^6 Agrippa II., der die jüdischen Ansiedlungen im Ausland aufzählt (bei Philon leg. ad Gaium 36), nennt keine Landschaft westlich von Griechenland, und unter den in Jerusalem weilenden Fremden, die die Apostelgeschichte 2, 5 f. verzeichnet, sind aus dem Westen nur Römer genannt.
——————————————————————————
Die Zustände im südlichen Syrien waren von den Feldherrn der Republik, Pompeius und seinen nächsten Nachfolgern, in der Weise geordnet worden, daß die größeren Gewalten, die dort anfingen sich zu bilden, wieder herabgedrückt und das ganze Land in einzelne Stadtgebiete und Kleinherrschaften aufgelöst wurde. Am schwersten waren davon die Juden betroffen worden; nicht bloß hatten sie allen hinzugewonnenen Besitz, namentlich die ganze Küste, herausgeben müssen, sondern Gabinius hatte sogar den alten Bestand des Reiches in fünf selbständig sich verwaltende Kreise aufgelöst und dem Hohenpriester Hyrkanos seine weltlichen Befugnisse entzogen. Damit war also wie einerseits die Schutzmacht, so andererseits die reine Theokratie wieder hergestellt. Indes änderte dies sich bald. Hyrkanos oder vielmehr der für ihn regierende Minister, der Idumäer Antipatros ^7, gelangte wohl schon durch Gabinius selbst, dem er bei seinen parthischen und ägyptischen Unternehmungen sich unentbehrlich zu machen verstand, wiederum zu der führenden Stellung im südlichen Syrien. Nach der Plünderung des Tempels von Jerusalem durch Crassus ward der dadurch veranlaßte Aufstand der Juden hauptsächlich durch ihn gedämpft. Es war für ihn eine günstige Fügung, daß die jüdische Regierung nicht genötigt ward, in die Krisis zwischen Caesar und Pompeius, für welchen sie wie der ganze Osten sich erklärt hatte, handelnd einzugreifen. Dennoch wäre wohl, nachdem der Bruder und Rivale des Hyrkanos, Aristobulos, sowie dessen Sohn Alexander, wegen ihres Eintretens für Caesar, durch die Pompeianer ihr Leben verloren hatten, nach Caesars Sieg der zweite Sohn Antigonos von diesem in Judäa als Herrscher eingesetzt worden. Aber als Caesar, nach dem entscheidenden Sieg nach Ägypten gekommen, sich in Alexandreia in einer gefährlichen Lage befand, war es vornehmlich Antipatros, der ihn aus dieser befreite, und dies schlug durch; Antigonos mußte zurückstehen hinter der neueren, aber wirksameren Treue. Nicht am wenigsten hat Caesars persönliche Dankbarkeit die förmliche Restauration des Judenstaates gefördert. Das Jüdische Reich erhielt die beste Stellung, die dem Klientelstaat gewährt werden konnte, völlige Freiheit von Abgaben an die Römer ^8 und von militärischer Besatzung und Aushebung ^9, wogegen allerdings auch die Pflichten und die Kosten der Grenzverteidigung von der einheimischen Regierung zu übernehmen waren. Die Stadt Ioppe und damit die Verbindung mit dem Meer wurde zurückgegeben, die Unabhängigkeit der inneren Verwaltung sowie die freie Religionsübung garantiert, die bisher verweigerte Wiederherstellung der von Pompeius geschleiften Festungswerke Jerusalems gestattet (707 47). Also regierte unter dem Namen des Hasmonäerfürsten ein Halbfremder - denn die Idumäer standen zu den eigentlichen, von Babylon zurückgewanderten Juden ungefähr wie die Samariter - den Judenstaat unter dem Schutz und nach dem Willen Roms. Die nationalgesinnten Juden waren dem neuen Regiment nichts weniger als geneigt. Die alten Geschlechter, die im Rat von Jerusalem führten, hielten im Herzen zu Aristobulos und nach dessen Tode zu seinem Sohn Antigonos. In den Bergen Galiläas fochten die Fanatiker ebenso gegen die Römer wie gegen die eigene Regierung; als Antipatros’ Sohn Herodes den Führer dieser wilden Schar, Ezekias, gefangengenommen und hatte hinrichten lassen, zwang der Priesterrat von Jerusalem unter dem Vorwand verletzter Religionsvorschriften den schwachen Hyrkanos, den Herodes zu verbannen. Dieser trat darauf in das römische Heer ein und leistete dem Caesarischen Statthalter von Syrien gegen die Insurrektion der letzten Pompeianer gute Dienste. Aber als nach der Ermordung Caesars die Republikaner im Osten die Oberhand gewannen, war Antipatros wieder der erste, der dem Stärkeren nicht bloß sich fügte, sondern sich die neuen Machthaber verpflichtete durch rasche Beitreibung der von ihnen auferlegten Kontribution. So kam es, daß der Führer der Republikaner, als er aus Syrien abzog, den Antipatros in seiner Stellung beließ und dem Sohne desselben, Herodes, sogar ein Kommando in Syrien anvertraute. Als dann Antipatros starb, wie man sagt, von einem seiner Offiziere vergiftet, glaubte Antigonos, der bei seinem Schwager, dem Fürsten Ptolemaeos von Chalkis, Aufnahme gefunden hatte, den Augenblick gekommen, um den schwachen Oheim zu beseitigen. Aber die Söhne des Antipatros, Phasael und Herodes, schlugen seine Schar aufs Haupt, und Hyrkanos verstand sich dazu, ihnen die Stellung des Vaters zu gewähren, ja sogar den Herodes, indem er ihm seine Enkelin Mariamme verlobte, gewissermaßen in das regierende Haus aufzunehmen. Inzwischen unterlagen die Führer der republikanischen Partei bei Philippi. Die Opposition in Jerusalem hoffte nun den Sturz der verhaßten Antipatriden bei den Siegern zu erwirken; aber Antonius, dem das Schiedsgericht zufiel, wies deren Deputationen erst in Ephesos, dann in Antiocheia, zuletzt in Tyros entschieden ab, ja ließ die letzten Gesandten hinrichten, und bestätigte Phasael und Herodes förmlich als “Vierfürsten” ^10 - der Juden (723 41).
—————————————————————
^7 Antipatros begann seine Laufbahn als Statthalter (στρατηγός) von Idumäa (Ios. ant. Iud. 14, 1, 3), und heißt dann Verwalter des Jüdischen Reiches (ο τών Ιουδαίων επιμελητής daselbst 14, 8, 1), das heißt etwa erster Minister. Mehr liegt auch nicht in der gegen Rom wie gegen Herodes adulatorisch gefärbten Erzählung des Josephus (ant. Iud. 14, 8, 5; bel. Iud. 1, 10, 3), daß Caesar dem Antipatros die Wahl überlassen habe, seine Machtstellung (δυναστεία) selbst zu bestimmen und, da dieser ihm die Entscheidung anheimstellt, ihn zum Verwalter (επίτροπος) von Judäa bestellt habe. Dies ist nicht, wie Marquardt, Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 408 will, die (damals noch gar nicht bestehende) römische Prokuratur der Kaiserzeit, sondern ein formell von dem jüdischen Ethnarchen verliehenes Amt, eine επιτροπή, wie die bei Ios. bel. Iud. 2, 18, 6 erwähnte. In den Aktenstücken aus Caesars Zeit vertritt die Juden allein der Erzpriester und Ethnarch Hyrkanos; Caesar gab dem Antipatros, was dem Untertanen eines abhängigen Staats gewährt werden konnte, das römische Bürgerrecht und die personale Immunität (Ios. ant. Iud. 14, 8, 3; bel. Iud. 1, 9, 5), aber er machte ihn nicht zum Beamten Roms. Daß Herodes, aus Judäa vertrieben, von dem Römern eine römische Offizierstellung etwa in Samaria erhalten hat, ist glaublich; aber die Bezeichnungen στρατηγός τής Κοιλής Συρίας; (Ios. ant. Iud. 14 9, 5 c. 11, 4) oder στρατηγός Κοιλής Συρίας καί Σαμαρίας; (bel. Iud. 1, 10, 8) sind mindestens irreführend, und ebenso inkorrekt nennt derselbe Schriftsteller den Herodes später deswegen, weil er τοίς επιτρπεύουσι τής Συρίας; als Ratgeber dienen soll (ant. Iud. 15, 10, 3), sogar Συρίας ολής επίτροπον (bel. Iud. 1, 20, 4, wo Marquardts Änderung [Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 408 Κοιλής den Sinn zerstört).
^8 In dem Dekret Caesars bei Josephus (ant. Iud. 14, 10, 5 u. 6) ist die aus Epiphanius sich ergebende Lesung die einzig mögliche: danach wird das Land von der (durch Pompeius auferlegten: Ios. ant. Iud. 14, 4, 4) Steuer, vom zweiten Jahr der laufenden Verpachtung an, befreit und weiter verordnet, daß die Stadt Joppe, die damals aus römischem Besitz in jüdischen überging, zwar auch ferner den vierten Teil der Feldfrüchte in Sidon an die Römer abliefern, aber dafür dem Hyrkanos ebenfalls in Sidon als Äquivalent jährlich 20675 Scheffel Getreide gewährt werden sollen, woneben die Joppenser auch noch den Zehnten an Hyrkanos entrichten. Auch zeigt die ganze sonstige Erzählung, daß der jüdische Staat seitdem von Tributzahlung frei ist; daß Herodes von den der Kleopatra zugewiesenen Distrikten, die er ihr abpachtet, φόρος zahlt (ant. Iud. 15, 4, 2 u. 4. c. 5, 3), bestätigt nur die Regel. Wenn App. civ. 5, 75 unter den von Antonius mit Tribut belegten Königen den Herodes für Idumäa und Samaria aufführt, so fehlt Judäa auch hier nicht ohne guten Grund; und auch für diese Nebenländer kann ihm der Tribut von Augustus erlassen sein. Der detaillierte und zuverlässige Bericht über die Schatzung, die Quirinius anordnet, zeigt mit völliger Klarheit, daß das Land bis dahin von römischer Steuer frei war.
^9 In demselben Dekret heißt es: καί όπως μηδείς μήτε αρχών μήτε στρατηγός ή πρεσβευτης εν τοίς όροις τών Ιουδαίων ανιστά (‘vielleicht συνιστά Wilamowitz) συμμαψίαν καί στρατιώτας εξιή (so Wilamowitz für εξεί), ή τά χρήματα τούτων ανεπηρεάστους (vgl. 14, 10, 2: παραχειμασίαν δέ καί χρήματα πράττεσθαι οθ δοκιμάζω). Dies entspricht im wesentlichen der Formel des wenig älteren Freibriefs für Termessos (CIL I, 204): nei quis magistratu prove magistratu legatus ne[ive] quis alius meilites in oppidum Thermesum . . . agrumve . . . hiemandi caussa introducito . . . nisei senatus nominatim utei Thermesum . . . in hibernacula meilites deducantur decreverit. Der Durchmarsch ist demnach gestattet. In dem Privilegium für Judäa scheint außerdem noch die Aushebung untersagt gewesen zu sein.
^10 Dieser Titel, der zunächst das kollegialische Vierfürstentum bezeichnet, wie es bei den Galatern herkömmlich war, ist dann allgemeiner für die Samt-, ja auch für die Einherrschaft, immer aber als im Rang dem königlichen nachstehend verwendet worden. In dieser Weise erscheint er außer in Galanen auch in Syrien vielleicht seit Pompeius, sicher seit Augustus. Die Nebeneinanderstellung eines Ethnarchen und zweier Tetrarchen, wie sie im Jahre 713 (41) für Judäa nach Josephus (ant. Iud. 14, 13, 1; bel. Iud. 1, 12, 5) angeordnet ward, begegnet sonst nicht wieder; analog ist Pheroras Tetrarch der Peraea unter seinem Bruder Herodes (bel. Iud. 1, 24, 5).
—————————————————————
Bald rissen die Wendungen der großen Politik den jüdischen Staat noch einmal in ihre Wogen. Der Herrschaft der Antipatriden machte im folgenden Jahre (714 40) die Invasion der Parther zunächst ein Ende. Der Prätendent Antigonos schlug sich zu ihnen und bemächtigte sich Jerusalems und fast des ganzen Gebiets. Hyrkanos ging als Gefangener zu den Parthern, Phasael, Antipatros’ ältester Sohn, gleichfalls gefangen, gab sich im Kerker den Tod. Mit genauer Not barg Herodes die Seinigen in einem Felsenschloß am Saume Judäas und ging selbst flüchtig und Hilfe bittend zuerst nach Ägypten und, da er hier Antonius nicht mehr fand, zu den beiden eben damals in neuer Eintracht schaltenden Machthabern (724 40) nach Rom. Bereitwillig gestattete man ihm, was ja nur im römischen Interesse lag, das Jüdische Reich für sich zurückzugewinnen; er kam nach Syrien zurück, soweit es auf die Römer ankam, als anerkannter Herrscher und sogar ausgestattet mit dem königlichen Titel. Aber gleich wie ein Prätendent hatte er das Land nicht so sehr den Parthern als den Patrioten zu entreißen. Vorzugsweise mit Samaritern und Idumäern und gedungenen Soldaten schlug er seine Schlachten und gelangte endlich durch die Unterstützung der römischen Legionen auch in den Besitz der lange verteidigten Hauptstadt. Die römischen Henker befreiten ihn gleichfalls von seinem langjährigen Nebenbuhler Antigonos, seine eigenen räumten auf unter den vornehmen Geschlechtern des Rats von Jerusalem.