Das römische Heerwesen dieser Zeit war ungefähr in derselben Verfassung wie das karthagische zur Zeit Hannibals. Die regierenden Klassen sendeten nur noch die Offiziere; die Untertanenschaft, Plebejer und Provinzialen, bildeten das Heer. Der Feldherr war von der Zentralregierung finanziell und militärisch fast unabhängig und im Glück wie im Unglück wesentlich auf sich selbst und auf die Hilfsquellen seines Sprengels angewiesen. Bürger- und sogar Nationalsinn waren aus dem Heere verschwunden und als innerliches Band einzig der Korpsgeist übriggeblieben. Die Armee hatte aufgehört ein Werkzeug des Gemeinwesens zu sein; politisch hatte sie einen eigenen Willen nicht, wohl aber vermochte sie den des Werkmeisters sich anzueignen; militärisch sank sie unter den gewöhnlichen elenden Führern zu einer aufgelösten, unbrauchbaren Rotte herab, entwickelte aber auch unter dem rechten Feldherrn sich zu einer dem Bürgerheer unerreichbaren militärischen Vollkommenheit. Der Offiziersstand vor allem war im tiefsten Verfall. Die höheren Stände, Senatoren und Ritter entwöhnten immer mehr sich der Waffen. Wenn man sonst um die Stabsoffizierstellen eifrig geworben hatte, so war jetzt jeder Mann von Ritterrang, welcher dienen mochte, einer Kriegstribunenstelle sicher und schon mußten manche dieser Posten mit Männern niedrigeren Standes besetzt werden; wer aber überhaupt von den Vornehmen noch diente, suchte wenigstens seine Dienstzeit in Sizilien oder einer anderen Provinz abzutun, wo man sicher war, nicht vor den Feind zu kommen. Offiziere von gewöhnlicher Bravour und Brauchbarkeit wurden wie Meerwunder angestaunt; wie denn namentlich mit Pompeius seine Zeitgenossen eine sie in jeder Hinsicht kompromittierende militärische Vergötterung trieben. Zum Ausreißen wie zur Meuterei gab in der Regel der Stab das Signal; trotz der sträflichen Nachsicht der Kommandierenden waren Anträge auf Kassation vornehmer Offiziere alltägliche Vorfälle. Noch besitzen wir das von Caesars eigener Hand nicht ohne Ironie gezeichnete Bild, wie in seinem eigenen Hauptquartier, als es gegen Ariovist gehen sollte, geflucht und geweint und an Testamenten und sogar an Urlaubsgesuchen gearbeitet ward. In der Soldatenschaft war von den besseren Ständen keine Spur mehr zu entdecken. Gesetzlich bestand die allgemeine Wehrpflicht noch, allein die Aushebung erfolgte, wenn es neben der Anwerbung dazu kam, in regelloser Weise; zahlreiche Pflichtige wurden übergangen und die einmal Eingetretenen dreißig Jahre und länger bei den Adlern festgehalten. Die römische Bürgerreiterei vegetierte nur noch als eine Art berittener Nobelgarde, deren salbenduftende Kavaliere und ausgesuchte Luxuspferde einzig bei den hauptstädtischen Festen eine Rolle spielten; das sogenannte Bürgerfußvolk war eine aus den niedrigsten Schichten der Bürgerbevölkerung zusammengeraffte Lanzknechttruppe; die Untertanen stellten die Reiterei und die leichten Truppen ausschließlich und fingen an, auch im Fußvolk immer stärker mitverwendet zu werden. Die Rottenführerstellen in den Legionen, auf denen bei der damaligen Kriegführung die Tüchtigkeit der Abteilungen wesentlich beruhte und zu denen nach der nationalen Kriegsverfassung der Soldat mit der Pike sich empordiente, wurden jetzt nicht bloß regelmäßig nach Gunst vergeben, sondern sogar nicht selten an den Meistbietenden verkauft. Die Zahlung des Soldes erfolgte bei der schlechten Finanzwirtschaft der Regierung und der Feilheit und Betrügerei der großen Majorität der Beamten höchst mangelhaft und unregelmäßig.

Die notwendige Folge hiervon war, daß im gewöhnlichen Laufe der Dinge die römischen Armeen die Provinzen ausraubten, gegen die Offiziere meuterten und vor dem Feinde davonliefen; es kam vor, daß beträchtliche Heere, wie das makedonische des Piso im Jahre 697 (57), ohne eigentliche Niederlage, bloß durch diese Mißwirtschaft vollständig ruiniert wurden. Fähige Führer dagegen, wie Pompeius, Caesar, Gabinius, bildeten wohl aus dem vorhandenen Material tüchtige und schlagfertige, zum Teil musterhafte Armeen; allein es gehörten diese Armeen viel mehr ihrem Heerführer als dem Gemeinwesen. Der noch weit vollständigere Verfall der römischen Marine, die zu allem andern den Römern antipathisch geblieben und nie völlig nationalisiert worden war, bedarf kaum der Erwähnung. Es war eben auch hier nach allen Seiten hin unter dem oligarchischen Regiment ruiniert worden, was überhaupt ruiniert werden konnte.

Caesars Reorganisation des römischen Militärwesens beschränkte sich im wesentlichen darauf, die unter der bisherigen schlaffen und unfähigen Oberleitung gelockerten Zügel der Disziplin wieder straff und fest anzuziehen. Einer radikalen Reform schien ihm das römische Heerwesen entweder nicht bedürftig oder auch nicht fähig; die Elemente der Armee akzeptierte er, ebenwie Hannibal sie akzeptiert hatte. Die Bestimmung seiner Gemeindeordnung, daß, um vor dem dreißigsten Jahre ein Gemeindeamt zu bekleiden oder im Gemeinderat zu sitzen, ein dreijähriger Dienst zu Pferde - das heißt als Offizier - oder ein sechsjähriger zu Fuß erforderlich sei, beweist wohl, daß er die besseren Stände in das Heer zu ziehen wünschte, aber ebenso deutlich auch, daß bei dem immer mehr einreißenden unkriegerischen Geist der Nation er selbst es nicht mehr für möglich hielt, die Bekleidung eines Ehrenamtes an die Überstehung der Dienstzeit unbedingt wie ehedem zu knüpfen. Ebendaraus wird es sich erklären, daß Caesar keinen Versuch gemacht hat, die römische Bürgerreiterei wiederherzustellen. Die Aushebung ward besser geordnet, die Dienstzeit geregelt und abgekürzt; übrigens blieb es dabei, daß die Linieninfanterie vorwiegend aus den niederen Ständen der römischen Bürgerschaft, die Reiterei und die leichte Infanterie aus der Untertanenschaft ausgehoben ward - daß für die Reorganisation der Kriegsflotte nichts geschah, ist auffallend. Eine ohne Zweifel ihrem Urheber selbst bedenkliche Neuerung, zu der die Unzuverlässigkeit der Untertanenreiterei zwang, war es, daß Caesar zuerst von dem altrömischen System abwich, niemals mit Söldnern zu fechten, und in die Reiterei gemietete Ausländer, namentlich Deutsche, einstellte. Eine andere Neuerung war die Einsetzung der Legionsadjutanten (legati legionis). Bis dahin hatten die teils von der Bürgerschaft, teils von dem betreffenden Statthalter ernannten Kriegstribune in der Art die Legionen geführt, daß jeder derselben je sechs vorgesetzt waren und unter diesen das Kommando wechselte; einen Einzelkommandanten der Legion bestellte nur vorübergehend und außerordentlicherweise der Feldherr. In späterer Zeit dagegen erscheinen jene Legionsobersten oder Legionsadjutanten teils als eine bleibende und organische Institution, teils als ernannt nicht mehr von dem Statthalter, dem sie gehorchen, sondern von dem Oberkommando in Rom; beides scheint auf Caesars an das Gabinische Gesetz anknüpfende Einrichtungen zurückzugehen. Der Grund der Einführung dieser wichtigen Zwischenstufe in die militärische Hierarchie wird teils in dem Bedürfnis einer energischen Zentralisierung des Kommandos, teils in dem fühlbaren Mangel an fähigen Oberoffizieren, teils und vor allem in der Absicht zu suchen sein, durch Zuordnung eines oder mehrerer vom Imperator ernannten Obersten dem Statthalter ein Gegengewicht zu geben. Die wesentlichste Veränderung im Heerwesen bestand in der Aufstellung eines bleibenden Kriegshauptes in dem Imperator, welcher anstatt des bisherigen unmilitärischen und in jeder Beziehung unfähigen Regierungskollegiums das gesamte Armeeregiment in seinen Händen vereinigte und dasselbe also aus einer meist bloß nominellen Direktion in ein wirkliches und energisches Oberkommando umschuf. Wir sind nicht gehörig darüber unterrichtet, in welcher Weise dies Oberkommando sich zu den bis dahin in ihren Sprengeln allmächtigen Spezialkommandos stellte. Wahrscheinlich lag dabei im allgemeinen die Analogie des zwischen dem Prätor und dem Konsul oder auch dem Konsul und dem Diktator obwaltenden Verhältnisses zu Grunde, so daß der Statthalter zwar an sich die höchste militärische Gewalt in seinem Sprengel behielt, aber der Imperator in jedem Augenblick dieselbe ihm ab und sie für sich oder seine Beauftragten zu nehmen befugt war und daß, während die Gewalt des Statthalters auf den Sprengel beschränkt war, die des Imperators wieder, wie die königliche und die ältere konsularische, sich über das gesamte Reich erstreckte. Ferner ist höchst wahrscheinlich schon jetzt die Ernennung der Offiziere, sowohl der Kriegstribune als der Centurionen, soweit sie bisher dem Statthalter zugestanden ^17, ebenso wie die Ernennung der neuen Legionsadjutanten unmittelbar an den Imperator gekommen und ebenso mögen schon jetzt die Anordnung der Aushebungen, die Abschiedserteilung, die wichtigeren Kriminalfälle an das Oberkommando gezogen worden sein. Bei dieser Beschränkung der Kompetenz der Statthalter und bei der regulierten Kontrolle des Imperators war fernerhin nicht leicht, weder eine völlige Verwahrlosung der Armeen noch eine Umwandlung derselben in persönliche Gefolgschaften der einzelnen Offiziere zu befürchten. Indes, so entschieden auch die Verhältnisse zur Militärmonarchie hindrängten und so bestimmt Caesar das Oberkommando ausschließlich für sich nahm, war er dennoch keineswegs gesonnen, seine Gewalt durch und auf das Heer zu begründen. Er hielt zwar eine stehende Armee notwendig für seinen Staat, aber nur, weil derselbe seiner geographischen Lage nach einer umfassenden Grenzregulierung und stehender Grenzbesatzungen bedurfte. Teils in früheren Epochen, teils während des letzten Bürgerkrieges hatte er an Spaniens Befriedigung gearbeitet und in Afrika längs der großen Wüste, im Nordwesten des Reiches an der Rheinlinie feste Stellungen für die Grenzverteidigung eingerichtet. Mit ähnlichen Plänen beschäftigte er sich für die Landschaften am Euphrat und an der Donau. Vor allen Dingen gedachte er gegen die Parther zu ziehen und den Tag von Karrhä zu rächen; er hatte drei Jahre für diesen Krieg bestimmt und war entschlossen, mit diesen gefährlichen Feinden ein für allemal und ebenso vorsichtig wie gründlich abzurechnen. Ebenso hatte er den Plan entworfen, den zu beiden Seiten der Donau gewaltig um sich greifenden Getenkönig Burebistas anzugreifen und auch im Nordosten Italien durch ähnliche Marken zu schützen, wie er sie ihm im Keltenland geschaffen. Dagegen liegen durchaus keine Beweise dafür vor, daß Caesar gleich Alexander einen Siegeslauf in die unendliche Ferne im Sinn hatte; es wird wohl erzählt, daß er von Parthien aus an das Kaspische und von diesem an das Schwarze Meer, sodann an dem Nordufer desselben bis zur Donau zu ziehen, ganz Skythien und Germanien bis an den - nach damaliger Vorstellung vom Mittelmeer nicht allzu fernen - nördlichen Ozean zum Reiche zu bringen und durch Gallien heimzukehren beabsichtigt habe; allein keine irgend glaubwürdige Autorität verbürgt die Existenz dieser fabulosen Projekte. Bei einem Staat, der, wie der römische Caesars, bereits eine schwer zu bewältigende Masse barbarischer Elemente in sich schloß und mit deren Assimilierung noch auf Jahrhunderte hinaus mehr als genug zu tun hatte, wären solche Eroberungen, auch ihre militärische Ausführbarkeit angenommen, doch nichts gewesen als noch weit glänzendere und noch weit schlimmere Fehler als die indische Heerfahrt Alexanders. Sowohl nach Caesars Verfahren in Britannien und Deutschland wie nach dem Verhalten derjenigen, die die Erben seiner politischen Gedanken wurden, ist es in hohem Grade wahrscheinlich, daß Caesar, mit Scipio Aemilianus, die Götter nicht anrief, das Reich zu mehren, sondern es zu erhalten, und daß seine Eroberungspläne sich beschränkten auf eine, freilich nach seinem großartigen Maßstab bemessene, Grenzregulierung, welche die Euphratlinie sichern und anstatt der völlig schwankenden und militärisch nichtigen nordöstlichen Reichsgrenze die Donaulinie feststellen und verteidigungsfähig machen sollte. Indes wenn es nur wahrscheinlich bleibt, daß Caesar nicht in dem Sinne als Welteroberer bezeichnet werden darf wie Alexander und Napoleon, so ist das vollkommen gewiß, daß er seine neue Monarchie nicht zunächst auf die Armee zu stützen, überhaupt nicht die militärische Gewalt über die bürgerliche zu setzen, sondern sie dem bürgerlichen Gemeinwesen ein- und soweit möglich unterzuordnen gedachte. Die unschätzbaren Stützen eines Soldatenstaates, jene alten vielgefeierten gallischen Legionen, wurden eben wegen ihres mit einem bürgerlichen Gemeinwesen unverträglichen Korpsgeistes in ehrenvoller Weise annulliert und ihre ruhmvollen Namen pflanzten nur sich fort in neugegründeten städtischen Gemeinden. Die von Caesar bei der Entlassung mit Landlosen beschenkten Soldaten wurden nicht wie die Sullas in eigenen Kolonien gleichsam militärisch zusammengesiedelt, sondern, namentlich soweit sie in Italien ansässig wurden, möglichst vereinzelt und durch die ganze Halbinsel zerstreut; nur war es freilich nicht zu vermeiden, daß auf den zur Verfügung gebliebenen Teilen des kampanischen Ackers die alten Soldaten Caesars dennoch in Masse sich zusammenfanden. Der schwierigen Aufgabe, die Soldaten einer stehenden Armee innerhalb der Kreise des bürgerlichen Lebens zu halten, suchte Caesar zu genügen teils durch Festhaltung der bisherigen nur gewisse Dienstjahre, nicht aber einen eigentlich stehenden, das heißt durch keine Entlassung unterbrochenen Dienst vorschreibenden Ordnung, teils durch die schon erwähnte Verkürzung der Dienstzeit, welche einen rascheren Wechsel des Soldatenpersonals herbeiführte, teils durch regelmäßige Ansiedlung der ausgedienten Soldaten als Ackerkolonisten, teils und vornehmlich dadurch, daß die Armee von Italien und überhaupt von den eigentlichen Sitzen des bürgerlichen und politischen Lebens der Nation ferngehalten und der Soldat dahin gewiesen ward, wo er nach der Meinung des großen Königs allein an seinem Platze war: in die Grenzstationen zur Abwehr des auswärtigen Feindes. Das rechte Kriterium des Militärstaates, die Entwicklung und Bevorzugung der Gardetruppe, findet ebenfalls bei Caesar sich nicht. Obwohl in der aktiven Armee das Institut einer besonderen Leibwache des Feldherrn bereits seit langem bestand, so tritt diese doch in Caesars Heerführung vollständig in den Hintergrund; seine prätorische Kohorte scheint wesentlich nur aus Ordonnanzoffizieren oder nichtmilitärischen Begleitern bestanden zu haben und niemals ein eigentliches Elitenkorps, also auch niemals Gegenstand der Eifersucht der Linientruppen gewesen zu sein. Wenn Caesar schon als Feldherr die Leibwache tatsächlich fallen ließ, so duldete er um so weniger als König eine Garde um sich. Obwohl beständig, und ihm wohl bewußt, von Mördern umschlichen, wies er dennoch den Antrag des Senats auf Errichtung einer Nobelgarde zurück, entließ, sowie die Dinge einigermaßen sich beruhigten, die spanische Eskorte, deren er in der ersten Zeit in der Hauptstadt sich bedient hatte, und begnügte sich mit dem Gefolge von Gerichtsdienern, wie es für die römischen Oberbeamten hergebracht war. Wie viel auch Caesar von dem Gedanken seiner Partei und seiner Jugend, ein perikleisches Regiment in Rom nicht kraft des Säbels, sondern kraft des Vertrauens der Nation zu begründen, im Kampfe mit den Realitäten hatte müssen fallen lassen - den Grundgedanken, keine Militärmonarchie zu stiften, hielt er auch jetzt noch mit einer Energie fest, zu der die Geschichte kaum eine Parallele darbietet. Allerdings war auch dies ein unausführbares Ideal - es war die einzige Illusion, in der das sehnsüchtige Verlangen in diesem starken Geiste mächtiger war als der klare Verstand. Ein Regiment, wie es Caesar im Sinne trug, war nicht bloß notwendig höchst persönlicher Natur und mußte mit dem Tode des Urhebers ebenso zugrunde gehen wie die verwandten Schöpfungen Perikles’ und Cromwells mit dem Tode ihrer Stifter; sondern bei dem tief zerrütteten Zustand der Nation war es nicht einmal glaublich, daß es dem achten König von Rom auch nur für seine Lebenszeit gelingen werde, so wie seine sieben Vorgänger seine Mitbürger bloß kraft Gesetz und Recht zu beherrschen, und ebensowenig wahrscheinlich, daß es ihm gelingen werde, das stehende Heer, nachdem es im letzten Bürgerkrieg seine Macht kennengelernt und die Scheu verlernt hatte, wieder als dienendes Glied in die bürgerliche Ordnung einzufügen. Wer kaltblütig erwog, bis zu welchem Grade die Furcht vor dem Gesetz aus den untersten wie aus den obersten Schichten der Gesellschaft entwichen war, dem mußte die erstere Hoffnung vielmehr ein Traum dünken; und wenn mit der Marianischen Reform des Heerwesens der Soldat überhaupt aufgehört hat, Bürger zu sein, so zeigten die kampanische Meuterei und das Schlachtfeld von Thapsus mit leidiger Deutlichkeit, in welcher Art jetzt die Armee dem Gesetze ihren Arm lieh. Selbst der große Demokrat vermochte die Gewalten, die er entfesselt hatte, nur mühsam und mangelhaft wieder zu bändigen; Tausende von Schwertern flogen noch auf seinen Wink aus der Scheide, aber zurück in die Scheide kehrten sie schon nicht mehr auf seinen Wink. Das Verhängnis ist mächtiger als das Genie. Caesar wollte der Wiederhersteller des bürgerlichen Gemeinwesens werden und ward der Gründer der von ihm verabscheuten Militärmonarchie; er stürzte den Aristokraten- und Bankierstaat im Staate nur, um an deren Platz den Soldatenstaat im Staate zu setzen, und das Gemeinwesen blieb wie bisher tyrannisiert und exploitiert von einer privilegierten Minorität. Aber dennoch ist es ein Privilegium der höchsten Naturen, also schöpferisch zu irren. Die genialen Versuche großer Männer, das Ideal zu realisieren, wenn sie auch ihr Ziel nicht erreichen, bilden den besten Schatz der Nationen. Es ist Caesars Werk, daß der römische Militärstaat erst nach mehreren Jahrhunderten zum Polizeistaat ward und daß die römischen Imperatoren, wie wenig sie sonst auch dem großen Begründer ihrer Herrschaft glichen, doch den Soldaten wesentlich nicht gegen den Bürger verwandten, sondern gegen den Feind, und Nation und Armee beide zu hoch achteten, um diese zum Konstabler über jene zu setzen.

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^17 An die Ernennung eines Teiles der Kriegstribune durch die Bürgerschaft hat Caesar, auch hierin Demokrat, nicht gerührt.

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Die Ordnung des Finanzwesens machte bei den soliden Grundlagen, die die ungeheure Größe des Reiches und der Ausschluß des Kreditsystems gewährten, verhältnismäßig geringe Schwierigkeit. Wenn der Staat bisher in beständiger Finanzverlegenheit sich befunden hatte, so war daran die Unzulänglichkeit der Staatseinnahmen am wenigsten schuld; vielmehr hatten diese eben in den letzten Jahren sich ungemein vermehrt. Zu der älteren Gesamteinnahme, die auf 200 Mill. Sesterzen (15 Mill. Taler) angeschlagen wird, waren durch die Einrichtung der Provinzen Bithynien-Pontus und Syrien 85 Mill. Sesterzen (6500000 Taler) gekommen; welcher Zuwachs, nebst den sonstigen neueröffneten oder gesteigerten Einnahmequellen, namentlich durch den beständig steigenden Ertrag der Luxusabgaben, den Verlust der kampanischen Pachtgelder weit überwog. Außerdem waren durch Lucullus, Metellus, Pompeius, Cato und andere außerordentlicherweise dem Staatsschatz ungeheure Summen zugeflossen. Die Ursache der finanziellen Verlegenheiten lag vielmehr teils in den gesteigerten ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben, teils in der geschäftlichen Verwirrung. Unter jenen nahm die Getreideverteilung an die hauptstädtische Menge fast unerschwingliche Summen in Anspruch: durch die von Cato 691 (63) ihr gegebene Ausdehnung stieg die jährliche Ausgabe dafür auf 30 Mill. Sesterzen (2300000 Taler), und seit Abschaffung der bisher gezahlten Vergütung im Jahre 696 (58) verschlang dieselbe gar den fünften Teil der Staatseinkünfte. Auch das Militärbudget war gestiegen, seit zu den Besatzungen von Spanien, Makedonien und den übrigen Provinzen noch die von Kilikien, Syrien und Gallien hinzukamen. Unter den außerordentlichen Ausgaben sind in erster Linie die großen Kosten der Flottenrüstungen zu nennen, wofür zum Beispiel fünf Jahre nach der großen Razzia von 687 (67) auf einmal 34 Mill. Sesterzen (2600000 Taler) verausgabt wurden. Dazu kamen die sehr ansehnlichen Summen, welche die Kriegszüge und Kriegsvorbereitungen wegnahmen, wie denn bloß für Ausrüstung des makedonischen Heeres an Piso auf einmal 18 Mill. Sesterzen (1370000 Taler), an Pompeius für die Unterhaltung und Besoldung der spanischen Armee gar jährlich 24 Mill. Sesterzen (1826000 Taler) und ähnliche Summen an Caesar für die gallischen Legionen gezahlt wurden. So beträchtlich aber auch diese Ansprüche waren, die an die römische Staatskasse gemacht wurden, so hätte dennoch dieselbe ihnen zu genügen vermocht, wenn nicht ihre einst so musterhafte Verwaltung von der allgemeinen Schlaffheit und Unehrlichkeit dieser Zeit mitergriffen worden wäre; oft stockten die Zahlungen des Ärars bloß deshalb, weil man dessen ausstehende Forderungen einzumahnen versäumte. Die vorgesetzten Beamten, zwei von den Quästoren, junge, jährlich gewechselte Menschen, verhielten im besten Fall sich passiv; unter dem früherhin seiner Ehrenhaftigkeit wegen mit Recht hoch angesehenen Schreiber- und sonstigen Büropersonal waren jetzt, namentlich seit diese Posten käuflich geworden waren, die ärgsten Mißbräuche im Schwange.

Sowie indes die Fäden des römischen Staatsfinanzwesens nicht mehr wie bisher im Senat, sondern in Caesars Kabinett zusammenliefen, kam von selbst neues Leben, strengere Ordnung und festerer Zusammenhang in alle Räder und Triebfedern dieser großen Maschine. Die beiden von Gaius Gracchus herrührenden und Krebsschäden gleich das römische Finanzwesen zerfressenden Institutionen: die Verpachtung der direkten Abgaben und die Getreideverteilungen, wurden teils abgeschafft, teils umgestaltet. Caesar wollte nicht wie sein Vorläufer die Nobilität durch die Bankieraristokratie und den hauptstädtischen Pöbel in Schach halten, sondern sie beseitigen und das Gemeinwesen von sämtlichen Parasiten hohen und niederen Ranges befreien; und darum ging er in diesen beiden wichtigen Fragen nicht mit Gaius Gracchus, sondern mit dem Oligarchen Sulla. Das Verpachtungssystem blieb für die indirekten Abgaben bestehen, bei denen es uralt war und, bei der auch von Caesar unverbrüchlich festgehaltenen Maxime der römischen Finanzverwaltung, die Abgabenerhebung um jeden Preis einfach und übersichtlich zu erhalten, schlechterdings nicht entbehrt werden konnte. Die direkten Abgaben aber wurden fortan durchgängig entweder, wie die afrikanischen und sardinischen Korn- und Öllieferungen, behandelt als unmittelbar an den Staat abzuführende Naturalleistungen, oder, wie die kleinasiatischen Gefälle, in feste Geldabgaben verwandelt und die Einziehung der Einzelbeträge den Steuerdistrikten selbst überlassen. Die Kornverteilungen in der Hauptstadt waren bisher als nutzbares Recht der herrschenden und, weil sie herrschte, von den Untertanen zu speisenden Gemeinde angesehen worden. Dieser ehrlose Grundsatz ward von Caesar beseitigt; aber es konnte nicht übersehen werden, daß eine Menge gänzlich unvermögender Bürger lediglich durch diese Speisungen vor dem Verhungern geschützt worden war. In diesem Sinne hielt Caesar dieselben fest. Hatte nach der Sempronischen, von Cato wiedererneuerten Ordnung jeder in Rom angesessene römische Bürger rechtlich Anspruch gehabt auf unentgeltliches Brotkorn, so wurde diese Empfängerliste, welche zuletzt bis auf 320000 Nummern gestiegen war, durch Ausscheidung aller wohlhabenden oder anderweit versorgten Individuen auf 150000 herabgebracht und diese Zahl als Maximalzahl der Freikornstellen ein für allemal fixiert, zugleich eine jährliche Revision der Liste angeordnet, um die durch Austritt oder Tod leergewordenen Plätze mit den bedürftigsten unter den Bewerbern wieder zu besetzen. Indem also das politische Privilegium in eine Armenversorgung umgewandelt ward, trat ein in sittlicher wie in geschichtlicher Hinsicht bemerkenswerter Satz zum erstenmal in lebendige Wirksamkeit. Nur langsam und von Stufe zu Stufe ringt die bürgerliche Gesellschaft sich durch zu der Solidarität der Interessen; im früheren Altertum schützte der Staat die Seinigen wohl vor dem Landesfeind und dem Mörder, aber er war nicht verpflichtet, durch Verabreichung der notwendigen Subsistenzmittel den gänzlich hilflosen Mitbürger vor dem schlimmeren Feinde des Mangels zu bewahren. Die attische Zivilisation ist es gewesen, die in der Solonischen und nachsolonischen Gesetzgebung zuerst den Grundsatz entwickelt hat, daß es Pflicht der Gemeinde ist, für ihre Invaliden, ja für ihre Armen überhaupt zu sorgen; und zuerst Caesar hat, was in der beschränkten Enge des attischen Lebens Gemeindesache geblieben war, zu einer organischen Staatsinstitution entwickelt und eine Einrichtung, die für den Staat eine Last und eine Schmach war, umgeschaffen in die erste jener heute so unzählbaren wie segensreichen Anstalten, in denen das unendliche menschliche Erbarmen mit dem unendlichen menschlichen Elend ringt.

Außer diesen prinzipiellen Reformen fand eine durchgängige Revision des Einnahme- und Ausgabewesens statt. Die ordentlichen Einnahmen wurden überall reguliert und fixiert. Nicht wenigen Gemeinden, ja ganzen Landschaften ward, sei es mittelbar durch Verleihung des römischen oder latinischen Bürgerrechts, sei es unmittelbar durch Privilegium, die Steuerfreiheit bewilligt; so erhielten sie zum Beispiel alle sizilischen ^18 Gemeinden auf jenem, die Stadt Ilion auf diesem Wege. Noch größer war die Zahl derjenigen, deren Steuerquantum herabgesetzt ward; wie denn den Gemeinden im Jenseitigen Spanien schon nach Caesars Statthalterschaft auf dessen Betrieb eine Steuerherabsetzung vom Senat bewilligt worden war, und jetzt der am meisten gedrückten Provinz Asia nicht bloß die Hebung ihrer direkten Steuern erleichtert, sondern auch der dritte Teil derselben ganz erlassen ward. Die neu hinzukommenden Abgaben, wie die der in Illyrien unterworfenen und vor allem der gallischen Gemeinden, welche letztere zusammen 40 Mill. Sesterzen (3 Mill. Taler) jährlich entrichteten, waren durchgängig niedrig gegriffen. Freilich ward dagegen auch einzelnen Städten, wie Klein-Leptis in Afrika, Sulci auf Sardinien und mehreren spanischen Gemeinden, zur Strafe ihres Verhaltens während des letzten Krieges die Steuer erhöht. Die sehr einträglichen, in den letzten Zeiten der Anarchie abgeschafften italischen Hafenzölle wurden um so mehr wiederhergestellt, als diese Abgabe wesentlich die aus dem Osten eingehenden Luxuswaren traf. Zu diesen neu- oder wiedereröffneten ordentlichen Einnahmequellen kamen die Summen hinzu, die außerordentlicherweise, namentlich infolge des Bürgerkrieges, an den Sieger gelangten: die in Gallien gesammelte Beute; der hauptstädtische Kassenbestand; die aus den italischen und spanischen Tempeln entnommenen Schätze, die in Formen der Zwangsanleihe, des Zwangsgeschenkes oder der Buße von den abhängigen Gemeinden und Dynasten erhobenen Summen und die in ähnlicher Weise durch Rechtsspruch oder auch bloß durch Zusendung des Zahlungsbefehls einzelnen reichen Römern auferlegten Strafgelder; vor allen Dingen aber der Erlös aus dem Vermögen der geschlagenen Gegner. Wie ergiebig diese Einnahmequellen waren, mag man daraus abnehmen, daß allein die Buße der afrikanischen Großhändler, die in dem Gegensenat gesessen, sich auf 100 Mill. Sesterzen (7½ Mill. Taler) und der von den Käufern des Vermögens des Pompeius gezahlte Preis auf 70 Mill. Sesterzen (5300000 Taler) belief. Dieses Verfahren war notwendig, weil die Macht der geschlagenen Nobilität zum guten Teil auf ihrem kolossalen Reichtum ruhte und nur dadurch wirksam gebrochen werden konnte, daß ihr die Tragung der Kriegskosten auferlegt ward. Die Gehässigkeit der Konfiskationen aber ward einigermaßen dadurch gemildert, daß Caesar ihren Ertrag allein dem Staate zugute kommen ließ und, statt in Sullas Weise seinen Günstlingen jeden Unterschleif nachzusehen, selbst von seinen treuesten Anhängern, zum Beispiel von Marcus Antonius, die Kaufgelder mit Strenge beitrieb.

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