Von Gewerben und Fabrikation ist nichts zu sagen, als daß die italische Nation in dieser Hinsicht in einer an Barbarei grenzenden Passivität verharrte. Man zerstörte wohl die korinthischen Fabriken, die Depositare so mancher wertvollen gewerblichen Tradition, aber nicht um selbst ähnliche Fabriken zu gründen, sondern um zu Schwindelpreisen zusammenzukaufen, was die griechischen Häuser an korinthischen Ton- oder Kupfergefäßen und ähnlichen “alten Arbeiten” bewahrten. Was von Gewerken noch einigermaßen gedieh, wie zum Beispiel die mit dem Bauwesen zusammenhängenden, trug für das Gemeinwesen deshalb kaum einen Nutzen, weil auch hier bei jeder größeren Unternehmung die Sklavenwirtschaft sich ins Mittel legte; wie denn zum Beispiel die Anlage der Marcischen Wasserleitung in der Art erfolgte, daß die Regierung mit 3000 Meistern zugleich Bau- und Lieferungsverträge abschloß, von denen dann jeder mit seiner Sklavenschar die übernommene Arbeit beschaffte.
Die glänzendste oder vielmehr die allein glänzende Seite der römischen Privatwirtschaft ist der Geldverkehr und der Handel. An der Spitze stehen die Domanial- und die Steuerpachtungen, durch die ein großer, vielleicht der größte Teil der römischen Staatseinnahmen in die Taschen der römischen Kapitalisten floß. Der Geldverkehr ferner war im ganzen Umfang des römischen Staats von den Römern monopolisiert; jeder in Gallien umgesetzte Pfennig, heißt es in einer bald nach dem Ende dieser Periode herausgegebenen Schrift, geht durch die Bücher der römischen Kaufleute, und so war es ohne Zweifel überall. Wie das Zusammenwirken der rohen ökonomischen Zustände und der rücksichtslosen Ausnutzung der politischen Übermacht zu Gunsten der Privatinteressen eines jeden vermögenden Römers eine wucherliche Zinswirtschaft allgemein machte, zeigt zum Beispiel die Behandlung der von Sulla der Provinz Asia 670 (84) auferlegten Kriegssteuer, die die römischen Kapitalisten vorschossen; sie schwoll mit gezahlten und nichtgezahlten Zinsen binnen vierzehn Jahren auf das Sechsfache ihres ursprünglichen Betrags an. Die Gemeinden mußten ihre öffentlichen Gebäude, ihre Kunstwerke und Kleinodien, die Eltern ihre erwachsenen Kinder verkaufen, um dem römischen Gläubiger gerecht zu werden; es war nichts Seltenes, daß der Schuldner nicht bloß der moralischen Tortur unterworfen, sondern geradezu auf die Marterbank gelegt ward. Hierzu kam endlich der Großhandel. Italiens Ausfuhr und Einfuhr waren sehr beträchtlich. Jene bestand vornehmlich in Wein und Öl, womit Italien neben Griechenland fast ausschließlich - die Weinproduktion in der massaliotischen und turdetanischen Landschaft kann damals nur gering gewesen sein - das gesamte Mittelmeergebiet versorgte; italischer Wein ging in bedeutenden Quantitäten nach den Balearischen Inseln und Keltiberien, nach Africa, das nur Acker- und Weideland war, nach Narbo und in das innere Gallien. Bedeutender noch war die Einfuhr nach Italien, wo damals aller Luxus sich konzentrierte und die meisten Luxusartikel, Speisen, Getränke, Stoffe, Schmuck, Bücher, Hausgerät, Kunstwerke, über See eingeführt wurden. Vor allem aber der Sklavenhandel nahm infolge der stets steigenden Nachfrage der römischen Kaufleute einen Aufschwung, dessengleichen man im Mittelmeergebiet noch nicht gekannt hatte und der mit dem Aufblühen der Piraterie im engsten Zusammenhang steht; alle Länder und alle Nationen wurden dafür in Kontribution gesetzt, die Hauptfangplätze aber waren Syrien und das innere Kleinasien. In Italien konzentrierte die überseeische Einfuhr sich vorzugsweise in den beiden großen Emporien am Tyrrhenischen Meer, Ostia und Puteoli. Nach Ostia, dessen Reede wenig taugte, das aber, als der nächste Hafen an Rom, für weniger werthafte Waren der geeignetste Stapelplatz war, zog sich die für die Hauptstadt bestimmte Korneinfuhr, dagegen der Luxushandel mit dem Osten überwiegend nach Puteoli, das durch seinen guten Hafen für Schiffe mit wertvoller Ladung sich empfahl und in der mehr und mehr mit Landhäusern sich füllenden Gegend von Baiae den Kaufleuten einen dem hauptstädtischen wenig nachstehenden Markt in nächster Nähe darbot. Lange Zeit ward dieser letztere Verkehr durch Korinth und nach dessen Vernichtung durch Delos vermittelt, wie denn in diesem Sinne Puteoli bei Lucilius das italische “Klein-Delos” heißt; nach der Katastrophe aber, die Delos im Mithradatischen Kriege betraf, und von der es sich nicht wieder erholt hat, knüpften die Puteolaner direkte Handelsverbindungen mit Syrien und Alexandreia an und entwickelte damit ihre Stadt immer entschiedener sich zu dem ersten überseeischen Handelsplatz Italiens. Aber nicht bloß der Gewinn, der bei der italischen Aus- und Einfuhr gemacht ward, fiel wesentlich den Italikern zu; auch in Narbo konkurrierten sie im keltischen Handel mit den Massalioten, und überhaupt leidet es keinen Zweifel, daß die überall fluktuierend oder ansässig anzutreffende römische Kaufmannschaft den besten Teil aller Spekulationen für sich nahm.
Fassen wir diese Erscheinungen zusammen, so erkennen wir als den hervorstechenden Zug der Privatwirtschaft dieser Epoche die der politischen ebenbürtig zur Seite gehende finanzielle Oligarchie der römischen Kapitalisten. In ihren Händen vereinigt sich die Bodenrente fast des ganzen Italiens und der besten Stücke des Provinzialgebiets, die wucherliche Rente des von ihnen monopolisierten Kapitals, der Handelsgewinn aus dem gesamten Reiche, endlich in Form der Pachtnutzung ein sehr beträchtlicher Teil der römischen Staatseinkünfte. Die immer zunehmende Anhäufung der Kapitalien zeigt sich in dem Steigen des Durchschnittsatzes des Reichtums: 3 Mill. Sesterzen (228000 Taler) war jetzt ein mäßiges senatorisches, 2 Mill. (152000 Taler) ein anständiges Rittervermögen; das Vermögen des reichsten Mannes der Gracchischen Zeit, des Publius Crassus, Konsul 623 131), ward auf 100 Mill. Sesterzen (7½Mill. Taler) geschätzt. Es ist kein Wunder, wenn dieser Kapitalistenstand die äußere Politik vorwiegend bestimmt, wenn er aus Handelsrivalität Karthago und Korinth zerstört, wie einst die Etrusker Alalia, die Syrakusier Caere zerstörten, wenn er dem Senat zum Trotz die Gründung von Narbo aufrecht erhält. Es ist ebenfalls kein Wunder, wenn diese Kapitalistenoligarchie in der inneren Politik der Adelsoligarchie eine ernstliche und oft siegreiche Konkurrenz macht. Es ist aber auch kein Wunder, wenn ruinierte reiche Leute sich an die Spitze empörter Sklavenhaufen stellen und das Publikum sehr unsanft daran erinnert, daß aus dem eleganten Bordell der Übergang zu der Räuberhöhle leicht gefunden ist. Es ist kein Wunder, wenn jeder finanzielle Babelturm mit seiner nicht rein ökonomischen, sondern der politischen Übermacht Roms entlehnten Grundlage bei jeder ernsten politischen Krise ungefähr in derselben Art schwankt wie unser sehr ähnlicher Staatspapierbau. Die ungeheure Finanzkrise, die im Verfolg der italisch-asiatischen Bewegungen 664f. (90) über den römischen Kapitalistenstand hereinbrach, die Bankrotte des Staates und der Privaten, die allgemeine Entwertung der Grundstücke und der Gesellschaftsparten können wir im einzelnen nicht mehr verfolgen; wohl aber lassen im allgemeinen keinen Zweifel an ihrer Art und ihrer Bedeutung ihre Resultate: die Ermordung des Gerichtsherrn durch einen Gläubigerhaufen, der Versuch, alle nicht von Schulden freien Senatoren aus dem Senat zu stoßen, die Erneuerung des Zinsmaximum durch Sulla, die Kassation von 75 Prozent aller Forderungen durch die revolutionäre Partei. Die Folge dieser Wirtschaft war natürlich in den Provinzen allgemeine Verarmung und Entvölkerung, wogegen die parasitische Bevölkerung reisender oder auf Zeit ansässiger Italiker überall im Steigen war. In Kleinasien sollen an einem Tage 80000 Menschen italischer Abkunft umgekommen sein. Wie zahlreich dieselben auf Delos waren, beweisen die noch auf der Insel vorhandenen Denksteine und die Angabe, daß hier 20000 Fremde, meistens italische Kaufleute, auf Mithradates’ Befehl getötet wurden. In Afrika waren der Italiker so viele, daß sogar die numidische Stadt Cirta hauptsächlich durch sie gegen Jugurtha verteidigt werden konnte. Auch Gallien, heißt es, war angefüllt mit römischen Kaufleuten; nur für Spanien finden sich, vielleicht nicht zufällig, dergleichen Angaben nicht. In Italien selbst ist dagegen der Stand der freien Bevölkerung in dieser Epoche ohne Zweifel im ganzen zurückgegangen. Allerdings haben die Bürgerkriege hierzu wesentlich mitgewirkt, welche nach allgemeingehaltenen und freilich wenig zuverlässigen Angaben 100000 bis 150000 Köpfe von der römischen Bürgerschaft, 300000 von der italischen Bevölkerung überhaupt weggerafft haben sollen; aber schlimmer wirkten der ökonomische Ruin des Mittelstandes und die maßlose Ausdehnung der kaufmännischen Emigration, die einen großen Teil der italischen Jugend während ihrer kräftigsten Jahre im Ausland zu verweilen veranlaßte. Einen Ersatz sehr zweifelhaften Wertes gewährte dafür die freie parasitische hellenisch-orientalische Bevölkerung, die als königliche oder Gemeindediplomaten, als Ärzte, Schulmeister, Pfaffen, Bediente, Schmarotzer und in den tausendfachen Ämtern der Industrieritter- und Gaunerschaft in der Hauptstadt, als Händler und Schiffer namentlich in Ostia, Puteoli und Brundisium verweilten. Noch bedenklicher war das unverhältnismäßige Steigen der Sklavenmenge auf der Halbinsel. Die italische Bürgerschaft zählte nach der Schätzung des Jahres 684 (70) 910000 waffenfähige Männer, wobei, um den Betrag der freien Bevölkerung auf der Halbinsel zu erhalten, die in der Schätzung zufällig übergangenen, die Latiner in der Landschaft zwischen den Alpen und dem Po und die in Italien domizilierten Ausländer, hinzu-, die auswärts domizilierten römischen Bürger dagegen abzurechnen sind. Es wird demnach kaum möglich sein, die freie Bevölkerung der Halbinsel höher als auf 6 bis 7 Mill. Köpfe anzusetzen. Wenn die damalige Gesamtbevölkerung derselben der gegenwärtigen gleichkam, so hätte man danach eine Sklavenmasse von 13 bis 14 Mill. Köpfen anzunehmen. Es bedarf indes solcher trüglichen Berechnungen nicht, um die gefährliche Spannung dieser Verhältnisse anschaulich zu machen; laut genug reden die partiellen Sklaveninsurrektionen und der seit dem Beginn der Revolutionen am Schlusse eines jeden Aufstandes erschallende Aufruf an die Sklaven, die Waffen gegen ihre Herren zu ergreifen und die Freiheit sich zu erfechten. Wenn man sich England vorstellt mit seinen Lords, seinen Squires und vor allem seiner City, aber die Freeholders und Pächter in Proletarier, die Arbeiter und Matrosen in Sklaven verwandelt, so wird man ein ungefähres Bild der damaligen Bevölkerung der italischen Halbinsel gewinnen.
Wie im klaren Spiegel liegen die ökonomischen Verhältnisse dieser Epoche noch heute uns vor in dem römischen Münzwesen. Die Behandlung desselben zeigt durchaus den einsichtigen Kaufmann. Seit langer Zeit standen Gold und Silber als allgemeine Zahlmittel nebeneinander, so daß zwar zum Zweck allgemeiner Kassebilanzen ein festes Wertverhältnis zwischen beiden Metallen gesetzlich normiert war, aber doch regelmäßig es nicht freistand, ein Metall für das andere zu geben, sondern je nach dem Inhalt der Verschreibung in Gold oder Silber zu zahlen war. Auf diesem Wege wurden die großen Übelstände vermieden, die sonst an die Aufstellung eines doppelten Wertmetalls unvermeidlich sich knüpfen; die starken Goldkrisen - wie denn zum Beispiel um 600 (150) infolge der Entdeckung der tauriskischen Goldlager das Gold gegen Silber auf einmal in Italien um 33 2/3 Prozent abschlug - wirkten wenigstens nicht direkt auf die Silbermünze und den Kleinverkehr ein. Es lag in der Natur der Sache, daß, je mehr der überseeische Verkehr sich ausdehnte, desto entschiedener das Gold aus der zweiten in die erste Stelle eintrat, was denn auch die Angaben über die Staatskassenbestände und die Staatskassengeschäfte bestätigen; aber die Regierung ließ sich dadurch nicht bewegen, das Gold auch in die Münze einzuführen. Die in der Not des Hannibalischen Krieges versuchte hatte man längst wieder fallen lassen; die wenigen Goldstücke, die Sulla als Regent schlug, sind kaum mehr gewesen als Gelegenheitsmünze für seine Triumphalgeschenke. Nach wie vor zirkulierte als wirkliche Münze ausschließlich das Silber; das Gold ward, mochte es nun, wie gewöhnlich, in Barren umlaufen oder ausländisches oder allenfalls auch inländisches Gepräge tragen, lediglich nach dem Gewicht genommen. Dennoch standen Gold und Silber als Verkehrsmittel gleich, und die betrügliche Legierung des Goldes wurde gleich der Prägung falscher Silbermünzen rechtlich als Münzvergehen betrachtet. Man erreichte hierdurch den unermeßlichen Vorteil, bei dem wichtigsten Zahlmittel selbst die Möglichkeit der Münzdefraude und Münzveruntreuung abzuschneiden. übrigens war die Münzprägung ebenso reichlich wie musterhaft. Nachdem im Hannibalischen Kriege das Silberstück von 1/72 auf 1/84 Pfund reduziert worden war, ist dasselbe mehr als drei Jahrhunderte hindurch vollkommen gleich schwer und gleich fein geblieben; eine Legierung fand nicht statt. Die Kupfermünze wurde um den Anfang dieser Periode völlig zur Scheidemünze und hörte auf, wie früher, im Großverkehr gebraucht zu werden; aus diesem Grunde wurde etwa seit dem Anfang des siebenten Jahrhunderts der As nicht mehr geschlagen und die Kupferprägung beschränkt auf die im Silber nicht füglich herzustellenden Kleinwerte von einem Semis (fast 3 Pfennig) und darunter. Die Münzsorten waren nach einem einfachen Prinzip geordnet und in der damals kleinsten Münze gewöhnlicher Prägung, dem Quadrans (1½ Pfennig), hinabgeführt bis an die Grenze der fühlbaren Werte. Es war ein Münzsystem, das an prinzipieller Verständigkeit der Grundlagen wie an eisern strenger Durchführung derselben im Altertum einzig dasteht und auch in der neueren Zeit nur selten erreicht worden ist. Doch hat auch dies seinen wunden Fleck. Nach einer im ganzen Altertum gemeinen, in ihrer höchsten Entwicklung in Karthago auftretenden Sitte gab auch die römische Regierung mit den guten silbernen Denaren zugleich kupferne, mit Silber plattierte aus, welche gleich jenen genommen werden mußten und nichts waren als ein unserem Papiergeld analoges Zeichengeld mit Zwangskurs und Fundierung auf die Staatskasse, insofern auch diese nicht befugt war, die plattierten Stücke zurückzuweisen. Eine offizielle Falschmünzerei war dies so wenig wie unsere Papiergeldfabrikation, da man die Sache ganz offen betrieb: Marcus Drusus beantragte 663 (91), um die Mittel für seine Kornspenden zu gewinnen, die Emission von einem plattierten auf je sieben silberne, neu aus der Münze hervorgehende Denare; allein nichtsdestoweniger bot diese Maßregel nicht bloß der privaten Falschmünzerei eine bedenkliche Handhabe, sondern sie ließ auch das Publikum absichtlich darüber im ungewissen, ob es Silber- oder Zeichengeld empfange und in welchem Gesamtbetrag das letztere in Umlauf sei. In der bedrängten Zeit des Bürgerkrieges und der großen finanziellen Krise scheint man der Planierung sich so über die Gebühr bedient zu haben, daß zu der Finanzkrise eine Münzkrise sich gesellte und die Masse der falschen und faktisch entwerteten Stücke den Verkehr höchst unsicher machte. Deshalb wurde während des Cinnanischen Regiments von den Prätoren und Tribunen, zunächst von Marcus Marius Gratidianus, die Einlösung des sämtlichen Zeichengeldes durch Silbergeld verfügt und zu dem Ende ein Probierbüro eingerichtet. Inwieweit die Aufrufung durchgeführt ward, ist nicht überliefert; die Zeichengeldprägung selbst blieb bestehen.
Was die Provinzen anlangt, so ward in Gemäßheit der grundsätzlichen Beseitigung der Goldmünze die Goldprägung nirgends, auch in den Klientelstaaten nicht gestattet; so daß die Goldprägung in dieser Zeit nur vorkommt, wo Rom gar nichts zu sagen hatte, namentlich bei den Kelten nordwärts von den Cevennen und bei den gegen Rom sich auflehnenden Staaten, wie denn die Italiker sowohl wie auch Mithradates Eupator Goldmünzen schlugen. Auch die Silberprägung zeigt die Regierung sich bestrebt, mehr und mehr in ihre Hand zu bringen, vornehmlich im Westen. In Afrika und Sardinien mag die karthagische Gold- und Silbermünze auch nach dem Sturz des karthagischen Staats im Umlauf geblieben sein; aber geschlagen wurde daselbst in Edelmetallen weder auf karthagischen noch auf römischen Fuß, und sicher hat sehr bald nach der Besitzergreifung der Römer auch in dem Verkehr beider Landschaften der von Italien eingeführte Denar das Übergewicht erhalten. In Spanien und Sizilien, die früher an Rom gekommen sind und überhaupt eine mildere Behandlung erfuhren, ist zwar unter römischer Herrschaft in Silber geprägt, ja in dem ersteren Lande die Silberprägung erst durch die Römer und auf römischen Fuß ins Leben gerufen worden; aber es sind gute Gründe vorhanden für die Annahme, daß auch in diesen beiden Landschaften wenigstens seit dem Anfang des siebenten Jahrhunderts die provinziale und städtische Prägung sich auf die kupferne Scheidemünze hat beschränken müssen. Nur im Narbonesischen Gallien konnte der altverbündeten und ansehnlichen Freistadt Massalia das Recht der Silberprägung nicht entzogen werden; und dasselbe gilt vermutlich von den illyrischen Griechenstädten Apollonia und Dyrrhachion. Indes beschränkte man doch diesen Gemeinden indirekt ihr Münzrecht dadurch, daß der Dreivierteldenar, der nach Anordnung der römischen Regierung dort wie hier geprägt ward und der unter dem Namen des Victoriatus in das römische Münzsystem aufgenommen worden war, um die Mitte des 7. Jahrhunderts in diesem beseitigt ward; wovon die Folge sein mußte, daß das massaliotische und illyrische Courant aus Oberitalien verdrängt wurde und außer seinem einheimischen Gebiete nur noch etwa in den Alpen- und Donaulandschaften gangbar blieb. So weit war man also bereits in dieser Epoche, daß in der gesamten Westhälfte des römischen Staates der Denarfuß ausschließlich herrschte: denn Italien, Sizilien - von dem es für den Anfang der nächsten Epoche ausdrücklich bezeugt ist, daß daselbst kein anderes Silbergeld umlief als der Denar -, Sardinien, Afrika brauchten ausschließlich römisches Silbergeld, und das in Spanien noch umlaufende Provinzialsilber sowie die Silbermünze der Massalioten und Illyriker war wenigstens auf Denarfuß geschlagen. Anders war es im Osten. Hier, wo die Zahl der seit alter Zeit münzenden Staaten und die Masse der umlaufenden Landesmünze sehr ansehnlich war, drang der Denar nicht in größerem Umfang ein, wenn er auch vielleicht gesetzlich gangbar erklärt ward: vielmehr blieb hier entweder der bisherige Münzfuß, wie zum Beispiel Makedonien noch als Provinz, wenn auch teilweise mit Hinzufügung der Namen von römischen Beamten zu dem der Landschaft, seine attischen Tetradrachmen geschlagen und gewiß wesentlich kein anderes Geld gebracht hat; oder es wurde unter römischer Autorität ein den Verhältnissen entsprechender eigentümlicher Münzfuß neu eingeführt, wie denn bei der Einrichtung der Provinz Asia derselben ein neuer Stater, der sogenannte Cistophorus, von der römischen Regierung geordnet und dieser seitdem von den Bezirkshauptstädten daselbst unter römischer Oberaufsicht geschlagen ward. Diese wesentliche Verschiedenheit des okzidentalischen und des orientalischen Münzwesens ist von der größten geschichtlichen Bedeutung geworden: die Romanisierung der unterworfenen Länder hat in der Annahme der römischen Münze einen ihrer wichtigsten Hebel gefunden, und es ist kein Zufall, daß dasjenige, was wir in dieser Epoche als Gebiet des Denars bezeichnet haben, späterhin zu der lateinischen, dagegen das Gebiet der Drachme späterhin zu der griechischen Reichshälfte geworden ist. Noch heutigentags stellt jenes Gebiet im wesentlichen den Inbegriff der romanischen Kultur dar, während dieses dagegen aus der europäischen Zivilisation sich ausgeschieden hat.
Wie bei solchen ökonomischen Zuständen die sozialen Verhältnisse sich gestalten mußten, ist im allgemeinen leicht zu ermessen, die Steigerung aber des Raffinements, der Preise, des Ekels und der Leere im besonderen zu verfolgen weder erfreulich noch lehrreich. Verschwendung und sinnlicher Genuß war die Losung überall, bei den Parvenus so gut wie bei den Liciniern und Metellern; nicht der feine Luxus gedieh, der die Blüte der Zivilisation ist, sondern derjenige, der in der verkommenden hellenischen Zivilisation Kleinasiens und Alexandreias sich entwickelt hatte, der alles Schöne und Bedeutende zur Dekoration entadelte und auf den Genuß studierte mit einer mühseligen Pedanterie, einer zopfigen Tüftelei, die ihn dem sinnlich wie dem geistig frischen Menschen gleich ekelhaft macht. Was die Volksfeste anlangt, so wurde, es scheint um die Mitte dieses Jahrhunderts, durch einen von Gnaeus Aufidius beantragten Bürgerschluß die in der catonischen Zeit untersagte Einfuhr überseeischer Bestien förmlich wieder gestattet, wodurch denn die Tierhetzen in schwunghaften Betrieb kamen und ein Hauptstück der Bürgerfeste wurden. Um 651 (103) erschienen in der römischen Arena zuerst mehrere Löwen, 655 (99) die ersten Elefanten; 661 (93) ließ Sulla als Prätor schon hundert Löwen auftreten. Dasselbe gilt von den Fechterspielen. Wenn die Altvordern die Bilder großer Schlachten öffentlich ausgestellt hatten, so fingen die Enkel an, dasselbe von ihren Gladiatorenspielen zu tun und mit solchen Haupt- und Staatsaktionen der Zeit sich selber vor den Nachkommen zu verspotten. Welche Summen dafür und für die Begräbnisfeierlichkeiten überhaupt aufgingen, kann man aus dem Testament des Marcus Aemilius Lepidus (Konsul 567, 579 187, 175; † 592 152) abnehmen; derselbe befahl seinen Kindern, da die wahrhafte letzte Ehre nicht in leerem Gepränge, sondern in der Erinnerung an die eigenen und der Ahnen Verdienste bestehe, auf seine Bestattung nicht mehr als 1 Mill. Asse (76000 Taler) zu verwenden. Auch der Bau- und Gartenluxus war im Steigen; das prachtvolle und namentlich wegen der alten Bäume des Gartens berühmte Stadthaus des Redners Crassus († 663 91) ward mit den Bäumen auf 6 Mill. Sesterzen (457000 Taler), ohne diese auf die Hälfte geschätzt, während der Wert eines gewöhnlichen Wohnhauses in Rom etwa auf 60000 Sesterzen (4600 Taler) angeschlagen werden kann 6. Wie rasch die Preise der Luxusgrundstücke stiegen, zeigt das Beispiel der Misenischen Villa, die Cornelia, die Mutter der Gracchen, für 75000 Sesterzen (5700 Taler), Lucius Lucullus, Konsul 680 (74) um den dreiunddreißigfachen Preis erstand. Die Villenbauten und das raffinierte Land- und Badeleben machten Baiae und überhaupt die Umgegend des Golfs von Neapel zum Eldorado des vornehmen Müßiggangs. Die Hasardspiele, bei denen es keineswegs mehr, wie bei dem italischen Knöchelspiel, um Nüsse ging, wurden gemein und schon 639 (115) ein zensorisches Edikt dagegen erlassen. Gazestoffe, die die Formen mehr zeigten als verhüllten, und seidene Kleider fingen an, bei Frauen und selbst bei Männern die alten wollenen Röcke zu verdrängen. Gegen die rasende Verschwendung, die mit ausländischen Parfümerien getrieben ward, stemmten sich vergeblich die Aufwandgesetze. Aber der eigentliche Glanz- und Brennpunkt dieses vornehmen Lebens war die Tafel. Man bezahlte Schwindelpreise - bis 100000 Sesterzen (7600 Taler) - für einen ausgesuchten Koch; man baute mit Rücksicht darauf und versah namentlich die Landhäuser an der Küste mit eigenen Salzwasserteichen, um Seefische und Austern jederzeit frisch auf die Tafel liefern zu können; man nannte es schon ein elendes Diner, wenn das Geflügel ganz und nicht bloß die erlesenen Stücke den Gästen vorgelegt wurden und wenn diesen zugemutet ward, von den einzelnen Gerichten zu essen und nicht bloß zu kosten; man bezog für schweres Geld ausländische Delikatessen und griechischen Wein, der bei jeder anständigen Mahlzeit wenigstens einmal herumgereicht werden mußte. Vor allem bei der Tafel glänzte die Schar der Luxussklaven, die Kapelle, das Ballett, das elegante Mobiliar, die goldstrotzenden oder gemäldeartig gestickten Teppiche, die Purpurdecken, das antike Bronzegerät, das reiche Silbergeschirr. Hiergegen zunächst richteten sich die Luxusgesetze, die häufiger (593, 639, 665, 673 161, 115, 89, 82) und ausführlicher als je ergingen: eine Menge Delikatessen und Weine wurden darin gänzlich untersagt, für andere nach Gewicht und Preis ein Maximum festgesetzt, ebenso die Quantität des silbernen Tafelgeschirrs gesetzlich beschränkt, endlich allgemeine Maximalbeträge der Kosten der gewöhnlichen und der Festtagsmahlzeit vorgeschrieben, zum Beispiel 593 (161) von 10 und 100 (17½ Groschen und 5½ Taler), 673 (81) von 30 und 300 Sesterzen (1 Taler, 22 Groschen und 17 Taler). Zur Steuer der Wahrheit muß leider hinzugefügt werden, daß von allen vornehmen Römern nicht mehr als drei, und zwar keineswegs die Gesetzgeber selber, diese staatlichen Gesetze befolgt haben sollen; auch diesen dreien aber beschnitt nicht das Gesetz des Staates den Küchenzettel, sondern das der Stoa. Es lohnt der Mühe, einen Augenblick noch bei dem trotz all dieser Gesetze steigenden Luxus im Silbergerät zu verweilen. Im sechsten Jahrhundert war silbernes Tafelgeschirr mit Ausnahme des althergebrachten silbernen Salzfasses eine Ausnahme; die karthagischen Gesandtschaften spotteten darüber, daß sie in jedem Hause, wo man sie eingeladen, dasselbe silberne Tafelgerät wiedergefunden hätten. Noch Scipio Aemilianus besaß nicht mehr als 32 Pfund (800 Taler) an verarbeitetem Silber; sein Neffe Quintus Fabius (Konsul 633 121) brachte es zuerst auf 1000 (25 000 Taler), Marcus Drusus (Volkstribun 633 121) schon auf 10000 Pfund (250000 Taler); in Sullas Zeit zählte man in der Hauptstadt bereits gegen 150 hundertpfündige silberne Prachtschüsseln, von denen manche ihren Besitzer auf die Proskriptionsliste brachte. Um die hierfür verschwendeten Summen zu ermessen, muß man sich erinnern, daß auch die Arbeit schon mit ungeheuren Preisen bezahlt ward, wie denn für ausgezeichnetes Silbergerät Gaius Gracchus den fünfzehn-, Lucius Crassus (Konsul 659 95) den achtzehnfachen Metallwert bezahlte, der letztere für ein Becherpaar eines namhaften Silberarbeiters 100 000 Sesterzen (7600 Taler) gab. So war es verhältnismäßig überall.
Wie es um Ehe und Kinderzeugung stand, zeigen schon die Gracchischen Ackergesetze, die zuerst darauf eine Prämie setzten. Die Scheidung, einst in Rom fast unerhört, war jetzt ein alltägliches Ereignis; wenn bei der ältesten römischen Ehe der Mann die Frau gekauft hatte, so hätte man den jetzigen vornehmen Römern vorschlagen mögen, um zu der Sache auch den Namen zu haben, eine Ehemiete einzuführen. Selbst ein Mann .wie Metellus Macedonicus, der durch seine ehrenwerte Häuslichkeit und seine zahlreiche Kinderschar die Bewunderung seiner Zeitgenossen war, schärfte als Zensor 623 (131) den Bürgern die Pflicht, im Ehestande zu leben, in der Art ein, daß er denselben bezeichnete als eine drückende, aber von den Patrioten pflichtmäßig zu übernehmende öffentliche Last. 7
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6 In dem Hause, das Sulla als junger Mann bewohnte, zahlte er für das Erdgeschoß 3000, der Mieter des obern Stockes 2000 Sesterzen Miete (Plut. Sull. 1), was zu 2/3 des gewöhnlichen Kapitalzinses kapitalisiert, ungefähr den obigen Betrag ergibt. Dies war eine wohlfeile Wohnung. Wenn ein hauptstädtischer Mietzins von 6000 Sesterzen (460 Taler) für das Jahr 629 (125) ein hoher genannt wird (Vell. 1, 10), so müssen dabei besondere Umstände obgewaltet haben.
7 “Wenn wir könnten, ihr Bürger”, hieß es in seiner Rede, würden wir freilich alle von dieser Last uns befreien. Da aber die Natur es so eingerichtet hat, daß weder mit den Frauen sich bequem, noch ohne die Frauen überhaupt sich leben läßt, so ziemt es sich auf dauernde Wohlfahrt mehr zu sehen als auf kurzes Wohlleben.”