Der gedemütigte Senat mußte wohl oder übel in seine Lage sich schicken. Der Führer der gehorsamen Majorität blieb Marcus Cicero. Er war brauchbar wegen seines Advokatentalents, für alles Gründe oder doch Worte zu finden, und es lag eine echt Caesarische Ironie darin, den Mann, mittels dessen vorzugsweise die Aristokratie ihre Demonstrationen gegen die Machthaber aufgeführt hatte, als Mundstück des Servilismus zu verwenden. Darum erteilte man ihm Verzeihung für sein kurzes Gelüsten, wider den Stachel zu löcken, jedoch nicht ohne sich vorher seiner Unterwürfigkeit in jeder Weise versichert zu haben. Gewissermaßen um als Geisel für ihn zu haften, hatte sein Bruder einen Offizierposten im gallischen Heere übernehmen müssen; ihn selbst hatte Pompeius genötigt, eine Unterbefehlshaberstelle unter ihm anzunehmen, welche eine Handhabe hergab, um ihn jeden Augenblick mit Manier zu verbannen. Clodius war zwar angewiesen worden, ihn bis weiter in Ruhe zu lassen, aber Caesar ließ ebensowenig um Ciceros willen den Clodius fallen wie den Cicero um des Clodius willen, und der große Vaterlandserretter wie der nicht minder große Freiheitsmann machten im Hauptquartier von Samarobriva sich eine Antichambrekonkurrenz, die gehörig zu illustrieren es leider an einem römischen Aristophanes gebrach. Aber nicht bloß ward dieselbe Rute über Ciceros Haupte schwebend erhalten, die ihn bereits einmal so schmerzlich getroffen hatte; auch goldene Fesseln wurden ihm angelegt. Bei seinen bedenklich verwickelten Finanzen waren ihm die zinsfreien Darlehen Caesars und die Mitaufseherschaft über die ungeheure Summen in Umlauf setzenden Bauten desselben in hohem Grade willkommen und manche unsterbliche Senatsrede erstickte in dem Gedanken an den Geschäftsträger Caesars, der nach dem Schluß der Sitzung ihm den Wechsel präsentieren möchte. Also gelobte er sich, “künftig nicht mehr nach Recht und Ehre zu fragen, sondern um die Gunst der Machthaber sich zu bemühen” und “geschmeidig zu sein wie ein Ohrläppchen”. Man brauchte ihn denn, wozu er gut war: als Advokaten, wo es vielfach sein Los war, eben seine bittersten Feinde auf höheren Befehl verteidigen zu müssen, und vor allem im Senat, wo er fast regelmäßig den Dynasten als Organ diente und die Anträge stellte, “denen andere wohl zustimmten, er aber selbst nicht”; ja als anerkannter Führer der Majorität der Gehorsamen erlangte er sogar eine gewisse politische Bedeutung. In ähnlicher Weise wie mit Cicero verfuhr man mit den übrigen der Furcht, der Schmeichelei oder dem Golde zugänglichen Mitgliedern des regierenden Kollegiums, und es gelang, dasselbe im ganzen botmäßig zu erhalten.
Allerdings blieb eine Fraktion von Gegnern, die wenigstens Farbe hielten und weder zu schrecken noch zu gewinnen waren. Die Machthaber hatten sich überzeugt, daß Ausnahmemaßregeln, wie die gegen Cato und Cicero, der Sache mehr schadeten als nützten und daß es ein minderes Übel sei, die unbequeme republikanische Opposition zu ertragen, als aus den Opponenten Märtyrer der Republik zu machen. Darum ließ man es geschehen, daß Cato zurückkam (Ende 698 56) und von da an wieder im Senat und auf dem Markte, oft unter Lebensgefahr, den Machthabern eine Opposition machte, die wohl ehrenwert, aber leider doch auch zugleich lächerlich war. Man ließ es geschehen, daß er es bei Gelegenheit der Anträge des Trebonius auf dein Marktplatz wieder einmal bis zum Handgemenge trieb und daß er im Senat den Antrag stellte, den Prokonsul Caesar wegen seines treulosen Benehmens gegen die Usipeten und Tencterer diesen Barbaren auszuliefern. Man nahm es hin, daß Marcus Favonius, Catos Sancho, nachdem der Senat den Beschluß gefaßt hatte, die Legionen Caesars auf die Staatskasse zu übernehmen, zur Tür der Kurie sprang und die Gefahr des Vaterlandes auf die Gasse hinausrief; daß derselbe in seiner skurrilen Art die weiße Binde, die Pompeius um sein krankes Bein trug, ein deplaziertes Diadem hieß; daß der Konsular Lentulus Marcellinus, da man ihm Beifall klatschte, der Versammlung zurief, sich dieses Rechts, ihre Meinung zu äußern, jetzt ja fleißig zu bedienen, da es ihnen noch gestattet sei; daß der Volkstribun Gaius Ateius Capito den Crassus bei seinem Abzug nach Syrien in allen Formen damaliger Theologie öffentlich den bösen Geistern überantwortete. Im ganzen waren dies eitle Demonstrationen einer verbissenen Minorität: doch war die kleine Partei, von der sie ausgingen, insofern von Bedeutung, als sie teils der im stillen gärenden republikanischen Opposition Nahrung und Losung gab, teils ab und zu doch die Senatsmajorität, die ja im Grunde ganz dieselben Gesinnungen gegen die Machthaber hegte, zu einem gegen diese gerichteten Beschluß fortriß. Denn auch die Majorität fühlte das Bedürfnis, wenigstens zuweilen und in untergeordneten Dingen ihrem verhaltenen Groll Luft zu machen und namentlich, nach der Weise der widerwillig Servilen, ihren Groll gegen die großen Feinde wenigstens an den kleinen auszulassen. Wo es nur anging, ward den Werkzeugen der Machthaber ein leiser Fußtritt versetzt: so wurde Gabinius das erbetene Dankfest verweigert (698 56), so Piso aus der Provinz abberufen, so vom Senat Trauer angelegt, als der Volkstribun Gaius Cato die Wahlen für 699 (55) so lange hinderte, bis der der Verfassungspartei angehörige Konsul Marcellinus vom Amt abgetreten war. Sogar Cicero, wie demütig er immer vor den Machthabern sich neigte, ließ doch auch eine ebenso giftige wie geschmacklose Broschüre gegen Caesars Schwiegervater ausgehen. Aber sowohl diese oppositionellen Velleitäten der Senatsmajorität wie der resultatlose Widerstand der Minorität zeigen nur um so deutlicher, daß das Regiment, wie einst von der Bürgerschaft auf den Senat, so jetzt von diesem auf die Machthaber übergegangen und der Senat schon nicht viel mehr war als ein monarchischer, aber auch zur Absorbierung der antimonarchischen Elemente benutzter Staatsrat. “Kein Mensch”, klagten die Anhänger der gestürzten Regierung, “gilt das mindeste außer den dreien; die Herrscher sind allmächtig und sie sorgen dafür, daß keiner darüber im unklaren bleibe; der ganze Senat ist wie umgewandelt und gehorcht den Gebietern; unsere Generation wird einen Umschwung der Dinge nicht erleben.” Man lebte eben nicht in der Republik, sondern in der Monarchie.
Aber wenn über die Lenkung des Staats von den Machthabern unumschränkt verfügt ward, so blieb noch ein von dem eigentlichen Regiment gewissermaßen abgesondertes politisches Gebiet, das leichter zu verteidigen und schwerer zu erobern war: das der ordentlichen Beamtenwahlen und das der Geschworenengerichte. Daß die letzteren nicht unmittelbar unter die Politik fallen, aber überall und vor allem in Rom von dem das Staatswesen beherrschenden Geiste mitbeherrscht werden, ist von selber klar. Die Wahlen der Beamten gehörten allerdings von Rechts wegen zu dem eigentlichen Regiment des Staates; allein da in dieser Zeit derselbe wesentlich durch außerordentliche Beamte oder auch ganz titellose Männer verwaltet ward und selbst die höchsten ordentlichen Beamten, wenn sie zu der antimonarchischen Partei gehörten, auf die Staatsmaschine in irgend fühlbarer Weise einzuwirken nicht vermochten, so sanken die ordentlichen Beamten mehr und mehr herab zu Figuranten, wie sich denn auch eben die oppositionellsten von ihnen geradezu und mit vollem Recht als machtlose Nullen bezeichneten, ihre Wahlen also zu Demonstrationen. So konnte, nachdem die Opposition von dem eigentlichen Schlachtfeld bereits gänzlich verdrängt war, dennoch die Fehde noch in den Wahlen und den Prozessen fortgeführt werden. Die Machthaber sparten keine Mühe, um auch hier Sieger zu bleiben. Hinsichtlich der Wahlen hatten sie bereits in Luca für die nächsten Jahre die Kandidatenlisten untereinander festgestellt und ließen kein Mittel unversucht, um die dort vereinbarten Kandidaten durchzubringen. Zunächst zum Zweck der Wahlagitation spendeten sie ihr Gold aus. Jährlich wurden aus Caesars und Pompeius’ Heeren eine große Anzahl Soldaten auf Urlaub entlassen, um an den Abstimmungen in Rom teilzunehmen. Caesar pflegte selbst von Oberitalien aus in möglichster Nähe die Wahlbewegungen zu leiten und zu überwachen. Dennoch ward der Zweck nur sehr unvollkommen erreicht. Für 699 (55) wurden zwar, dem Vertrag von Luca entsprechend, Pompeius und Crassus zu Konsuln gewählt und der einzige ausharrende Kandidat der Opposition, Lucius Domitius, beseitigt; allein schon dies war nur durch offenbare Gewalt durchgesetzt worden, wobei Cato verwundet ward und andere höchst ärgerliche Auftritte vorfielen. In den nächsten Konsularwahlen für 700 (54) ward gar, allen Anstrengungen der Machthaber zum Trotz, Domitius wirklich gewählt, und auch Cato siegte jetzt ob in der Bewerbung um die Prätur, in der ihn das Jahr zuvor zum Ärgernis der ganzen Bürgerschaft Caesars Klient Vatinius aus dem Felde geschlagen hatte. Bei den Wahlen für 701 (53) gelang es der Opposition, unter andern Kandidaten auch die der Machthaber so unwidersprechlich der ärgerlichsten Wahlumtriebe zu überweisen, daß diese, auf die der Skandal zurückfiel, nicht anders konnten als sie fallen lassen. Diese wiederholten und argen Niederlagen der Dynasten auf dem Wahlschlachtfeld mögen zum Teil zurückzuführen sein auf die Unregierlichkeit der eingerosteten Maschinerie, die unberechenbaren Zufälligkeiten des Wahlgeschäfts, die Gesinnungsopposition der Mittelklassen, die mancherlei hier eingreifenden und die Parteistellung oft seltsam durchkreuzenden Privatrücksichten; die Hauptursache aber liegt anderswo. Die Wahlen waren in dieser Zeit wesentlich in der Gewalt der verschiedenen Klubs, in die die Aristokratie sich gruppierte; das Bestechungswesen war von denselben im umfassendsten Maßstab und mit größter Ordnung organisiert. Dieselbe Aristokratie also, die im Senat vertreten war, beherrschte auch die Wahlen; aber wenn sie im Senat grollend nachgab, wirkte und stimmte sie hier im geheimen und vor jeder Rechenschaft sicher den Machthabern unbedingt entgegen. Daß durch das strenge Strafgesetz gegen die klubbistischen Wahlumtriebe, das Crassus als Konsul 699 (55) durch die Bürgerschaft bestätigen ließ, der Einfluß der Nobilität auf diesem Felde keineswegs gebrochen ward, versteht sich von selbst und zeigen die Wahlen der nächsten Jahre.
Ebensogroße Schwierigkeiten machten den Machthabern die Geschworenengerichte. Bei ihrer dermaligen Zusammensetzung entschied in denselben, neben dem auch hier einflußreichen Senatsadel, vorwiegend die Mittelklasse. Die Festsetzung eines hochgegriffenen Geschworenenzensus durch ein von Pompeius 699 (55) beantragtes Gesetz ist ein bemerkenswerter Beweis dafür, daß die Opposition gegen die Machthaber ihren Hauptsitz in dem eigentlichen Mittelstand hatte und die hohe Finanz hier wie überall sich gefügiger erwies als dieser. Nichtsdestoweniger war der republikanischen Partei hier noch nicht aller Boden entzogen und sie ward nicht müde, mit politischen Kriminalanklagen, zwar nicht die Machthaber selbst, aber wohl deren hervorragende Werkzeuge zu verfolgen. Dieser Prozeßkrieg ward um so lebhafter geführt, als dem Herkommen gemäß das Anklagegeschäft der senatorischen Jugend zukam und begreiflicherweise unter diesen Jünglingen mehr als unter den älteren Standesgenossen noch republikanische Leidenschaft, frisches Talent und kecke Angriffslust zu finden war. Allerdings waren die Gerichte nicht frei; wenn die Machthaber Ernst machten, wagten sie so wenig wie der Senat den Gehorsam zu verweigern. Keiner von den Gegnern wurde von der Opposition mit so grimmigem, fast sprichwörtlich gewordenem Hasse verfolgt wie Vatinius, bei weitem der verwegenste und unbedenklichste unter den engeren Anhängern Caesars; aber sein Herr befahl, und er ward in allen gegen ihn erhobenen Prozessen freigesprochen. Indes Anklagen von Männern, die so wie Gaius Licinius Calvus und Gaius Asinius Pollio das Schwert der Dialektik und die Geißel des Spottes zu schwingen verstanden, verfehlten ihr Ziel selbst dann nicht, wenn sie scheiterten; und auch einzelne Erfolge blieben nicht aus. Meistens freilich wurden sie über untergeordnete Individuen davongetragen, allein auch einer der höchstgestellten und verhaßtesten Anhänger der Dynasten, der Konsulat Gabinius, ward auf diesem Wege gestürzt. Allerdings vereinigte mit dem unversöhnlichen Haß der Aristokratie, die ihm das Gesetz über die Führung des Seeräuberkrieges so wenig vergab wie die wegwerfende Behandlung des Senats während seiner syrischen Statthalterschaft, sich gegen Gabinius die Wut der hohen Finanz, der gegenüber er als Statthalter Syriens es gewagt hatte, die Interessen der Provinzialen zu vertreten, und selbst der Groll des Crassus, dem er bei Übergabe der Provinz Weitläufigkeiten gemacht hatte. Sein einziger Schutz gegen alle diese Feinde war Pompeius, und dieser hatte alle Ursache, seinen fähigsten, kecksten und treuesten Adjutanten um jeden Preis zu verteidigen; aber hier wie überall verstand er es nicht, seine Macht zu gebrauchen und seine Klienten so zu vertreten, wie Caesar die seinigen vertrat: Ende 700 (54) fanden die Geschworenen den Gabinius der Erpressungen schuldig und schickten ihn in die Verbannung.
Im ganzen waren also auf dem Gebiete der Volkswahlen und der Geschworenengerichte es die Machthaber, welche den kürzeren zogen. Die Faktoren, die darin herrschten, waren minder greifbar und darum schwerer zu terrorisieren oder zu korrumpieren als die unmittelbaren Organe der Regierung und Verwaltung. Die Gewalthaber stießen hier, namentlich in den Volkswahlen, auf die zähe Kraft der geschlossenen und in Koterien gruppierten Oligarchie, mit der man noch durchaus nicht fertig ist, wenn man ihr Regiment gestürzt hat, und die um so schwerer zu brechen ist, je verdeckter sie auftritt. Sie stießen hier ferner, namentlich in den Geschworenengerichten, auf den Widerwillen der Mittelklassen gegen das neue, monarchische Regiment, den mit allen daraus entspringenden Verlegenheiten sie ebensowenig zu beseitigen vermochten. Sie erlitten auf beiden Gebieten eine Reihe von Niederlagen, von denen die Wahlsiege der Opposition zwar nur den Wert von Demonstrationen hatten, da die Machthaber die Mittel besaßen und gebrauchten, um jeden mißliebigen Beamten tatsächlich zu annullieren, die oppositionellen Kriminalverurteilungen aber in empfindlicher Weise sie brauchbarer Gehilfen beraubten. Wie die Dinge standen, vermochten die Machthaber die Volkswahlen und die Geschworenengerichte weder zu beseitigen noch ausreichend zu beherrschen, und die Opposition, wie sehr sie auch hier sich eingeengt fand, behauptete bis zu einem gewissen Grade doch den Kampfplatz.
Noch schwieriger aber erwies es sich, der Opposition auf einem Felde zu begegnen, dem sie immer eifriger sich zuwandte, je mehr sie aus der unmittelbaren politischen Tätigkeit herausgedrängt ward. Es war dies die Literatur. Schon die gerichtliche Opposition war zugleich, ja, vor allem eine literarische, da die Reden regelmäßig veröffentlicht wurden und als politische Flugschriften dienten. Rascher und schärfer noch trafen die Pfeile der Poesie. Die lebhafte hocharistokratische Jugend, noch energischer vielleicht der gebildete Mittelstand in den italischen Landstädten, führten den Pamphleten- und Epigrammenkrieg mit Eifer und Erfolg. Nebeneinander fochten auf diesem Felde der vornehme Senatorensohn Gaius Licinius Calvus (672-706 82-48), der als Redner und Pamphletist ebenso wie als gewandter Dichter gefürchtet war, und die Munizipalen von Cremona und Verona, Marcus Furius Bibaculus (652-691 102-63) und Quintus Valerius Catullus (667 bis ca. 700 87-54), deren elegante und beißende Epigramme pfeilschnell durch Italien flogen und sicher ihr Ziel trafen. Durchaus herrscht in der Literatur dieser Jahre der oppositionelle Ton. Sie ist voll von grimmigem Hohn gegen den “großen Caesar”, “den einzigen Feldherrn”, gegen den liebevollen Schwiegervater und Schwiegersohn, welche den ganzen Erdkreis zugrunde richten, um ihren verlotterten Günstlingen Gelegenheit zu geben, die Spolien der langhaarigen Kelten durch die Straßen Roms zu paradieren, mit der Beute der fernsten Insel des Westens königliche Schmäuse auszurichten und als goldregnende Konkurrenten die ehrlichen Jungen daheim bei ihren Mädchen auszustechen. Es ist in den Catullischen Gedichten ^6 und den sonstigen Trümmern der Literatur dieser Zeit etwas von jener Genialität des persönlich-politischen Hasses, von jener in rasender Lust oder ernster Verzweiflung überschäumenden republikanischen Agonie, wie sie in mächtigerer Weise hervortreten in Aristophanes und Demosthenes. Wenigstens der einsichtigste der drei Herrscher erkannte es wohl, daß es ebenso unmöglich war, diese Opposition zu verachten wie durch Machtbefehl sie zu unterdrücken. Soweit er konnte, versuchte Caesar vielmehr die namhaftesten Schriftsteller persönlich zu gewinnen. Schon Cicero hatte die rücksichtsvolle Behandlung, die er vorzugsweise von Caesar erfuhr, zum guten Teil seinem literarischen Ruf zu danken; aber der Statthalter Galliens verschmähte es nicht, selbst mit jenem Catullus durch Vermittlung seines in Verona ihm persönlich bekannt gewordenen Vaters einen Spezialfrieden zu schließen; der junge Dichter, der den mächtigen General eben mit den bittersten und persönlichsten Sarkasmen überschüttet hatte, ward von demselben mit der schmeichelhaftesten Auszeichnung behandelt. Ja Caesar war genialisch genug, um seinen literarischen Gegnern auf ihr eigenes Gebiet zu folgen und als indirekte Abwehr vielfältiger Angriffe einen ausführlichen Gesamtbericht über die gallischen Kriege zu veröffentlichen, welcher die Notwendigkeit und Verfassungsmäßigkeit seiner Kriegführung mit glücklich angenommener Naivität vor dem Publikum entwickelte. Allein poetisch und schöpferisch ist nun einmal unbedingt und ausschließlich die Freiheit; sie, und sie allein, vermag es, noch in der elendesten Karikatur, noch mit ihrem letzten Atemzug frische Naturen zu begeistern. Alle tüchtigen Elemente der Literatur waren und blieben antimonarchisch, und wenn Caesar selbst sich auf dieses Gebiet wagen durfte ohne zu scheitern, so war der Grund doch nur, daß er selbst sogar jetzt noch den großartigen Traum eines freien Gemeinwesens im Sinne trug, den er freilich weder auf seine Gegner noch auf seine Anhänger zu übertragen vermochte. Die praktische Politik ward nicht unbedingter von den Machthabern beherrscht als die Literatur von den Republikanern ^7.
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^6 Die uns aufbehaltene Sammlung ist voll von Beziehungen auf die Ereignisse der Jahre 699 (55) und 700 (54) und ward ohne Zweifel in dem letzteren bekannt gemacht; der jüngste Vorfall, dessen sie gedenkt, ist der Prozeß des Vatinius (August 700 54). Hieronymus’ Angabe, daß Catullus 697/98 (57/56) gestorben, braucht also nur um wenige Jahre verschoben zu sein. Daraus, daß Vatinius bei “seinem Konsulat sich verschwört”, hat man mit Unrecht geschlossen, daß die Sammlung erst nach Vatinius’ Konsulat (707 47) erschienen ist; es folgt daraus nur, daß Vatinius, als sie erschien, schon darauf rechnen durfte, in einem bestimmten Jahre Konsul zu werden, wozu er bereits 700 (54) alle Ursache hatte; denn sicher stand sein Name mit auf der in Luca vereinbarten Kandidatenliste (Cic. Art. 4, 8 b, 2).
^7 Das folgende Gedicht Catulls (29) ist im Jahre 699 (53) oder 700 (54), nach Caesars britannischer Expedition und vor dem Tode der Julia, geschrieben.
Wer kann es ansehn, wer vermag es auszustehn,