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^15 Mehrere vor kurzem (SB München, 1860, S. 180f.) bekannt gewordene Schreiben der Könige Eumenes II. und Attalos II. an den Priester von Pessinus, welcher durchgängig Attis heißt (vgl. Polyb. 22, 20), erläutern diese Verhältnisse sehr anschaulich. Das älteste derselben und das einzige datierte, geschrieben im 34. Regierungsjahre des Eumenes am siebten Tage vor dem Ende des Gorpiäos, also 590/91 der Stadt (164/63), bietet dem Priester militärische Hilfe an, um den (sonst nicht bekannten) Pesongern von ihnen besetztes Tempelland zu entreißen. Das folgende, ebenfalls noch von Eumenes, zeigt den König als Partei in der Fehde zwischen dem Priester von Pessinus und dessen Bruder Aiorix. Ohne Zweifel gehörten beide Handlungen des Eumenes zu denjenigen, die in den Jahren 590f. (164) in Rom zur Anzeige kamen als Versuche desselben, sich in die gallischen Angelegenheiten auch fernerhin zu mengen und dort seine Parteigenossen zu stützen (Polyb. 31, 6, 9; 32, 3, 5). Dagegen geht aus einem der Schreiben seines Nachfolgers Attalos hervor, wie sich die Zeiten geändert und die Wünsche herabgestimmt hatten. Der Priester Attis scheint auf einer Zusammenkunft in Apameia von Attalos abermals die Zusage bewaffneter Hilfe erhalten zu haben; nachher aber schreibt ihm der König, daß in einem deswegen abgehaltenen Staatsrat, dem Athenäos (sicher der bekannte Bruder des Königs), Sosandros, Menogenes, Chloros und andere Verwandte (αναγκαίοι) beigewohnt hätten, nach langem Schwanken endlich die Majorität dem Chloros dahin beigetreten sei, daß nichts geschehen dürfe, ohne die Römer vorher zu befragen; denn selbst wenn ein Erfolg erreicht werde, setzte man sich dem Wiederverlust und dem bösen Verdacht aus, “den sie auch gegen den Bruder” (Eumenes II.) “gehegt hätten”.
^16 In demselben Testament gab der König seiner Stadt Pergamon die “Freiheit”, das heißt die δημοκρατία, das städtische Selbstregiment. Laut einer merkwürdigen, kürzlich dort gefundenen Urkunde (Römisches Staatsrecht, Bd. 3, 3. Aufl., S. 726) beschloß nach Eröffnung des Testaments, aber vor dessen Bestätigung durch die Römer der also konstituierte Demos den bisher vom Bürgerrecht ausgeschlossenen Klassen der Bevölkerung, insbesondere den im Zensus aufgeführten Paröken und den in Stadt und Land wohnhaften Soldaten, auch den Makedoniern, das städtische Bürgerrecht zu verleihen, um also ein gutes Einverständnis in der gesamten Bevölkerung herbeizuführen. Offenbar wollte die Bürgerschaft, indem sie die Römer vor die vollendete Tatsache dieser umfassenden Ausgleichung stellte, vor dem eigentlichen Eintreten der römischen Herrschaft sich gegen dieselbe in Verfassung setzen und den fremden Gebietern die Möglichkeit nehmen, die Rechtsverschiedenheiten innerhalb der Bevölkerung zur Sprengung der Gemeindefreiheit zu benutzen.
^17 Diese seltsamen “Heliopoliten” sind, nach der mir von einem Freunde geäußerten wahrscheinlichen Meinung, so zu fassen, daß die befreiten Sklaven als Bürger einer umgenannten oder auch vielleicht für jetzt nur gedachten Stadt Heliopolis sich konstituierter, die ihren Namen von dem in Syrien hochverehrten Sonnengott empfing.
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Die zahlreichen andern Kleinstaaten und Städte Vorderasiens, das Königreich Bithynien, die paphlagonischen und gallischen Fürstentümer, die lykische und die pamphylische Eidgenossenschaft, die Freistädte Kyzikos und Rhodos blieben in ihren bisherigen beschränkten Verhältnissen bestehen.
Jenseits des Halys befolgte Kappadokien, nachdem König Ariarathes V. Philopator (591 - 624 136 - 130), hauptsächlich durch Hilfe der Attaliden, sich gegen seinen von Syrien unterstützten Bruder und Nebenbuhler Holophernes behauptet hatte, wesentlich die pergamenische Politik, sowohl in der unbedingten Hingebung an Rom als in der Richtung auf hellenische Bildung. Durch ihn drang diese ein in das bis dahin fast barbarische Kappadokien und freilich auch sogleich ihre Auswüchse, wie der Bakchosdienst und das wüste Treiben der wandernden Schauspielertruppen, der sogenannten “Künstler”. Zum Lohn der Treue gegen Rom, die dieser Fürst in dem Kampfe gegen den pergamenischen Prätendenten mit seinem Leben bezahlt hatte, ward sein unmündiger Erbe Ariarathes VI. nicht nur gegen die von dem König von Pontos versuchte Usurpation durch die Römer geschirmt, sondern ihm auch der südöstliche Teil des Attalidenreiches gegeben, Lykaorien nebst der östlich daran grenzenden, .in älterer Zeit zu Kilikien gerechneten Landschaft.
Endlich im fernen Nordosten Kleinasiens gelangte “Kappadokien am Meer” oder kurzweg der “Meerstaat”, Pontos, zu steigender Ausdehnung und Bedeutung. Nicht lange nach der Schlacht von Magnesia hatte König Pharnakes I. sein Gebiet weit über den Halys bis nach Tios an, der bithynischen Grenze ausgedehnt und namentlich des reichen Sinope sich bemächtigt, das aus einer griechischen Freistadt dieser Könige Residenz ward. Zwar hatten die durch diese Übergriffe gefährdeten Nachbarstaaten, König Eumenes II. an ihrer Spitze, deswegen Krieg gegen ihn geführt (571-575 183-179) und unter römischer Vermittlung das Versprechen von ihm erzwungen, Galatien und Paphlagonien zu räumen; allein der Verlauf der Ereignisse zeigt, daß Pharnakes sowie sein Nachfolger Mithradates V. Euergetes (598 ? - 634 156 - 120), treue Bundesgenossen Roms im Dritten Punischen Krieg sowie in dem gegen Aristonikos, nicht bloß jenseits des Halys sitzen geblieben sind, sondern auch der Sache nach die Schutzherrlichkeit über die paphlagonischen und galatischen Dynasten behalten haben. Nur unter dieser Voraussetzung ist es erklärlich, wie Mithradates, angeblich wegen seiner tapferen Taten im Kriege gegen Aristonikos, in der Tat für beträchtliche an den römischen Feldherrn gezahlte Summen, von demselben nach Auflösung des Attalischen Reiches Großphrygien empfangen konnte. Wie weit andererseits gegen den Kaukasus und die Euphratquellen das :Pontische Reich sich um diese Zeit erstreckte, ist nicht genau zu bestimmen; doch scheint es den westlichen Teil von Armenien um Enderes und Diwirigi oder das sogenannte Klein-Armenien als abhängige Satrapie umfaßt zu haben, während Groß -Armenien und Sophene eigene unabhängige Reiche bildeten.
Wenn also auf der kleinasiatischen Halbinsel wesentlich Rom das Regiment führte und, so vieles auch ohne und gegen seinen Willen geschah, doch den Besitzstand im ganzen bestimmt, so blieben dagegen die weiten Strecken jenseits des Taurus und des oberen Euphrat bis hinab zum Niltal in der Hauptsache sich selber überlassen. Zwar der der Regulierung des Ostens von 565 (189) zugrunde gelegte Satz, daß der Halys die Ostgrenze der römischen Klientel bilden solle, ward vom Senat nicht eingehalten und trug auch die Unhaltbarkeit in sich selber. Der politische Horizont ist Selbsttäuschung so gut wie der physische; wenn dem Staate Syrien die Zahl der ihm gestatteten Kriegsschiffe und Kriegselefanten im Friedensvertrag selbst normiert ward, wenn das syrische Heer auf Befehl des römischen Senats das halb gewonnene Ägypten räumte, so lag da in die vollständige Anerkennung der Hegemonie und der Klientel. Darum gingen denn auch die Thronstreitigkeiten in Syrien wie in Ägypten zur Beilegung an die römische Regierung. Dort stritten nach Antiochos Epiphanes’ Tode (590 164) der als Geisel in Rom lebende Sohn Seleukos des vierten, Demetrios, später Soter genannt, und des letzten Königs Antiochos Epiphanes unmündiger Sohn Antiochos Eupator um die Krone; hier war von den beiden seit 584 (170) gemeinschaftlich regierenden Brüdern der ältere Ptolemaeos Philometor (573-608 146-131) durch den jüngeren Ptolemaeos Euergetes II. oder den Dicken († 637 117) aus dem Lande getrieben worden (590 164) und, um seine Herstellung zu erwirken, persönlich in Rom erschienen. Beide Angelegenheiten ordnete der Senat lediglich auf diplomatischem Wege und wesentlich nach Maßgabe des römischen Vorteils. In Syrien ward Antiochos Eupator mit Beseitigung des besser berechtigten Demetrios als König anerkannt und mit der Führung der Vormundschaft über den königlichen Knaben der römische Senator Gnaeus Octavius vom Senat beauftragt, welcher, wie begreiflich, durchaus im römischen Interesse regierte, die Kriegsflotte und das Elefantenheer dem Friedensvertrag von 565 (189) gemäß reduzierte und im besten Zuge war, den militärischen Ruin des Landes zu vollenden. In Ägypten ward nicht bloß Philometors Herstellung bewirkt, sondern auch, teils um dem Bruderzwist ein Ziel zu setzen, teils um die noch immer ansehnliche Macht Ägyptens zu schwächen, Kyrene vom Reich getrennt und Euergetes mit demselben abgefunden. “Könige sind, wen die Römer wollen”, schrieb nicht lange nachher ein jüdischer Mann, “und wen sie nicht wollen, den verjagen sie von Land und Leuten”. Allein dies war für lange Zeit das letzte Mal, daß der römische Senat in den Angelegenheiten des Ostens mit derjenigen Tüchtigkeit und Tatkraft auftrat, welche er in den Verwicklungen mit Philippos, Antiochos und Perseus durchgängig bewährt hatte. Der innerliche Verfall des Regiments wirkte am spätesten, aber wirkte doch endlich auch zurück auf die Behandlung der auswärtigen Angelegenheiten. Das Regiment ward unstet und unsicher; man ließ die eben erfaßten Zügel erschlaffen und beinahe wieder fahren. Der vormundschaftliche Regent von Syrien ward in Laodikeia ermordet; der zurückgewiesene Prätendent Demetrios entfloh aus Rom und bemächtigte sich unter dem dreisten Vorgeben, daß der römische Senat ihn dazu bevollmächtigt habe, nach Beseitigung des königlichen Knaben der Regierung seines väterlichen Reiches (592 162). Bald nachher brach zwischen den Königen von Ägypten und Kyrene Krieg aus über den Besitz der Insel Kypros, welche der Senat zuerst dem älteren, sodann dem jüngeren zugeschieden hatte, und im Widerspruch mit der neuesten römischen Entscheidung blieb dieselbe schließlich bei Ägypten. So wurde die römische Regierung, in der Fülle ihrer Macht und während des tiefsten inneren und äußeren Friedens daheim, von den ohnmächtigen Königen des Ostens mit ihren Dekreten verhöhnt, ihr Name gemißbraucht, ihr Mündel und ihr Kommissar ermordet. Als siebzig Jahre zuvor die Illyriker in ähnlicher Weise sich an römischen Abgeordneten vergriffen, hatte der damalige Senat dem Ermordeten auf dem Marktplatz ein Denkmal errichtet und mit Heer und Flotte die Mörder zur Verantwortung gezogen. Der Senat dieser Zeit ließ dem Gnaeus Octavius gleichfalls ein Denkmal setzen, wie die Sitte der Väter es vorschrieb; aber statt Truppen nach Syrien einzuschiffen, ward Demetrios als König des Landes anerkannt - man war ja jetzt so mächtig, daß es überflüssig schien, die Ehre zu wahren. Ebenso blieb nicht bloß Kypros trotz des entgegenstehenden Senatsbeschlusses bei Ägypten, sondern als nach Philometors Tode (608 146) Euergetes ihm nachfolgte und dadurch das geteilte Reich wiederum vereinigt ward, ließ der Senat auch dies ungehindert geschehen. Nach solchen Vorgängen war der römische Einfluß in diesen Landschaften tatsächlich gebrochen und entwickelten sich die Verhältnisse daselbst zunächst ohne Zutun der Römer; doch ist des weiteren Verlaufs der Dinge wegen es notwendig, auch jetzt den näheren und selbst den ferneren Osten nicht völlig aus den Augen zu verlieren.
Wenn in dem allerseits abgeschlossenen Ägypten der Status quo sich so leicht nicht verschob, so gruppierten dagegen in Asien dies- und jenseits des Euphrat während und zum Teil infolge dieser momentanen Stockung der römischen Oberleitung die Völker und Staaten sich wesentlich anders. Jenseits der großen iranischen Wüste hatten nicht lange nach Alexander dem Großen am Indus das Reich von Palimbothra unter Tschandragupta (Sandrakottos), am oberen Oxus der mächtige baktrische Staat, beide aus einer Mischung der nationalen Elemente und der östlichsten Ausläufer hellenischer Zivilisation sich gebildet. Westwärts von diesen begann das Reich Asien, das noch unter Antiochos dem Großen zwar geschmälert, aber immer noch ungeheuer vom Hellespont bis zu den medischen und persischen Landschaften sich erstreckte und das ganze Stromgebiet des Euphrat und Tigris in sich schloß. Noch jener König hatte seine Waffen bis jenseits der Wüste in das Gebiet der Parther und Baktrier getragen; erst unter ihm hatte der gewaltige Staat angefangen sich aufzulösen. Nicht bloß Vorderasien war infolge der Schlacht von Magnesia verloren worden; auch die gänzliche Lösung der beiden Kappadokien und der beiden Armenien, des eigentlichen Armenien im Nordosten und der Landschaft Sophene im Südwesten, und ihre Verwandlung in selbständige Königreiche aus syrischen Lehnsfürstentümern, gehört dieser Zeit an. Von diesen Staaten gelangte namentlich Großarmenien unter den Artaxiaden bald zu einer ansehnlichen Stellung. Vielleicht noch gefährlichere Wunden schlug dem Reiche seines Nachfolgers Antiochos Epiphanes (579-590 175-164) törichte Nivellierungspolitik. So richtig es auch war, daß sein Reich mehr einem Länderbündel als einem Staate glich und daß die Verschiedenheiten der Nationalitäten und der Religionen der Untertanen der Regierung die wesentlichsten Hindernisse bereitete, so war doch der Plan, hellenisch-römische Weise und hellenisch-römischen Kultus überall in seinem Lande einzuführen und seine Völker in politischer wie in religiöser Hinsicht auszugleichen unter allen Umständen eine Torheit, auch abgesehen davon, daß dieser karikierte Joseph II. persönlich einem solchen gigantischen Beginnen nichts weniger als gewachsen war und durch Tempelplünderung im großartigsten Maßstab und die tollste Ketzerverfolgung seine Reformen in der übelsten Weise einleitete. Die eine Folge hiervon war, daß die Bewohner der Grenzprovinz gegen Ägypten, die Juden, sonst bis zur Demütigkeit fügsame und äußerst tätige und betriebsame Leute, durch den systematischen Religionszwang zur offenen Empörung gedrängt wurden (um 587 167). Die Sache kam an den Senat, und da derselbe eben damals teils gegen Demetrios Soter mit gutem Grund erbittert war, teils eine Verbindung der Attaliden und Seleukiden besorgte, überhaupt aber die Herstellung einer Mittelmacht zwischen Syrien und Ägypten im Interesse Roms lag, so machte er keine Schwierigkeit, die Freiheit und Autonomie der insurgierten Nation sofort anzuerkennen (um 593 161). Indes geschah doch von Rom für die Juden nur, was man tun konnte, ohne sich selber zu bemühen; trotz der Klausel des zwischen den Römern und den Juden abgeschlossenen Vertrags, die den Juden, im Fall sie angegriffen würden, den Beistand Roms versprach, und trotz des an die Könige von Syrien und Ägypten gerichteten Verbots, ihre Truppen durch das jüdische Land zu führen, blieb es natürlich lediglich jenen selbst überlassen, der syrischen Könige sich zu erwehren. Mehr als die Briefe ihrer mächtigen Verbündeten tat für sie die tapfere und umsichtige Leitung des Aufstandes durch das Heldengeschlecht der Makkabäer und die innere Zerrissenheit des Syrischen Reiches: während des Haders zwischen den syrischen Königen Tryphon und Demetrios Nikator ward den Juden die Autonomie und Steuerfreiheit förmlich zugestanden (612 142) und bald darauf sogar das Haupt des Makkabäerhauses, Simon, des Mattathias Sohn, von der Nation wie von dem syrischen Großkönig als Hochpriester und Fürst Israels förmlich anerkannt ^18 (615 139).