Endlich ward die Zensur wieder ins Leben gerufen. Die Wahlen dafür, welche die neuen Konsuln kurz nach Antritt ihres Amtes anberaumten, fielen, in offenbarer Verhöhnung des Senats, auf die beiden Konsuln des Jahres 682 (73) Gnaeus Lentulus Clodianus und Lucius Genius, die wegen ihrer elenden Kriegführung gegen Spartacus durch den Senat vom Kommando entfernt worden waren. Es begreift sich, daß diese Männer alle Mittel, die ihr wichtiges und ernstes Amt ihnen zu Gebote stellte, in Bewegung setzten, um den neuen Machthabern zu huldigen und den Senat zu ärgern. Mindestens der achte Teil des Senats, vierundsechzig Senatoren, eine bis dahin unerhörte Zahl, wurden von der Liste gestrichen, darunter der einst von Gaius Caesar ohne Erfolg angeklagte Gaius Antonius und der Konsul des Jahres 683 (71), Publius Lentulus Sura, vermutlich auch nicht wenige der verhaßten Kreaturen Sullas.

So war man mit dem Jahre 684 (70) wieder im wesentlichen zurückgekommen auf die vor der sullanischen Restauration bestehenden Ordnungen. Wieder ward die hauptstädtische Menge aus der Staatskasse, das heißt von den Provinzen gespeist; wieder gab die tribunizische Gewalt jedem Demagogen den gesetzlichen Freibrief, die staatlichen Ordnungen zu verkehren; wieder erhob der Geldadel, als Inhaber der Steuerpachtungen und der gerichtlichen Kontrolle über die Statthalter, neben der Regierung sein Haupt so mächtig wie nur je zuvor; wieder zitterte der Senat vor dem Wahrspruch der Geschworenen des Ritterstandes und vor der zensorischen Rüge. Das System Sullas, das auf die politische Vernichtung der kaufmännischen Aristokratie und der Demagogie die Alleinherrschaft der Nobilität begründet hatte, war damit vollständig über den Haufen geworfen. Abgesehen von einzelnen untergeordneten Bestimmungen, deren Abschaffung erst später nachgeholt wurde, wie zum Beispiel der Zurückgabe des Selbstergänzungsrechts an die Priesterkollegien, blieb von Sullas allgemeinen Ordnungen hiernach nichts übrig als teils die Konzessionen, die er selbst der Opposition zu machen notwendig gefunden hatte, wie namentlich die Anerkennung des römischen Bürgerrechts der sämtlichen Italiker, teils Verfügungen ohne schroffe Parteitendenz, an denen deshalb auch die verständigen Demokraten nichts auszusetzen fanden, wie unter anderm die Beschränkung der Freigelassenen, die Regulierung der Beamtenkompetenzen und die materiellen Änderungen im Kriminalrecht.

Weniger einig als über diese prinzipiellen war die Koalition hinsichtlich der persönlichen Fragen, die eine solche Staatsumwälzung anregte. Begreiflicherweise ließen die Demokraten sich nicht genügen mit der allgemeinen Anerkennung ihres Programms, sondern auch sie forderten jetzt eine Restauration in ihrem Sinn: Wiederherstellung des Andenkens ihrer Toten, Bestrafung der Mörder, Rückberufung der Geächteten aus der Verbannung, Aufhebung der auf ihren Kindern lastenden politischen Zurücksetzung, Rückgabe der von Sulla eingezogenen Güter, Schadenersatz aus dem Vermögen der Erben und Gehilfen des Diktators. Es waren das allerdings die logischen Konsequenzen, die aus einem reinen Sieg der Demokratie sich ergaben; allein der Sieg der Koalition von 683 (71) war doch weit entfernt, ein solcher zu sein. Die Demokratie gab dazu den Namen und das Programm, die übergetretenen Offiziere aber, vor allen Pompeius, die Macht und die Vollendung; und nun- und nimmermehr konnten diese zu einer Reaktion ihre Zustimmung geben, die nicht bloß die bestehenden Verhältnisse bis in ihre Grundfesten erschüttert, sondern auch schließlich sich gegen sie selbst gewandt haben würde - war es doch noch im frischen Andenken, welcher Männer Blut Pompeius vergossen, wie Crassus zu seinem ugeheuren Vermögen den Grund gelegt hatte. So ist es wohl erklärlich, aber auch zugleich bezeichnend für die Schwäche der Demokratie, daß die Koalition von 683 (71) nicht das geringste tat, um den Demokraten Rache oder auch nur Rehabilitation zu gewähren. Die nachträgliche Einforderung aller der für erstandene konfiszierte Güter noch rückständigen oder auch von Sulla den Käufern erlassenen Kaufgelder, welche der Zensor Lentulus in einem besonderen Erlaß feststellte, kann kaum als Ausnahme bezeichnet werden; denn wenn auch nicht wenige Sullaner dadurch in ihren persönlichen Interessen empfindlich verletzt wurden, so war doch die Maßregel selbst wesentlich eine Bestätigung der von Sulla vorgenommenen Konfiskationen.

Sullas Werk war also zerstört; aber was nun werden sollte, war damit viel mehr in Frage gestellt als entschieden. Die Koalition, einzig zusammengehalten durch den gemeinschaftlichen Zweck, das Restaurationswerk zu beseitigen, löste sich, als dieser erreicht war, wenn nicht förmlich, doch der Sache nach von selber auf; für die Frage aber, wohin nun zunächst das Schwergewicht der Macht fallen sollte, schien sich eine ebenso rasche wie gewaltsame Lösung vorzubereiten. Die Heere des Pompeius und Crassus lagerten immer noch vor den Toren der Stadt. Jener hatte zwar zugesagt, nach dem Triumph (am letzten Dezember 683 71) seine Soldaten zu verabschieden; allein zunächst war es unterblieben, um unter dem Druck, den das spanische Heer vor der Hauptstadt auf diese und den Senat ausübte, die Staatsumwälzung ungestört zu vollenden, was denn in gleicher Weise auch auf die Armee des Crassus Anwendung fand. Diese Ursache bestand jetzt nicht mehr; aber dennoch unterblieb die Auflösung der Heere. Die Dinge nahmen die Wendung, als werde einer der beiden mit der Demokratie alliierten Feldherrn die Militärdiktatur ergreifen und Oligarchen und Demokraten in dieselben Fesseln schlagen. Dieser eine aber konnte nur Pompeius sein. Von Anfang an hatte Crassus in der Koalition eine untergeordnete Rolle gespielt; er hatte sich antragen müssen und verdankte selbst seine Wahl zum Konsulat hauptsächlich Pompeius’ stolzer Verwendung. Weitaus der stärkere, war Pompeius offenbar der Herr der Situation; wenn er zugriff, so schien er werden zu müssen, als was ihn der Instinkt der Menge schon jetzt bezeichnete: der unumschränkte Gebieter des mächtigsten Staates der zivilisierten Welt. Schon drängte sich die ganze Masse der Servilen um den künftigen Monarchen. Schon suchten die schwächeren Gegner eine letzte Hilfe in einer neuen Koalition; Crassus, voll alter und neuer Eifersucht auf den jüngeren, so durchaus ihn überflügelnden Rivalen, näherte sich dem Senat und versuchte, durch beispiellose Spenden die hauptstädtische Menge an sich zu fesseln - als ob die durch Crassus selbst mitgebrochene Oligarchie und der ewig undankbare Pöbel vermocht haben würden, gegen die Veteranen der spanischen Armee irgendwelchen Schutz zu gewähren. Einen Augenblick schien es, als würde es vor den Toren der Hauptstadt zwischen den Heeren des Pompeius und Crassus zur Schlacht kommen.

Allein diese Katastrophe wandten die Demokraten durch ihre Einsicht und ihre Geschmeidigkeit ab. Auch ihrer Partei lag, ebenwie dem Senat und Crassus, alles daran, daß Pompeius nicht die Diktatur ergriff; aber mit richtigerer Einsicht in ihre eigene Schwäche und in den Charakter des mächtigen Gegners versuchten ihre Führer den Weg der Güte. Pompeius fehlte keine Bedingung, um nach der Krone zu greifen, als die erste von allen: der eigene königliche Mut. Wir haben den Mann früher geschildert, mit seinem Streben, zugleich loyaler Republikaner und Herr von Rom zu sein, mit seiner Unklarheit und Willenlosigkeit, mit seiner, unter dem Pochen auf selbständige Entschlüsse sich verbergenden Lenksamkeit. Es war dies die erste große Probe, auf die das Verhängnis ihn stellte; er hat sie nicht bestanden. Der Vorwand, unter dem Pompeius die Entlassung der Armee verweigerte, war, daß er Crassus mißtraute und darum nicht mit der Entlassung der Soldaten den Anfang machen könne. Die Demokraten bestimmten den Crassus, hierin entgegenkommende Schritte zu tun, dem Kollegen vor aller Augen zum Frieden die Hand zu bieten; öffentlich und insgeheim bestürmten sie diesen, daß er zu dem zwiefachen Verdienst, den Feind besiegt und die Parteien versöhnt zu haben, noch das dritte und größte fügen möge, dem Vaterland den inneren Frieden zu erhalten und das drohende Schreckbild des Bürgerkrieges zu bannen. Was nur immer auf einen eitlen, ungewandten, unsicheren Mann zu wirken vermag, alle Schmeichelkünste der Diplomatie, aller theatralische Apparat patriotischer Begeisterung wurde in Bewegung gesetzt, um das ersehnte Ziel zu erreichen; was aber die Hauptsache war, die Dinge hatten durch Crassus’ rechtzeitige Nachgiebigkeit sich so gestaltet, daß Pompeius nur die Wahl blieb, entweder geradezu als Tyrann von Rom auf- oder zurückzutreten. So gab er endlich nach und willigte in die Entlassung der Truppen. Das Kommando im Mithradatischen Krieg, das zu erlangen er ohne Zweifel hoffte, als er sich für 684 (70) zum Konsul hatte wählen lassen, konnte er jetzt nicht wünschen, da mit dem Feldzuge von 683 (71) Lucullus diesen Krieg in der Tat beendigt zu haben schien; die vom Senat in Gemäßheit des Sempronischen Gesetzes ihm angewiesene Konsularprovinz anzunehmen, hielt er unter seiner Würde, und Crassus folgte darin seinem Beispiel. So zog Pompeius, als er nach Entlassung seiner Soldaten am letzten Tage des Jahres 684 (70) sein Konsulat niederlegte, sich zunächst ganz von den öffentlichen Geschäften zurück und erklärte, fortan als einfacher Bürger in stiller Muße leben zu wollen. Er hatte sich so gestellt, daß er nach der Krone greifen mußte und, da er dies nicht wollte, ihm keine Rolle übrig blieb als die nichtige eines resignierenden Thronkandidaten.

Der Rücktritt des Mannes, dem nach der Lage der Sachen die erste Stelle zukam, vom politischen Schauplatz führte zunächst ungefähr dieselbe Parteistellung wieder herbei, wie wir sie in der gracchischen und marianischen Epoche fanden. Sulla hatte dem Senat das Regiment nur befestigt, nicht gegeben; so blieb denn auch dasselbe, nachdem die von Sulla errichteten Bollwerke wieder gefallen waren, nichtsdestoweniger zunächst dem Senat, während die Verfassung freilich, mit der er regierte, im wesentlichen die wiederhergestellte Gracchische, durchdrungen war von einem der Oligarchie feindlichen Geiste. Die Demokratie hatte die Wiederherstellung der Gracchischen Verfassung bewirkt; aber ohne einen neuen Gracchus war diese ein Körper ohne Haupt, und daß weder Pompeius noch Crassus auf die Dauer dieses Haupt sein konnten, war an sich klar und durch die letzten Vorgänge noch deutlicher dargetan worden. So mußte die demokratische Opposition in Ermangelung eines Führers, der geradezu das Ruder in die Hand genommen hätte, vorläufig sich begnügen, die Regierung auf Schritt und Tritt zu hemmen und zu ärgern. Zwischen der Oligarchie aber und der Demokratie erhob sich zu neuem Ansehen die Kapitalistenpartei, welche in der jüngsten Krise mit der letzteren gemeinschaftliche Sache gemacht hatte, die aber zu sich hinüberzuziehen und an ihr ein Gegengewicht gegen die Demokratie zu gewinnen, die Oligarchen jetzt eifrig bemüht waren. Also von beiden Seiten umworben, säumten die Geldherren nicht, ihre vorteilhafte Lage sich zunutze zu machen und das einzige ihrer früheren Privilegien, das sie noch nicht zurückerlangt hatten, die dem Ritterstand reservierten vierzehn Bänke im Theater, sich jetzt (687 67) durch Volksschluß wiedergeben zu lassen. Im ganzen näherten sie, ohne mit der Demokratie schroff zu brechen, doch wieder mehr sich der Regierung. Schon die Beziehungen des Senats zu Crassus und seiner Klientel gehören in diesen Zusammenhang; hauptsächlich aber scheint ein besseres Verhältnis zwischen dem Senat und der Geldaristokratie dadurch hergestellt zu sein, daß dieser dem tüchtigsten unter den senatorischen Offizieren, Lucius Lucullus, auf Andringen der von demselben schwer gekränkten Kapitalisten im Jahre 686 (68) die Verwaltung der für diese so wichtigen Provinz Asia abnahm.

Während aber die hauptstädtischen Faktionen miteinander des gewohnten Haders pflegten, bei dem denn doch nimmermehr eine eigentliche Entscheidung herauskommen konnte, gingen im Osten die Ereignisse ihren verhängnisvollen Gang, wie wir ihn früher geschildert haben, und sie waren es, die den zögernden Verlauf der hauptstädtischen Politik zur Krise drängten. Der Land- wie der Seekrieg hatte dort die ungünstigste Wendung genommen. Im Anfang des Jahres 687 (67) war die pontische Armee der Römer aufgerieben, die armenische in voller Auflösung auf dem Rückzug, alle Eroberungen verloren, das Meer ausschließlich in der Gewalt der Piraten, die Kornpreise in Italien dadurch so in die Höhe getrieben, daß man eine förmliche Hungersnot befürchtete. Wohl hatten, wie wir sahen, die Fehler der Feldherren, namentlich die völlige Unfähigkeit des Admirals Marcus Antonius und die Verwegenheit des sonst tüchtigen Lucius Lucullus, diesen Notstand zum Teil verschuldet, wohl auch die Demokratie durch ihre Wühlereien zu der Auflösung des armenischen Heeres wesentlich beigetragen. Aber natürlich ward die Regierung jetzt für alles, was sie und was andere verdorben hatten, in Bausch und Bogen verantwortlich gemacht und die grollende hungrige Menge verlangte nur eine Gelegenheit, um mit dem Senat abzurechnen.

Es war eine entscheidende Krise. Die Oligarchie, wie auch herabgewürdigt und entwaffnet, war noch nicht gestürzt, dennoch lag die Führung der öffentlichen Angelegenheiten in den Händen des Senats; sie stürzte aber, wenn die Gegner diese, daß heißt namentlich die Oberleitung der militärischen Angelegenheiten, sich selber zueigneten; und jetzt war dies möglich. Wenn jetzt Vorschläge über eine andere und bessere Führung des Land- und Seekrieges an die Komitien gebracht wurden, so war bei der Stimmung der Bürgerschaft der Senat voraussichtlich nicht imstande, deren Durchsetzung zu verhindern; und eine Intervention der Bürgerschaft in diesen höchsten Verwaltungsfragen war tatsächlich die Absetzung des Senats und die Übertragung der Leitung des Staats an die Führer der Opposition. Wieder einmal brachte die Verkettung der Dinge die Entscheidung in die Hände des Pompeius. Seit mehr als zwei Jahren lebte der gefeierte Feldherr als Privatmann in der Hauptstadt. Seine Stimme ward im Rathaus wie auf dem Markte selten vernommen; dort war er nicht gern gesehen und ohne entscheidenden Einfluß, hier scheute er sich vor dem stürmischen Treiben der Parteien. Wenn er aber sich zeigte, geschah es mit dem vollständigen Hofstaat seiner vornehmen und geringen Klienten, und eben seine feierliche Zurückgezogenheit imponierte der Menge. Wenn er, an dem der volle Glanz seiner ungemeinen Erfolge noch unvermindert haftete, jetzt sich erbot, nach dem Osten abzugehen, so ward er ohne Zweifel mit aller von ihm selbst geforderten militärischen und politischen Machtvollkommenheit von der Bürgerschaft bereitwillig bekleidet. Für die Oligarchie, die in der politischen Militärdiktatur ihren sicheren Ruin, in Pompeius selbst seit der Koalition von 683 (71) ihren verhaßtesten Feind sah, war dies ein vernichtender Schlag; aber auch der demokratischen Partei konnte dabei nicht wohl zu Mute sein. So wünschenswert es ihr an sich sein mußte, dem Regiment des Senats ein Ende zu machen, so war es doch, wenn es in dieser Weise geschah, weit weniger ein Sieg ihrer Partei als ein persönlicher ihres übermächtigen Verbündeten. Leicht konnte in diesem der demokratischen Partei ein weit gefährlicherer Gegner aufstehen als der Senat war. Die wenige Jahre zuvor durch die Entlassung der spanischen Armee und Pompeius’ Rücktritt glücklich vermiedene Gefahr kehrte in verstärktem Maße wieder, wenn Pompeius jetzt an die Spitze der Armeen des Ostens trat.

Diesmal indes griff Pompeius zu oder ließ es wenigstens geschehen, daß andere für ihn zugriffen. Es wurden im Jahre 687 (67) zwei Gesetzvorschläge eingebracht, von denen der eine außer der längst von der Demokratie geforderten Entlassung der ausgedienten Soldaten der asiatischen Armee die Abberufung des Oberfeldherrn derselben, Lucius Lucullus, und dessen Ersetzung durch einen der Konsuln des laufenden Jahres, Gaius Piso oder Manius Glabrio, verfügte, der zweite den sieben Jahre zuvor zur Reinigung der Meere von den Piraten vom Senat selbst aufgestellten Plan wiederaufnahm und erweiterte. Ein einziger, vom Senat aus den Konsularen zu bezeichnender Feldherr sollte bestellt werden, um zur See auf dem gesamten Mittelländischen Meer von den Säulen des Herkules bis an die pontische und syrische Küste ausschließlich, zu Lande über sämtliche Küsten bis zehn deutsche Meilen landeinwärts mit den betreffenden römischen Statthaltern konkurrierend, den Oberbefehl zu übernehmen. Auf drei Jahre hinaus war demselben das Amt gesichert. Ihn umgab ein Generalstab, wie Rom noch keinen gesehen hatte, von fünfundzwanzig Unterbefehlshabern senatorischen Standes, alle mit prätorischen Insignien und prätorischer Gewalt bekleidet, und von zwei Unterschatzmeistern mit quästorischen Befugnissen, sie alle erlesen durch den ausschließlichen Willen des höchstkommandierenden Feldherrn. Es ward demselben gestattet, bis zu 120000 Mann Fußvolk, 5000 Reitern, 500 Kriegsschiffen aufzustellen und zu dem Ende über die Mittel der Provinzen und Klientelstaaten unbeschränkt zu verfügen; überdies wurden die vorhandenen Kriegsschiffe und eine ansehnliche Truppenzahl sofort ihm überwiesen. Die Kassen des Staats in der Hauptstadt wie in den Provinzen sowie die der abhängigen Gemeinden sollten ihm unbeschränkt zu Gebot stehen und trotz der peinlichen Finanznot sofort aus der Staatskasse ihm eine Summe von 11 Mill. Talern (144 Mill. Sesterzen) ausgezahlt werden.

Es leuchtet ein, daß durch diese Gesetzentwürfe, namentlich durch den die Expedition gegen die Piraten betreffenden, das Regiment des Senats über den Haufen fiel. Wohl waren die von der Bürgerschaft ernannten ordentlichen höchsten Beamten von selbst die rechten Feldherren der Gemeinde und bedurften auch die außerordentlichen Beamten, um Feldherren sein zu können, wenigstens nach strengem Recht der Bestätigung durch die Bürgerschaft; aber auf die Besetzung der einzelnen Kommandos stand der Gemeinde verfassungsmäßig kein Einfluß zu und nur entweder auf Antrag des Senats oder doch auf Antrag eines an sich zum Feldherrnamt berechtigten Beamten hatten bisher die Komitien hin und wieder hier sich eingemischt und auch die spezielle Kompetenz vergeben. Hierin stand vielmehr, seit es einen römischen Freistaat gab, dem Senate das tatsächlich entscheidende Wort zu und es war diese seine Befugnis im Laufe der Zeit zu endgültiger Anerkennung gelangt. Freilich hatte die Demokratie auch hieran schon gerüttelt; allein selbst in dem bedenklichsten der bisher vorgekommenen Fälle, bei der Übertragung des afrikanischen Kommandos auf Gaius Marius 647 (107), war nur ein verfassungsmäßig zum Feldherrnamt überhaupt berechtigter Beamter durch den Schluß der Bürgerschaft mit einer bestimmten Expedition beauftragt worden. Aber jetzt sollte die Bürgerschaft einen beliebigen Privatmann nicht bloß mit der außerordentlichen höchsten Amtsgewalt ausstatten, sondern auch mit einer bestimmt von ihr normierten Kompetenz. Daß der Senat diesen Mann aus der Reihe der Konsulare zu erkiesen hatte, war eine Milderung nur in der Form; denn die Auswahl blieb demselben nur deshalb überlassen, weil es eben eine Wahl nicht war und der stürmisch aufgeregten Menge gegenüber der Senat den Oberbefehl der Meere und Küsten schlechterdings keinem andern übertragen konnte als einzig dem Pompeius. Aber bedenklicher noch als diese prinzipielle Negierung der Senatsherrschaft war die tatsächliche Aufhebung derselben durch die Einrichtung eines Amtes von fast unbeschränkter militärischer und finanzieller Kompetenz. Während das Feldherrnamt sonst auf eine einjährige Frist, auf eine bestimmte Provinz, auf streng zugemessene militärische und finanzielle Hilfsmittel beschränkt war, war dem neuen außerordentlichen Amt von vornherein eine dreijährige Dauer gesichert, die natürlich weitere Verlängerung nicht ausschloß, war demselben der größte Teil der sämtlichen Provinzen, ja sogar Italien selbst, das sonst von militärischer Amtsgewalt frei war, untergeordnet, waren ihm die Soldaten, Schiffe, Kassen des Staats fast unbeschränkt zur Verfügung gestellt. Selbst der eben erwähnte uralte Fundamentalsatz des republikanisch-römischen Staatsrechts, daß die höchste militärische und bürgerliche Amtsgewalt nicht ohne Mitwirkung der Bürgerschaft vergeben werden könne, ward zu Gunsten des neuen Oberfeldherrn gebrochen: indem das Gesetz den fünfundzwanzig Adjutanten, die er sich ernennen würde, im voraus prätorischen Rang und prätorische Befugnisse verlieh ^1, wurde das höchste Amt des republikanischen Rom einem neu geschaffenen untergeordnet, für das den geeigneten Namen zu finden der Zukunft überlassen blieb, das aber der Sache nach schon jetzt die Monarchie in sich enthielt. Es war eine vollständige Umwälzung der bestehenden Ordnung, zu der mit diesem Gesetzvorschlag der Grund gelegt ward.