Unter all diesen Verhältnissen konnte selbst eine der Anlage nach mäßige Besteuerung effektiv äußerst drückend werden, und daß sie dies war, ist außer Zweifel, wenngleich der ökonomische Druck, den die italischen Kaufleute und Bankiers auf die Provinzen übten, noch weit schwerer auf denselben gelastet haben mag als die Besteuerung mit allen daran hängenden Mißbräuchen.
Fassen wir zusammen, so war die Einnahme, welche Rom aus den Provinzen zog, nicht eigentlich eine Besteuerung der Untertanen in dem Sinn, den wir jetzt damit verbinden, sondern vielmehr überwiegend eine den attischen Tributen vergleichbare Hebung, womit der führende Staat die Kosten des von demselben übernommenen Kriegswesens bestritt. Daraus erklärt sich auch die auffallende Geringfügigkeit des Roh- wie des Reinertrags. Es findet sich eine Angabe, wonach die römische Einnahme, vermutlich mit Ausschluß der italischen Einkünfte und des von den Zehntpächtern in Natur nach Italien abgelieferten Getreides, bis zum Jahr 691 (63) nicht mehr betrug als 200 Mill. Sesterzen (15 Mill. Taler); also nur zwei Drittel der Summe, die der König von Ägypten jährlich aus seinem Lande zog. Nur auf den ersten Blick kann das Verhältnis befremden. Die Ptolemäer beuteten das Niltal aus wie große Plantagenbesitzer und zogen ungeheure Summen aus dem von ihnen monopolisierten Handelsverkehr mit dem Orient; das römische Ärar war nicht viel mehr als die Bundeskriegskasse der unter Roms Schutz geeinigten Gemeinden. Der Reinertrag war wahrscheinlich verhältnismäßig noch geringer. Einen ansehnlichen Überschuß lieferten wohl nur Sizilien, wo das karthagische Besteuerungssystem galt, und vor allem Asia, seit Gaius Gracchus, um seine Getreideverteilung möglich zu machen, daselbst die Bodenkonfiskation und die allgemeine Domanialbesteuerung durchgesetzt hatte; nach vielfältigen Zeugnissen ruhten die römischen Staatsfinanzen wesentlich auf den Abgaben von Asia. Die Versicherung klingt ganz glaublich, daß die übrigen Provinzen durchschnittlich ungefähr so viel kosteten als sie einbrachten; ja diejenigen, welche eine bedeutende Besatzung erforderten, wie beide Spanien, das Jenseitige Gallien, Makedonien, mögen oft mehr gekostet als getragen haben. Im ganzen blieb dem römischen Ärar allerdings in gewöhnlichen Zeiten ein Überschuß, welcher es möglich machte, die Staats- und Stadtbauten reichlich zu bestreiten und einen Notpfennig aufzusammeln; aber auch die für diese Beträge vorkommenden Ziffern, zusammengehalten mit dem weiten Gebiet der römischen Herrschaft, sprechen für die Geringfügigkeit des Reinertrags der römischen Steuern. In gewissem Sinne hat also der alte, ebenso ehrenwerte wie verständige Grundsatz: die politische Hegemonie nicht als nutzbares Recht zu behandeln, ebenwie die römisch-italische so auch noch die provinziale Finanzverfassung beherrscht. Was die römische Gemeinde von ihren überseeischen Untertanen erhob, ward der Regel nach auch für die militärische Sicherung der überseeischen Besitzungen wieder verausgabt; und wenn diese römischen Hebungen dadurch die Pflichtigen schwerer trafen als die ältere Besteuerung, daß sie großenteils im Ausland verausgabt wurden, so schloß dagegen die Ersetzung der vielen kleinen Herren und Heere durch eine einzige Herrschaft und eine zentralisierte Militärverwaltung eine sehr ansehnliche ökonomische Ersparnis ein. Aber freilich erscheint dieser Grundsatz einer besseren Vorzeit in der Provinzialorganisation doch von vornherein innerlich zerstört und durchlöchert durch die zahlreichen Ausnahmen, die man davon sich gestattete. Der hieronisch-karthagische Bodenzehnte in Sizilien ging weit hinaus über den Betrag eines jährlichen Kriegsbeitrags. Mit Recht ferner sagt Scipio Aemilianus bei Cicero, daß es der römischen Bürgerschaft übel anstehe, zugleich den Gebieter und den Zöllner der Nationen zu machen. Die Aneignung der Hafenzölle war mit dem Grundsatz der uneigennützigen Hegemonie nicht vereinbar, und die Höhe der Zollsätze sowie die vexatorische Erhebungsweise nicht geeignet, das Gefühl des hier zugefügten Unrechts zu beschwichtigen. Es gehört wohl schon dieser Zeit an, daß der Name des Zöllners den östlichen Völkerschaften gleichbedeutend mit dem des Frevlers und des Räubers ward; keine Belastung hat so wie diese dazu beigetragen, den römischen Namen besonders im Osten widerwärtig und gehässig zu machen. Als dann aber Gaius Gracchus und diejenige Partei an das Regiment kam, die sich in Rom die populäre nannte, ward die politische Herrschaft unumwunden für ein Recht erklärt, das jedem der Teilhaber Anspruch gab auf eine Anzahl Scheffel Korn, ward die Hegemonie geradezu in Bodeneigentum verwandelt, das vollständige Exploitierungssystem nicht bloß eingeführt, sondern mit unverschämter Offenherzigkeit rechtlich motiviert und proklamiert. Sicher war es auch kein Zufall, daß dabei eben die beiden am wenigsten kriegerischen Provinzen Sizilien und Asia das härteste Los traf.
Einen ungefähren Messer des römischen Finanzstandes dieser Zeit gewähren in Ermangelung bestimmter Angaben noch am ersten die öffentlichen Bauten. In den ersten Dezennien dieser Epoche wurden dieselben in größtem Umfange betrieben, und vor allem die Chausseeanlagen sind zu keiner Zeit so energisch gefördert worden. In Italien schloß sich an die große, vermutlich schon ältere Südchaussee, die als Verlängerung der Appischen von Rom über Capua, Beneventum, Venusia nach den Häfen von Tarent und Brundisium lief, eine Seitenstraße an von Capua bis zur sizilischen Meerenge, ein Werk des Publius Popillius, Konsul 622 (132). An der Ostküste, wo bisher nur die Strecke von Fanum nach Ariminum als Teil der Flaminischen Straße chaussiert gewesen war, wurde die Küstenstraße südwärts bis nach Brundisium, nordwärts über Hatria am Po bis nach Aquileia verlängert und wenigstens das Stück von Ariminum bis Hatria von dem ebengenannten Popillius in dem gleichen Jahr angelegt. Auch die beiden großen etrurischen Chausseen, die Küsten- oder Aurelische Straße von Rom nach Pisa und Luna, an der unter anderem im Jahre 631 (123) gebaut ward, und die über Sutrium und Clusium nach Arretium und Florentia geführte Cassische, die nicht vor 583 (171) gebaut zu sein scheint, dürften als römische Staatschausseen erst dieser Zeit angehören. Um Rom selbst bedurfte es neuer Anlagen nicht; doch wurde die Mulvische Brücke (Ponte Molle), auf der die Flaminische Straße unweit Rom den Tiber überschritt, im Jahre 645 (109) von Stein hergestellt. Endlich in Norditalien, das bis dahin keine andere als die bei Placentia endigende Flaminisch-Ämilische Kunststraße gehabt hatte, wurde im Jahre 606 (148) die große Postumische Straße gebaut, die von Genua über Dertona, wo wahrscheinlich gleichzeitig eine Kolonie gegründet ward, weiter über Placentia, wo sie die Flaminisch-Ämilische Straße aufnahm, Cremona und Verona nach Aquileia führte und also das Tyrrhenische und das Adriatische Meer miteinander verband; wozu noch die im Jahre 645 (109) durch Marcus Aemilius Scaurus hergestellte Verbindung zwischen Luna und Genua hinzukam, welche die Postumische Straße unmittelbar mit Rom verknüpfte. In einer anderen Weise war Gaius Gracchus für das italische Wegewesen tätig. Er sicherte die Instandhaltung der großen Landstraßen, indem er bei der Ackerverteilung längs derselben Grundstücke anwies, auf denen die Verpflichtung der Wegebesserung als dingliche Last haftete; auf ihn ferner oder doch auf die Ackerverteilungskommission scheint, wie die Sitte, die Feldgrenze durch ordentliche Marksteine zu bezeichnen, so auch die der Errichtung von Meilensteinen zurückzugehen; er sorgte endlich für gute Vizinalwege, um auch hierdurch den Ackerbau zu fördern. Aber weit folgenreicher noch war die ohne Zweifel eben in dieser Epoche beginnende Anlage von Reichschausseen in den Provinzen: die Domitische Straße stellte nach langen Vorbereitungen den Landweg von Italien nach Spanien sicher und hing mit der Gründung von Aquae Sextiae und Narbo eng zusammen; die Gabinische und die Egnatische führten von den Hauptplätzen an der Ostküste des Adriatischen Meeres, jene von Salona, diese von Apollonia und Dyrrhachion, in das Binnenland hinein; das unmittelbar nach der Einrichtung der asiatischen Provinz im Jahre 625 (129) von Manius Aquillius angelegte Straßennetz führte von der Hauptstadt Ephesus nach verschiedenen Richtungen bis an die Reichsgrenze - alles Anlagen, über deren Entstehung in der trümmerhaften Überlieferung dieser Epoche keine Angabe zu finden ist, die aber nichtsdestoweniger mit der Konsolidierung der römischen Herrschaft in Gallien, Dalmatien, Makedonien und Kleinasien unzweifelhaft in Zusammenhang standen und für die Zentralisierung des Staats und die Zivilisierung der unterworfenen barbarischen Distrikte von der größten Bedeutung geworden sind.
Wie für die Straßen war man wenigstens in Italien auch für die großen Entsumpfungsarbeiten tätig. So ward im Jahre 594 (160) die Trockenlegung der Pomptinischen Sümpfe, die Lebensfrage für Mittelitalien, mit großem Kraftaufwand und wenigstens vorübergehendem Erfolg angegriffen; so im Jahre 645 (109) in Verbindung mit den norditalischen Chausseebauten zugleich die Entsumpfung der Niederungen zwischen Parma und Placentia bewerkstelligt. Endlich tat die Regierung viel für die zur Gesundheit und Annehmlichkeit der Hauptstadt ebenso unentbehrlichen wie kostspieligen römischen Wasserleitungen. Nicht bloß wurden die beiden seit den Jahren 442 (312) und 492 (262) bereits bestehenden, die Appische und die Anioleitung, im Jahre 610 (144) von Grund aus repariert, sondern auch zwei neue Leitungen angelegt: im Jahre 610 (144) die Marcische, die an Güte und Fülle des Wassers auch später unübertroffen blieb, und neunzehn Jahre nachher die sogenannte Laue. Welche Operationen die römische Staatskasse, ohne vom Kreditsystem Gebrauch zu machen, mittels reiner Barzahlung auszuführen vermochte, zeigt nichts deutlicher als die Art, wie die Marcische Leitung zustande kam: die dazu erforderliche Summe von 180 Mill. Sesterzen (in Gold 13½ Mill. Taler) ward innerhalb dreier Jahre disponibel gemacht und verwandt. Es läßt dies schließen auf eine sehr ansehnliche Reserve des Staatsschatzes, die denn auch schon im Anfang dieser Periode nahe an 6 Mill. Taler betrug und ohne Zweifel beständig im Steigen war.
Alle diese Tatsachen zusammengenommen, lassen allerdings auf einen im allgemeinen günstigen Stand der römischen Finanzen dieser Zeit schließen. Nur darf auch in finanzieller Hinsicht nicht übersehen werden, daß die Regierung während der ersten zwei Drittel dieses Zeitabschnitts zwar glänzende und großartige Bauten ausführte, aber dafür andere wenigstens ebenso notwendige Ausgaben zu machen unterließ. Wie ungenügend sie für das Militärwesen sorgte, ist bereits hervorgehoben worden: in den Grenzlandschaften, ja im Potal plünderten die Barbaren, im Innern hausten selbst in Kleinasien, Sizilien, Italien die Räuberbanden. Die Flotte gar ward völlig vernachlässigt; römische Kriegsschiffe gab es kaum mehr und die Kriegsschiffe, die man durch die Untertanenstädte bauen und erhalten ließ, reichten nicht aus, so daß man nicht bloß schlechterdings keinen Seekrieg zu führen, sondern nicht einmal den Piraten das Handwerk zu legen imstande war. In Rom selbst unterblieben eine Menge der notwendigsten Verbesserungen und namentlich die Flußbauten wurden seltsam vernachlässigt. Immer noch besaß die Hauptstadt keine andere Brücke über den Tiber als den uralten hölzernen Steg, der über die Tiberinsel nach dem Ianiculum führte; immer noch ließ man den Tiber jährlich die Straßen unter Wasser setzen und Häuser, ja nicht selten ganze Quartiere niederwerfen, ohne etwas für die Uferbefestigung zu tun; immer mehr ließ man, wie gewaltig auch der überseeische Handel sich entwickelte, die an sich schon schlechte Reede von Ostia versanden. Eine Regierung, die unter den günstigsten Verhältnissen und in einer Epoche vierzigjährigen Friedens nach außen und innen solche Pflichten versäumt, kann leicht Steuern schwinden lassen und dennoch einen jährlichen Überschuß der Einnahme über die Ausgabe und einen ansehnlichen Sparschatz erzielen; aber eine derartige Finanzverwaltung verdient keineswegs Lob wegen ihrer nur scheinbar glänzenden Ergebnisse, sondern vielmehr dieselben Vorwürfe der Schlaffheit, des Mangels an einheitlicher Leitung, der verkehrten Volksschmeichelei, die auf jedem andern politischen Gebiet gegen das senatorische Regiment dieser Epoche erhoben werden mußten.
Weit schlimmer gestalteten sich natürlich die finanziellen Verhältnisse, als die Stürme der Revolution hereinbrachen. Die neue und, auch bloß finanziell betrachtet, höchst drückende Belastung, die dem Staat aus der durch Gaius Gracchus ihm auferlegten Verpflichtung erwuchs, den hauptstädtischen Bürgern das Getreide zu Schleuderpreisen zu verabfolgen, ward allerdings durch die in der Provinz Asia neu eröffneten Einnahmequellen zunächst wieder ausgeglichen. Nichtsdestoweniger scheinen die öffentlichen Bauten seitdem fast gänzlich ins Stocken gekommen zu sein. So zahlreich die erweislichermaßen von der Schlacht bei Pydna bis auf Gaius Gracchus angelegten öffentlichen Werke sind, so werden dagegen aus der Zeit nach 632 (122) kaum andere genannt als die Brücken-, Straßen und Entsumpfungsanlagen, die Marcus Aemilius Scaurus als Zensor 645 (109) anordnete. Es muß dahingestellt bleiben, ob dies die Folge der Kornverteilungen ist oder, wie vielleicht wahrscheinlicher, die Folge des gesteigerten Sparschatzsystems, wie es sich schickt für ein immer mehr zur Oligarchie erstarrendes Regiment, und wie es angedeutet ist in der Angabe, daß der römische Reservefonds seinen höchsten Stand im Jahre 663 (91) erreichte. Der fürchterliche Insurrektions- und Revolutionssturm in Verbindung mit dem fünfjährigen Ausbleiben der kleinasiatischen Gefälle war die erste nach dem Hannibalischen Krieg wieder den römischen Finanzen zugemutete ernste Probe; sie haben dieselbe nicht bestanden. Nichts vielleicht zeichnet so klar den Unterschied der Zeiten, als daß im Hannibalischen Krieg erst im zehnten Kriegsjahre, als die Bürgerschaft den Steuern fast erlag, der Sparschatz angegriffen, dagegen der Bundesgenossenkrieg gleich von Haus aus auf den Kassenbestand fundiert ward und, als schon nach zwei Feldzügen derselbe bis auf den letzten Pfennig ausgegeben war, man lieber die öffentlichen Plätze in der Hauptstadt versteigerte und die Tempelschätze angriff, als eine Steuer auf die Bürger ausschrieb. Indes der Sturm, so arg er war, ging vorüber; Sulla stellte, freilich unter ungeheuren, namentlich den Untertanen und den italischen Revolutionären aufgebürdeten ökonomischen Opfern, die Ordnung in den Finanzen wieder her und sicherte, indem er die Getreidespenden aufhob, die asiatischen Abgaben aber, wenn auch gemindert, doch beibehielt, dem Gemeinwesen wenigstens in dem Sinn einen befriedigenden ökonomischen Zustand, als die ordentlichen Ausgaben weit unter den ordentlichen Einnahmen blieben.
In der Privatökonomie dieser Zeit tritt kaum ein neues Moment hervor; die früher dargelegten Vorzüge und Nachteile der sozialen Verhältnisse Italiens werden nicht verändert, sondern nur weiter und schärfer entwickelt. In der Bodenwirtschaft sahen wir bereits früher die steigende römische Kapitalmacht den mittleren und kleinen Grundbesitz in Italien sowohl wie in den Provinzen allmählich verzehren, wie die Sonne die Regentropfen aufsaugt. Die Regierung sah nicht bloß zu ohne zu wehren, sondern förderte noch die schädliche Bodenteilung durch einzelne Maßregeln, vor allem durch das zu Gunsten der großen italischen Grundbesitzer und Kaufleute ausgesprochene Verbot der transalpinischen Wein- und Ölproduktion 5. Zwar wirkten sowohl die Opposition als die auf die Reformideen eingehende Fraktion der Konservativen energisch dem übel entgegen: indem die beiden Gracchen die Aufteilung fast des gesamten Domaniallandes durchsetzten, gaben sie dem Staat 80000 neue italische Bauern; indem Sulla 120000 Kolonisten in Italien ansiedelte, ergänzte er wenigstens einen Teil der von der Revolution und von ihm selbst in die Reihen der italischen Bauernschaft gerissenen Lücken; allein dem durch stetigen Abfluß sich leerenden Gefäß ist nicht durch Einschöpfen auch beträchtlicher Massen, sondern nur durch Herstellung eines stetigen Zuflusses zu helfen, welche vielfach versucht ward, aber nicht gelang. In den Provinzen nun gar geschah nicht das Geringste, um den dortigen Bauernstand vor dem Auskaufen durch die römischen Spekulanten zu retten: die Provinzialen waren ja bloß Menschen und keine Partei. Die Folge war, daß mehr und mehr auch die außeritalische Bodenrente nach Rom floß. Übrigens war die Plantagenwirtschaft, die um die Mitte dieser Epoche selbst in einzelnen Landschaften Italiens, zum Beispiel in Etrurien, bereits durchaus überwog, bei dem Zusammenwirken eines energischen und rationellen Betriebs und reichlicher Geldmittel in ihrer Art zu hoher Blüte gelangt. Die italische Weinproduktion vor allem, die teils die Eröffnung gezwungener Märkte in einem Teil der Provinzen, teils das zum Beispiel in dem Aufwandgesetz von 593 (161) ausgesprochene Verbot der ausländischen Weine in Italien auch künstlich förderten, erzielte sehr bedeutende Erfolge; der Amineer und der Falerner fingen an, neben dem Thasier und Chier genannt zu werden, und der “Opimische Wein” vom Jahre 633 (121), der römische Elfer, blieb im Andenken, lange nachdem der letzte Krug geleert war.
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5 3, 170. Damit mag auch die Bemerkung des nach Cato und vor Varro lebenden römischen Landwirts Saserna (bei Colum. 1, 1, 5) zusammenhängen, daß der Wein- und Ölbau sich beständig weiter nach Norden ziehe. Auch der Senatsbeschluß wegen Übersetzung der Magonischen Bücher gehört hierher.
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