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In dem Regiment über diese Provinzen war die oligarchische Mißwirtschaft auf einem Punkte angekommen, wie ihn wenigstens im Okzident, trotz mancher achtbarer Leistungen in diesem Fach, keine zweite Regierung jemals erreicht hat und wo nach unserer Fassungskraft eine Steigerung nicht mehr möglich scheint. Allerdings traf die Verantwortung hierfür die Römer nicht allein. Fast überall hatte bereits vor ihnen das griechische, phönikische oder asiatische Regiment den Völkern den höheren Sinn und das Rechts- und Freiheitsgefühl besserer Zeiten ausgetrieben. Es war wohl arg, daß jeder angeschuldigte Provinziale auf Verlangen in Rom persönlich zur Verantwortung sich zu stellen verpflichtet war; daß der römische Statthalter beliebig in die Rechtspflege und in die Verwaltung der abhängigen Gemeinden eingriff, Bluturteile fällte und Verhandlungen des Gemeinderats kassierte; daß er im Kriegsfall mit den Milizen nach Gutdünken und oft in schandbarer Weise schaltete, wie zum Beispiel Cotta bei der Belagerung des pontischen Herakleia der Miliz alle gefährlichen Posten anwies, um seine Italiker zu schonen, und, da die Belagerung nicht nach Wunsch ging, seinen Werkmeistern den Kopf vor die Füße zu legen befahl. Es war wohl arg, daß keine Vorschrift der Sittlichkeit oder des Strafrechts weder die römischen Vögte noch ihr Gefolge band und daß Vergewaltigungen, Schändungen und Ermordungen mit oder ohne Form Rechtens in den Provinzen alltägliche Auftritte waren. Allein es war dies wenigstens nichts Neues: fast überall war man sklavischer Behandlung längst gewohnt und es kam am Ende wenig darauf an, ob ein karthagischer Vogt, ein syrischer Satrap oder ein römischer Prokonsul den Lokaltyrannen spielte. Das materielle Wohlbefinden, ziemlich das einzige, wofür man in den Provinzen noch Sinn hatte, ward durch jene Vorgänge, die zwar bei den vielen Tyrannen viele, aber doch nur einzelne Individuen trafen, weit minder gestört als durch die auf allen zugleich lastende finanzielle Exploitierung, welche mit solcher Energie doch niemals noch aufgetreten war. Die Römer bewährten ihre alte Meisterschaft im Geldwesen jetzt auf diesem Gebiet in einer entsetzlichen Weise. Es ist früher versucht worden, das römische System der Provinzialbelastung in seinen bescheidenen und verständigen Grundlagen wie in seiner Steigerung und Verderbung darzustellen. Daß die letztere progressiv zunahm, versteht sich von selbst. Die ordentlichen Abgaben wurden weit drückender durch die Ungleichheit der Steuerverteilung und durch das verkehrte Hebesystem als durch ihre Höhe. Über die Einquartierungslast äußerten römische Staatsmänner selbst, daß eine Stadt ungefähr gleich viel leide, wenn der Feind sie erstürme und wenn ein römisches Heer Winterquartier in ihr nehme. Während die Besteuerung nach ihrem ursprünglichen Charakter die Vergütung für die von Rom übernommene Kriegslast gewesen war und die steuernde Gemeinde also ein Recht darauf hatte, vom ordentlichen Dienst verschont zu bleiben, wurde jetzt, wie zum Beispiel für Sardinien bezeugt ist, der Besatzungsdienst größtenteils den Provinzialen aufgebürdet und sogar in den ordentlichen Heeren außer anderen Leistungen die ganze schwere Last des Reiterdienstes auf sie abgewälzt. Die außerordentlichen Leistungen, wie zum Beispiel die Kornlieferungen gegen geringe oder gar keine Vergütung zum Besten des hauptstädtischen Proletariats, die häufigen und kostspieligen Flottenrüstungen und Strandverteidigungen, um der Piraterie zu steuern, die Aufgaben, Kunstwerke, wilde Bestien oder andere Bedürfnisse des wahnwitzigen römischen Theater- und Tierhetzenluxus herbeizuschaffen, die militärischen Requisitionen im Kriegsfall, waren ebenso häufig wie erdrückend und unberechenbar. Ein einzelnes Beispiel mag zeigen, wie weit die Dinge gingen. Während der dreijährigen Verwaltung Siziliens durch Gaius Verres sank die Zahl der Ackerwirte in Leontinoi von 84 auf 32, in Motuka von 187 auf 86, in Herbita von 252 auf 120, in Agyrion von 250 auf 80; so daß in vier der fruchtbarsten Distrikte Siziliens von hundert Grundbesitzern 59 ihre Äcker lieber brach liegen ließen, als sie unter diesem Regiment bestellten. Und diese Ackerwirte waren, wie schon ihre geringe Zahl zeigt und auch ausdrücklich gesagt wird, keineswegs kleine Bauern, sondern ansehnliche Plantagenbesitzer und zum großen Teil römische Bürger!

In den Klientelstaaten waren die Formen der Besteuerung etwas verschieden, aber die Lasten selbst womöglich noch ärger, da außer den Römern hier auch noch die einheimischen Höfe erpreßten. In Kappadokien und Ägypten war der Bauer wie der König bankrott und jener den Steuereinnehmer, dieser den römischen Gläubiger zu befriedigen außerstande. Dazu kamen denn die eigentlichen Erpressungen nicht bloß des Statthalters selbst, sondern auch seiner “Freunde”, von denen jeder gleichsam eine Anweisung auf den Statthalter zu haben meinte und ein Anrecht, durch ihn aus der Provinz als ein gemachter Mann zurückzukommen. Die römische Oligarchie glich in dieser Beziehung vollständig einer Räuberbande und betrieb das Plündern der Provinzialen berufs- und handwerksmäßig: ein tüchtiges Mitglied griff nicht allzu säuberlich zu, da man ja mit den Sachwaltern und den Geschworenen zu teilen hatte und je mehr, um desto sicherer stahl. Auch die Diebesehre war bereits entwickelt: der große Räuber sah auf den kleinen, dieser auf den bloßen Dieb geringschätzig herab; wer einmal wunderbarerweise verurteilt worden war, tat groß mit der hohen Ziffer der als erpreßt ihm nachgewiesenen Summen. So wirtschafteten in den Ämtern die Nachfolger jener Männer, die von ihrer Verwaltung nichts nach Hause zu bringen gewohnt gewesen als den Dank der Untertanen und den Beifall der Mitbürger.

Aber womöglich noch ärger und noch weniger einer Kontrolle unterworfen hausten die italischen Geschäftsmänner unter den unglücklichen Provinzialen. Die einträglichsten Stücke des Grundbesitzes und das gesamte Handels- und Geldwesen in den Ämtern konzentrierten sich in ihren Händen. Die Güter in den überseeischen Gebieten, welche italischen Vornehmen gehörten, waren allem Elend der Verwalterwirtschaft ausgesetzt und sahen niemals ihren Herrn, ausgenommen etwa die Jagdparke, welche schon in dieser Zeit im Transalpinischen Gallien mit einem Flächeninhalt bis fast zu einer deutschen Quadratmeile vorkommen. Die Wucherei florierte wie nie zuvor. Die kleinen Landeigentümer in Illyricum, Asia, Ägypten wirtschafteten schon zu Varros Zeit größtenteils tatsächlich als Schuldknechte ihrer römischen oder nichtrömischen Gläubiger, ebenwie einst die Plebejer für ihre patrizischen Zinsherren. Es kam vor, daß Kapitalien selbst an Stadtgemeinden zu vier Prozent monatlich verborgt wurden. Es war etwas Gewöhnliches, daß ein energischer und einflußreicher Geschäftsmann zu besserer Betreibung seiner Geschäfte entweder vom Senat sich den Gesandten- ^28 oder auch vom Statthalter den Offizierstitel geben ließ und womöglich auch Mannschaft dazu; in beglaubigter Weise wird ein Fall erzählt, wo einer dieser ehrenwerten kriegerischen Bankiers wegen einer Forderung an die Stadt Salamis auf Kypros den Gemeinderat derselben im Rathaus so lange blockiert hielt, bis fünf der Ratsmitglieder Hungers gestorben waren.

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^28 Dies ist die sogenannte “freie Gesandtschaft” (libera legatio), nämlich eine Gesandtschaft ohne eigentliche öffentliche Aufträge.

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Zu dieser gedoppelten Pressung, von denen jede allein unerträglich war und deren Ineinandergreifen immer besser sich regulierte, kamen dann die allgemeinen Drangsale hinzu, von denen doch auch die römische Regierung die Schuld, zum großen Teil wenigstens mittelbar trug. In den vielfachen Kriegen wurden bald von den Barbaren, bald von den römischen Heeren große Kapitalien aus dem Lande weggeschleppt und größere verdorben. Bei der Nichtigkeit der römischen Land- und Seepolizei wimmelte es überall von Land- und Seeräubern. In Sardinien und im inneren Kleinasien war die Bandenwirtschaft endemisch; in Afrika und im Jenseitigen Spanien machte sie es nötig, alle außerhalb der städtischen Ringmauern angelegten Gebäude mit Mauern und Türmen zu befestigen. Das furchtbare Übel der Piraterie ward bereits in einem anderen Zusammenhang geschildert. Die Panazeen des Prohibitivsystems, mit denen der römische Statthalter dazwischenzufahren pflegte, wenn, wie das unter solchen Verhältnissen nicht fehlen konnte, Geldklemme oder Brotteuerung eintrat, die Verbote der Gold- und Getreideausfuhr aus der Provinz, machten denn auch die Sache nicht besser. Die Kommunalverhältnisse waren fast überall, außer durch den allgemeinen Notstand, auch noch durch lokale Wirren und Unterschleife der Gemeindebeamten zerrüttet. Wo solche Bedrängnisse nicht etwa vorübergehend, sondern Menschenalter hindurch auf den Gemeinden und den einzelnen mit unabwendbar stetigem, jährlich steigendem Drucke lasteten, mußte wohl der bestgeordnete öffentliche oder Privathaushalt ihnen erliegen und das unsäglichste Elend über alle Nationen vom Tajo bis zum Euphrat sich ausbreiten. “Alle Gemeinden”, heißt es in einer schon 684 (70) veröffentlichten Schrift “sind zugrunde gerichtet”; ebendasselbe wird für Spanien und das Narbonensische Gallien, also die verhältnismäßig ökonomisch noch am leidlichsten gestellten Provinzen, insbesondere bezeugt. In Kleinasien gar standen Städte wie Samos und Halikarnassos fast leer; der rechtliche Sklavenstand schien hier, verglichen mit den Peinigungen, denen der freie Provinziale unterlag, ein Hafen der Ruhe, und sogar der geduldige Asiate war, nach den Schilderungen römischer Staatsmänner selbst, des Lebens überdrüssig geworden. Wen zu ergründen gelüstet, wie tief der Mensch sinken kann, sowohl in dem frevelhaften Zufügen wie in dem nicht minder frevelhaften Ertragen alles denkbaren Unrechts, der mag aus den Kriminalakten dieser Zeit zusammenlesen, was römische Große zu tun, was Griechen, Syrer und Phöniker zu leiden vermochten. Selbst die eigenen Staatsmänner räumten öffentlich und ohne Umschweife ein, daß der römische Name durch ganz Griechenland und Asien unaussprechlich verhaßt sei; und wenn die Bürger des pontischen Herakleia einmal die römischen Zöllner sämtlich erschlugen, so war dabei nur zu bedauern, daß dergleichen nicht öfter geschah.

Die Optimaten spotteten über den neuen Herrn, der seine “Meierhöfe” einen nach dem andern selbst zu besichtigen kam; in der Tat forderte der Zustand aller Provinzen den ganzen Ernst und die ganze Weisheit eines jener seltenen Männer, denen der Königsname es verdankt, daß er den Völkern nicht bloß gilt als leuchtendes Exempel menschlicher Unzulänglichkeit. Die geschlagenen Wunden mußte die Zeit heilen; daß sie es konnte und daß nicht ferner neue geschlagen wurden, dafür sorgte Caesar. Das Verwaltungswesen ward durchgreifend umgestaltet. Die Sullanischen Prokonsuln und Proprätoren waren in ihrem Sprengel wesentlich souverän und tatsächlich keiner Kontrolle unterworfen gewesen; die Caesarischen waren die wohl in Zucht gehaltenen Diener eines strengen Herrn, der schon durch die Einheit und die lebenslängliche Dauer seiner Macht zu den Untertanen ein natürlicheres und leidlicheres Verhältnis hatte als jene vielen, jährlich wechselnden kleinen Tyrannen. Die Statthalterschaften wurden zwar auch ferner unter die jährlich abtretenden zwei Konsuln und sechzehn Prätoren verteilt, aber dennoch, indem der Imperator acht von den letzteren geradezu ernannte und die Verteilung der Provinzen unter die Konkurrenten lediglich von ihm abhing, der Sache nach von dem Imperator vergeben. Auch die Kompetenz der Statthalter ward tatsächlich beschränkt. Es blieb ihnen die Leitung der Rechtspflege und die administrative Kontrolle der Gemeinden, aber ihr Kommando ward paralysiert durch das neue Oberkommando in Rom und dessen, dem Statthalter zur Seite gestellte Adjutanten, das Hebewesen wahrscheinlich schon jetzt, auch in den Provinzen wesentlich an kaiserliche Bediente übertragen, so daß der Statthalter fortan mit einem Hilfspersonal umringt war, welches entweder durch die Gesetze der militärischen Hierarchie oder durch die noch strengeren der häuslichen Zucht unbedingt von dem Imperator abhing. Wenn bisher der Prokonsul und sein Quästor erschienen waren gleichsam als die zur Einziehung der Brandschatzung abgesandten Mitglieder einer Räuberbande, so waren Caesars Beamte dazu da, um den Schwachen gegen den Starken zu beschützen; und an die Stelle der bisherigen, schlimmer als nichtigen Kontrolle der Ritter- oder senatorischen Gerichte trat für sie die Verantwortung vor einem gerechten und unnachsichtigen Monarchen. Das Gesetz über Erpressungen, dessen Bestimmungen Caesar schon in seinem ersten Konsulat verschärft hatte, wurde gegen die Oberkommandanten in den Ämtern von ihm mit unerbittlicher, selbst über den Buchstaben desselben hinausgehender Schärfe zur Anwendung gebracht; und die Steuerbeamten gar, wenn sie ja es wagten, sich eine Unrechtfertigkeit zu erlauben, büßten ihrem Herrn, wie Knechte und Freigelassene nach dem grausamen Hausrecht jener Zeit zu büßen pflegten. Die außerordentlichen öffentlichen Lasten wurden auf das richtige Maß und den wirklichen Notfall zurückgeführt, die ordentlichen wesentlich vermindert. Der durchgreifenden Regulierung des Steuerwesens ward bereits früher gedacht: die Ausdehnung der Steuerfreiheiten, die durchgängige Herabsetzung der direkten Abgaben, die Beschränkung des Zehntsystems auf Afrika und Sardinien, die vollständige Beseitigung der Mittelsmänner bei der Einziehung der direkten Abgaben waren für die Provinzialen segensreiche Reformen. Daß Caesar nach dem Beispiel eines seiner größten demokratischen Vorgänger, des Sertorius, die Untertanen von der Einquartierungslast hat befreien und die Soldaten anhalten wollen, sich selber bleibende stadtartige Standlager zu errichten, ist zwar nicht nachzuweisen; aber er war, wenigstens nachdem er die Prätendenten- mit der Königsrolle vertauscht hatte, nicht der Mann, den Untertan dem Soldaten preiszugeben; und es war in seinem Geiste gedacht, als die Erben seiner Politik solche Kriegslager und aus diesen Kriegslagern wieder Städte erschufen, in denen die italische Zivilisation Brennpunkte inmitten der barbarischen Grenzlandschaften fand.

Bei weitem schwieriger als dem Beamtenunwesen zu steuern war es, die Provinzialen von der erdrückenden Übermacht des römischen Kapitals zu befreien. Geradezu brechen ließ dieselbe sich nicht, ohne Mittel anzuwenden, die noch gefährlicher waren als das Übel; die Regierung konnte vorläufig nur einzelne Mißbräuche abstellen, wie zum Beispiel Caesar die Benutzung des Staatsgesandtentitels zu wucherlichen Zwecken untersagte, und der offenbaren Vergewaltigung und dem handgreiflichen Wucher durch scharfe Handhabung der allgemeinen Straf- und der auch auf die Provinzen sich erstreckenden Wuchergesetze entgegentreten, eine gründlichere Heilung des Übels aber von dem unter der besseren Verwaltung wiederaufblühenden Wohlstand der Provinzialen erwarten. Transitorische Verfügungen, um der Überschuldung einzelner Provinzen abzuhelfen, waren in den letzten Zeiten mehrfach ergangen. Caesar selbst hatte 694 (60) als Statthalter des Jenseitigen Spaniens den Gläubigern zwei Drittel der Einnahmen ihrer Schuldner zugewiesen, um daraus sich bezahlt zu machen. Ähnlich hatte schon Lucius Lucullus als Statthalter von Kleinasien einen Teil der maßlos angeschwollenen Zinsreste geradezu kassiert, für den übrigen Teil die Gläubiger angewiesen auf den vierten Teil des Ertrages der Ländereien ihrer Schuldner sowie auf eine angemessene Quote der aus Hausmiete oder Sklavenarbeit denselben zufließenden Nutzungen. Es ist nicht überliefert, daß Caesar nach dem Bürgerkrieg ähnliche allgemeine Schuldenliquidationen in den Provinzen veranlaßt hätte; doch kann es, nach dem eben Bemerkten und nach dem, was für Italien geschah, kaum bezweifelt werden, daß Caesar darauf ebenfalls hingearbeitet hat oder dies wenigstens in seinem Plan lag.