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^34 Kürzlich zum Vorschein gekommene pompeianische Gewichte legen die Annahme nahe, daß im Anfang der Kaiserzeit neben dem römischen Pfund die attische Mine (vermutlich im Verhältnis von 3 : 4) als zweites Reichsgewicht Geltung gehabt hat (Heymes 16, 1880, S. 311).
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Das römische Geldwesen beruhte auf den beiden neben und in einem festen Verhältnis zueinander umlaufenden edlen Metallen, von denen das Gold nach dem Gewicht ^35, das Silber nach dem Gepräge gegeben und genommen ward, tatsächlich aber infolge des ausgedehnten überseeischen Verkehrs das Gold bei weitem das Silber überwog. Ob nicht schon früher im ganzen Umfange des Reiches die Annahme des römischen Silbergeldes obligatorisch war, ist ungewiß; auf jeden Fall vertrat die Stelle des Reichsgeldes im ganzen römischen Gebiet wesentlich das ungemünzte Gold, um so mehr als die Römer in allen Provinzen und Klientelstaaten die Goldprägung untersagt hatten, und hatte der Denar außer in Italien auch im Cisalpinischen Gallien, in Sizilien, in Spanien und sonst vielfach, namentlich im Westen, gesetzlich oder faktisch sich eingebürgert. Mit Caesar aber beginnt die Reichsmünze. Ebenwie Alexander bezeichnete auch er die Gründung der neuen, die zivilisierte Welt umfassenden Monarchie dadurch, daß das einzig weltenvermittelnde Metall auch in der Münze den ersten Platz erhielt. In wie großartigem Umfang sogleich das neue Caesarische Goldstück (zu 7 Taler, 18 Groschen nach heutigem Metallwert) geprägt ward, beweist die Tatsache, daß in einem einzelnen, sieben Jahre nach Caesars Tode vergrabenen Schatz sich 80000 dieser Stücke beisammen gefunden haben. Freilich mögen hier nebenbei auch finanzielle Spekulationen von Einfluß gewesen sein ^36. Was das Silbergeld anlangt, so ward durch Caesar die Alleinherrschaft des römischen Denars im gesamten Westen, zu der der Grund schon früher gelegt worden war, schließlich festgestellt, indem er die einzige okzidentalische Münzstätte, die im Silbercourant noch mit der römischen konkurrierte, die massaliotische, definitiv schloß. Die Prägung von silberner oder kupferner Scheidemünze blieb einer Anzahl okzidentalischer Gemeinden erlaubt, wie denn Dreivierteldenare von einigen latinischen Gemeinden des südlichen Galliens, halbe Denare von mehreren nordgallischen Gauen, kupferne Kleinmünzen vielfach auch noch nach Caesar von Kommunen des Westens geschlagen worden sind; allein auch diese Scheidemünze war durchgängig auf römischen Fuß geprägt und ihre Annahme überdies wahrscheinlich nur im Lokalverkehr obligatorisch. An eine einheitliche Regulierung des Münzwesens im Osten, wo große Massen groben, großenteils zu leicht ausgebrachten oder vernutzten Silbergeldes, zum Teil sogar, wie in Ägypten, eine unserem Papiergeld verwandte Kupfermünze umlief, auch die syrischen Handelsstädte den Mangel ihrer bisherigen, dem mesopotamischen Courant entsprechenden Landesmünze sehr schwer empfunden haben würden, scheint Caesar so wenig gedacht zu haben wie die frühere Regierung. Wir finden hier später die Einrichtung, daß der Denar überall gesetzlichen Kurs hat und offiziell nur nach ihm gerechnet wird ^37, die Lokalmünzen aber innerhalb ihres beschränkten Rayons zwar auch Legalkurs, aber nach einem für sie ungünstigen Tarif gegen den Denar haben ^38; dieselbe ist wahrscheinlich nicht auf einmal und zum Teil auch wohl schon von Caesar eingeführt worden, auf jeden Fall aber die wesentliche Ergänzung der Caesarischen Reichsmünzordnung, deren neues Goldstück in dem ungefähr gleich schweren Alexanders sein unmittelbares Muster fand und wohl ganz besonders auf die Zirkulation im Orient berechnet war.
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^35 Die Goldstücke, die Sulla und gleichzeitig Pompeius, beide in geringer Zahl, schlagen ließen, heben diesen Satz nicht auf: denn sie wurden wahrscheinlich lediglich nach dem Gewicht genommen ähnlich wie die goldenen Philippeer, die auch bis nach Caesars Zeit im Umlauf gewesen sind. Merkwürdig sind sie allerdings, insofern sie das Caesarische Reichsgold ähnlich einleiten wie Sullas Regentschaft die neue Monarchie.
^36 Es scheint nämlich, daß man in älterer Zeit die auf Silber lautenden Forderungen der Staatsgläubiger nicht wider deren Willen in Gold, nach dem legalen Kurs desselben zum Silber, bezahlen konnte; wogegen es keinen Zweifel leidet, daß seit Caesar das Goldstück unweigerlich für 100 Silbersesterzen angenommen werden mußte. Es war dies ebendamals um so wichtiger, als infolge der durch Caesar in Umlauf gebrachten großen Quantitäten Goldes dasselbe eine Zeitlang im Handelskurs 25 Prozent unter dem Legalkurs stand.
^37 Es gibt wohl keine Inschrift der Kaiserzeit, die Geldsummen anders als in römischer Münze angäbe.
^38 So gilt die attische Drachme, obwohl merklich schwerer als der Denar, doch diesem gleich; das antiochische Tetradrachmon, durchschnittlich 15 Gramm Silber schwer, gleich 3 römischen Denaren, die nur gegen 12 Gramm wiegen; so der kleinasiatische Cistophorus nach Silberwert über 3, nach dem Legaltarif 2 Denare; so die rhodische halbe Drachme nach Silberwert ¾, nach dem Legaltarif 5/8 Denare und so weiter.
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