Um die Zeit, als die erste Feldschlacht zwischen Römern und Römern geschlagen ward, in der Nacht des 6. Juli 671 (83), war der ehrwürdige Tempel, den die Könige errichtet, die junge Freiheit geweiht, die Stürme eines halben Jahrtausends verschont hatten, der Tempel des Römischen Jupiter, auf dem Kapitol in Flammen aufgegangen. Es war kein Anzeichen, aber wohl ein Abbild des Zustandes der römischen Verfassung. Auch diese lag in Trümmern und bedurfte eines neuen Aufbaus. Die Revolution war zwar besiegt, aber es fehlte doch viel, daß damit von selber das alte Regiment wieder sich hergestellt hätte. Allerdings meinte die Masse der Aristokratie, daß jetzt nach dem Tode der beiden revolutionären Konsuln es genügen werde, die gewöhnliche Ergänzungswahl zu veranstalten und es dem Senat zu überlassen, was ihm zur Belohnung der siegreichen Armee, zur Bestrafung der schuldigsten Revolutionäre, etwa auch zur Verhütung ähnlicher Ausbrüche weiter erforderlich erscheinen werde. Allein Sulla, in dessen Händen der Sieg für den Augenblick alle Macht vereinigt hatte, urteilte richtiger über die Verhältnisse und die Personen. Die Aristokratie Roms war in ihrer besten Epoche nicht hinausgekommen über ein halb großartiges, halb borniertes Festhalten an den überlieferten Formen; wie sollte das schwerfällige kollegialische Regiment dieser Zeit dazu kommen, eine umfassende Staatsreform energisch und konsequent durchzuführen? Und eben jetzt, nachdem die letzte Krise fast alle Spitzen des Senats weggerafft hatte, war in demselben die zu einem solchen Beginnen erforderliche Kraft und Intelligenz weniger als je zu finden. Wie unbrauchbar durchgängig das aristokratische Vollblut und wie wenig Sulla über dessen Nichtsnutzigkeit im unklaren war, beweist die Tatsache, daß mit Ausnahme des ihm verschwägerten Quintus Metellus er sich seine Werkzeuge sämtlich auslas aus der ehemaligen Mittelpartei und den Überläufern aus dem demokratischen Lager - so Lucius Flaccus, Lucius Philippus, Quintus Ofella, Gnaeus Pompeius. Sulla war die Wiederherstellung der alten Verfassung so sehr Ernst wie nur dem leidenschaftlichsten aristokratischen Emigranten; aber er begriff, wohl auch nicht in dem ganzen und vollen Umfang - wie hätte er sonst überhaupt Hand ans Werk zu legen vermocht? -, aber doch besser als seine Partei, welchen ungeheuren Schwierigkeiten dieses Restaurationswerk unterlag. Als unumgänglich betrachtete er teils umfassende Konzessionen, soweit Nachgiebigkeit möglich war, ohne das Wesen der Oligarchie anzutasten, teils die Herstellung eines energischen Repressiv- und Präventivsystems; und er sah es deutlich, daß der Senat, wie er war, jede Konzession verweigern oder verstümmeln, jeden systematischen Neubau parlamentarisch ruinieren werde. Hatte Sulla schon nach der Sulpicischen Revolution, ohne viel zu fragen, in der einen und der andern Richtung durchgesetzt, was er für nötig erachtete, so war er auch jetzt unter weit schärferen und gespannteren Verhältnissen entschlossen, die Oligarchie nicht mit, sondern trotz der Oligarchen auf eigene Hand zu restaurieren. Sulla aber war nicht wie damals Konsul, sondern bloß mit prokonsularischer, das heißt rein militärischer Gewalt ausgestattet; er bedurfte einer möglichst nahe an den verfassungsmäßigen Formen sich haltenden, aber doch außerordentlichen Gewalt, um Freunden und Feinden seine Reform zu oktroyieren. In einem Schreiben an den Senat eröffnete er demselben, daß es ihm unumgänglich scheine, die Ordnung des Staates in die Hände eines einzigen, mit unumschränkter Machtvollkommenheit ausgerüsteten Mannes zu legen, und daß er sich für geeignet halte, diese schwierige Aufgabe zu erfüllen. Dieser Vorschlag, so unbequem er vielen kam, war unter den obwaltenden Umständen ein Befehl. Im Auftrag des Senats brachte der Vormann desselben, der Zwischenkönig Lucius Valerius Flaccus der Vater, als interimistischer Inhaber der höchsten Gewalt bei der Bürgerschaft den Antrag ein, daß dem Prokonsul Lucius Cornelius Sulla für die Vergangenheit die nachträgliche Billigung aller von ihm als Konsul und Prokonsul vollzogenen Amtshandlungen, für die Zukunft aber das Recht erteilt werden möge, über Leben und Eigentum der Bürger in erster und letzter Instanz zu erkennen, mit den Staatsdomänen nach Gutdünken zu schalten, die Grenzen Roms, Italiens, des Staats nach Ermessen zu verschieben, in Italien Stadtgemeinden aufzulösen oder zu gründen, über die Provinzen und die abhängigen Staaten zu verfügen, das höchste Imperium anstatt des Volkes zu vergeben und Prokonsuln und Proprätoren zu ernennen, endlich durch neue Gesetze für die Zukunft den Staat zu ordnen; daß es in sein eigenes Ermessen gestellt werden solle, wann er seine Aufgabe gelöst und es an der Zeit erachte, dies außerordentliche Amt niederzulegen; daß endlich während desselben es von seinem Gutfinden abhängen solle, die ordentliche höchste Magistratur daneben eintreten oder auch ruhen zu lassen. Es versteht sich, daß die Annahme ohne Widerspruch stattfand (November 672 82), und nun erst erschien der neue Herr des Staates, der bisher als Prokonsul die Hauptstadt zu betreten vermieden hatte, innerhalb der Mauern von Rom. Den Namen entlehnte dies neue Amt von der seit dem Hannibalischen Kriege tatsächlich abgeschafften Diktatur; aber sie außer seinem bewaffneten Gefolge ihm doppelt so viele Liktoren vorausschritten als dem Diktator der älteren Zeit, so war auch in der Tat diese neue “Diktatur zur Abfassung von Gesetzen und zur Ordnung des Gemeinwesens”, wie die offizielle Titulatur lautet, ein ganz anderes als jenes ehemalige, der Zeit und der Kompetenz nach beschränkte, die Provokation an die Bürgerschaft nicht ausschließende und die ordentliche Magistratur nicht annullierende Amt. Es glich dasselbe vielmehr dem der “Zehnmänner zur Abfassung von Gesetzen”, die gleichfalls als außerordentliche Regierung mit unbeschränkter Machtvollkommenheit unter Beseitigung der ordentlichen Magistratur aufgetreten waren und tatsächlich wenigstens ihr Amt als ein der Zeit nach unbegrenztes verwaltet hatten. Oder vielmehr dies neue Amt mit seiner auf einem Volksbeschluß ruhenden, durch keine Befristung und Kollegialität eingeengten absoluten Gewalt war nichts anderes als das alte Königtum, das ja eben auch beruhte auf der freien Verpflichtung der Bürgerschaft, einem aus ihrer Mitte als absolutem Herrn zu gehorchen. Selbst von Zeitgenossen wird zur Rechtfertigung Sullas es geltend gemacht, daß ein König besser sei als eine schlechte Verfassung ^1, und vermutlich ward auch der Diktatortitel nur gewählt um anzudeuten, daß, wie die ehemalige Diktatur eine vielfach beschränkte, so diese neue eine vollständige Wiederaufnahme der königlichen Gewalt in sich enthalte. So fiel denn seltsamerweise Sullas Weg auch hier zusammen mit dem, den in so ganz anderer Absicht Gaius Gracchus eingeschlagen hatte. Auch hier mußte die konservative Partei von ihren Gegnern borgen, der Schirmherr der oligarchischen Verfassung selbst auftreten als Tyrann, um die ewig andringende Tyrannis abzuwehren. Es war gar viel Niederlage in diesem letzten Siege der Oligarchie.

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^1 Satius est uti regibus quam uti malis legibus (Rhet. Her. 2, 22).

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Sulla hatte die schwierige und grauenvolle Arbeit des Restaurationswerkes nicht gesucht und nicht gewünscht; da ihm aber keine andere Wahl blieb, als sie gänzlich unfähigen Händen zu überlassen oder sie selber zu übernehmen, griff er sie an mit rücksichtsloser Energie. Vor allen Dingen mußte eine Feststellung hinsichtlich der Schuldigen getroffen werden. Sulla war an sich zum Verzeihen geneigt. Sanguinischen Temperaments wie er war, konnte er wohl zornig aufbrausen, und der mochte sich hüten, der sein Auge flammen und seine Wangen sich färben sah; aber die chronische Rachsucht, wie sie Marius in seiner greisenhaften Verbitterung eigen war, war seinem leichten Naturell durchaus fremd. Nicht bloß nach der Revolution von 666 (88) war er mit verhältnismäßig großer Milde aufgetreten; auch die zweite, die so furchtbare Greuel verübt und ihn persönlich so empfindlich getroffen hatte, hatte ihn nicht aus dem Gleichgewicht gebracht. In derselben Zeit, so der Henker die Körper seiner Freunde durch die Straßen der Hauptstadt schleifte, hatte er dem blutbefleckten Fimbria das Leben zu retten gesucht und, da dieser freiwillig den Tod nahm, Befehl gegeben, seine Leiche anständig zu bestatten. Bei der Landung in Italien hatte er ernstlich sich erboten, zu vergeben und zu vergessen, und keiner, der seinen Frieden zu machen kam, war zurückgewiesen worden. Noch nach den ersten Erfolgen hatte er in diesem Sinne mit Lucius Scipio verhandelt; die Revolutionspartei war es gewesen, die diese Verhandlungen nicht bloß abgebrochen, sondern nach denselben, im letzten Augenblicke vor ihrem Sturz, die Mordtaten abermals und grauenvoller als je wieder aufgenommen, ja zur Vernichtung der Stadt Rom sich mit dem uralten Landesfeind verschworen hatte. Nun war es genug. Kraft seiner neuen Amtsgewalt erklärte Sulla unmittelbar nach Übernahme der Regentschaft als Feinde des Vaterlands vogelfrei sämtliche Zivil- und Militärbeamte, welche nach dem, Sullas Behauptung zufolge rechtsbeständig abgeschlossenen, Vertrag mit Scipio noch für die Revolution tätig gewesen wären, und von den übrigen Bürgern diejenigen, die in auffallender Weise derselben Vorschub getan hätten. Wer einen dieser Vogelfreien tötete, war nicht bloß straffrei wie der Henker, der ordnungsmäßig eine Exekution vollzieht, sondern erhielt auch für die Hinrichtung eine Vergütung von 12000 Denaren (3600 Tälern); jeder dagegen, der eines Geächteten sich annahm, selbst der nächste Verwandte, unterlag der schwersten Strafe. Das Vermögen der Geächteten verfiel dem Staat gleich der Feindesbeute; ihre Kinder und Enkel wurden von der politischen Laufbahn ausgeschlossen, dennoch aber, insofern sie senatorischen Standes waren, verpflichtet, die senatorischen Lasten für ihren Teil zu übernehmen. Die letzten Bestimmungen fanden auch Anwendung auf die Güter und die Nachkommen derjenigen, die im Kampfe für die Revolution gefallen waren; was noch hinausging selbst über die im ältesten Recht gegen solche, die die Waffen gegen ihr Vaterland getragen hatten, geordneten Strafen. Das Schrecklichste in diesem Schreckenssystem war die Unbestimmtheit der aufgestellten Kategorien, gegen die sofort im Senat remonstriert ward und der Sulla selber dadurch abzuhelfen suchte, daß er die Namen der Geächteten öffentlich anschlagen ließ und als letzten Termin für den Schluß der Ächtungsliste den 1. Juni 673 (81) festsetzte. Sosehr diese täglich anschwellende und zuletzt bis auf 4700 Namen steigende Bluttafel 2 das gerechte Entsetzen der Bürger war, so war doch damit der reinen Schergenwillkür in etwa gesteuert. Es war wenigstens nicht der persönliche Groll des Regenten, dem die Masse dieser Opfer fiel; sein grimmiger Haß richtete sich einzig gegen die Marier, die Urheber der scheußlichen Metzeleien von 667 (87) und 672 (82). Auf seinen Befehl ward das Grab des Siegers von Aquae Sextiae wiederaufgerissen und die Asche desselben in den Anio gestreut, die Denkmäler seiner Siege über Afrikaner und Deutsche umgestürzt und, da ihn selbst sowie seinen Sohn der Tod seiner Rache entrückt hatte, sein Adoptivneffe Marcus Marius Gratidianus, der zweimal Prätor gewesen und bei der römischen Bürgerschaft sehr beliebt war, an dem Grabe des bejammernswertesten der Marianischen Schlachtopfer, des Catulus, unter den grausamsten Martern hingerichtet. Auch sonst hatte der Tod schon die namhaftesten der Gegner hingerafft; von den Führern waren nur noch übrig Gaius Norbanus, der in Rhodos Hand an sich selbst legte, während die Ekklesia über seine Auslieferung beriet; Lucius Scipio, dem seine Bedeutungslosigkeit und wohl auch seine vornehme Geburt Schonung verschafften und die Erlaubnis, in seiner Zufluchtsstätte Massalia seine Tage in Ruhe beschließen zu dürfen; und Quintus Sertorius, der landflüchtig an der mauretanischen Küste umherirrte. Aber dennoch häuften sich am Servilischen Bassin, da wo die Jugarische Gasse in den Marktplatz einmündete, die Häupter der getöteten Senatoren, welche hier öffentlich auszustellen der Diktator befohlen hatte, und vor allem unter den Männern zweiten und dritten Ranges hielt der Tod eine furchtbare Ernte. Außer denen, die für Ehre Dienste in der oder für die revolutionäre Armee ohne viele Wahl, zuweilen wegen eines einem der Offiziere derselben gemachten Vorschusses oder wegen der mit einem solchen geschlossenen Gastfreundschaft, in die Liste eingetragen wurden, traf namentlich jene Kapitalisten, die über die Senatoren zu Gericht gesessen und in Marianischen Konfiskationen spekuliert hatten, “die Einsäckler”, die Vergeltung; etwa sechzehnhundert der sogenannten Ritter 3 waren auf der Ächtungsliste verzeichnet. Ebenso büßten die gewerbsmäßigen Ankläger, die schwerste Geißel der Vornehmen, die sich ein Geschäft daraus machten, die Männer senatorischen Standes vor die Rittergerichte zu ziehen - “Wie geht es nur zu”, fragte bald darauf ein Sachwalter, “daß sie uns die Gerichtsbänke gelassen haben, da sie doch Ankläger und Richter totschlugen?” Die wildesten und schändlichsten Leidenschaften rasten viele Monate hindurch ungefesselt durch Italien. In der Hauptstadt war es ein Keltentrupp, dem zunächst die Exekutionen aufgetragen wurden, und Sullanische Soldaten und Unteroffiziere durchzogen zu gleichem Zweck die verschiedenen Distrikte Italiens; aber auch jeder Freiwillige war ja willkommen, und vornehmes und niederes Gesindel drängte sich herbei, nicht bloß, um die Mordprämie zu verdienen, sondern auch, um unter dem Deckmantel der politischen Verfolgung die eigene Rachsucht oder Habsucht zu befriedigen. Es kam wohl vor, daß der Eintragung in die Ächtungsliste die Ermordung nicht nachfolgte, sondern voranging. Ein Beispiel zeigt, in welcher Art diese Exekutionen erfolgten. In Larinum, einer marianisch gesinnten Neubürgerstadt, trat ein gewisser Statius Albius Oppianicus, der um einer Anklage wegen Mordes zu entgehen in das Sullanische Hauptquartier entwichen war, nach dem Sieg auf als Kommissarius des Regenten, setzte die Stadtobrigkeit ab und sich und seine Freunde an deren Stelle und ließ den, der ihn mit der Anklage bedroht hatte, nebst dessen nächsten Verwandten und Freunden ächten und töten. So fielen unzählige, darunter nicht wenige entschiedene Anhänger der Oligarchie, als Opfer der Privatfeindschaft oder ihres Reichtums; die fürchterliche Verwirrung und die sträfliche Nachsicht, die Sulla wie überall so auch hier gegen die ihm näher Stehenden bewies, verhinderten jede Ahndung auch nur der hierbei mit untergelaufenen gemeinen Verbrechen.

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2 Diese Gesamtzahl gibt Valerius Maximus 9, 2, 1. Nach Appian (civ. 1, 9.5) wurden von Sulla geächtet gegen 40 Senatoren, wozu nachträglich noch einige hinzukamen, und etwa 1600 Ritter; nach Florus (2, 9; daraus Aug. civ. 3, 28) 2000 Senatoren und Ritter. Nach Plutarch (Sull. 31) wurden in den ersten drei Tagen 520, nach Orosius (hist. 5, 21) in den ersten Tagen 580 Namen in die Liste eingetragen. Zwischen all diesen Berichten ist ein wesentlicher Widerspruch nicht vorhanden, da ja teils nicht bloß Senatoren und Ritter getötet wurden, teils die Liste monatelang offenblieb, Wenn an einer anderen Stelle Appian (civ. 1, 103) als von Sulla getötet oder verbannt aufführt fünfzehn Konsulare, 90 Senatoren, 2600 Ritter, so sind hier, wie schon der Zusammenhang zeigt, die Opfer des Bürgerkriegs überhaupt und die Opfer Sullas verwechselt. Die fünfzehn Konsulate sind Quintus Catulus Konsul 652 (102), Marcus Antonius 655 (99), Publius Crassus 657 (97) Quintus Scaevola 659 (95), Lucius Domitius 660 (94), Lucius Caesar 664 (90), Quintus Rufus 666 (88), Lucius Cinna 667-670 (87-84), Gnaeus Octavius 667 (87), Lucius Merula 667 (87), Lucius Flaccus 668 (86), Gnaeus Carbo 669, 670, 672 (85, 84, 82), Gaius Norbanus 671 (83), Lucius Scipio 671 (83), Gaius Marius 672 (82), von denen vierzehn getötet, einer, Lucius Scipio, verbannt wurde. Wenn dagegen der Livianische Bericht bei Eutrop (5, 9) und Orosius (5, 22) als im Bundesgenossen- und Bürgerkrieg weggerafft (consumpti) angibt 24 Konsulare, sieben Prätorier, sechs Ädilizier, 200 Senatoren, so sind hier teils die im Italischen Kriege gefallenen Männer mitgezählt, wie die Konsulare Aulus Albinus, Konsul 655 (99), Titus Didius 656 (98), Publius Lupus 664 (90), Lucius Cato 665 (89), teils vielleicht Quintus Metellus Numidicus, Manius Aquillius, Gaius Marius der Vater, Gnaeus Strabo, die man allenfalls auch als Opfer dieser Zeit ansehen konnte, oder andere Männer, deren Schicksal uns nicht bekannt ist. Von den vierzehn getöteten Konsularen sind drei, Rufus, Cinna und Flaccus, durch Militärrevolten, dagegen acht Sullanische, drei Marianische Konsulate als Opfer der Gegenpartei gefallen. Nach der Vergleichung der oben angegebenen Ziffern galten als Opfer des Marius 50 Senatoren und 1000 Ritter, als Opfer des Sulla 40 Senatoren und 1600 Ritter; es gibt dies einen wenigstens nicht ganz willkürlichen Maßstab zur Abschätzung des Umfangs der beiderseitigen Frevel.

3 Einer von diesen ist der in Ciceros Rede für Publius Quinctius öfter genannte Senator Sextus Alfenus.

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In ähnlicher Weise ward mit dem Beutegut verfahren. Sulla wirkte aus politischen Rücksichten dahin, daß die angesehenen Bürger sich bei dessen Ersteigerung beteiligten; ein großer Teil drängte übrigens freiwillig sich herbei, keiner eifriger als der junge Marcus Crassus. Unter den obwaltenden Umständen war die ärgste Schleuderwirtschaft nicht zu vermeiden, die übrigens zum Teil schon aus der römischen Weise folgte, die vom Staat eingezogenen Vermögen gegen eine Pauschalsumme zur Realisierung zu verkaufen; es kam noch hinzu, daß der Regent teils sich selbst nicht vergaß, teils besonders seine Gemahlin Metella und andere ihm nahestehende vornehme und geringe Personen, selbst Freigelassene und Kneipgenossen, bald ohne Konkurrenz kaufen ließ, bald ihnen den Kaufschilling ganz oder teilweise erließ - so soll zum Beispiel einer seiner Freigelassenen ein Vermögen von 6 Millionen (457000 Talern) für 2000 Sesterzen (152 Taler) ersteigert haben und einer seiner Unteroffiziere durch derartige Spekulationen zu einem Vermögen von 10 Mill. Sesterzen (761000 Talern) gelangt sein. Der Unwille war groß und gerecht; schon während Sollas Regentschaft fragte ein Advokat, ob der Adel den Bürgerkrieg nur geführt habe, um seine Freigelassenen und Knechte zu reichen Leuten zu machen. Trotz dieser Schleuderei indes betrug der Gesamterlös aus den konfiszierten Gütern nicht weniger als 350 Mill. Sesterzen (27 Mill. Taler), was von dem ungeheuren Umfang dieser hauptsächlich auf den reichsten Teil der Bürgerschaft fallenden Einziehungen einen ungefähren Begriff gibt. Es war durchaus ein fürchterliches Strafgericht. Es gab keinen Prozeß, keine Begnadigung mehr; bleischwer lastete der dumpfe Schrecken auf dem Lande, und das freie Wort war auf dem Markte der Haupt- wie der Landstadt verstummt. Das oligarchische Schreckensregiment trug wohl einen anderen Stempel als das revolutionäre; wenn Marius seine persönliche Rachsucht im Blute seiner Feinde gelöscht hatte, so schien Sulla den Terrorismus man möchte sagen abstrakt als zur Einführung der neuen Gewaltherrschaft notwendig zu erachten und die Metzelei fast gleichgültig zu betreiben oder betreiben zu lassen. Aber nur um so entsetzlicher erschien das Schreckensregiment, indem es von der konservativen Seite her und gewissermaßen ohne Leidenschaft auftrat; nur um so unrettbarer schien das Gemeinwesen verloren, indem der Wahnsinn und der Frevel auf beiden Seiten im Gleichgewicht standen.