gewalt mit Gewalt zu vertreiben. Sein Feldherr Gordios mußte das römische Heer festhalten, bis der König mit weit überlegenen Streitkräften herankam und die Schlacht erzwang; Murena ward besiegt und mit großem Verlust bis über die römische Grenze nach Phrygien zurückgeworfen, die römischen Besatzungen aus ganz Kappadokien vertrieben. Murena hatte zwar die Stirn, wegen dieser Vorgänge sich Sieger zu nennen und den Imperatorentitel anzunehmen (672 82); indes die derbe Lektion und eine zweite Mahnung Sullas bewogen ihn doch endlich, die Sache nicht weiterzutreiben; der Friede zwischen Rom und Mithradates ward erneuert (673 81).

Über diese törichte Fehde war die Bezwingung der Mytilenäer verzögert worden; erst Murenas Nachfolger gelang es nach langer Belagerung zu Lande und zur See, wobei die bithynische Flotte gute Dienste tat, die Stadt mit Sturm einzunehmen (675 79).

Die zehnjährige Revolution und Insurrektion war im Westen und im Osten zu Ende; der Staat hatte wieder eine einheitliche Regierung und Frieden nach außen und innen. Nach den fürchterlichen Konvulsionen der letzten Jahre war schon diese Rast eine Erleichterung; ob sie mehr gewähren sollte, ob der bedeutende Mann, dem das schwere Werk der Bewältigung des Landesfeindes, das schwerere der Bändigung der Revolution gelungen war, auch dem schwersten von allen, der Wiederherstellung der in ihren Grundfesten schwankenden sozialen und politischen Ordnung zu genügen vermochte, mußte demnächst sich entscheiden.

KAPITEL X.
Die Sullanische Verfassung