Aber die Tage der Bedrängnis waren mit seiner Installation noch keineswegs vorüber. Antonius’ unglückliche Expedition gegen die Parther blieb für Herodes ohne Folgen, da die Sieger es nicht wagten, in Syrien einzurücken; aber schwer litt er unter den immer sich steigernden Ansprüchen der ägyptischen Königin, die damals mehr als Antonius den Osten beherrschte; ihre frauenhafte Politik, zunächst gerichtet auf die Erweiterung ihrer Hausmacht und vor allem ihrer Einkünfte, erreichte zwar bei Antonius bei weitem nicht alles, was sie begehrte, aber sie entriß dem König der Juden doch einen Teil seiner wertvollsten Besitzungen an der syrischen Küste und in dem ägyptisch-syrischen Zwischengebiet, ja selbst die reichen Balsampflanzungen und Palmenhaine von Jericho und legte ihm schwere finanzielle Lasten auf. Um den Rest seiner Herrschaft zu behaupten, mußte er die neuen syrischen Besitzungen der Königin entweder selber abpackten oder für andere minder zahlungsfähige Pächter garantieren. Nach all diesen Bedrängnissen und in Erwartung noch ärgerer und ebensowenig abweisbarer Anforderungen war der Ausbruch des Krieges zwischen Antonius und Caesar für ihn eine Hoffnung, und daß Kleopatra in ihrer egoistischen Verkehrtheit ihm die tätige Teilnahme an dem Kriege erließ, weil er seine Truppen brauche, um ihre syrischen Einkünfte beizutreiben, ein weiterer Glücksfall, da dies ihm die Unterwerfung unter den Sieger erleichterte. Das Glück kam ihm noch weiter bei dem Parteiwechsel entgegen: er konnte eine Schar getreuer Gladiatoren des Antonius abfangen, die aus Kleinasien durch Syrien nach Ägypten marschierten, um ihrem Herrn Beistand zu leisten. Indem er, bevor er sich zu Caesar nach Rhodos begab, um seine Begnadigung zu erwirken, den letzten männlichen Sproß des Makkabäerhauses, den achtzigjährigen Hyrkanos, dem das Haus des Antipatros seine Stellung verdankte, für alle Fälle hinrichten ließ, übertrieb er in der Tat die notwendige Vorsicht. Caesar tat, was die Politik ihn tun hieß, zumal da für die beabsichtigte ägyptische Expedition die Unterstützung des Herodes von Wichtigkeit war; er bestätigte den gern Besiegten in seiner Herrschaft und erweiterte sie teils durch die Rückgabe der von Kleopatra ihm entrissenen Besitzungen, teils durch weitere Gaben: die ganze Küste von Gaza bis zum Stratonsturm, dem späteren Caesarea, die zwischen Judäa und Galiläa sich einschiebende samaritanische Landschaft und eine Anzahl von Städten östlich vom Jordan gehorchten seitdem dem Herodes. Mit der Konsolidierung der römischen Monarchie war auch das jüdische Fürstentum weiteren äußeren Krisen entzogen.

Vom römischen Standpunkt aus erscheint das Verhalten der neuen Dynastie in einer Weise korrekt, daß dem Betrachtenden dabei die Augen übergehen. Sie tritt ein zuerst für Pompeius, dann für Caesar den Vater, dann für Cassius und Brutus, dann für die Triumvirn, dann für Antonius, endlich für Caesar den Sohn; die Treue wechselt wie die Parole. Dennoch ist diesem Verhalten die Folgerichtigkeit und Festigkeit nicht abzusprechen. Die Parteiungen, die die herrschende Bürgerschaft zerrissen, ob Republik oder Monarchie, ob Caesar oder Antonius, gingen die abhängigen Landschaften, vor allem die des griechischen Ostens, in der Tat nichts an. Die Entsittlichung, die mit allem revolutionären Regimentswechsel verbunden ist, die entweihende Vermengung der inneren Treue und des äußeren Gehorsams, kam in diesem Fall in grellster Weise zum Vorschein; aber der Pflichterfüllung, wie sie das römische Gemeinwesen von seinen Untertanen beanspruchte, hatte König Herodes in einer Ausdehnung genügt, welcher edlere und großartigere Naturen allerdings nicht fähig gewesen sein würden. Den Parthern gegenüber hat er stets, auch in bedenklichen Lagen, fest zu den einmal erkorenen Schutzherren gehalten.

Vom Standpunkt der inneren jüdischen Politik aus ist das Regiment des Herodes die Beseitigung der Theokratie und insofern eine Fortsetzung, ja eine Steigerung des Regiments der Makkabäer, als die Trennung des staatlichen und des Kirchenregiments in schneidendster Schärfe durchgeführt wird in dem Gegensatz zwischen dem allmächtigen, aber fremdgeborenen König, und dem machtlosen, oft und willkürlich gewechselten Erzpriester. Freilich wurde dem jüdischen Hochpriester die königliche Stellung eher verziehen als dem fremden und priesterlicher Weihe unfähigen Mann; und wenn die Hasmonäer die Unabhängigkeit des Judentums nach außen hin vertraten, trug der Idumäer seine königliche Macht über die Juden von dem Schirmherrn zu Lehen. Die Rückwirkung dieses unlösbaren Konflikts auf eine tief leidenschaftliche Natur tritt in dem ganzen Lebenslauf des Mannes uns entgegen, der viel Leid bereitet, aber vielleicht nicht weniger empfunden hat. Immer sichern die Energie, die Stetigkeit, die Fügsamkeit in das Unvermeidliche, die militärische und politische Geschicklichkeit, wo dafür Raum war, dem Judenkönig einen gewissen Platz in dem Gesamtbild einer merkwürdigen Epoche.

Das fast vierzigjährige Regiment des Herodes - er starb im Jahre 750 (4) - im einzelnen zu schildern, wie es die dafür in großer Ausführlichkeit erhaltenen Berichte gestatten, ist nicht die Aufgabe des Geschichtschreibers von Rom. Es gibt wohl kein Königshaus irgendeiner Zeit, in welchem die Blutfehde zwischen Eltern und Kindern, zwischen Gatten und Geschwistern in gleicher Weise gewütet hat; Kaiser Augustus und seine Statthalter in Syrien wandten schaudernd sich ab von dem Anteil an dem Mordwerk, der ihnen angesonnen ward; nicht der mindest entsetzliche Zug in diesem Greuelbild ist die völlige Zwecklosigkeit der meisten, in der Regel auf grundlosen Verdacht verfügten Exekutionen und die stetig nachfolgende verzweifelnde Reue des Urhebers. Wie kräftig und verständig der König das Interesse seines Landes, soweit er konnte und durfte, wahrnahm, wie energisch er nicht bloß in Palästina, sondern im ganzen Reich mit seinen Schätzen und mit seinem nicht geringen Einfluß für die Juden eintrat -die den Juden günstige Entscheidung Agrippas in dem großen kleinasiatischen Reichshandel hatten sie wesentlich ihm zu verdanken -, Liebe und Treue fand er wohl in Idumäa und Samaria, aber nicht bei dem Volke Israel; hier war und blieb er nicht so sehr der mit vielfacher Blutschuld beladene, als vor allem der fremde Mann. Wie es eine der Haupttriebfedern jenes Hauskrieges ist, daß er in seiner Gattin aus hasmonäischem Geschlecht, der schönen Mariamne, und in deren Kindern mehr die Juden als die Seinen sah und fürchtete, so hat er es selbst ausgesprochen, daß er sich zu den Griechen ebenso hingezogen fühle, wie von den Juden abgestoßen. Es ist bezeichnend, daß er die Söhne, denen er zunächst die Nachfolge zudachte, in Rom erziehen ließ. Während er aus seinen unerschöpflichen Reichtümern die Griechenstädte des Auslandes mit Gaben überhäufte und mit Tempeln schmückte, baute er für die Juden wohl auch, aber nicht im jüdischen Sinne. Die Circus- und Theaterbauten in Jerusalem selbst wie die Tempel für den Kaiserkultus in den jüdischen Städten galten dem frommen Israeliten als Aufforderung zur Gotteslästerung. Daß er den Tempel in Jerusalem in einen Prachtbau verwandelte, geschah halb gegen den Willen der Frommen; wie sehr sie den Bau bewunderten, daß er an demselben einen goldenen Adler anbrachte, wurde ihm mehr verübelt als alle von ihm verfügten Todesurteile und führte zu einem Volksaufstand, dem der Adler zum Opfer fiel und dann freilich auch die Frommen, die ihn abrissen. Herodes kannte das Land genug, um es nicht auf das äußerste kommen zu lassen; wenn es möglich gewesen wäre, dasselbe zu hellenisieren, der Wille dazu hätte ihm nicht gefehlt. An Tatkraft stand der Idumäer hinter den besten Hasmonäern nicht zurück. Der große Hafenbau beim Stratonsturm oder, wie die von Herodes völlig umgebaute Stadt seitdem heißt, bei Caesarea, gab der hafenarmen Küste zuerst das, was sie brauchte, und die ganze Kaiserzeit hindurch ist die Stadt ein Hauptemporium des südlichen Syriens geblieben. Was sonst die Regierung zu leisten vermag, Entwicklung der natürlichen Hilfsquellen, Eintreten bei Hungersnot und anderen Kalamitäten, vor allen Dingen Sicherheit des Landes nach innen und außen, das hat Herodes geleistet. Der Räuberunfug wurde abgestellt und die in diesen Gegenden so ungemein schwierige Verteidigung der Grenze gegen die streifenden Stämme der Wüste mit Strenge und Folgerichtigkeit durchgeführt. Dadurch wurde die römische Regierung bewogen, ihm noch weitere Gebiete zu unterstellen, Ituräa, Trachonitis, Auranitis, Batanaea. Seitdem erstreckte sich seine Herrschaft, wie dies schon erwähnt ward, geschlossen über das transjordanische Land bis gegen Damaskos und zum Hermongebirge; soviel wir erkennen können, hat es nach jenen weiteren Zuweisungen in dem ganzen bezeichneten Gebiet keine Freistadt und keine von Herodes unabhängige Herrschaft mehr gegeben. Die Grenzverteidigung selbst traf mehr den arabischen König als den der Juden; aber soweit sie ihm oblag, bewirkte die Reihe wohlversehener Grenzkastelle auch hier einen Landfrieden, wie man ihn bisher in diesen Gegenden nicht gekannt hatte. Man begreift es, daß Agrippa, nachdem er die Hafen- und die Kriegsbauten des Herodes besichtigt hatte, in ihm einen gleichstrebenden Gehilfen bei dem großen Organisationswerk des Reiches erkannte und ihn in diesem Sinne behandelte.

Dauernden Bestand hatte sein Reich nicht. Herodes selbst teilte es in seinem Testament unter drei seiner Söhne, und Augustus bestätigte die Verfügung im wesentlichen, indem er nur den wichtigen Hafen Gaza und die transjordanischen Griechenstädte unmittelbar unter den syrischen Statthalter stellte. Die nördlichen Reichsteile wurden von dem Hauptland abgetrennt; das zuletzt von Herodes erworbene Gebiet südlich von Damaskos, die Batanaea mit den dazu gehörigen Distrikten erhielt Philippos, Galiläa und die Peraea, das heißt das transjordanische Gebiet, soweit es nicht griechisch war, Herodes Antipas, beide als Tetrarchen; diese beiden Kleinfürstentümer haben anfangs getrennt, dann unter Herodes des “Großen” Urenkel Agrippa II. vereinigt, mit geringen Unterbrechungen bis unter Traianus fortbestanden. Wir haben ihres Regiments bei der Schilderung des östlichen Syriens und Arabiens bereits gedacht. Hier mag nur hinzugefügt werden, daß diese Herodeer, wenn nicht mit der Energie, doch im Sinn und Geist des Stifters der Dynastie weiterregierten. Die von ihnen eingerichteten Städte Caesarea, das alte Paneas, im nördlichen Gebiet und Tiberias in Galiläa sind ganz in der Art des Herodes hellenisch geordnet; charakteristisch ist die Ächtung, welche die jüdischen Rabbis wegen eines bei der Anlage von Tiberias gefundenen Grabes über die unreine Stadt verhängten.

Das Hauptland, Judäa nebst Samaria nördlich und Idumäa südlich, bekam nach dem Willen des Vaters Archelaos. Aber den Wünschen der Nation entsprach diese Erbfolge nicht. Die Orthodoxen, das heißt die Pharisäer, beherrschten so gut wie ausschließlich die Masse, und wenn bisher die Furcht des Herrn einigermaßen niedergehalten war durch die Furcht vor dem rücksichtslos energischen König, so stand doch der Sinn der großen Majorität der Juden darauf, unter der Schirmherrschaft Roms das reine gottselige Priesterregiment wieder herzustellen, wie es einst die persischen Beamten eingerichtet hatten. Unmittelbar nach dem Tode des alten Königs hatten die Massen in Jerusalem sich zusammengerottet, um die Beseitigung des von Herodes ernannten Hohenpriesters und die Ausweisung der Ungläubigen aus der heiligen Stadt zu verlangen, wo eben das Passah gefeiert werden sollte; Archelaos hatte sein Regiment damit beginnen müssen, auf diese Massen einhauen zu lassen; man zählte eine Menge Tote, und die Festfeier unterblieb. Der römische Statthalter von Syrien - derselbe Varus, dessen Unverstand bald darauf den Römern Germanien kostete -, dem es zunächst oblag, während des Interregnums die Ordnung im Lande aufrecht zu halten, hatte diesen in Jerusalem meuternden Haufen gestattet, nach Rom, wo eben über die Besetzung des jüdischen Thrones verhandelt ward, eine Deputation von fünfzig Personen zu entsenden, um die Abschaffung des Königtums zu erbitten, und als Augustus diese vorließ, gaben achttausend hauptstädtische Juden ihr das Geleit zum Tempel des Apollo. Die fanatisierten Juden daheim fuhren inzwischen fort, sich selber zu helfen; die römische Besatzung, die in den Tempel gelegt war, wurde mit stürmender Hand angegriffen, und fromme Räuberscharen erfüllten das Land; Varus mußte die Legionen ausrücken lassen und mit dem Schwert die Ruhe wieder herstellen. Es war eine Warnung für den Oberherrn, eine nachträgliche Rechtfertigung für König Herodes’ gewalttätiges, aber wirksames Regiment. Aber mit der ganzen Schwächlichkeit, welche er namentlich in späteren Jahren so oft bewies, wies Augustus allerdings die Vertreter jener fanatischen Massen mit ihrem Begehren ab, übergab aber, im wesentlichen das Testament des Herodes ausführend, die Herrschaft in Jerusalem dem Archelaos, gemindert um den königlichen Titel, den Augustus dem unerprobten jungen Mann zur Zeit nicht zugestehen mochte, ferner gemindert um die nördlichen Gebiete und mit der Abnahme der Grenzverteidigung auch in der militärischen Stellung herabgedrückt. Daß auf Augustus’ Veranlassung die unter Herodes hochgespannten Steuern herabgesetzt wurden, konnte die Stellung des Vierfürsten wenig bessern. Archelaos’ persönliche Unfähigkeit und Unwürdigkeit brauchten kaum noch hinzuzutreten, um ihn unmöglich zu machen; wenige Jahre darauf (6 n. Chr.) sah Augustus selbst sich genötigt, ihn abzusetzen. Nun tat er nachträglich jenen Meuterern ihren Willen: das Königtum wurde abgeschafft und das Land einerseits in unmittelbare römische Verwaltung genommen, andererseits, soweit neben dieser ein inneres Regiment zugelassen ward, dasselbe dem Senat von Jerusalem übergeben. Bei diesem Verfahren mögen allerdings teils früher in Betreff der Erbfolge von Augustus dem Herodes gegebene Zusicherungen mitbestimmend gewesen sein, teils die mehr und mehr hervortretende und im allgemeinen wohl gerechtfertigte Abneigung der Reichsregierung gegen größere, einigermaßen selbständig sich bewegende Klientelstaaten. Was in Galatien, in Kappadokien, in Mauretanien kurz vorher oder bald nachher geschah, erklärt, warum auch in Palästina das Reich des Herodes ihn selbst kaum überdauerte. Aber wie in Palästina das unmittelbare Regiment geordnet ward, war es auch administrativ ein arger Rückschritt gegen das Herodische; vor allem aber lagen hier die Verhältnisse so eigenartig und so schwierig, daß die allerdings von der Priesterpartei selbst hartnäckig erstrebte und schließlich erlangte unmittelbare Berührung der regierenden Römer und der regierten Juden weder diesen noch jenen zum Segen gereichte.

Judäa wurde somit im Jahre 6 n. Chr. eine römische Provinz zweiten Ranges ^11 und ist, abgesehen von der ephemeren Restauration des jerusalemischen Königreichs unter Claudius in den Jahren 41-44, seitdem römische Provinz geblieben. An die Stelle des bisherigen lebenslänglichen und, unter Vorbehalt der Bestätigung durch die römische Regierung, erblichen Landesfürsten trat ein vom Kaiser auf Widerruf ernannter Beamter aus dem Ritterstand. Der Sitz der römischen Verwaltung wurde, wahrscheinlich sofort, die von Herodes nach hellenischem Muster umgebaute Hafenstadt Caesarea. Die Befreiung des Landes von römischer Besatzung fiel selbstverständlich weg, aber, wie durchgängig in den Provinzen zweiten Ranges, bestand die römische Truppenmacht nur aus einer mäßigen Zahl von Reiter- und Fußabteilungen der geringeren Kategorie; späterhin lagen dort eine Ala und fünf Kohorten, etwa 3000 Mann. Diese Truppen wurden vielleicht von dem früheren Regiment übernommen, wenigstens zum großen Teil im Lande selbst, jedoch meist aus Samaritanern und syrischen Griechen gebildet ^12. Legionarbesatzung erhielt die Provinz nicht, und auch in den Judäa benachbarten Gebieten stand höchstens eine von den vier syrischen Legionen. Nach Jerusalem kam ein ständiger römischer Kommandant, der in der Königsburg seinen Sitz nahm, mit einer schwachen ständigen Besatzung; nur während der Passahzeit, wo das ganze Land und unzählige Fremde nach dem Tempel strömten, lag eine stärkere Abteilung römischer Soldaten in einer zum Tempel gehörigen Halle. Daß mit der Einrichtung der Provinz die Steuerpflichtigkeit Rom gegenüber eintrat, folgt schon daraus, daß die Kosten der Landesverteidigung damit auf die Reichsregierung übergingen. Nachdem diese bei der Einsetzung des Archelaos eine Herabsetzung der Abgaben veranlaßt hatte, ist es wenig wahrscheinlich, daß sie bei der Einziehung des Landes eine sofortige Erhöhung derselben in Aussicht nahm; wohl aber wurde, wie in jedem neu erworbenen Gebiet, zu einer Revision der bisherigen Katastrierung geschritten ^13.

—————————————————————-

^11 Die Angabe des Josephus, daß Judäa zur Provinz Syrien gezogen und dessen Statthalter unterstellt worden sei (ant. Iud. 17 fin.: τού δέ Αρχελάου χώρας υποτελούς προσνεμηθείσης τή Σύρων; 18, 1, 1 : εις τήν Ιουδαίων προσθήκην τής Συρίας; 4, 6) scheint unrichtig zu sein; vielmehr bildete Judäa wahrscheinlich seitdem eine eigene prokuratorische Provinz. Genaue Unterscheidung zwischen dem rechtlichen und dem faktischen Eingreifen des syrischen Statthalters darf man bei Josephus nicht erwarten. Daß derselbe die neue Provinz ordnete und die erste Schatzung leitete, entscheidet nicht über die Frage, welche Einrichtung ihr gegeben ward. Wo die Juden sich über ihren Prokurator bei dem Statthalter von Syrien beschweren und dieser gegen denselben einschreitet, ist allerdings der Prokurator von dem Legaten abhängig; aber wenn L. Vitellius dies tat (Ios. ant. Iud. 18, 4, 2), so griff dessen Macht eben außerordentlicherweise hinaus über die Provinz (Tac. ann. 6, 32; Römisches Staatsrecht, Bd. 2, S. 822), und in dem andern Fall zeigen die Worte des Tacitus (12, 54): quia Claudius ius statuendi etiam de procuratoribus dederat, daß der Statthalter von Syrien kraft seiner allgemeinen Kompetenz ein solches Urteil nicht hätte fällen können. Sowohl das ius gladii dieser Prokuratoren (Ios. bel. Iud. 2, 8, 1: μέχρι τού κτείνειν λαβών παρά τού Καίσαρος εξουσίαν, ant. Iud. 18, 1, 1; ηγησόμενος Ιουδαίων τή επί πάσιν εξουσία) wie ihr ganzes Auftreten beweisen, daß sie nicht zu denen gehörten, die unter einem kaiserlichen Legaten stehend nur finanzielle Geschäfte besorgten, sondern vielmehr wie die Prokuratoren von Noricum und Raetia auch für Rechtspflege und Heerbefehl die höchste Instanz bildeten. Also hatten die Legaten von Syrien dort nur die Stellung wie die von Pannonien in Noricum und der obergermanische in Rätien. Dies entspricht auch der allgemeinen Entwicklung der Verhältnisse: alle größeren Königreiche sind bei der Einziehung nicht den benachbarten großen Statthalterschaften zugelegt worden, deren Machtfülle zu steigern nicht in der Tendenz dieser Epoche liegt, sondern zu selbstständigen, meist zuerst ritterlichen Statthalterschaften gemacht worden.

^12 Nach Josephus (ant. Iud. 20, 8, 7, genauer als bel. Iud. 2, 13, 7) bestand der größte Teil der römischen Truppen in Palästina aus Caesareern und Sebastenern. Die ala Sebastenorum focht im Jüdischen Kriege unter Vespasian (Ios. bel. Iud. 2, 12, 5). Vgl. Eph. epigr. V, p. 194. Alae und cohortes Iudaeorum gibt es nicht.