^12 Aus den sabinischen Ortschaften, aus Parma, ja aus Italica in Spanien sind noch mehrere mit Mummius’ Namen bezeichnete Basen bekannt, die einst solche Beutegaben trugen.
^13 Die Frage, ob Griechenland im Jahre 608 (146) römische Provinz geworden sei oder nicht, läuft in der Hauptsache auf einen Wortstreit hinaus. Daß die griechischen Gemeinden durchgängig “frei” blieben (CIG 1543, 15; Caes. civ. 3, 5; App. Mithr. 58; Zonar. 9, 31), ist ausgemacht; aber nicht minder ist es ausgemacht, daß Griechenland damals von den Römern “in Besitz genommen ward” (Tac. arm. 14, 21; 1. Makk. 8, 9,10); daß von da an jede Gemeinde einen festen Zins nach Rom entrichtete (Paus. 7, 16, 6; vgl. Cic. prov. 3, 5), die kleine Insel Gyaros zum Beispiel jährlich 150 Drachmen (Strab. 10, 485); daß die “Ruten und Beile” des römischen Statthalters fortan auch in Griechenland schalteten (Polyb. 38, 1 c; vgl. Cic. Verr. 1. 1, 21, 55) und derselbe die Oberaufsicht über die Stadtverfassungen (CIG 1543) sowie in gewissen Fällen die Kriminaljurisdiktion (CIG 1543; Plut. Cim. 2) fortan ebenso übte wie bis dahin der römische Senat; daß endlich die makedonische Provinzialära auch in Griechenland im Gebrauch war. Zwischen diesen Tatsachen ist keineswegs ein Widerspruch oder doch kein anderer als derjenige, welcher überhaupt in der Stellung der freien Städte liegt, welche bald als außerhalb der Provinz stehend (z. B. Suet. Caes. 25; Colum. 11, 3, 26), bald als der Provinz zugeteilt (z. B. los. ant. lud. 14, 4, 4) bezeichnet werden. Der römische Domanialbesitz in Griechenland beschränkte sich zwar auf den Korinthischen Acker und etwa einige Stücke von Euböa (CIG 5879) und eigentliche Untertanen gab es dort gar nicht; allein darum konnte dennoch, wenn man auf das tatsächlich zwischen den griechischen Gemeinden und dem makedonischen Statthalter bestehende Verhältnis sieht, ebenso wie Massalia zur Provinz Narbo, Dyrrhachion zur Provinz Makedonien, auch Griechenland zu der makedonischen Provinz gerechnet werden. Es finden sich sogar noch viel weitergehende Fälle: Das Cisalpinische Gallien bestand seit 655 (89) aus lauter Bürger- oder latinischen Gemeinden und ward dennoch durch Sulla Provinz; ja in der caesarischen Zeit begegnen Landschaften, die ausschließlich aus Bürgergemeinden bestehen und die dennoch keineswegs aufhören, Provinzen zu sein. Sehr klar tritt hier der Grundbegriff der römischen provincia hervor; sie ist zunächst nichts als das “Kommando” und alle Verwaltungs- und Jurisdiktionstätigkeit des Kommandanten sind ursprünglich Nebengeschäfte und Korollarien seiner militärischen Stellung.
Andererseits muß dagegen, wenn man die formelle Souveränität der freien Gemeinden ins Auge faßt, zugestanden werden, daß durch die Ereignisse des Jahres 608 (146) Griechenlands Stellung staatsrechtlich sich nicht änderte: es waren mehr faktische als rechtliche Verschiedenheiten, daß statt der Achäischen Eidgenossenschaft jetzt die einzelnen Gemeinden Achaias als tributäre Klientelstaaten neben Rom standen und daß seit Einrichtung der römischen Sonderverwaltung in Makedonien diese anstatt der hauptstädtischen Behörden die Oberaufsicht über die griechischen Klientelstaaten übernahm. Man kann demnach, je nachdem die tatsächliche oder die formelle Auffassung überwiegt, Griechenland als Teil des Kommandos von Makedonien ansehen oder auch nicht; indes wird der ersteren Auffassung mit Recht das Übergewicht eingeräumt.
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Strengere Behandlung aber traf die Gemeinden, Theben, Chalkis und Korinth. Es läßt sich nichts dawider erinnern, daß die ersten beiden entwaffnet und durch Niederreißung ihrer Mauern in offene Flecken umgewandelt wurden; dagegen bleibt die durchaus unmotivierte Zerstörung der ersten Handelsstadt Griechenlands, des blühenden Korinth, ein düsterer Schandfleck in den Jahrbüchern Roms. Auf ausdrücklichen Befehl des Senats wurden die korinthischen Bürger aufgegriffen, und was dabei nicht umkam, in die Sklaverei verkauft, die Stadt selbst nicht etwa bloß ihrer Mauern und ihrer Burg beraubt, was, wenn man einmal dieselbe nicht dauernd besetzen wollte, allerdings nicht zu vermeiden war, sondern dem Boden gleichgemacht und in den üblichen Bannformen jeder Wiederanbau der öden Stätte untersagt, das Gebiet derselben zum Teil an Sikyon gegeben unter der Auflage, anstatt Korinths die Kosten des isthmischen Nationalfestes zu bestreiten, größtenteils aber zu römischem Gemeinland erklärt. Also erlosch der “Augapfel von Hellas”, der letzte köstliche Schmuck des einst so städtereichen griechischen Landes. Fassen wir aber die ganze Katastrophe noch einmal ins Auge, so muß die unparteiische Geschichte es anerkennen, was die Griechen dieser Zeit selbst unumwunden eingestanden, daß an dem Kriege selbst nicht die Römer die Schuld trugen, sondern daß die unkluge Treubrüchigkeit und die schwächliche Tollkühnheit der Griechen die römische Intervention erzwangen. Die Beseitigung der Scheinsouveränität der Bünde und alles damit verknüpften unklaren und verderblichen Schwindels war ein Glück für das Land und das Regiment des römischen Oberfeldherrn von Makedonien, wieviel es auch zu wünschen übrig ließ, immer noch bei weitem besser als die bisherige Wirr- und Mißregierung der griechischen Eidgenossenschaften und der römischen Kommissionen. Der Peloponnes hörte auf, die große Söldnerherberge zu sein; es ist bezeugt und begreiflich, daß überhaupt mit dem unmittelbaren römischen Regiment Sicherheit und. Wohlstand einigermaßen zurückkehrten. Das Themistokleische Epigramm, daß der Ruin den Ruin abgewandt habe, wurde von den damaligen Hellenen nicht ganz mit Unrecht angewandt auf den Untergang der griechischen Selbständigkeit. Die ungemeine Nachsicht, welche Rom auch jetzt noch gegen die Griechen bewies, tritt erst recht in das Licht, wenn man sie mit dem gleichzeitigen Verfahren derselben Behörden gegen die Spanier und die Phöniker zusammenhält; Barbaren grausam zu behandeln schien nicht unerlaubt, aber wie später Kaiser Traianus hielten es auch die Römer dieser Zeit “für hart und barbarisch, Athen und Sparta den noch übrigen Schatten von Freiheit zu entreißen”. Um so schärfer kontrastiert mit dieser allgemeinen Milde die empörende, selbst von den Schutzrednern der karthagischen und der numantinischen Katastrophe gemißbilligte Behandlung von Korinth, welche durch die auf den Gassen von Korinth gegen die römischen Abgeordneten ausgestoßenen Schmähreden auch nach römischem Völkerrecht nichts weniger als gerechtfertigt ward. Und doch ging sie keineswegs hervor aus der Brutalität eines einzelnen Mannes, am wenigsten des Mummius, sondern war eine vom römischen Rat erwogene und beschlossene Maßregel. Man wird nicht irren, wenn man darin das Werk der Kaufmannspartei erkennt, die in dieser Epoche schon neben der eigentlichen Aristokratie anfängt, in die Politik einzugreifen, und die in Korinth einen Handelsnebenbuhler beseitigt hat. Wenn die römischen Großhändler bei der Regulierung Griechenlands mit zureden gehabt haben, so begreift man, weshalb das Strafgericht eben gegen Korinth gerichtet ward und weshalb man nicht bloß die Stadt vernichtete, wie sie war, sondern auch die Ansiedlung an dieser für den Handel so überaus günstigen Stätte für die Zukunft verbot. Für die auch in Hellas sehr zahlreichen römischen Kaufleute ward der Mittelpunkt fortan das peloponnesische Argos; wichtiger aber für den römischen Großhandel ward Delos, das, schon seit 586 (168) römischer Freihafen, einen guten Teil der Geschäfte von Rhodos an sich gezogen hatte und nun in ähnlicher Weise in die korinthischen eintrat. Diese Insel blieb für längere Zeit der Hauptstapelplatz der vom Osten nach dem Westen gehenden Waren ^14.
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^14 Ein merkwürdiger Beleg dafür ist die Benennung der feinen griechischen Bronze- und Kupferwaren die in der ciceronischen Zeit ohne Unterschied “korinthisches” oder “delisches Kupfer” genannt werden. Die Bezeichnung ist in Italien begreiflicherweise nicht von den Fabrikations-, sondern von den Exportplätzen hergenommen (Plin. nat. 34, 2, 9); womit natürlich nicht geleugnet wird, daß dergleichen Gefäße auch in Korinth und Delos selbst fabriziert wurden.
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Unvollständiger als in der nur durch schmale Meere von Italien getrennten afrikanischen und makedonisch-hellenischen Landschaft entwickelte sich die römische Herrschaft in dem dritten entfernteren Weltteil.
In Vorderasien war durch die Zurückdrängung der Seleukiden das Reich von Pergamon die erste Macht geworden. Nicht geirrt durch die Traditionen der Alexandermonarchien, einsichtig und kühl genug, um auf das Unmögliche zu verzichten, verhielten die Attaliden sich ruhig und strebten nicht, ihre Grenzen zu erweitern noch der römischen Hegemonie sich zu entziehen, sondern den Wohlstand ihres Reiches, soweit die Römer es erlaubten, zu fördern und die Künste des Friedens zu pflegen. Doch entgingen sie darum der Eifersucht und dem Argwohn Roms nicht. Im Besitz der europäischen Küste der Propontis, der Westküste Kleinasiens und des kleinasiatischen Binnenlandes bis zur kappadokischen und kilikischen Grenze, in enger Verbindung mit den syrischen Königen, von denen Antiochos Epiphanes († 590 164) durch die Hilfe der Attaliden auf den Thron gelangt war, hatte König Eumenes II. durch seine bei dem immer tieferen Sinken Makedoniens und Syriens nur noch ansehnlicher erscheinende Macht selbst den Begründern derselben Bedenken eingeflößt; es ist schon erzählt worden, wie der Senat darauf bedacht war, nach dem Dritten Makedonischen Krieg diesen Bundesgenossen durch unfeine diplomatische Künste zu demütigen und zu schwächen. Die an sich schon schwierigen Verhältnisse der Herren von Pergamon zu den ganz und halb freien Handelsstädten innerhalb ihres Reichs und zu den barbarischen Nachbarn an dessen Grenzen wurden durch diese Verstimmung der Schutzherren noch peinlicher verwickelt. Da es nicht klar war, ob nach dem Friedensvertrag von 565 (189) die Taurushöhen in der pamphylischen und pisidischen Landschaft zum Syrischen oder zum Pergamenischen Reich gehörten, leisteten die tapferen Selger, es scheint unter nomineller Anerkennung der syrischen Oberhoheit, den Königen Eumenes Il. und Attalos II. langjährigen und energischen Widerstand in den schwer zugänglichen Gebirgen Pisidiens. Auch die asiatischen Kelten, welche eine Zeitlang unter Zulassung der Römer unter pergamenischer Botmäßigkeit gestanden hatten, fielen von Eumenes ab und begannen im Einverständnis mit dem Erbfeind der Attaliden, dem König Prusias von Bithynien, um 587 (167) plötzlich gegen ihn Krieg. Der König hatte keine Zeit gehabt, Mietstruppen zu dingen; all seine Einsicht und Tapferkeit konnte nicht verhindern, daß sie die asiatische Miliz schlugen und das Gebiet überschwemmten; wir kennen bereits die eigentümliche Vermittlung, zu der die Römer auf Eumenes’ Bitte sich herbeiließen. Sowie er indes Zeit gefunden hatte, mit Hilfe seiner wohlgefüllten Kasse eine kampffähige Armee aufzustellen, trieb er auch die wilden Scharen schnell zurück über die Grenze seines Reiches; und obwohl Galatien ihm verloren blieb und seine hartnäckig fortgesetzten Versuche, dort die Hände im Spiel zu behalten, durch römischen Einfluß vereitelt wurden ^15, hinterließ er dennoch trotz aller offenen Angriffe und geheimen Machinationen, die seine Nachbarn und die Römer gegen ihn gerichtet hatten, bei seinem Tode (um 595 159) das Reich in ungeschmälertem Bestand. Sein Bruder Attalos II. Philadelphos († 616 138) wies den Versuch des Königs Pharnakes von Pontos, sich der Vormundschaft über Eumenes’ unmündigen Sohn zu bemächtigen, mit römischer Hilfe zurück und regierte anstatt seines Neffen wie Antigonos Doson als Vormund auf Lebenszeit. Gewandt, tüchtig, fügsam, ein echter Attalide, verstand er es, den argwöhnischen Senat von der Nichtigkeit der früher gehegten Besorgnisse zu überzeugen. Die antirömische Partei beschuldigte ihn, daß er sich dazu hergebe, das Land für die Römer zu hüten und jede Beleidigung und Erpressung von ihnen sich gefallen lasse; indes konnte er, des römischen Schutzes sicher, in die syrischen, kappadokischen und bithynischen Thronstreitigkeiten entscheidend eingreifen. Auch aus dem gefährlichen bithynischen Krieg, den König Prusias II., der Jäger genannt (572 ? - 605 182-149), ein Regent, der alle barbarischen und alle zivilisierten Laster in sich vereinigte, gegen ihn begann, rettete ihn die römische Intervention - freilich erst, nachdem er selbst in seiner Hauptstadt belagert und eine erste Mahnung der Römer von Prusias unbefolgt gelassen, ja verhöhnt worden war (598-600 156-154). Allein mit der Thronbezeigung seines Mündels Attalos III. Philometor (616-621 133-133) trat an die Stelle des friedlichen und mäßigen Bürgerkönigtums ein asiatisches Sultanregiment, unter dem es zum Beispiel vorkam, daß der König, um des unbequemen Rats seiner väterlichen Freunde sich zu entledigen, sie im Palast versammeln und erst sie, sodann ihre Frauen und Kinder von seinen Lanzknechten niedermachen ließ; nebenher schrieb er Bücher über den Gartenbau, zog Giftkräuter und bossierte in Wachs, bis ein plötzlicher Tod ihn abrief. Mit ihm erlosch das Geschlecht der Attaliden. In solchem Fall konnte nach dem wenigstens für die Klientelstaaten Roms gültigen Staatsrecht der letzte Regent testamentarisch über die Sukzession verfügen. Ob der Gedanke, das Reich den Römern zu vermachen, dem letzten Attaliden durch den wahnwitzigen Groll gegen seine Untertanen eingegeben worden war, der ihn bei Lebzeiten gepeinigt hatte, oder ob hierin bloß eine weitere Anerkennung der tatsächlichen Oberlehnsgewalt Roms lag, ist nicht zu entscheiden. Das Testament lag vor ^16; die Römer traten die Erbschaft an und die Frage über das Land und den Schatz der Attaliden fiel in Rom als neuer Erisapfel unter die hadernden politischen Parteien. Aber auch in Asien entzündete dies Königstestament den Bürgerkrieg. Im Vertrauen auf die Abneigung der Asiaten gegen die bevorstehende Fremdherrschaft trat ein natürlicher Sohn Eumenes’ II., Aristonikos in Leukä, einer kleinen Hafenstadt zwischen Smyrna und Phokäa, als Kronprätendent auf. Phokäa und andere Städte fielen ihm zu; indes von den Ephesiern, die in dem festen Anschluß an Rom die einzige Möglichkeit erkannten, ihre Privilegien sich zu erhalten, zur See auf der Höhe von Kyme geschlagen, mußte er in das Binnenland flüchten. Schon glaubte man ihn verschollen; da erschien er plötzlich wieder an der Spitze der neuen “Bürger der Sonnenstadt” ^17, das heißt der von ihm in Masse zur Freiheit gerufenen Sklaven, bemächtigte, sich der lydischen Städte Thyateira und Apollonis sowie eines Teils der attalischen Ortschaften und rief Scharen thrakischer Lanzknechte unter seine Fahnen. Der Kampf ward ernsthaft. Römische Truppen standen in Asien nicht; die asiatischen Freistädte und die Kontingente der Klientelfürsten von Bithynien, Paphlagonien, Kappadokien, Pontos, Armenien konnten des Prätendenten sich nicht erwehren; er drang mit gewaffneter Hand in Kolophon, Samos, Myndos ein und gebot schon fast über das gesamte väterliche Reich, als am Ende des Jahres 623 (131) ein römisches Heer in Asien landete. Dessen Feldherr, der Konsul und Oberpontifex Publius Licinius Crassus Mucianus, einer der reichsten und zugleich einer der gebildetsten Männer Roms und als Redner wie als Rechtskenner gleich ausgezeichnet, schickte sich an, den Prätendenten in Leukä zu belagern, ließ aber während der Vorbereitungen dazu von dem allzu gering geschätzten Gegner sich überraschen und schlagen und ward selbst von einem thrakischen Haufen gefangen. Den Triumph aber, den Oberfeldherrn Roms als Gefangenen zur Schau zu stellen, gönnte er einem solchen Feinde nicht; er reizte die Barbaren, die ihn ergriffen hatten, ohne ihn zu kennen, ihm den Tod zu geben (Anfang 624 130), und erst als Leiche ward der Konsular erkannt. Mit ihm, wie es scheint, fiel König Ariarathes von Kappadokien. Indes ward Aristonikos nicht lange nach diesem Siege von Crassus’ Nachfolger Marcus Perpenna überfallen, sein Heer zersprengt, er selbst in Stratonikeia belagert und gefangen und bald darauf in Rom hingerichtet. Die Unterwerfung der letzten, noch Widerstand leistenden Städte und die definitive Regulierung der Landschaft übernahm nach Perpennas plötzlichem Tode Manius Aquillius (625 129). Man verfuhr ähnlich wie im karthagischen Gebiet. Der östliche Teil des Attalidenreichs ward den Klientelkönigen überwiesen, um die Römer von dem Grenzschutz und damit von der Notwendigkeit einer stehenden Besatzung in Asien zu befreien; Telmissos kam an die lykische Eidgenossenschaft; die europäischen Besitzungen in Thrakien wurden zu der Provinz Makedonien geschlagen; das übrige Gebiet ward als neue römische Provinz eingerichtet, der gleich der karthagischen nicht ohne Absicht der Name des Weltteils beigelegt ward, in, dem sie lag. Die Steuern, die nach Pergamon gezahlt worden waren, wurden dem Lande erlassen und dasselbe mit gleicher Milde behandelt wie Hellas und Makedonien. So ward der ansehnlichste kleinasiatische Staat eine römische Vogtei.