Aber die Unternehmer dieser skandalösen Auftritte hatten ihre Rolle überspielt. Allerdings war auch ihr Herr und Meister entschlossen, diesen günstigen Zwischenfall zu benutzen, um nicht bloß Milo zu beseitigen, sondern auch die Diktatur zu ergreifen; allein er wollte sie nicht von einem Haufen Knüttelmänner empfangen, sondern vom Senat. Pompeius zog Truppen heran, um die in der Hauptstadt herrschende und in der Tat aller Welt unerträglich gewordene Anarchie niederzuschlagen; zugleich befahl er jetzt, was er bisher erbeten, und der Senat gab nach. Es war nur ein nichtiger Winkelzug, daß auf Vorschlag von Cato und Bibulus der Prokonsul Pompeius unter Belassung seiner bisherigen Ämter statt zum Diktator zum “Konsul ohne Kollegen” ernannt ward (25. des Schaltmonats ^8 702 52) - ein Winkelzug, welcher eine mit zwiefachem inneren Widerspruch behaftete ^9 Benennung zuließ, um nur die einfach sachbezeichnende zu vermeiden, und der lebhaft erinnert an den weisen Beschluß des verschollenen Junkertums, den Plebejern nicht das Konsulat, sondern nur die konsularische Gewalt einzuräumen.

——————————————————————————

^8 In diesem Jahr folgte auf den Januar mit 29 und den Februar mit 23 Tagen der Schaltmonat mit 28 und sodann der März.

^9 Consul heißt Kollege (I, 260) und ein Konsul, der zugleich Prokonsul ist, ist zugleich wirklicher und stellvertretender Konsul.

——————————————————————————

Also im legalen Besitz der Vollmacht, ging Pompeius an das Werk und schritt nachdrücklich vor gegen die in den Klubs und den Geschworenengerichten mächtige republikanische Partei. Die bestehenden Wahlvorschriften wurden durch ein besonderes Gesetz wiederholt eingeschärft und durch ein anderes gegen die Wahlumtriebe, das für alle seit 684 (70) begangenen Vergehen dieser Art rückwirkende Kraft erhielt, die bisher darauf gesetzten Strafen gesteigert. Wichtiger noch war die Verfügung, daß die Statthalterschaften, also die bei weitem bedeutendere und besonders die weit einträglichere Hälfte der Amtstätigkeit, an die Konsuln und Prätoren nicht sofort bei dem Rücktritt vom Konsulat oder der Prätur, sondern erst nach Ablauf von weiteren fünf Jahren vergeben werden sollten, welche Ordnung selbstverständlich erst nach vier Jahren ins Leben treten konnte und daher für die nächste Zeit die Besetzung der Statthalterschaften wesentlich von den zur Regulierung dieses Interim zu erlassenden Senatsbeschlüssen, also tatsächlich von der augenblicklich den Senat beherrschenden Person oder Fraktion abhängig machte. Die Geschworenenkommissionen blieben zwar bestehen, aber dem Rekusationsrecht wurden Grenzen gesetzt und, was vielleicht noch wichtiger war, die Redefreiheit in den Gerichten aufgehoben, indem sowohl die Zahl der Advokaten als die jedem zugemessene Sprechzeit durch Maximalsätze beschränkt und die eingerissene Unsitte: neben den Tat- auch noch Charakterzeugen oder sogenannte “Lobredner” zugunsten des Angeklagten beizubringen, untersagt ward. Der gehorsame Senat dekretierte ferner auf Pompeius’ Wink, daß durch den Raufhandel auf der Appischen Straße das Vaterland in Gefahr geraten sei; demnach wurde für alle mit demselben zusammenhängenden Verbrechen durch ein Ausnahmegesetz eine Spezialkommission bestellt und deren Mitglieder geradezu von Pompeius ernannt. Es ward auch ein Versuch gemacht, dem zensorischen Amt wieder eine ernstliche Bedeutung zu verschaffen und durch dasselbe die tief zerrüttete Bürgerschaft von dem schlimmsten Gesindel zu säubern.

Alle diese Maßregeln erfolgten unter dem Drucke des Säbels. Infolge der Erklärung des Senats, daß das Vaterland gefährdet sei, rief Pompeius in ganz Italien die dienstpflichtige Mannschaft unter die Waffen und nahm sie für alle Fälle in Eid und Pflicht; vorläufig ward eine ausreichende und zuverlässige Truppe auf das Kapitol gelegt; bei jeder oppositionellen Regung drohte Pompeius mit bewaffnetem Einschreiten und stellte während der Prozeßverhandlungen über die Ermordung des Clodius allem Herkommen zuwider auf der Gerichtsstätte selbst Wache auf.

Der Plan zur Wiederbelebung der Zensur scheiterte daran, daß unter der servilen Senatsmajorität niemand sittlichen Mut und Autorität genug besaß, um sich um ein solches Amt auch nur zu bewerben. Dagegen ward Milo von den Geschworenen verurteilt (8. April 702 52), Catos Bewerbung um das Konsulat für 703 (51) vereitelt. Die Reden- und Pamphletenopposition erhielt durch die neue Prozeßordnung einen Schlag, von dem sie sich nicht wieder erholt hat; die gefürchtete gerichtliche Beredsamkeit ward damit von dem politischen Gebiet verdrängt und trug fortan die Zügel der Monarchie. Verschwunden war die Opposition natürlich weder aus den Gemütern der großen Majorität der Nation noch auch nur völlig aus dem öffentlichen Leben - dazu hätte man die Volkswahlen, die Geschworenengerichte und die Literatur nicht bloß beschränken, sondern vernichten müssen. Ja eben bei diesen Vorgängen selbst tat Pompeius durch seine Ungeschicklichkeit und Verkehrtheit wieder dazu, daß den Republikanern selbst unter seiner Diktatur einzelne, für ihn empfindliche Triumphe zuteil wurden. Die Tendenzmaßregeln, die die Herrscher zur Befestigung ihrer Macht ergriffen, wurden natürlicherweise offiziell als im Interesse der öffentlichen Ruhe und Ordnung getroffene Verfügungen charakterisiert und jeder Bürger, der die Anarchie nicht wollte, als mit denselben wesentlich einverstanden bezeichnet. Mit dieser durchsichtigen Fiktion trieb es Pompeius aber so weit, daß er in die Spezialkommission zur Untersuchung des letzten Auflaufs statt sicherer Werkzeuge die achtbarsten Männer aller Parteien, sogar Cato einwählte und seinen Einfluß auf das Gericht wesentlich dazu anwandte, um die Ordnung zu handhaben und das in den Gerichten dieser Zeit hergebrachte Spektakeln seinen Anhängern so gut wie den Gegnern unmöglich zu machen. Diese Neutralität des Regenten sah man den Urteilen des Spezialhofes an. Die Geschworenen wagten zwar nicht, Milo selbst freizusprechen; aber die meisten untergeordneten Angeklagten von der Partei der republikanischen Opposition gingen frei aus, während die Verurteilung unnachsichtlich diejenigen traf, die in dem letzten Krawall für Clodius, das heißt für die Machthaber Partei genommen hatten, unter ihnen nicht wenige von Caesars und selbst von Pompeius’ vertrautesten Freunden, sogar seinen Kandidaten zum Konsulat, Hypsaeus, und die Volkstribune Plancus und Rufus, die in seinem Interesse die Erneute dirigiert hatten. Wenn Pompeius deren Verurteilung nicht hinderte, um unparteiisch zu erscheinen, so war dies eine Albernheit, und eine zweite, daß er denn doch wieder in ganz gleichgültigen Dingen zu Gunsten seiner Freunde seine eigenen Gesetze verletzte, zum Beispiel im Prozeß des Plancus als Charakterzeuge auftrat, und einzelne ihm besonders nahestehende Angeklagte, wie den Metellus Scipio, in der Tat vor der Verurteilung schützte. Wie gewöhnlich wollte er auch hier entgegengesetzte Dinge: indem er versuchte, zugleich den Pflichten des unparteiischen Regenten und des Parteihauptes Genüge zu tun, erfüllte er weder diese noch jene und erschien der öffentlichen Meinung mit Recht als ein despotischer Regent, seinen Anhängern mit gleichem Recht als ein Führer, der die Seinigen entweder nicht schützen konnte oder nicht schützen wollte.

Indes wenn auch die Republikaner noch sich regten und sogar, hauptsächlich durch Pompeius’ Fehlgriffe, hie und da ein einzelner Erfolg sie anfrischte, so war doch der Zweck, den die Machthaber bei jener Diktatur sich gesteckt hatten, im ganzen erreicht, der Zügel straffer angezogen, die republikanische Partei gedemütigt und die neue Monarchie befestigt. Das Publikum fing an sich in diese zu finden. Als Pompeius nicht lange nachher von einer ernsthaften Krankheit genas, ward seine Wiederherstellung durch ganz Italien mit den obligaten Freudenbezeigungen gefeiert, die bei solchen Gelegenheiten in Monarchien üblich sind. Die Machthaber zeigten sich befriedigt: schon am 1. August 702 (52) legte Pompeius die Diktatur nieder und teilte das Konsulat mit seinem Klienten Metellus Scipio.

KAPITEL IX.
Crassus’ Tod. Der Bruch der Gesamtherrscher.