^5 Dazu kommt weiter Naukratis, die älteste schon vor den Ptolemäern in Ägypten gegründete Griechenstadt; ferner Paraetonion, das freilich gewissermaßen schon außerhalb der Grenzen Ägyptens liegt.
^6 Eine gewisse gemeinschaftliche Aktion, ähnlich derjenigen; wie sie auch von den Regionen und den vici der sich selbst verwaltenden Stadtgemeinden geübt wird hat natürlich nicht gefehlt: dahin gehört, was von Agoranomie und Gymnasiarchie in den Nomen begegnet, ebenso die Setzung von Ehrendenkmälern und dergleichen mehr, was übrigens alles nur in geringem Umfang und meist erst spät sich zeigt. Nach dem Edikt des Alexander (CIG 4957, Z. 34) scheinen die Strategen von dem Statthalter nicht eigentlich ernannt, sondern nur nach angestellter Prüfung bestätigt worden zu sein; wer den Vorschlag gehabt hat, wissen wir nicht.
^7 Deutlich treten die Verhältnisse hervor in der im Anfang der Regierung des Pius dem bekannten Redner Aristeides von den ägyptischen Griechen gesetzten Inschrift (CIG 4679); als Dedikanten werden genannt η πόλις τών Αλεξανδρέων καί Ερμούπολις η μεγάλη καί η βουλή η Αντινοέων νέων Έλληνων καί οι εν τώ Δέλτα τής Αιγύπτου καί οι τόν Θηβαικόν νομόν οικούντεσ Έλληνες.. Also nur Antinoopolis, die Stadt der “neuen Hellenen”, hat eine Bule; Alexandreia erscheint ohne diese, aber als griechische Stadt in der Gesamtheit. Außerdem beteiligten sich bei dieser Widmung die im Delta und die in Thebae lebenden Griechen, von den ägyptischen Städten einzig Groß-Hermopolis, wobei wahrscheinlich die unmittelbare Nachbarschaft von Antinoopolis eingewirkt hat. Ptolemais legt Strabon (17, 1, 42 p. 813) ein σύστημα πολιτικόν εν τώ Ελληνικώ τρόπω bei; aber schwerlich darf man dabei an mehr denken, als was der Hauptstadt nach ihrer uns genauer bekannten Verfassung zustand, also namentlich an die Teilung der Bürgerschaft in Phylen. Daß die vorptolemäische Griechenstadt Naukratis die Bule, die sie ohne Zweifel gehabt hat, in ptolemäischer Zeit behalten hat, ist möglich, kann aber für die Ptolemäischen Ordnungen nicht entscheiden.
Dios Angabe (51, 17), daß Augustus die übrigen ägyptischen Städte bei ihrer Ordnung beließ, den Alexandrinern aber wegen ihrer Unzuverlässigkeit den Gemeinderat nahm, beruht wohl auf Mißverständnis, um so mehr, als danach Alexandreia zurückgesetzt erscheint gegen die sonstigen ägyptischen Gemeinden, was durchaus nicht zutrifft.
^8 Die ägyptische Goldprägung hörte natürlich mit der Einziehung des Landes auf, da es im Römischen Reiche nur Reichsgold gibt. Auch mit dem Silber hat Augustus es ebenso gehalten und als Herr von Ägypten lediglich Kupfer und auch dies nur in mäßigen Quantitäten schlagen lassen. Zuerst Tiberius prägte seit 27/28 n. Chr. Silbermünze für die ägyptische Zirkulation, dem Anschein nach als Zeichengeld, da die Stücke ungefähr dem Gewicht nach 4, dem Silbergehalt nach 1 römischen Denar entsprechen (Feuardent, Numismatique de la Égypte ancienne. Bd. 2, S. XI). Aber da im legalen Kurs die alexandrinische Drachme als Obolus (also als Sechstel, nicht als Viertel; vergleiche Römisches Münzwesen, S. 43, 723) des römischen Denars angesetzt wurde (Hermes 5, 1870, S. 136) und das provinziale Silber gegenüber dem Reichssilber immer verlor, ist vielmehr das alexandrinische Tetradrachmon vom Silberwert eines Denars zum Kurswert von 2s Denar angesetzt worden. Demnach ist bis auf Commodus, von wo ab das alexandrinische Tetradrachmon wesentlich Kupfermünze ist, dasselbe gerade ebenso Wertmünze gewesen wie das syrische Tetradrachmon und die kappadokische Drachme; man hat nur jenem den alten Namen und das alte Gewicht gelassen.
^9 Daß Kaiser Hadrianus unter anderen seiner ägyptisierenden Launen auch den Nomen so wie seiner neuen Antinoopolis für einmal das Prägerecht gab, was dann nachher noch ein paar Mal geschehen ist, ändert an der Regel nichts.
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Es war hiervon eine Folge, daß Ägypten allein unter allen römischen Provinzen keine allgemeine Vertretung gehabt hat. Der Landtag ist die Gesamtrepräsentation der sich selber verwaltenden Gemeinden der Provinz. In Ägypten aber gab es solche nicht; die Nomen waren lediglich kaiserliche oder vielmehr königliche Verwaltungsbezirke, und Alexandreia stand nicht bloß so gut wie allein, sondern war ebenfalls ohne eigentliche munizipale Organisation. Der an der Spitze der Landeshauptstadt stehende Priester konnte wohl sich “Oberpriester von Alexandreia und ganz Ägypten” nennen und hat eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Asiarchen und dem Bithyniarchen Kleinasiens; aber die tiefe Verschiedenheit der Organisationen wird dadurch doch nur verdeckt.
Die Herrschaft trägt dementsprechend in Ägypten einen ganz anderen Charakter als in dem übrigen schließlich unter dem Kaiserregiment zusammengefaßten Gebiet der griechischen und der römischen Zivilisation. In diesem verwaltet durchgängig die Gemeinde; der Herrscher des Reiches ist genau genommen nur der gemeinsame Vorsteher der zahlreichen mehr oder minder autonomen Bürgerschaften, und neben den Vorzügen der Selbstverwaltung treten ihre Nachteile und Gefahren überall hervor. In Ägypten ist der Herrscher König, der Landesbewohner sein Untertan, die Verwaltung die der Domäne. Diese prinzipiell ebenso von oben herab absolut geführte wie auf das gleiche Wohlergehen aller Untertanen ohne Unterschied des Ranges und des Vermögens gerichtete Verwaltung ist die Eigenart des Lagidenregiments, entwickelt wahrscheinlich mehr aus der Hellenisierung der alten Pharaonenherrschaft als aus der städtisch geordneten Weltherrschaft, wie der große Makedonier sie gedacht hatte und wie sie am vollkommensten in dem syrischen Neu-Makedonien zur Durchführung gelangte. Das System forderte einen in eigener Person nicht bloß heerführenden, sondern in täglicher Arbeit verwaltenden König, eine entwickelte und streng disziplinierte Beamtenhierarchie, rücksichtslose Gerechtigkeit gegen Hohe und Niedere; und wie diese Herrscher, nicht durchaus ohne Grund, sich wohl den Namen des Wohltäters (ευεργέτης) beilegten, so darf die Monarchie der Lagiden zusammengestellt werden mit der friderizianischen, von der sie in den Grundzügen sich nicht entfernte. Allerdings hatte die Kehrseite, das unvermeidliche Zusammenbrechen des Systems in unfähiger Hand, auch Ägypten erfahren. Aber die Norm blieb; und der augustische Prinzipat neben der Senatsherrschaft ist nichts als die Vermählung des Lagidenregiments mit der alten städtischen und bündischen Entwicklung.
Eine weitere Folge dieser Regierungsform ist die namentlich vom finanziellen Standpunkt aus unzweifelhafte Überlegenheit der ägyptischen Verwaltung über diejenige der übrigen Provinzen. Man kann die vorrömische Epoche bezeichnen als das Ringen der finanziell dominierenden Macht Ägyptens mit dem räumlich den übrigen Osten erfüllenden asiatischen Reich; in der römischen setzt sich dies in gewissem Sinn darin fort, daß die kaiserlichen Finanzen insbesondere durch den ausschließlichen Besitz Ägyptens denen des Senats überlegen gegenüberstehen. Wenn es der Zweck des Staates ist, den möglichst großen Betrag aus dem Gebiet herauszuwirtschaften, so sind in der alten Welt die Lagiden die Meister der Staatskunst schlechthin gewesen. Insonderheit waren sie auf diesem Gebiet die Lehrmeister und die Vorbilder der Caesaren. Wie viel die Römer aus Ägypten zogen, vermögen wir nicht mit Bestimmtheit zu sagen. In der persischen Zeit hatte Ägypten einen Jahrestribut von 700 babylonischen Talenten Silbers, etwa 4 Mill. Mark entrichtet; die Jahreseinnahme der Ptolemäer aus Ägypten oder vielmehr aus ihren Besitzungen überhaupt betrug in ihrer glänzendsten Periode 12800 ägyptische Silbertalente oder 57 Mill. Mark und außerdem 1½ Mill. Artaben = 591000 Hektoliter Weizen; am Ende ihrer Herrschaft reichlich 6000 Talente oder 23 Mill. Mark. Die Römer bezogen aus Ägypten jährlich den dritten Teil des für den Konsum von Rom erforderlichen Korns, 20 Mill. römische Scheffel ^10 = 1740000 Hektoliter; indes ist ein Teil davon sicher aus den eigentlichen Domänen geflossen, ein anderer vielleicht gegen Entschädigung geliefert worden, während andererseits die ägyptischen Steuern wenigstens zu einem großen Teil in Geld angesetzt waren, so daß wir nicht imstande sind, die ägyptische Einnahme der römischen Reichskasse auch nur annähernd zu bestimmen. Aber nicht bloß durch ihre Höhe ist sie für die römische Staatswirtschaft von entscheidender Bedeutung gewesen, sondern weil sie als Vorbild diente zunächst für den kaiserlichen Domanialbesitz in den übrigen Provinzen, überhaupt aber für die gesamte Reichsverwaltung, wie dies bei deren Darlegung auseinanderzusetzen ist.