Es ist hiermit ausgesprochen und ward zum Teil schon früher bezeichnet, wie die Römer auf “ihrem Meere” die Ordnung hielten oder vielmehr nicht hielten. Roms Schutzherrschaft über die Ämter bestand wesentlich in der militärischen Vormundschaft; für die in der Hand der Römer vereinigte Verteidigung zur See und zu Lande zahlten oder zinsten den Römern die Provinzialen. Aber wohl niemals hat ein Vormund seinen Mündel unverschämter betrogen als die römische Oligarchie die untertänigen Gemeinden. Statt daß Rom eine allgemeine Reichsflotte aufgestellt und die Seepolizei zentralisiert hätte, ließ der Senat die einheitliche Oberleitung des Seepolizeiwesens, ohne die ebenhier gar nichts auszurichten war, gänzlich fallen und überließ es jedem einzelnen Statthalter und jedem einzelnen Klientelstaat, sich der Piraten zu erwehren, wie jeder wollte und konnte. Statt daß Rom, wie es sich anheischig gemacht, das Flottenwesen mit seinem und der formell souverän gebliebenen Klientelstaaten Gut und Blut ausschließlich bestritten hätte, ließ man die italische Kriegsmarine eingehen und lernte sich behelfen mit den von den einzelnen Kaufstädten requirierten Schiffen oder noch häufiger mit den überall organisierten Strandwachen, wo dann in beiden Fällen alle Kosten und Beschwerden die Untertanen trafen. Die Provinzialen mochten sich glücklich schätzen, wenn der römische Statthalter die für die Küstenverteidigung ausgeschriebenen Requisitionen nur wirklich zu diesem Zwecke verwandte und nicht für sich unterschlug, oder wenn sie nicht, wie sehr häufig geschah, angewiesen wurden, für einen von den Seeräubern gefangenen vornehmen Römer die Ranzion zu bezahlen. Was etwa Verständiges begonnen ward, wie die Besetzung Kilikiens 652 (102), verkümmerte sicher in der Ausführung. Wer von den Römern dieser Zeit nicht gänzlich in der gangbaren duseligen Vorstellung von nationaler Größe befangen war, der hätte wünschen müssen, von der Rednerbühne auf dem Markte die Schiffsschnäbel herabreißen zu dürfen, um wenigstens nicht stets durch sie an die in besserer Zeit erfochtenen Seesiege sich gemahnt zu finden.

Indes tat doch Sulla, der in dem Kriege gegen Mithradates wahrlich hinreichend sich hatte überzeugen können, welche Gefahren die Vernachlässigung des Flottenwesens mit sich bringe, verschiedene Schritte, um dem Übel ernstlich zu steuern. Der Auftrag zwar, welchen er den von ihm in Asien eingesetzten Statthaltern zurückgelassen, in den Seestädten eine Flotte gegen die Seeräuber auszurüsten, hatte wenig gefruchtet, da Murena es vorzog, Krieg mit Mithradates anzufangen, und der Statthalter von Kilikien, Gnaeus Dolabella, sich ganz unfähig erwies. Deshalb beschloß im Jahre 675 (79) der Senat, einen der Konsuln nach Kilikien zu senden; das Los traf den tüchtigen Publius Servilius. Er schlug in einem blutigen Treffen die Flotte der Piraten und wandte sich darauf zur Zerstörung derjenigen Städte an der kleinasiatischen Südküste, die ihnen als Ankerplätze und Handelsstationen dienten. Die Festungen des mächtigen Seefürsten Zeniketes: Olympos, Korykos, Phaselis im östlichen Lykien, Attaleia in Pamphylien wurden gebrochen, und in den Flammen der Burg Olympos fand der Fürst selbst den Tod. Weiter ging es gegen die Isaurer, welche im nordwestlichen Winkel des rauben Kilikiens am nördlichen Abhang des Tauros ein mit prachtvollen Eichenwäldern bedecktes Labyrinth von steilen Bergrücken, zerklüfteten Felsen und tiefgeschnittenen Tälern bewohnten - eine Gegend, die noch heute von den Erinnerungen an die alte Räuberzeit erfüllt ist. Um diese isaurischen Felsennester, die letzten und sichersten Zufluchtsstätten der Flibustier, zu bezwingen, führte Servilius die erste römische Armee über den Tauros und brach die feindlichen Festungen Oroanda und vor allem Isaura selbst, das Ideal einer Räuberstadt, auf der Höhe eines schwer zugänglichen Bergzuges gelegen und die weite Ebene von Ikonion vollständig überschauend und beherrschend. Der erst im Jahre 679 (75) beendigte Krieg, aus dem Publius Servilius für sich und seine Nachkommen den Beinamen des Isaurikers heimbrachte, war nicht ohne Frucht; eine große Anzahl von Korsaren und Korsarenschiffen geriet durch denselben in die Gewalt der Römer; Lykien, Pamphylien, Westkilikien wurden arg verheert, die Gebiete der zerstörten Städte eingezogen und die Provinz Kilikien mit ihnen erweitert. Allein es lag in der Natur der Sache, daß die Piraterie doch damit keineswegs unterdrückt war, sondern nur sich zunächst nach andern Gegenden, namentlich nach der ältesten Herberge der Korsaren des Mittelmeers, nach Kreta, zog. Nur umfassend und einheitlich durchgeführte Repressivmaßregeln oder vielmehr nur die Einrichtung einer ständigen Seepolizei konnten hier durchgreifende Abhilfe gewähren.

In vielfacher Beziehung mit diesem Seekrieg standen die Verhältnisse des kleinasiatischen Festlandes. Die Spannung, die hier zwischen Rom und den Königen von Pontos und Armenien bestand, ließ nicht nach, sondern steigerte sich mehr und mehr. Auf der einen Seite griff König Tigranes von Armenien in der rücksichtslosesten Weise erobernd um sich. Die Parther, deren in dieser Zeit auch durch innere Unruhen zerrissener Staat tief daniederlag, wurden in andauernden Fehden weiter und weiter in das innere Asien zurückgedrängt. Von den Landschaften zwischen Armenien, Mesopotamien und Iran wurden Corduene (nördliches Kurdistan) und das Atropatenische Medien (Aserbeidschan) aus parthischen in armenische Lehnkönigreiche verwandelt und das Reich von Ninive (Mosul) oder Adiabene, wenigstens vorübergehend, gleichfalls gezwungen, in die armenische Klientel einzutreten. Auch in Mesopotamien, namentlich in und um Nisibis, ward die armenische Herrschaft begründet; nur die südliche, großenteils wüste Hälfte, scheint nicht in festen Besitz des neuen Großkönigs gekommen und namentlich Seleukeia am Tigris ihm nicht untertänig geworden zu sein. Das Reich von Edessa oder Osrhoene übergab er einem Stamme der schweifenden Araber, den er aus dem südlichen Mesopotamien hierher verpflanzte und hier ansässig machte, um durch ihn den Euphratübergang und die große Handelsstraße zu beherrschen ^1. Aber Tigranes beschränkte seine Eroberungen keineswegs auf das östliche Ufer des Euphrat. Vor allem Kappadokien war das Ziel seiner Angriffe und erlitt, wehrlos wie es war, von dem übermächtigen Nachbar vernichtende Schläge. Die östliche Landschaft Melitene riß Tigranes von Kappadokien ab und vereinigte sie mit der gegenüberliegenden armenischen Provinz Sophene, wodurch er den Euphratübergang mit der großen kleinasiatisch-armenischen Handelsstraße in seine Gewalt bekam. Nach Sullas Tode rückten die Armenier sogar in das eigentliche Kappadokien ein und führten die Bewohner der Hauptstadt Mazaka (später Caesarea) und elf anderer griechisch geordneter Städte weg nach Armenien. Nicht mehr Widerstand vermochte das in voller Auflösung begriffene Seleukidenreich dem neuen Großkönig entgegenzustellen. Hier herrschte im Süden von der ägyptischen Grenze bis nach Stratons Turm (Caesarea) der Judenfürst Alexandros Jannaeos, der im Kampfe mit den syrischen, ägyptischen und arabischen Nachbarn und mit den Reichsstädten seine Herrschaft Schritt vor Schritt erweiterte und befestigte. Die größeren Städte Syriens, Gaza, Stratons Turm, Ptolemais, Beröa versuchten, sich bald als freie Gemeinden, bald unter sogenannten Tyrannen auf eigene Hand zu behaupten; vor allem die Hauptstadt Antiocheia war so gut wie selbständig. Damaskos und die Libanostäler hatten sich dem nabatäischen Fürsten Aretas von Petra unterworfen. In Kilikien endlich herrschten die Seeräuber oder die Römer. Und um diese in tausend Splitter zerschellende Krone fuhren die Seleukidenprinzen, als gälte es das Königtum allen zum Spott und zum Ärgernis zu machen, beharrlich fort, untereinander zu hadern, ja, während von diesem gleich dem Hause des Laios zum ewigen Zwiste verfluchten Geschlechte die eigenen Untertanen alle abtrünnig wurden, sogar Ansprüche auf den durch den erblosen Abgang des Königs Alexander Il. erledigten Thron von Ägypten zu erheben. So griff König Tigranes hier ohne Umstände zu. Das östliche Kilikien ward mit Leichtigkeit von ihm unterworfen und die Bürgerschaften von Soloi und anderen Städten ebenwie die kappadokischen nach Armenien abgeführt. Ebenso wurde die obere syrische Landschaft, mit Ausnahme der tapfer verteidigten Stadt Seleukeia an der Mündung des Orontes, und der größte Teil von Phönike mit den Waffen bezwungen: um 680 (74) ward Ptolemais von den Armeniern eingenommen und schon der Judenstaat ernstlich von ihnen bedroht. Die alte Hauptstadt der Seleukiden Antiocheia ward eine der Residenzen des Großkönigs. Bereits von dem Jahre 671 (83) an, dem nächsten nach dem Frieden zwischen Sulla und Mithradates, wird Tigranes in den syrischen Jahrbüchern als der Landesherr bezeichnet und erscheint Kilikien und Syrien als eine armenische Satrapie unter dem Statthalter des Großkönigs Magadates. Die Zeit der Könige von Ninive, der Salmanassar und Sanherib, schien sich zu erneuern: wieder lastete der orientalische Despotismus schwer auf der handeltreibenden Bevölkerung der syrischen Küste, wie einst auf Tyros und Sidon; wieder warfen binnenländische Großstaaten sich auf die Landschaften am Mittelmeer; wieder standen asiatische Heere von angeblich einer halben Million Streiter an den kilikischen und syrischen Küsten. Wie einst Salmanassar und Nebukadnezar die Juden nach Babylon geführt hatten, so mußten jetzt aus allen Grenzlandschaften des neuen Reiches, aus Corduene, Adiabene, Assyrien, Kilikien, Kappadokien, die Einwohner, namentlich die griechischen oder halbgriechischen Stadtbürger, mit ihrer gesamten Habe bei Strafe der Konfiskation alles dessen, was sie zurücklassen würden, sich zusammensiedeln in der neuen Residenz, einer von jenen mehr die Nichtigkeit der Völker als die Größe der Herrscher verkündigenden Riesenstädten, wie sie in den Euphratlandschaften bei jedem Wechsel des Oberkönigtums auf das Machtwort des neuen Großsultans aus der Erde springen. Die neue “Tigranesstadt”, Tigranokerta, gegründet an der Grenze Armeniens und Mesopotamiens und bestimmt zur Hauptstadt der neu für Armenien gewonnenen Gebiete, ward eine Stadt wie Ninive und Babylon, mit Mauern von fünfzig Ellen Höhe und den zum Sultanismus nun einmal mitgehörigen Palast-, Garten- und Parkanlagen. Auch sonst verleugnete der neue Großkönig sich nicht: wie in der ewigen Kindheit des Ostens überhaupt die kindlichen Vorstellungen von den Königen mit wirklichen Kronen auf dem Haupte niemals verschwunden sind, so erschien auch Tigranes, wo er öffentlich sich zeigte, in Pracht und Tracht eines Nachfolgers des Dareios und Xerxes, mit dem purpurnen Kaftan, dem halb weißen, halb purpurnen Untergewand, den langen faltigen Beinkleidern, dem hohen Turban und der königlichen Stirnbinde, wo er ging und stand von vier “Königen” in Sklavenart begleitet und bedient.

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^1 Das Reich von Edessa, dessen Gründung die einheimischen Chroniken 620 (134) setzen, kam erst einige Zeit nach seiner Entstehung unter die arabische Dynastie der Abgaros und Mannos, die wir später daselbst finden. Offenbar hängt dies zusammen mit der Ansiedlung vieler Araber durch Tigranes den Großen in der Gegend von Edessa, Kallirhoe, Karrhä (Plin. nat. 5, 20, 85; 21, 86; 6, 28, 142); wovon auch Plutarch (Luc. 21) berichtet, daß Tigranes, die Sitten der Zeltaraber umwandelnd, sie seinem Reiche näher ansiedelte, um durch sie des Handels sich zu bemächtigen. Vermutlich ist dies so zu verstehen, daß die Beduinen, die gewohnt waren, durch ihr Gebiet Handelsstraßen zu eröffnen und auf diesen feste Durchgangszölle zu erheben (Strab. 14, 748), dem Großkönig als eine Art von Zollkontrolleuren dienen und an der Euphratpassage für ihn und für sich Zölle erheben sollten. Diese “osrhoenischen Araber” (Orei Arabes), wie sie Plinius nennt, müssen auch die Araber am Berg Amanos sein, die Afranius überwand (Plut. Pomp. 39).

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Bescheidener trat König Mithradates auf. Er enthielt sich in Kleinasien der Übergriffe und begnügte sich, was kein Traktat ihm verbot, seine Herrschaft am Schwarzen Meere fester zu begründen und die Landschaften, die das Bosporanische jetzt unter seiner Oberhoheit von seinem Sohn Machares beherrschte Königreich von dem Pontischen trennten, allmählich in bestimmtere Abhängigkeit zu bringen. Aber auch er wandte alle Anstrengungen darauf, seine Flotte und sein Heer instand zu setzen und namentlich das letztere nach römischem Muster zu bewaffnen und zu organisieren, wobei die römischen Emigranten, die in großer Zahl an seinem Hofe verweilten, ihm wesentliche Dienste leisteten.

Den Römern war nichts daran gelegen, in die orientalischen Angelegenheiten noch weiter verwickelt zu werden, als sie es bereits waren. Es zeigt sich dies namentlich mit schlagender Deutlichkeit darin, daß die Gelegenheit, die in dieser Zeit sich darbot, das Ägyptische Reich auf friedlichem Wege unter unmittelbare römische Herrschaft zu bringen, vom Senat verschmäht ward. Die legitime Deszendenz des Ptolemaeos Lagos Sohns war zu Ende gegangen, als der nach dem Tode des Ptolemaeos Soter II. Königs Lathyros von Sulla eingesetzte König Alexandros II., ein Sohn Königs Alexandros I., wenige Tage nach seiner Thronbesteigung bei einem Auflauf in der Hauptstadt getötet ward (673 81). Dieser Alexandros hatte in seinem Testament ^2 zum Erben die römische Gemeinde eingesetzt. Die Echtheit dieses Dokuments ward zwar bestritten; allein diese erkannte der Senat an, indem er auf Grund desselben die in Tyros für Rechnung des verstorbenen Königs niedergelegten Summen erhob. Nichtsdestoweniger gestattete er zwei notorisch illegitimen Söhnen des Königs Lathyros, dem einen, Ptolemaeos XI., der neue Dionysos oder der Flötenbläser (Auletes) genannt, Ägypten, dem andern, Ptolemäos dem Kyprier, Kypros tatsächlich in Besitz zu nehmen; sie wurden zwar vom Senat nicht ausdrücklich anerkannt, aber doch auch keine bestimmte Forderung auf Herausgabe der Reiche an sie gerichtet. Die Ursache, weshalb der Senat diesen unklaren Zustand fortdauern ließ und nicht dazu kam, in bindender Weise auf Ägypten und Kypros zu verzichten, war ohne Zweifel die ansehnliche Rente, welche jene gleichsam auf Bittbesitz herrschenden Könige für die Fortdauer desselben den römischen Koteriehäuptern fortwährend zahlten. Allein der Grund, jenem lockenden Erwerb überhaupt zu entsagen, liegt anderswo. Ägypten gab durch seine eigentümliche Lage und seine finanzielle Organisation jedem dort befehligenden Statthalter eine Geld- und Seemacht und überhaupt eine unabhängige Gewalt in die Hände, wie sie mit dem argwöhnischen und schwächlichen Regiment der Oligarchie sich schlechterdings nicht vertrug; von diesem Standpunkt aus war es verständig, dem unmittelbaren Besitz der Nillandschaft zu entsagen.

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^2 Die streitige Frage, ob dies angebliche oder wirkliche Testament von Alexander I. († 666 88) oder Alexander II. († 673 81) herrühre, wird gewöhnlich für die erste Alternative entschieden. Allein die Gründe sind unzulänglich; denn Cicero (leg. agr. 1, 4, 12; 15, 38; 16, 41) sagt nicht, daß Ägypten im Jahre 666 (88), sondern daß es in oder nach diesem Jahr an Rom gefallen sei; und wenn man daraus, daß Alexander I. im Ausland, Alexander II. in Alexandreia umkam, gefolgert hat, daß die in dem fraglichen Testament erwähnten in Tyros lagernden Schätze dem ersteren gehört haben werden, so ist übersehen, daß Alexander II. neunzehn Tage nach seiner Ankunft in Ägypten getötet ward (J. A. Letronne, Recueil des inscriptions grecques et latines de l’Egypte. Bd. 2, Paris 1848, S. 20), wo seine Kasse noch sehr wohl in Tyros sein konnte. Entscheidend ist dagegen der Umstand, daß der zweite Alexander der letzte echte Lagide war, da bei den ähnlichen Erwerbungen von Pergamon Kyrene und Bithynien Rom stets von dem letzten Sproß der berechtigten Herrscherfamilie eingesetzt worden ist. Das alte Staatsrecht, wie es wenigstens für die römischen Klientelstaaten maßgebend gewesen ist, scheint dem Regenten das letztwillige Verfügungsrecht über sein Reich nicht unbedingt, sondern nur in Ermangelung erbberechtigter Agnaten zugestanden zu haben. Vgl. Gutschmids Anmerkung zu der deutschen Übersetzung von S. Sharper, Geschichte Ägyptens. Bd. 2, S. 17. Ob das Testament echt oder falsch war, ist nicht auszumachen und auch ziemlich gleichgültig; besondere Gründe, eine Fälschung anzunehmen, liegen nicht vor.