Auch über die schlechte Handhabung der Rechtspflege durch die senatorischen Geschworenen wurden bald nur zu wohl begründete Beschwerden laut. Die Verurteilung eines einigermaßen einflußreichen Mannes war kaum mehr zu erlangen. Nicht bloß empfand der Kollege mit dem Kollegen, der gewesene oder künftige Angeklagte mit dem gegenwärtigen armen Sünder billiges Mitleid; auch die Käuflichkeit der Geschworenenstimmen war kaum noch eine Ausnahme. Mehrere Senatoren waren gerichtlich dieses Verbrechens überwiesen worden; auf andere gleich schuldige wies man mit Fingern; die angesehensten Optimaten, wie Quintus Catulus, räumten in offener Senatssitzung es ein, daß die Beschwerden vollkommen gegründet seien; einzelne besonders eklatante Fälle zwangen den Senat mehrmals, zum Beispiel im Jahre 680 (74), über Maßregeln gegen die Freiheit der Geschworenen zu deliberieren, natürlich nur so lange, bis der erste Lärm sich gelegt hatte und man die Sache unter das Eis gleiten lassen konnte. Die Folgen dieser elenden Rechtspflege zeigten sich namentlich in einem System der Plünderung und Peinigung der Provinzialen, mit dem verglichen selbst die bisherigen Frevel erträglich und gemäßigt erschienen. Das Stehlen und Rauben war gewissermaßen durch Gewohnheit legitim geworden; die Erpressungskommission konnte als eine Anstalt gelten, um die aus den Vogteien heimkehrenden Senatoren zu Gunsten ihrer daheimgebliebenen Kollegen zu besteuern. Aber als ein angesehener Sikeliote, weil er dem Statthalter nicht hatte zu einem Verbrechen die Hand bieten wollen, dafür von diesem abwesend und ungehört zum Tode verurteilt ward; als selbst römische Bürger, wenn sie nicht Ritter oder Senatoren waren, in der Provinz nicht mehr sicher waren vor den Ruten und Beilen des römischen Vogts, und die älteste Errungenschaft der römischen Demokratie, die Sicherheit des Leibes und Lebens, von der herrschenden Oligarchie anfing mit Füßen getreten zu werden: da hatte auch das Publikum auf dem römischen Markte ein Ohr für die Klagen über seine Vögte in den Provinzen und über die ungerechten Richter, die solche Untaten moralisch mitverschuldeten. Die Opposition unterließ es natürlich nicht, auf dem fast allein ihr übriggebliebenen Terrain, dem gerichtlichen, ihre Gegner anzugreifen. So zog der junge Gaius Caesar, der auch, soweit sein Alter es gestattete, sich bei der Agitation um die Wiederherstellung der tribunizischen Gewalt eifrig beteiligte, im Jahre 677 (77) einen der angesehensten Sullanischen Parteimänner, den Konsular Gnaeus Dolabella, und im folgenden Jahr einen andern Sullanischen Offizier, Gaius Antonius, vor Gericht; so Marcus Cicero 684 (70) den Gaius Verres, eine der elendesten unter den Kreaturen Sullas und eine der schlimmsten Geißeln der Provinzialen. Wieder und wieder wurden die Bilder jener finsteren Zeit der Ächtungen, die entsetzlichen Leiden der Provinzialen, der schmachvolle Stand der römischen Kriminalrechtspflege mit allem Pomp italienischer Rhetorik, mit aller Bitterkeit italienischen Spottes vor der versammelten Menge entfaltet und der gewaltige Tote sowie seine lebenden Schergen ihrem Zorn und Hohn unnachsichtlich preisgegeben. Die Wiederherstellung der vollen tribunizischen Gewalt, an deren Bestehen die Freiheit, die Macht und das Glück der Volksgemeinde wie durch uralt heiligen Zauber geknüpft schien, die Wiedereinführung der “strengen” Gerichte der Ritterschaft, die Erneuerung der von Sulla beseitigten Zensur zur Reinigung der höchsten Staatsbehörde von den faulen und schädlichen Elementen wurden täglich mit lautem Ruf von den Rednern der Volkspartei gefordert.

Indes mit alledem kam man nicht weiter. Es gab Skandal und Lärm genug, aber ein eigentlicher Erfolg ward dadurch, daß man die Regierung nach und über Verdienst prostituierte, doch noch keineswegs erreicht. Die materielle Macht lag immer noch, solange militärische Einmischung fern blieb, in den Händen der hauptstädtischen Bürgerschaft; und dies “Volk”, das in den Gassen Roms sich drängte und auf dem Markt Beamte und Gesetze machte, war eben um nichts besser als der regierende Senat: Zwar mußte die Regierung mit der Menge sich abfinden, wo deren eigenes nächstes Interesse in Frage kam; dies ist die Ursache der Erneuerung des Sempronischen Korngesetzes. Allein daran war nicht zu denken, daß diese Bürgerschaft um einer Idee oder gar um einer zweckmäßigen Reform willen Ernst gemacht hätte. Mit Recht ward auf die Römer dieser Zeit angewandt, was Demosthenes von seinen Athenern sagte: daß die Leute gar eifrig täten, solange sie um die Rednerbühne ständen und die Vorschläge zu Reformen vernähmen; aber wenn sie nach Hause gekommen seien, denke keiner weiter an das, was er auf dem Markte gehört habe. Wie auch jene demokratischen Agitatoren die Flammen schürten, es half eben nichts, da der Brennstoff fehlte. Die Regierung wußte dies und ließ in den wichtigen Prinzipienfragen sich keinerlei Zugeständnis entreißen; höchstens daß sie sich dazu verstand (um 682 72), einem Teil der mit Lepidus landflüchtig gewordenen Leute die Amnestie zuzugestehen. Was von Konzessionen erfolgte, ging nicht so sehr aus dem Drängen der Demokratie hervor, als aus den Vermittlungsversuchen der gemäßigten Aristokratie. Allein von den beiden Gesetzen, die der einzige noch übrige Führer dieser Fraktion, Gaius Cotta, in seinem Konsulat 679 (75) durchsetzte, wurde das die Gerichte betreffende schon im nächsten Jahre wieder beseitigt, und auch das zweite, welches die Sullanische Bestimmung aufhob, daß die Bekleidung des Tribunats zur Übernahme anderer Magistraturen unfähig mache, die übrigen Beschränkungen aber bestehen ließ, erregte wie jede halbe Maßregel nur den Unwillen beider Parteien. Die Partei der reformistisch gesinnten Konservativen, die durch Cottas bald nachher (um 681 73) erfolgten frühen Tod ihr namhaftestes Haupt verlor, sank mehr und mehr in sich selbst zusammen, erdrückt zwischen den immer schroffer hervortretenden Extremen. Von diesen aber blieb die Partei der Regierung, schlecht und schlaff wie sie war, der gleich schlechten und gleich schlaffen Opposition gegenüber notwendig im Vorteil.

Aber dies der Regierung so günstige Verhältnis änderte sich, als die Differenzen zwischen ihr und denjenigen ihrer Parteigänger sich schärfer entwickelten, deren Hoffnungen über den Ehrensitz in der Kurie und das aristokratische Landhaus hinaus zu höheren Zielen sich erhoben. In erster Linie stand hier Gnaeus Pompeius. Wohl war er Sullaner; aber es ist früher gezeigt worden, wie wenig er unter seiner eigenen Partei sich zurechtfand, wie von der Nobilität, als deren Schild und Schwert er offiziell angesehen ward, ihn doch seine Herkunft, seine Vergangenheit, seine Hoffnungen immer wieder schieden. Der schon klaffende Riß hatte während der spanischen Feldzüge (677 - 683 77 - 71) des Feldherrn sich unheilbar erweitert. Unwillig und halb gezwungen hatte die Regierung ihn ihrem rechten Vertreter Quintus Metellus als Kollegen beigesellt; und wieder er beschuldigte, wohl nicht ohne Grund, den Senat durch die sei es liederliche, sei es böswillige Vernachlässigung der spanischen Armeen deren Niederlagen verschuldet und das Schicksal der Expedition aufs Spiel gesetzt zu haben. Nun kam er zurück als Sieger über die heimlichen Feinde, an der Spitze eines krieggewohnten und ihm ganz ergebenen Heeres, für seine Soldaten Landanweisungen begehrend, für sich Triumph und Konsulat. Die letzteren Forderungen verstießen gegen das Gesetz. Pompeius, obwohl mehrmals schon außerordentlicherweise mit der höchsten Amtsgewalt bekleidet, hatte noch kein ordentliches Amt, nicht einmal die Quästur verwaltet und war noch immer nicht Mitglied des Rats; und Konsul durfte nur werden, wer die Staffel der geringeren ordentlichen Ämter durchmessen, triumphieren nur, wer die ordentliche höchste Gewalt bekleidet hatte. Der Senat war gesetzlich befugt, ihn, wenn er um das Konsulat sich bewarb, auf die Bewerbung um die Quästur zu verweisen, wenn er den Triumph erbat, ihn an den großen Scipio zu erinnern, der unter gleichen Verhältnissen auf den Triumph über das eroberte Spanien verzichtet hatte. Nicht minder hing Pompeius hinsichtlich der seinen Soldaten versprochenen Domänen verfassungsmäßig ab von dem guten Willen des Senats. Indes wenn auch der Senat, wie es bei seiner Schwächlichkeit auch im Grollen wohl denkbar war, hierin nachgab und dem siegreichen Feldherrn für den gegen die Demokratenchefs geleisteten Schergendienst den Triumph, das Konsulat, die Landanweisungen zugestand, so war doch eine ehrenvolle Annulierung in ratsherrlicher Indolenz unter der langen Reihe der friedlichen senatorischen Imperatoren das günstigste Los, das die Oligarchie dem sechsunddreißigjährigen Feldherrn zu bereiten vermochte. Das, wonach sein Herz eigentlich verlangte, das Kommando im Mithradatischen Krieg freiwillig vom Senat bewilligt zu erhalten, konnte er nimmer erwarten; in ihrem eigenen wohlverstandenen Interesse durfte die Oligarchie es nicht zulassen, daß er den afrikanischen und europäischen noch die Trophäen des dritten Weltteils hinzufügte; die im Osten reichlich und bequem zu pflückenden Lorbeeren blieben auf jeden Fall der reinen Aristokratie vorbehalten. Wenn aber der gefeierte General bei der herrschenden Oligarchie seine Rechnung nicht fand, so blieb - da zu einer rein persönlichen, ausgesprochen dynastischen Politik weder die Zeit reif noch Pompeius’ ganze Persönlichkeit geeignet war - ihm keine andere Wahl, als mit der Demokratie gemeinschaftliche Sache zu machen. An die Sullanische Verfassung band ihn kein eigenes Interesse: er konnte seine persönlichen Zwecke auch innerhalb einer mehr demokratischen ebensogut, wo nicht besser verfolgen. Dagegen fand er alles, was er brauchte, bei der demokratischen Partei. Die tätigen und gewandten Führer derselben waren bereit und fähig, dem unbehilflichen und etwas hölzernen Helden die mühselige politische Leitung abzunehmen, und doch viel zu gering, um dem gefeierten Feldherrn die erste Rolle und namentlich die militärische Oberleitung streitig machen zu können oder auch nur zu wollen. Selbst der weitaus bedeutendste von ihnen, Gaius Caesar, war nichts als ein junger Mensch, dem seine dreisten Fahrten und eleganten Schulden weit mehr als seine feurige demokratische Beredsamkeit einen Namen gemacht hatten und der sich sehr geehrt fühlen mußte, wenn der weltberühmte Imperator ihm gestattete, sein politischer Adjutant zu sein. Die Popularität, auf welche Menschen wie Pompeius, von größeren Ansprüchen als Fähigkeiten, mehr Wert zu legen pflegen, als sie gern sich selber gestehen, mußte im höchsten Maß dem jungen General zuteil werden, dessen Übertritt der fast aussichtslosen Sache der Demokratie den Sieg gab. Der von ihm für sich und seine Soldaten geforderte Siegeslohn fand damit sich von selbst. Überhaupt schien, wenn die Oligarchie gestürzt ward, bei dem gänzlichen Mangel anderer ansehnlicher Oppositionshäupter es nur von Pompeius abzuhängen, seine weitere Stellung sich selber zu bestimmen. Daran aber konnte kaum gezweifelt werden, daß der Übertritt des Feldherrn der soeben siegreich aus Spanien heimkehrenden und noch in Italien geschlossen zusammenstehenden Armee zur Oppositionspartei den Sturz der bestehenden Ordnung zur Folge haben müsse. Regierung und Opposition waren gleich machtlos; sowie die letztere nicht mehr bloß mit Deklamationen focht, sondern das Schwert eines siegreichen Feldherrn bereit war, ihren Anforderungen Nachdruck zu geben, war die Regierung jedenfalls, vielleicht sogar ohne Kampf, überwunden.

So sah man von beiden Seiten sich gedrängt zur Koalition. An persönlichen Abneigungen mochte es dort wie hier nicht fehlen; der siegreiche Feldherr konnte die Straßenredner unmöglich lieben, diese noch weniger den Henker des Carbo und Brutus mit Freuden als ihr Haupt begrüßen; indes die politische Notwendigkeit überwog, wenigstens für den Augenblick, jedes sittliche Bedenken.

Aber die Demokraten und Pompeius schlossen ihren Bund nicht allein. Auch Marcus Crassus war in einer ähnlichen Lage wie Pompeius. Obwohl Sullaner wie dieser, war doch auch seine Politik, ganz wie die des Pompeius, vor allem eine persönliche und durchaus nicht die der herrschenden Oligarchie; und auch er stand jetzt in Italien an der Spitze einer starken und siegreichen Armee, mit welcher er soeben den Sklavenaufstand niedergeschlagen hatte. Es blieb ihm die Wahl entweder gegen die Koalition mit der Oligarchie sich zu verbinden oder in die Koalition einzutreten; er wählte den letzteren und damit ohne Zweifel den sichereren Weg. Bei seinem kolossalen Vermögen und seinem Einfluß auf die hauptstädtischen Klubs war er überhaupt ein schätzbarer Bundesgenosse; unter den obwaltenden Umständen aber war es ein unberechenbarer Gewinn, wenn das einzige Heer, mit welchem der Senat den Truppen des Pompeius hätte begegnen können, der angreifenden Macht sich beigesellte. Die Demokraten überdies, denen bei der Allianz mit dem übermächtigen Feldherrn nicht wohl zu Mute sein mochte, sahen nicht ungern in Marcus Crassus ihm ein Gegengewicht und vielleicht einen künftigen Rivalen zur Seite gestellt.

So kam im Sommer des Jahres 683 (71) die erste Koalition zustande zwischen der Demokratie einer- und den beiden Sullanischen Generalen Gnaeus Pompeius und Marcus Crassus andererseits. Beide machten das Parteiprogramm der Demokratie zu dem ihrigen; es ward ihnen dafür zunächst das Konsulat auf das kommende Jahr, Pompeius überdies der Triumph und die begehrten Landlose für seine Soldaten, Crassus als dem Überwinder des Spartacus wenigstens die Ehre des feierlichen Einzugs in die Hauptstadt zugesichert.

Den beiden italischen Armeen, der hohen Finanz und der Demokratie, die also zum Sturz der Sullanischen Verfassung verbündet auftraten, hatte der Senat nichts gegenüberzustellen als etwa das zweite spanische Heer unter Quintus Metellus Pius. Allein Sulla hatte richtig vorhergesagt, daß das, was er getan, nicht zum zweitenmal geschehen werde: Metellus, durchaus nicht geneigt, sich in einen Bürgerkrieg zu verwickeln, hatte sofort nach Überschreitung der Alpen seine Soldaten entlassen. So blieb der Oligarchie nichts übrig, als in das Unvermeidliche sich zu fügen. Der Rat bewilligte die für Konsulat und Triumph erforderlichen Dispensationen; Pompeius und Crassus wurden, ohne Widerstand zu finden, zu Konsuln für das Jahr 684 (70) gewählt, während ihre Heere, angeblich in Erwartung des Triumphs, vor der Stadt lagerten. Noch vor dem Antritt seines Amtes bekannte sodann Pompeius in einer von dem Volkstribun Marcus Lollius Palicanus abgehaltenen Volksversammlung sich öffentlich und förmlich zu dem demokratischen Programm. Die Verfassungsänderung war damit im Prinzip entschieden.

Allen Ernstes ging man nun an die Beseitigung der sullanischen Institutionen. Vor allen Dingen erhielt das tribunizische Amt wieder seine frühere Geltung. Pompeius selbst als Konsul brachte das Gesetz ein, das den Volkstribunen ihre althergebrachten Befugnisse, namentlich auch die legislatorische Initiative zurückgab - freilich eine seltsame Gabe aus der Hand des Mannes, der mehr als irgend ein Lebender dazu getan hatte, der Gemeinde ihre alten Privilegien zu entreißen.

Hinsichtlich der Geschworenenstellung wurde die Bestimmung Sullas, daß das Verzeichnis der Senatoren als Geschworenenliste dienen solle, zwar abgeschafft; allein es kam doch keineswegs zu einer einfachen Wiederherstellung der Gracchischen Rittergerichte. Künftig, so bestimmte das neue Aurelische Gesetz, sollten die Geschworenenkollegien zu einem Dritteil aus Senatoren bestehen, zu zwei Dritteilen aus Männern vom Ritterzensus, von welchen letzteren wieder die Hälfte die Distriktvorsteherschaft oder das sogenannte Kassentribunat bekleidet haben mußte. Es war diese letzte Neuerung eine weitere, den Demokraten gemachte Konzession, indem hiernach wenigstens der dritte Teil der Kriminalgeschworenen mittelbar hervorging aus den Wahlen der Distrikte. Wenn dagegen der Senat nicht gänzlich aus den Gerichten verdrängt ward, so ist die Ursache davon wahrscheinlich teils in Crassus’ Beziehungen zum Senat zu suchen, teils in dem Beitritt der senatorischen Mittelpartei zu der Koalition, mit dem es auch wohl zusammenhängt, daß der Bruder ihres kürzlich verstorbenen Führers, der Prätor Lucius Cotta, dies Gesetz einbrachte.

Nicht weniger wichtig war die Beseitigung der für Asien von Sulla festgesetzten Steuerordnung, welche vermutlich ebenfalls in dies Jahr fällt; der damalige Statthalter Asiens, Lucius Lucullus, ward angewiesen, das von Gaius Gracchus eingeführte Verpachtungssystem wiederherzustellen und damit der hohen Finanz diese wichtige Geld- und Machtquelle zurückzugeben.