Es war nun also an der Aristokratie, ihren hohen Einsatz gutzumachen und den Krieg so kühn zu führen, wie sie kühn ihn erklärt hatte. Allein es gibt kein kläglicheres Schauspiel, als wenn feige Menschen das Unglück haben, einen mutigen Entschluß zu fassen. Man hatte sich eben auf gar nichts vorgesehen. Keinem schien es beigefallen zu sein, daß Caesar möglicherweise sich zur Wehr setzen, daß nun gar Pompeius und Crassus sich mit ihm aufs neue und enger als je vereinigen würden. Das scheint unglaublich; man begreift es, wenn man die Persönlichkeiten ins Auge faßt, die damals die verfassungstreue Opposition im Senate führten. Cato war noch abwesend ^2; der einflußreichste Mann im Senat war in dieser Zeit Marcus Bibulus, der Held des passiven Widerstandes, der eigensinnigste und stumpfsinnigste aller Konsulare. Man hatte die Waffen lediglich ergriffen, um sie zu strecken, sowie der Gegner nur an die Scheide schlug; die bloße Kunde von den Konferenzen in Luca genügte, um jeden Gedanken einer ernstlichen Opposition niederzuschlagen und die Masse der Ängstlichen, das heißt die ungeheure Majorität des Senats, wieder zu ihrer in unglücklicher Stunde verlassenen Untertanenpflicht zurückzubringen. Von der anberaumten Verhandlung zur Prüfung der Gültigkeit der Julischen Gesetze war nicht weiter die Rede; die von Caesar auf eigene Hand errichteten Legionen wurden durch Beschluß des Senats auf die Staatskasse übernommen; die Versuche, bei der Regulierung der nächsten Konsularprovinzen Caesar beide Gallien oder doch das eine derselben hinwegzudekretieren, wurden von der Majorität abgewiesen (Ende Mai 698 56). So tat die Körperschaft öffentlich Buße. Im geheimen kamen die einzelnen Herren, einer nach dem andern, tödlich erschrocken über ihre eigene Verwegenheit, um ihren Frieden zu machen und unbedingten Gehorsam zu geloben - keiner schneller als Marcus Cicero, der seine Wortbrüchigkeit zu spät bereute und hinsichtlich seiner jüngsten Vergangenheit sich mit Ehrentiteln belegte, die durchaus mehr treffend als schmeichelhaft waren ^3. Natürlich ließen die Machthaber sich beschwichtigen; man versagte keinem den Pardon, da keiner die Mühe lohnte, mit ihm eine Ausnahme zu machen. Um zu erkennen, wie plötzlich nach dem Bekanntwerden der Beschlüsse von Luca der Ton in den aristokratischen Kreisen umschlug, ist es der Mühe wert, die kurz zuvor von Cicero ausgegangenen Broschüren mit der Palinodie zu vergleichen, die er ausgehen ließ, um seine Reue und seine guten Vorsätze öffentlich zu konstatieren ^4.
——————————————————————-
^2 Cato war noch nicht in Rom, als Cicero am 11. März 698 (56) für Sestius sprach (Sest. 28, 60) und als im Senat infolge der Beschlüsse von Luca über Caesars Legionen verhandelt ward (Plut. Caes. 21); erst bei den Verhandlungen im Anfang 699 (55) finden wir ihn wieder tätig; und da er im Winter reiste (Plus. Cato min 38), kehrte er also Ende 698 (56) nach Rom zurück. Er kann daher auch nicht, wie man mißverständlich aus Asconius (p. 35, 53) gefolgert hat, im Februar 698 (56) verteidigt haben.
^3 Me asinum germanum fuisse (Art. 4, 5, 3).
^4 Diese Palinodie ist die noch vorhandene Rede über die den Konsuln des Jahres 699 (55) anzuweisenden Provinzen. Sie ist Ausgang Mai 698 (56) gehalten; die Gegenstücke dazu sind die Reden für Sestius und gegen Vatinius und die über das Gutachten der etruskischen Wahrsager aus den Monaten März und April, in denen das aristokratische Regime nach Kräften verherrlicht und namentlich in sehr kavalierem Ton behandelt wird. Man kann es nur billigen, daß Cicero, wie er selbst gesteht (Att. 4, 5, 1), sogar vertrauten Freunden jenes Dokument seines wiedergekehrten Gehorsams zu übersenden sich schämte.
—————————————————————
Wie es ihnen gefiel und gründlicher als zuvor konnten also die Machthaber die italischen Verhältnisse ordnen. Italien und die Hauptstadt erhielten tatsächlich eine, wenn auch nicht unter den Waffen versammelte Besatzung und einen der Machthaber zum Kommandanten. Von den für Syrien und Spanien durch Crassus und Pompeius ausgehobenen Truppen gingen zwar die ersteren nach dem Osten ab; allein Pompeius ließ die beiden spanischen Provinzen durch seine Unterbefehlshaber mit der bisher dort stehenden Besatzung verwalten, während er die Offiziere und Soldaten der neu, dem Namen nach zum Abgang nach Spanien ausgehobenen Legionen auf Urlaub entließ und selbst mit ihnen in Italien blieb. Wohl steigerte sich der stille Widerstand der öffentlichen Meinung, je deutlicher und allgemeineres begriffen ward, daß die Machthaber daran arbeiteten, mit der alten Verfassung ein Ende zu machen und in möglichst schonender Weise die bestehenden Verhältnisse der Regierung und Verwaltung in die Formen der Monarchie zu fügen; allein man gehorchte, weil man mußte. Vor allen Dingen wurden alle wichtigeren Angelegenheiten und namentlich alle das Militärwesen und die äußeren Verhältnisse betreffenden, ohne den Senat deswegen zu fragen, bald durch Volksbeschluß, bald durch das bloße Gutfinden der Herrscher erledigt. Die in Luca vereinbarten Bestimmungen hinsichtlich des Militärkommandos von Gallien wurden durch Crassus und Pompeius, die Spanien und Syrien betreffenden durch den Volkstribun Gaius Trebonius unmittelbar an die Bürgerschaft gebracht, auch sonst wichtigere Statthalterschaften häufig durch Volksschluß besetzt. Daß für die Machthaber es der Einwilligung der Behörden nicht bedürfe, um ihre Truppen beliebig zu vermehren, hatte Caesar bereits hinreichend dargetan; ebensowenig trugen sie Bedenken, ihre Truppen sich untereinander zu borgen, wie zum Beispiel Caesar von Pompeius für den Gallischen, Crassus von Caesar für den Parthischen Krieg solche kollegialische Unterstützung empfing. Die Transpadaner, denen nach der bestehenden Verfassung nur das latinische Recht zustand, wurden von Caesar während seiner Verwaltung tatsächlich als römische Vollbürger behandelt ^5. Wenn sonst die Einrichtung neu erworbener Gebiete durch eine Senatskommission beschafft worden war, so organisierte Caesar seine ausgedehnten gallischen Eroberungen durchaus nach eigenem Ermessen und gründete zum Beispiel ohne jede weitere Vollmacht Bürgerkolonien, namentlich Novum Comum (Como) mit fünftausend Kolonisten. Piso führte den Thrakischen, Gabinius den Ägyptischen, Crassus den Parthischen Krieg, ohne den Senat zu fragen, ja ohne auch nur, wie es herkömmlich war, an den Senat zu berichten; in ähnlicher Weise wurden Triumphe und andere Ehrenbezeigungen bewilligt und vollzogen, ohne daß der Senat darum begrüßt ward. Offenbar liegt hierin nicht eine bloße Vernachlässigung der Formen, die um so weniger erklärlich wäre, als in den bei weitem meisten Fällen eine Opposition des Senats durchaus nicht zu erwarten war. Vielmehr war es die wohlberechnete Absicht, den Senat von dem militärischen und dem Gebiet der höheren Politik zu verdrängen und seine Teilnahme an der Verwaltung auf die finanziellen Fragen und die inneren Angelegenheiten zu beschränken; und auch die Gegner erkannten dies wohl und protestierten, soweit sie konnten, gegen dies Verfahren der Machthaber durch Senatsbeschlüsse und Kriminalklagen. Während die Machthaber also den Senat in der Hauptsache beiseite schoben, bedienten sie sich der minder gefährlichen Volksversammlungen auch ferner noch - es war dafür gesorgt, daß die Herren der Straße denen des Staats dabei keine Schwierigkeit mehr in den Weg legten; indes in vielen Fällen entledigte man sich auch dieses leeren Schemens und gebrauchte unverhohlen autokratische Formen.
———————————————————————
^5 Überliefert ist dies nicht. Allein daß Caesar auf den latinischen Gemeinden, das heißt aus dem bei weitem größeren Teil seiner Provinz überhaupt keine Soldaten ausgehoben hat, ist an sich schon völlig unglaublich und wird geradezu widerlegt dadurch, daß die Gegenpartei die von Caesar ausgehobene Mannschaft geringschätzig bezeichnet als “größtenteils aus den transpadanischen Kolonie* gebürtig” (Caes. civ. 3, 87); denn hier sind offenbar die launischen Kolonien Strabos (Ascon. Pis. p. 3; Suet. Caes. 8) gemeint. Von launischen Kohorten aber findet sich in Caesars gallischer Armee keine Spur; vielmehr sind nach seinen ausdrücklichen Angaben alle von ihm im Cisalpinischen Gallien ausgehobenen Rekruten den Legionen zu- oder in Legionen eingeteilt worden. Es ist möglich, daß Caesar mit der Aushebung die Schenkung des Bürgerrechts verband; aber wahrscheinlicher hielt er vielmehr in dieser Angelegenheit den Standpunkt seiner Partei fest, welche den Transpadanern das römische Bürgerrecht nicht so sehr zu verschaffen suchte, als vielmehr es ansah, als ihnen schon gesetzlich zustehend. Nur so konnte sich das Gerücht verbreiten, daß Caesar von sich aus bei den transpadanischen Gemeinden römische Munizipalverfassung eingeführt habe (Cic. Att. 5, 3, 2; ad fam. 8, 1 2). So erklärt es sich auch, warum Hirtius die transpadanischen Städte als “Kolonien römischer Bürger” bezeichnet (Gall. 8, 24) und warum Caesar die von ihm gegründete Kolonie Comum als Bürgerkolonie behandelte (Suet. Caes. 28; Strab. 5, 1 p. 213; Plut. Caes. 29), während die gemäßigte Partei der Aristokratie ihr nur dasselbe Recht wie den übrigen transpadanischen Gemeinden, also das launische, zugestand, die Ultras sogar das den Ansiedlern erteilte Stadtrecht überhaupt für nichtig erklärten, also auch die an die Bekleidung eines launischen Munizipalamtes geknüpften Privilegien den Comensern nicht zugestanden (Cic. Att. 5, 11, 2; App. civ. 2, 26). Vgl. Hermes 16, 1880, S. 30.
————————————————————————-