Unter diesen oberen und mittleren Behörden stehen die Lokalbeamten, die Vorsteher der ägyptischen wie der griechischen Städte nebst den sehr zahlreichen, bei dem Hebungswesen und den mannigfaltigen, auf den Geschäftsverkehr gelegten Abgaben beschäftigten Subalternen und wieder in dem einzelnen Bezirk die Vorsteher der Unterbezirke und der Dörfer, welche Stellungen mehr als Lasten denn als Ehren angesehen und den Ortsangehörigen oder Ortsansässigen, jedoch mit Ausschluß der Alexandriner, durch den Oberbeamten auferlegt werden; die wichtigste darunter, die Vorstandschaft des Nomos, wird auf je drei Jahre von dem Statthalter besetzt. Die örtlichen Behörden der griechischen Städte waren der Anzahl wie der Titulatur nach andere; in Alexandreia namentlich fungierten vier Oberbeamten, der Priester Alexanders 23, der Stadtschreiber (θπομνηματογράφος) ^24, der Oberrichter (αρχιδικαστής) und der Nachtwächtermeister (νυκτερινός στρατηγός). Daß sie angesehener waren als die Strategen der Nomen, versteht sich von selbst und zeigt deutlich das dem ersten alexandrinischen Beamten zustehende Purpurgewand. übrigens rühren sie ebenfalls aus der Ptolemäerzeit her und werden wie die Nomenvorsteher aus den Eingesessenen von der römischen Regierung auf Zeit ernannt. Römische Beamte kaiserlicher Ernennung finden sich unter diesen städtischen Vorstehern nicht. Aber der Priester des Museion, der zugleich der Präsident der alexandrinischen Akademie der Wissenschaften ist und auch über die bedeutenden Geldmittel dieser Anstalt verfügt, wird vom Kaiser ernannt; ebenso werden die Aufsicht über das Alexandergrab und die damit verbundenen Baulichkeiten und einige andere wichtige Stellungen in der Hauptstadt Ägyptens von der Regierung in Rom mit Beamten von Ritterrang besetzt ^25.
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^23 Der εκηγητής, nach Strabon (17, 1, 12 p. 797) der erste städtische Beamte in Alexandreia unter den Ptolemäern wie unter den Römern und berechtigt, den Purpur zu tragen, ist sicher identisch mit dem Jahrpriester in dem Testament Alexanders des in solchen Dingen sehr wohl unterrichteten Alexanderromans (3, 33 p. 149 Müller). Wie der Exegetes neben seiner wohl im religiösen Sinn zu fassenden Titulatur die επιμέλεια τών τή πόλει χρησίμων hat, so ist jener Priester des Romans επιμελιστής τής πόλεως. So wenig wie den Purpur und den goldenen Kranz wird der Romanschreiber auch die Besoldung von einem Talent und die Erblichkeit erfunden haben; die letztere, bei welcher auch Lumbroso (L’Egitto al tempo dei Greci e Romani. 1882, S. 152) an den εξηγητής έναρχος der alexandrinischen Inschriften (CIG 4688, 4976 c) erinnert, ist vermutlich in der Weise zu denken, daß ein gewisser Kreis von Personen durch Erbrecht berufen war und der Statthalter aus diesen den Jahrpriester bestellte. Dieser Priester Alexanders (sowie der folgenden ägyptischen Könige, nach dem Stein von Kanopos und dem von Rosette CIG 4697) war unter den früheren Lagiden für die alexandrinischen Akte eponym, während später wie unter den Römern dafür die Königsnamen eintreten. Nicht verschieden von ihm ist wohl auch der “Oberpriester von Alexandreia und ganz Ägypten” einer stadtrömischen Inschrift aus hadrianischer Zeit (CIG 5900: αρχιερεί Αλεξανδρείας καί Αιγύπτου πάσης Δευκίω Ιουλίω Ουηστίνω καί επιστάτει τού μουσείου καί επί τών εν Ρώμη βιβλιοσθηκών Ρωμαικών τε καί Ελληνικών καί επί τής παιδείας Αδριανού, επιστολεί τοί αυτού αυτοκράτορος); die eigentliche Titulatur εξηγητής wurde, da sie gewöhnlich den Küster bezeichnet, außerhalb Ägyptens vermieden. Sollte, was die Fassung der Inschrift nahe legt, das Oberpriestertum damals dauernd gewesen sein, so wiederholt sich bekanntlich der Übergang von der Jährigkeit zu der wenigstens titularen, nicht selten auch reellen Lebenslänglichkeit überhaupt bei den Sacerdotien der Provinzen, zu denen dieses alexandrinische zwar nicht gehört, aber deren Stelle es in Ägypten vertritt. Daß das Priestertum und die Vorstandschaft des Museums zwei verschiedene Ämter sind, zeigt die Inschrift selbst. Dasselbe lehrt die Inschrift eines königlichen Oberarztes aus guter Lagidenzeit, der daneben sowohl Exeget ist wie Vorsteher des Museums (Χρύσερμον Ηρακλείτου Αλεξανδρέα τόν σθγγενή βασιλέως Πτολεμαίου καί εξηγητήν καί επί τών ιατρών καί επιστάτην τού Μούσείου). Aber beide Denkmäler legen zugleich nahe, daß die Stellung des ersten Beamten von Alexandreia und die Vorstandschaft des Museums häufig demselben Manne übertragen worden sind, obwohl in römischer Zeit jene vom Präfekten, diese vom Kaiser vergeben ward.
^24 Nicht zu verwechseln mit dem gleichartigen Amt, das Philon (in Flacc. 16) erwähnt und Lukianos (apolog. 12) bekleidete; dies ist kein städtisches, sondern eine Subalternstelle bei der Präfektur von Ägypten, lateinisch a commentariis oder ab actis.
^25 Dies ist der procurator Neaspoleos et mausolei Alexandriae (CIL VIII, 8934; Henzen 6929). Beamte gleicher Art und gleichen Ranges, deren Kompetenz aber nicht klar erhellt, sind der procurator ad Mercurium Alexandreae (CIL X, 3847) und der procurator Alexandreae Pelusii (CIL VI, 1624). Auch der Pharus steht unter einem kaiserlichen Freigelassenen (CIL VI, 8582).
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Selbstverständlich sind Alexandriner und Ägypter in diejenigen Prätendentenbewegungen hineingezogen worden, die vom Orient ausgingen, und haben dabei regelmäßig mitgemacht; auf diese Weise sind hier Vespasian, Cassius, Niger, Macrianus, Vaballathus, der Sohn der Zenobia, Probus zu Herrschern ausgerufen worden. Die Initiative aber haben in allen diesen Fällen weder die Bürger von Alexandreia ergriffen noch die wenig angesehenen ägyptischen Truppen, und die meisten dieser Revolutionen, auch die mißlungenen, haben für Ägypten keine besonders empfindlichen Folgen gehabt. Aber die an den Namen der Zenobia sich knüpfende Bewegung ist für Alexandreia und für ganz Ägypten fast ebenso verhängnisvoll geworden wie für Palmyra. In Stadt und Land standen die palmyrenisch und römisch Gesinnten mit den Waffen und der Brandfackel in der Hand sich gegenüber. An der Südgrenze rückten die barbarischen Blemyer ein, wie es scheint im Einverständnis mit dem palmyrenisch gesinnten Teil der Bewohner Ägyptens, und bemächtigten sich eines großen Teils von Oberägypten ^26. In Alexandreia war der Verkehr zwischen den beiden feindlichen Quartieren aufgehoben, selbst Briefe zu befördern, war schwierig und gefährlich ^27. Die Gassen starrten von Blut und von unbegrabenen Leichen. Die dadurch erzeugten Seuchen wüteten noch ärger als das Schwert; und damit keines der vier Rosse des Verderbens mangele, versagte auch der Nil und gesellte sich die Hungersnot zu den übrigen Geißeln. Die Bevölkerung schmolz in der Weise zusammen, daß, wie ein Zeitgenosse sagt, es früher in Alexandreia mehr Greise gab als nachher Bürger. Als der von Claudius gesandte Feldherr Probus endlich die Oberhand gewann, warfen sich die palmyrenisch Gesinnten, darunter die Mehrzahl der Ratsmitglieder, in das feste Kastell Prucheion in der unmittelbaren Nähe der Stadt; und obwohl, als Probus den Austretenden Schonung des Lebens verhieß, die große Mehrzahl sich unterwarf, harrte doch ein beträchtlicher Teil der Bürgerschaft bis zum Äußersten aus in dem Kampf der Verzweiflung. Die Festung, endlich durch Hunger bezwungen (270), wurde geschleift und lag seitdem öde; die Stadt aber verlor ihre Mauern. In dem Lande haben die Blemyer sich noch jahrelang behauptet; erst Kaiser Probus hat Ptolemais und Koptos ihnen wieder entrissen und sie aus dem Lande hinausgeschlagen. Der Notstand, den diese durch eine Reihe von Jahren sich hinziehenden Unruhen hervorgerufen haben müssen, mag dann wohl die einzige nachweislich in Ägypten entstandene Revolution ^28 zum Ausbruch gebracht haben. Unter der Regierung Diocletians lehnten sich, wir wissen nicht warum und wozu, sowohl die eingeborenen Ägypter wie die Bürgerschaft von Alexandreia gegen die bestehende Regierung auf. Es wurden Gegenkaiser aufgestellt, Lucius Domitius Domitianus und Achilleus, falls nicht etwa beide Namen dieselbe Persönlichkeit bezeichnen; die Empörung währte drei bis vier Jahre; die Städte Busiris im Delta und Koptos unweit Theben wurden von den Truppen der Regierung zerstört und schließlich unter der eigenen Führung Diocletians im Frühjahr 297 die Hauptstadt nach achtmonatlicher Belagerung bezwungen. Von dem Herunterkommen des reichen, aber durchaus auf den inneren und äußeren Frieden angewiesenen Landes zeugt nichts so deutlich wie die im Jahre 302 erlassene Verfügung desselben Diocletian, daß ein Teil des bisher nach Rom gesandten ägyptischen Getreides in Zukunft der alexandrinischen Bürgerschaft zugute kommen solle ^29. Allerdings gehört dies zu den Maßregeln, welche die Dekapitalisierung Roms bezweckten; aber den Alexandrinern, die zu begünstigen dieser Kaiser wahrlich keine Ursache hatte, wäre die Lieferung nicht zugewandt worden, wenn sie sie nicht dringend gebraucht hätten.
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^26 Auf die Allianz der Palmyrener und der Blemyer deutet die Notiz der vita Firmi c. 3 und daß nach Zosimus (hist. 1, 71) Ptolemais zu den Blemyern abfiel (vgl. Eus. hist. eccl. 7, 32). Aurelian hat mit diesen nur verhandelt (vita 34. 41); Probus erst warf sie wieder aus Ägypten (Zos. a. a. O.; vita 17).
^27 Wir besitzen noch dergleichen Briefe, von dem damaligen Bischof der Stadt Dionysios († 265), an die in der feindlichen Stadthälfte abgesperrten Gemeindeglieder gerichtet (Eus. hist. eccl. 7, 21, 22 vgl. 32). Wenn es darin heißt: “leichter kommt man vom Orient in den Okzident als von Alexandreia nach Alexandreia” und η μεσαιτάτη τής πόλεως οδός, also die von der Lochiasspitze quer durch die Stadt laufende, mit Säulenhallen besetzte Straße (vgl. Lumbroso, L’Egitto, S. 137) mit der Wüste zwischen Ägypten und dem Gelobten Lande verglichen wird, so scheint es fast, als habe Severus Antoninus seine Drohung ausgeführt, eine Mauer quer durch die Stadt zu ziehen und militärisch zu besetzen (Dio 77, 23). Die Schleifung der Mauern nach der Niederwerfung des Aufstandes (Amm. 22,16,15) würde dann auf ebendiesen Bau zu beziehen sein.