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^10 Diese Ziffer gibt die sogenannte Epitome Victors c. 1 für die Zeit Augusts. Nachdem diese Abgabe auf Konstantinopel übergegangen war, gingen dahin unter Justinian (ed. 13 c. 8) jährlich 8 Mill. Artaben (denn diese sind nach c. 6 zu verstehen) oder 26 2/3 Mill. römischer Scheffel (Hultsch, Metrologie, S. 628), wozu dann noch die von Diocletian eingeführte gleichartige Abgabe an die Stadt Alexandreia hinzutritt. Den Schiffern wurden für den Transport nach Konstantinopel jährlich 8000 Solidi = 100000 Mark aus der Staatskasse gezahlt.

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Aber wenn die kommunale Selbstverwaltung in Ägypten keine Stätte hat und in dieser Hinsicht zwischen den beiden Nationen, aus welchen dieser Staat ebenso wie der syrische sich zusammensetzt, eine reale Verschiedenheit nicht besteht, so ist zwischen ihnen in anderer Beziehung eine Schranke aufgerichtet, wozu Syrien keine Parallele bietet. Nach der Ordnung der makedonischen Eroberer disqualifizierte die ägyptische Ortsangehörigkeit für sämtliche öffentliche Ämter und für den besseren Kriegsdienst. Wo der Staat seinen Bürgern Zuwendungen machte, beschränkten sich diese auf die der griechischen Gemeinden ^11; die Kopfsteuer dagegen zahlten lediglich die Ägypter, und auch von den Gemeindelasten, die die Eingesessenen des einzelnen ägyptischen Bezirkes treffen, sind die daselbst ansässigen Alexandriner befreit ^12. Obwohl im Fall des Vergehens der Rücken des Ägypters wie des Alexandriners büßte, so durfte doch dieser sich rühmen, und tat es auch, daß ihn der Stock treffe und nicht wie jenen die Peitsche ^13. Sogar die Gewinnung des besseren Bürgerrechts war den Ägyptern untersagt ^14. Die Bürgerverzeichnisse der zwei großen von den beiden Reichsgründern geordneten und benannten Griechenstädte in Unter- und Oberägypten faßten die herrschende Bevölkerung in sich, und der Besitz des Bürgerrechts einer dieser Städte war in dem Ägypten der Ptolemäer dasselbe, was der Besitz des römischen Bürgerrechts im Römischen Reich. Was Aristoteles dem Alexander empfahl, den Hellenen ein Herrscher (ηγεμών), den Barbaren ein Herr zu sein, jene als Freunde und Genossen zu versorgen, diese wie die Tiere und die Pflanzen zu nutzen, das haben die Ptolemäer in vollem Umfang praktisch durchgeführt. Der König, größer und freier als sein Lehrmeister, trug den höheren Gedanken im Sinne der Umwandlung der Barbaren in Hellenen oder wenigstens der Ersetzung der barbarischen Ansiedlungen durch hellenische, und diesem gewährten die Nachfolger fast überall und namentlich in Syrien breiten Spielraum ^15. In Ägypten geschah das gleiche nicht. Wohl suchten dessen Herrscher mit den Eingeborenen namentlich auf dem religiösen Gebiet Fühlung zu halten und wollten nicht als Griechen über die Ägypter, viel eher als irdische Götter über die Untertanen insgemein herrschen; aber damit vertrug sich die ungleiche Berechtigung der Untertanen durchaus, eben wie die rechtliche und faktische Bevorzugung des Adels ein ebenso wesentlicher Teil des friderizianischen Regiments war wie die gleiche Gerechtigkeit gegen Vornehme und Geringe.

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^11 Wenigstens schloß Kleopatra bei einer Getreideverteilung in Alexandreia die Juden aus (Ios. c. Ap. 2, 5), um so viel mehr also die Ägypter.

^12 Das Edikt des Alexander (CIG 4957) Z. 33 f. befreit die εν τή χώρα (nicht εν τή πόλει) ihrer Geschäfte wegen wohnhaften εγγενείς Αλεξανδρεις von den λειτουργίαι χωρικαί.

^13 “Es bestehen”, sagt der alexandrinische Jude Philon (in Flacc. 10), “hinsichtlich der körperlichen Züchtigung (τών μαστίγων) Unterschiede in unserer Stadt nach dem Stande der zu Züchtigenden: die Ägypter werden mit anderer Geißel gezüchtigt und von anderen, die Alexandriner aber mit Stöcken (σπάθαις; σπάθη ist die Rispe des Palmblatts) und von den alexandrinischen Stockträgern” (σπαθηφόροι, etwa bacillarius). Er beklagt sich nachher bitter, daß die Ältesten seiner Gemeinde, wenn sie einmal gehauen werden sollten, nicht wenigstens mit den anständigen Bürgerprügeln (ταίς ελευθεριωτέραις καί πολιτικωτέραις μάστιξιν) bedacht worden seien.

^14 Ios. c. Ap. 2, 4: μόνοις Αιγυπτίοις οι κύριοι νύν Ρωμαίοι τής οικουμένης μεταλαμβάνειν ηστινοσούν πολιτείας απειρήκασιν. 6: Aegyptiis neque regum quisquam videtur ius civitatis fuisse largitus neque nunc quilibet imperatorum (vgl. Eph. epigr. V, p. 13). Derselbe rückt seinem Widersacher vor (2, 3, 4), daß er, ein geborener Ägypter, seine Heimat verleugnet und sich für einen Alexandriner ausgegeben habe. Einzelausnahmen werden dadurch nicht ausgeschlossen.

^15 Auch die alexandrinische Wissenschaft hat im Sinne des Königs gegen diesen Satz (Plut. de fort. Alex. 1, 6) protestiert; Eratosthenes bezeichnete die Zivilisation als nicht den Hellenen allein eigen und nicht allen Barbaren abzusprechen, zum Beispiel nicht den Indern, den Arianern, den Römern, den Karthagern; die Menschen seien vielmehr zu teilen in “gute” und “schlechte” (Strabon 1. fin. p. 66). Aber von dieser Theorie ist auf die ägyptische Rasse auch unter den Lagiden keine praktische Anwendung gemacht worden.