^66 Der Anfang des ursinischen Exzerpts Dio 75, 1, 2 ist verwirrt. Οι Ορρσηνοί, heißt es, καί οι Αδιαβηνοί αποσταντες καί Νίσιβιν πολιορκούντες καί ηττηθέντες υπό Σεουήρου επρεσβεύσανο πρός αυτόν μετά τόν τού Νίγρου θάνατον. Osrhoene war damals römisch, Adiabene parthisch; von wem fallen die beiden Landschaften ab? und wessen Partei haben die Nisibener ergriffen? Daß deren Gegner vor Absendung der Gesandtschaft von Severus geschlagen worden, widerspricht dem Verlauf der Erzählung; denn weil ihre Gesandten dem Severus ungenügende Anerbietungen machen, überzieht sie dieser mit Krieg. Wahrscheinlich ist die Unterstützung Nigers durch Untertanen der Parther und deren Gemeinschaft mit Nigers römischem Parteigänger nun genau als Abfall von Severus aufgefaßt; daß die Leute nachher behaupten, sie hätten beabsichtigt, vielmehr Severus zu unterstützen, wird deutlich als Ausflucht bezeichnet. Die Nisibener mögen sich geweigert haben mitzutun und deshalb von den Anhängern Nigers angegriffen worden sein. So erklärt es sich, was auch aus dem Xiphilinischen Auszug Dio 75, 2 erhellt, daß das linke Euphratufer für Severus Feindesland war, nicht aber Nisibis; römisch braucht die Stadt darum damals nicht gewesen zu sein, vielmehr ist sie nach allen Spuren dies erst durch Severus geworden.
^67 Da die Kriege gegen die Araber und die Adiabener in der Tat gegen die Parther gerichtet waren, so war es in der Ordnung, daß dem Kaiser deswegen die Titel Parthicus Arabicus und Parthicus Adiabenicus erteilt wurden; sie finden sich auch, aber gewöhnlich bleibt Parthicus weg, offenbar weil, wie der Biograph des Severus sagt (c. 9), excusavit Parthicum nomen, ne Parthos lacesseret. Dazu stimmt die sicher in das Jahr 195 gehörende Notiz bei Dio 75, 9, 6 über das friedliche Abkommen mit den Parthern und die Abtretung eines Stückes von Armenien an sie.
^68 Daß auch Armenien in ihre Gewalt geriet, deutet Herodian 5, 9, 2 an; freilich ist seine Darstellung schief und fehlerhaft.
^69 Als bei dem Frieden im Jahre 218 das alte Verhältnis zwischen Rom und Armenien erneuert wurde, machte der König von Armenien sich Aussicht auf Erneuerung der römischen Jahresgelder (Dio 78, 27: τού Τιριδάτου τό αργύριον ό κατ' έτος παρά τών Ρωμαίων ευρίσκετο ελπίσαντος λήψεσθαι). Eigentliche Tributzahlung der Römer an die Armenier ist für die severische und die vorseverische Zeit ausgeschlossen, stimmt auch keineswegs zu den Worten Dios; der Zusammenhang wird der bezeichnete sein. Im 4. und 5. Jahrhundert wurde das Kastell von Biriparach im Kaukasus, das den Darielpaß sperrte, von den Persern, die seit dem Frieden von 364 hier die Herren spielten, mit römischem Zuschuß unterhalten und dies ebenfalls als Tributzahlung aufgefaßt (Lyd. mag. 3, 52, 53; Priscus fr. 31 Müller).
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Die weitere Entwicklung dieser Nachbarverhältnisse ist bedingt durch die Verschiebung der inneren Ordnung in den beiden Reichen. Wenn unter der Dynastie Nervas und nicht minder unter Severus dem oft von Bürgerkrieg und Thronfehde zerrissenen Partherstaat die relativ stabile römische Monarchie überlegen gegenübergestanden hatte, so brach diese Ordnung nach Severus’ Tode zusammen, und fast ein Jahrhundert lang folgten sich in dem Westreich meist elende und durchaus ephemere Regenten, die dem Ausland gegenüber stetig schwankten zwischen Übermut und Schwäche. Während also die Schale des Westens sank, stieg diejenige des Ostens. Wenige Jahre nach dem Tode des Severus (211) traf in Iran eine Umwälzung ein, welche nicht bloß, wie so viele frühere Krisen, den herrschenden Regenten stürzte, nicht einmal bloß eine andere Dynastie an die Stelle der verkommenen Arsakiden ans Regiment rief, sondern die nationalen und religiösen Elemente zu gewaltigem Aufschwung entfesselnd an die Stelle der vom Hellenismus durchdrungenen Bastardzivilisation des Partherstaats die Staatsordnung, den Glauben, die Sitte und die Fürsten derjenigen Landschaft setzte, welche das alte Perserreich geschaffen hatte und seit dessen Übergang an die parthische Dynastie wie die Gräber des Dareios und des Xerxes, so auch die Keime der Wiedergeburt des Volkes in sich bewahrte. Es erfolgte die Wiederherstellung des von Alexander niedergeworfenen Großkönigtums der Perser durch das Eintreten der Dynastie der Sassaniden. Werfen wir auf diese neue Gestaltung der Dinge einen Blick, bevor wir den Verlauf der römisch-parthischen Beziehungen im Orient weiter verfolgen.
Es ist schon ausgesprochen worden, daß die parthische Dynastie, obwohl in der Tat sie Iran dem Hellenismus entrissen hatte, doch der Nation sozusagen als illegitim galt. Artahschatr oder neupersisch Ardaschir, so berichtet die offizielle Historiographie der Sassaniden, trat auf, um das Blut des von Alexander ermordeten Dara zu rächen und um die Herrschaft an die legitime Familie zurückzubringen und sie so wieder herzustellen, wie sie zur Zeit seiner Vorfahren, vor den Teilkönigen gewesen war. In dieser Legende steckt ein gutes Stück Wirklichkeit. Die Dynastie, welche von dem Großvater Ardaschirs, Sasan, den Namen führt, ist keine andere als die königliche der persischen Landschaft; Ardaschirs Vater Papak oder Pabek ^70 und eine lange Reihe seiner Ahnen hatten unter der Obergewalt der Arsakiden in diesem Stammlande der iranischen Nation das Szepter geführt ^71, in Istachr, unweit des alten Persepolis, residiert und ihre Münzen mit iranischer Sprache und iranischer Schrift und mit den heiligen Emblemen des persischen Landesglaubens bezeichnet, während die Großkönige in dem halb griechischen Grenzland ihren Sitz hatten und ihre Münzen in griechischer Sprache und griechischer Weise prägen ließen. Die Grundordnung des iranischen Staatensystems, das den Teilkönigen übergeordnete Großkönigtum, ist unter den beiden Dynastien ebensowenig eine verschiedene gewesen, wie die des Reiches Deutscher Nation unter den sächsischen und den schwäbischen Kaisern. Nur darum wird in jener offiziellen Version die Arsakidenzeit als die der Teilkönige und Ardaschir als das erste gemeinsame Haupt von ganz Iran nach dem letzten Dareios bezeichnet, weil im alten Persischen Reich die persische Landschaft wie zu den übrigen, so auch zu den Parthern sich verhält wie im römischen Staat Italien zu den Provinzen, und der Perser dem Parther die Legitimation für das von Rechts wegen mit seiner Landschaft verbundene Großkönigtum bestritt ^72.
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^70 Artaxares nennt seinen Vater Papakos in der Anm. 74 angeführten Inschrift König; wie damit auszugleichen ist, daß nicht bloß die einheimische Legende (bei Agathias 2, 27) den Pabek zum Schuster macht, sondern auch der Zeitgenosse Dion (wenn in der Tat Zon. 12, 15 diese Worte aus ihm entlehnt hat) den Artaxares nennt εξ αφανών καί αδόξων, wissen wir nicht. Natürlich nehmen die römischen Schriftsteller für den schwachen legitimen Arsakiden Partei gegen den gefährlichen Usurpator.
^71 Strabon (unter Tiberius) 15, 3, 24: νύν δ'ήδη καθ' αυτούς συνεστώτες οι Πέρσαι βασιλέας έχουσιν υπηκόους ετέροις βασιλεύσι, πρότερον μέν Μακεδόσι, νύν δέ Παρθυαίοις.